Berufskolleg – Aufnahme beantragen

Das Berufskolleg vermittelt durch einen engen Theorie-Praxis-Bezug eine berufliche Qualifikation und eine erweiterte allgemeine Bildung.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen:

  • technische Berufskollegs
  • kaufmännisch Berufskollegs
  • hauswirtschaftlich, pflegerische, sozialpädagogisch Berufskollegs
  • Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife

Ablauf

Die Bewerbung für einen Schulplatz an einem Berufskolleg in öffentlicher Trägerschaft erfolgt landesweit über das Online-Bewerberverfahren (BewO).

Folgende Berufskollegs in öffentlicher Trägerschaft nehmen nicht an BewO teil:

  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Duales Berufskolleg gewerblicher oder kaufmännischer Richtung
  • Dreijähriges Berufskolleg für Informatik
  • Berufskolleg für Sport und Vereinsmanagement
  • Berufskolleg für Grafik-Design
  • Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten/Assissentinnen

Sofern die Berufskollegs nicht an BewO teilnehmen, müssen Sie sich direkt bei der jeweiligen beruflichen Schule bewerben. In den Informationen über Schulstandorte erfahren Sie alles über die einzelnen Schularten, die Zugangsvoraussetzungen und die Abschlüsse.

Unterlagen

Für die Online-Bewerbung über BewO sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses)
  • Die in BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Berufskolleg bzw. Berufskolleg in öffentlicher Trägerschaft bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzungen für die Aufnahme nachweist.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in das Berufskolleg sind neben dem mittleren Bildungsabschluss teilweise weitere Voraussetzungen (zum Beispiel ein Praktikumsplatz) zu erfüllen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gegen den Aufnahme- bzw. den Ablehnungsbescheid ist ein Rechtsbehelf möglich.

Bei Rückfragen zum Aufnahmeverfahren oder zusätzlichem Informationsbedarf wird empfohlen, sich zuvor direkt an die jeweilige Schule zu wenden.