Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.
Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:
Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:
Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:
Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 2 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes beauftragt sein.
Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten
Gegen die Förderbescheide kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.