Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs-/Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.
Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.
Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie den Förderrichtlinien „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden“ oder „Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen“, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt sind, entnehmen.
Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.
Die Förderrichtlinien und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinien "Betriebliches Mobilitätsmanagement in Unternehmen" und "Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).
keine
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