Zuwendungen für Verlässliche Grundschulen, Grundschulstufen der Sonderschulen beantragen

Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Als Träger müssen Sie diese vollständig dazu verwenden, um

  • ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten (z.B. Jugendbegleitung, Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz)
  • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
  • Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz (SchG)

Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr 458 Euro für jede betreute Wochenstunde.

Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Ablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuwendung sind:

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie gemeinnützig im Sinne des Gesetzes sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden. Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden.
  • Die Betreuungszeit endet spätestens um 14:00 Uhr.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen