Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen

Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:

  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
  • Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Ablauf

Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
  • informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
  • unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
  • prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
  • füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
  • leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Unterlagen

  • ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
  • Mutterpass
  • Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
  • Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
  • Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
    Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
  • Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
    Diese Beratungen sind kostenlos.

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.

Gebühren

keine