Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Ablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.

Unterlagen

  • gültige eID-Karte
  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
  • Sie sind umgezogen.

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  • Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage