Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
verwendet werden.
Zur Anerkennung des Sachkundelehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragt haben, prüft die zuständige Behörde den Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs werden die folgenden Informationen benötigt:
Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
500 bis 2000 €
Widerspruch