Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie bewerben sich für die Einstellung in den Schuldienst über das Internet. Rufen sie dazu das Portal "Lehrer Online in Baden-Württemberg" auf.
Im Portal finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:
Im Bewerbungsbereich können Sie sich allgemein für eine Einstellung bewerben. Sie können auch mit einer Datenbankabfrage die jeweils ausgeschriebenen Stellen durchsuchen und sich direkt bei den Schulen bewerben. Die Datenbank unterscheidet für den Bereich der Einstellung zwischen:
Sie müssen sich zunächst mit E-Mail-Adresse und Kennwort registrieren. Ist die Datenübertragung der Online-Bewerbung erfolgreich, erhalten Sie eine Bewerbernummer.
Für eine gültige Bewerbung müssen Sie innerhalb von 7 Werktagen den Belegausdruck der Online-Bewerbung an das zuständige Regierungspräsidium übersenden.
Hinweis: Die Auswahl der Lehrkräfte richtet sich nach
Die jeweils erforderlichen Unterlagen sind in den Benutzerhinweisen (Checklisten) aufgeführt.
Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse, etc. dem im Bewerbungsbeleg genannten Regierungspräsidium zu übersenden. (Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst derzeit absolvieren, liegen die Lehramtsprüfungszeugnisse und ggf. weitere Unterlagen in der Regel den Regierungspräsidien bereits vor.)
Falls Sie Ihre Bewerbung für eine dem Erstantrag folgende Einstellungsrunde erneuern, ist eine erneute Übermittlung Ihrer sonstigen Daten nur bei Änderung der Erstantragsdaten, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen und Zeugnissen belegt, erforderlich.
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
Die Leistungszahl, die den Rangplatz auf der Bewerberliste bestimmt, wird ausschließlich gebildet aus
Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland eine Lehramtsanstellung erworben haben, müssen einen Nachweis über die Anerkennung ihrer Lehramtsausbildung vorlegen. Zuständige Stelle für die Anerkennung ausländischer Lehramtsausbildungen ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Für ausländische Staatsangehörige ohne Deutsch als Muttersprache gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Darüber hinaus müssen Sie vorlegen: