Versicherungsleistung im Schadenfall beantragen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht subsidiär für alle Engagierten.

Ablauf

Unfallversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für bürgerschaftlich und ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören.

Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig. Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs), Stiftungen und so weiter nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Unterlagen

Es bestehen Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten im Rahmen der Schadenanzeige.

Voraussetzungen

Versichert sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

kein