Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung.
Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes benötigen Sie den Bescheid über die bestandene Verhaltensprüfung.
Zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft müssen Sie auch den Nachweis über die bestandene Verhaltensprüfung vorlegen.
In der Verhaltensprüfung werden geprüft:
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist aber das Verhalten des Hundes.
Die zuständige Stelle händigt Ihnen ein Antragsformular mit Erhebungsbogen sowie Hinweise zur Prüfung aus. Einzelheiten zu den notwendigen Formularen und Unterlagen erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Die Unterlagen stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Die Ortspolizeibehörde prüft die Anmeldeformulare auf Vollständigkeit und registriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Sie übermittelt die Anmeldung des Halters oder der Halterin an die zuständige Kreispolizeibehörde. Dies macht sie zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen zur Durchführung der Verhaltensprüfung.
Die Prüfung führt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt oder eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Tierärztin zusammen mit einem sachverständigen Beamten oder einer sachverständigen Beamtin des Polizeivollzugsdienstes durch. Eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden.
Vor Beginn der Verhaltensprüfung werden folgende Informationen erhoben:
Die Prüferinnen und Prüfer begutachten außerdem die Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Leine, Halsband, Maulkorb und bewerten den Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung.
Die Verhaltensprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsteile:
Antrag zur Prüfung:
zum Prüfungstermin:
Weitere Unterlagen können erforderlich sein.
Hinweis: Sie sollten sich für Informationen über erforderliche Unterlagen vorab an die zuständige Stelle wenden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut.
Nicht zur Prüfung zugelassen werden Hunde,
für jede Prüfung: je Tier EUR 165,00