Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Arzneimitteln organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst:

  • Nachts
  • am Wochenende
  • an gesetzlichen Feiertagen

Ablauf

An nicht dienstbereiten Apotheken ist für Patientinnen und Patienten oder anderen Kunden an deutlich sichtbarer Stelle ein gut lesbarer Aushang auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angebracht. Hier wird auf zum Notdienst eingeteilte Apotheken in der Umgebung verwiesen.

Auch über Telefon können zum Notdienst eingeteilte Apotheken erfragt werden:

  • 0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz
  • 22 8 33 über jedem dt. Mobilfunkanbieter ohne Vorwahl

SMS: „apo“ an 22 8 33

 

Tipp: Auch Tageszeitungen oder Amtsblätter enthalten meist Informationen zum Apothekennotdienst aus dem Einzugsbereich.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Keine

Gebühren

  • für die telefonische Ansage:
    • unter 0800 00 22 8 33: keine Kosten aus dem deutschen Festnetz
    • unter 22 8 33 von jedem Mobiltelefon ohne Vorwahl: höchstens 0,69 Euro pro Minute
  • für die SMS-Auskunft:
    • unter 22 8 33: höchstens 0,69 Euro pro SMS

Rechtsgrundlagen

keine

 
 

Zuständiges Amt

Hauptamt

Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr