Haltung besonders geschützter Arten anzeigen

Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie die Haltung unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für eine Bestandsänderung der Tiere, die Verlegung des regelmäßigen Standortes und die Kennzeichnung der Tiere.

Zu den besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen und verschiedene Echsenarten wie Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.

Eine Tierart gehört in aller Regel zu den besonders geschützten Arten, wenn sie in der Wisia-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz enthalten ist. Sie können die Tierart dort auf der linken Seite unter „Recherche“ und „Suchbegriff (Artnamen) eingeben“ recherchieren. Wirbellose Tiere wie zum Beispiel Skorpione oder Spinnen müssen nicht gemeldet werden. Die in folgender Liste dargestellten Wirbeltiere müssen ebenfalls nicht gemeldet werden.

Bei Bestandsänderungen müssen Sie neu dazugekommene Tiere (zum Beispiel auch eigene Nachzuchten) anmelden und Tiere, die sich nicht mehr in Ihrem Bestand befinden (zum Beispiel wegen Verkauf oder Tod) abmelden. Wenn Sie ein Tier an eine andere Person abgeben, müssen Sie das Tier abmelden und der neue Halter muss das Tier anmelden.

Außerdem müssen Sie melden, wenn sich die Kennzeichnung Ihres Tiers ändert (zum Beispiel Ringkennzeichnung,Transponderkennzeichnung) oder wenn Sie den Standort des Tiers verändern (zum Beispiel Umzug in eine andere Stadt).

Ablauf

Die Haltung, die Bestandsänderung, die Verlegung des regelmäßigen Standorts und die Kennzeichnung der Exemplare besonders geschützter Arten können Sie auf zwei Wegen bei der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Über das Fachverfahren „MelBA-online“ können Sie die verschiedenen Meldungen online verschicken.

In MelBA-online können Sie sich dauerhaft den Bestand lebender Tiere ansehen, den Sie über MelBA-online gemeldet haben. Darüber hinaus haben Sie hier auch die Möglichkeit, die weiteren Leistungen Vermarktungsgenehmigung, Vorlagebescheinigung und Transportgenehmigung zu beantragen. Das System unterstützt Sie hierbei bei der Eingabe der Daten und verwendet, sofern vorhanden, bereits von Ihnen eingegebene Informationen zum Tier.

Das System schickt Ihre Meldung automatisch an die für Sie zuständige Behörde. Sie bekommen auch über das System eine Rückmeldung zu Ihrer Meldung.

Registrieren Sie sich hierzu bei MelBA-online und melden Sie sich anschließend an: MelBA-online ist ein eigenständiges Fachverfahren außerhalb des Serviceportals Baden-Württemberg.

  • Auf der Seite der Regierungspräsidien können Sie beim für Sie zuständigen Regierungspräsidium das Meldeformular herunterladen, ausfüllen und an das Regierungspräsidium verschicken.

Unterlagen

Bei der Meldung reichen Sie diverse Informationen und Unterlagen zum Tier ein (zum Beispiel Tierart, Geburtsdatum, Kaufdatum, Vorbesitzer, Elterntiere, Kennzeichen, Züchterbescheinigung).

Voraussetzungen

Sie halten Wirbeltiere, welche zu den besonders geschützten Arten gehören.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

kein