Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
- Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
- Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
- Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
- beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
- informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
- unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
- prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
- füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
- leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.
Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
- ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
- Mutterpass
- Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
- Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
- Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
- Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Diese Beratungen sind kostenlos.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
keine