Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
Die Landeszuwendungen dürfen Sie ausschließlich darauf verwenden, Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren oder finanzielle Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
Höhe:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Ausgenommen von der Förderung sind die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen oder Gemeinschaftsschulen.
Sie beantragen die Zuwendung schriftlich . Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
ausgefülltes Antragsformular
keine
Klage