Auskunft zu schädlichen Chemikalien in Alltagsgegenständen erhalten

  • Auskunftspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe
  • Möglich beispielsweise für Haushaltswaren, Verpackungen, Kleidung, Spielzeug
  • Nicht möglich für Lebensmittel, Medizinprodukte, Arzneimittel, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitte und weitere Bereiche, in denen spezielle Regelungen gelten.
  • Auskunft des Händlers, Herstellers und Importeurs muss nach 45 Tagen vorliegen

Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Sie können eine Liste der Stoffe online einsehen.

Bei einem zusammengesetzten Erzeugnis, muss der Anbieter auch zu allen enthaltenen Einzelerzeugnissen Auskunft geben, bei einem Fahrrad beispielsweise auch zu Fahrradgriffen.

Ablauf

Anfrage mit App „Scan4Chem“:

  • Laden Sie sich die App aus Ihrem App Store.
  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Nur so können Sie auch die Antworten der Produktanbieter erhalten.
  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Produktes ein. Es wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.

Anfrage mit Musterbrief:

  • Laden Sie den Musterbrief von der Internetseite des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
  • Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
  • Ersetzen Sie „XXXX“ durch den genauen Namen des Produktes. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Produktes hinzufügen
  • Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler oder Lieferanten einreichen.

Online-Formular:

  • Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird ein Online-Formular vom Umweltbundesamt zur Verfügung stehen.
  • Dort werden Sie die Nummer unter dem Barcode des Produktes eingeben können. Das Tool erstellt dann automatisch eine Anfrage, die Sie per Klick versenden können.

45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.

Falls nicht, können Sie dies dem Regierungspräsidium Tübingen melden:

  • per E-Mail an marktueberwachung@rpt.bwl.de oder
  • telefonisch unter 07071 - 757 0.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Gebühren

keine