Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen

Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.

Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.

Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:

  • Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
  • drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
  • vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
  • betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.

Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:

  • Früherkennung
  • Frühförderung und Früherziehung
  • Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
  • Beratung und Begleitung

Sie arbeiten zusammen mit:

  • Fachkräften anderer Frühförderstellen
  • niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
  • niedergelassenen medizinischen Therapeuten
  • Sozialpädiatrischen Zentren
  • Kinderkliniken und anderen Fachkliniken

Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.

Ablauf

Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.

Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.

Voraussetzungen

Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,

  • die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
  • mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
  • mit Problemen im Spielen und Lernen,
  • mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
  • mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
  • in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.

Gebühren

Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine

Rechtsgrundlagen

  • Keine außergerichtlichen Rechtsbehelfe
  • Allgemeine Leistungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht