Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung - Teilnahme anmelden

Wenn Sie sich für die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung interessieren, können Sie sich zu einer öffentlichen Veranstaltung anmelden.

Die Mehrzahl der mehr als 1.200 Veranstaltungen pro Jahr ist bestimmten Zielgruppen vorbehalten, zum Beispiel Schulklassen, Mitgliedern von Jugendgemeinderäten, Ehrenamtlichen in der Gedenkstättenarbeit oder Lehrkräften.

Darüber hinaus gibt es auch öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Vorträge, Podiumsdiskussionen, Wochenendseminare, mehrtägige Veranstaltungen, Exkursionen oder Aktionsstände, die allen Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württembergs offenstehen.

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich (per Post, E-Mail, online) bei der zuständigen Stelle anmelden.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung aus dem offenen Seminarprogramm ist nicht nur eine Anmeldebestätigung, sondern auch eine schriftliche Zusage erforderlich.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Das Seminar- und Veranstaltungsangebot der Landeszentrale für politische Bildung steht allen offen, die in Baden-Württemberg leben, arbeiten oder lernen. Anmeldungen von anderen Personen werden nachrangig berücksichtigt.
  • Jede Person kann im Jahr grundsätzlich nur an zwei Veranstaltungen aus diesem Programm teilnehmen. Nicht angerechnet werden Halbtagesveranstaltungen und Bildungsreisen.
  • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, vorzugsweise über die Webseite www.lpb-bw.de (unter „Veranstaltungen“).
  • Die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sind verbindlich anzuerkennen.

Gebühren

Die genauen Kosten sind abhängig von der Veranstaltungsart. Für Fahrtkosten müssen Sie selbst aufkommen. Übernachtung und Verpflegung (außer Getränke) sind kostenlos.

Tipp: In begründeten Notsituationen können Sie sich formlos nach einer Verminderung des Kostensatzes erkundigen (ausgenommen bei Studienreisen).

Achtung: Sie müssen die vollen Kosten auch tragen, wenn

  • Sie sich nicht mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung abmelden und
  • nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Bei Studienreisen gelten abweichende Regelungen.

Rechtsgrundlagen

kein