Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin/Arzt approbiert zu haben, bedarf der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- und gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.

Es besteht die Möglichkeit eine allgemeine Heilpraktiker-Erlaubnis zu beantragen oder eine Heilpraktiker-Erlaubnis, die auf das Gebiet der Psychotherapie, Podologie oder Physiotherapie beschränkt ist.

Ablauf

Beantragen Sie die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis bei der zuständigen Stelle.

Sie prüft Ihren Antrag und erteilt die Erlaubnis.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Kenntnisüberprüfungen.

Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn eine Teilnahme an der nächsten schriftlichen Kenntnisüberprüfung sicher feststeht.

Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
  • ärztliche Eignungsbescheinigung, über die physische und psychische Eignung zur ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit eines Heilpraktikers, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrages nicht älter als 3 Monate ist
  • amtliche Bestätigung, dass ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O („zur Vorlage bei einer Behörde“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) beantragt wurde; dieses darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als 3 Monate sein

Wenn Sie einen Antrag auf eine Heilpraktiker-Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie bzw. Podologie stellen, werden zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Abschlusszeugnis über die Ausbildung zum Physiotherapeuten/Podologen
  • Aus- und Fortbildungsnachweise

Bei Personen, die erfolgreich ein Psychologie Studium abgeschlossen haben und die weiteren Voraussetzungen nach der Verwaltungsvorschrift (LINK) erfüllen, besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung von der Kenntnisüberprüfung ganz oder teilweise abzusehen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen. Dies ist aber noch keine Bestätigung auf Vollständigkeit.

Voraussetzungen

  • Kenntnisüberprüfung
  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen
  • gesundheitliche Eignung

Gebühren

die Kosten sind beim Gesundheitsamt zu erfragen

Rechtsgrundlagen

Keine