Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Dann können Sie ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten.
Dauer des Stipendiums:
Drei Jahre
Sie erhalten es ab dem 1. April, dem Tag, an dem Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden. Das Kalenderjahr der Aufnahme gilt als erstes Förderungsjahr. Das Stipendium endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Höhe:
Pro Jahr bis zu 2.400 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen
Eigenanteil:
Pro Weiterbildung 10 Prozent
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Begabtenförderung
Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der Stiftung wie Sie sich bewerben müssen.
Die Stiftung schickt Ihnen ein Stammblatt und ein Informationsblatt über Bewerbungsfristen zu. Das ausgefüllte Stammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Stelle ein.
2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung
Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.
Förderfähig sind beispielsweise:
Nicht gefördert werden unter anderem:
Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten sie Ihnen die Förderung ausbezahlt.
Hinweis: Auch wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Hinweis: Medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte legen die Abschlussprüfung vor einer Kammer ab. Diese Bildungsgänge zählen daher für die Begabtenförderung zu den dualen Berufen.
Achtung: Wenn Sie während des Stipendiums ein akademisches Studium beginnen, scheiden Sie aus dem Programm aus.
Nicht aufgenommen werden: