Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen.
Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt.
Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.
Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen, soweit erforderlich. Beispiele:
Genaue Beschreibung der Aufgaben
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
Die zuständige Stelle kann auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Voraussetzungen erlassen.
Die Kosten orientieren sich an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Der Betriebsbeauftrage für Immissionsschutz ist vom Unternehmen zu bestellen.