Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Als Träger müssen Sie diese vollständig dazu verwenden, um
Die Zuwendungen können erhalten:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr 458 Euro für jede betreute Wochenstunde.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.
Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
ausgefülltes Antragsformular
Voraussetzungen für die Zuwendung sind:
keine