Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie vermittelt zwischen Ihnen und den Landesbehörden und versucht eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Bei Bedarf erklärt sie Zusammenhänge und Bescheide.
Ihre Unterstützung ist neutral.
Sie erreichen die Bürgerbeauftragte telefonisch, per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular auf ihrer Webseite.
Sie bietet auch Sprechtage an. Wann und wo, steht auf ihrer Webseite. Melden Sie sich vorher an, entweder per Online-Anmelde-Formular oder telefonisch.
Handeln Sie als Vertreterin oder Vertreter, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Nutzen Sie die auf der Webseite der Bürgerbeauftragten bereitgestellte Mustervollmacht. Sie können sie einscannen und zusammen mit Ihrem Anliegen über das Kontaktformular hochladen, oder Sie schicken sie per Post oder Fax.
Sie kann beteiligte Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht bitten. Im Regelfall ist es dazu notwendig, Ihre persönlichen Daten weiterzugeben. Die Behörden sind verpflichtet, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Sie kann auch gegenüber dem zuständigen Ministerium eine Empfehlung abgeben.
Vorhandene Unterlagen und Bescheide
Sie
Sie sind
Die Bürgerbeauftragte ist nicht zuständig, wenn
Ihre Eingabe sollte
Keine