Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für Wohneigentum von Bürgern.

  • Als förderberechtigte Person erhielten Sie über einen Zeitraum von acht Jahren bei selbst genutzten Neu- und Altbauten maximal 1.250 Euro jährlich.
  • Für jedes Kind kam eine Kinderzulage von 800 Euro pro Jahr und Kind hinzu.

Sie wurde ab 1. Januar 2006 abgeschafft.

Ablauf

Sie müssen die Förderung mit dem Formular "Antrag auf Eigenheimzulage" beim Finanzamt des Wohnsitzes beantragen. Sie erhalten den Vordruck auch im Service Center des Finanzamtes.

Unterlagen

  • Kaufvertrag beziehungsweise Baugenehmigung
  • Baurechnungen mit Baukostenaufstellung
  • Nachweis über die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (z.B. Meldebescheinigung der Stadt/Gemeinde)
  • Unterlagen über die Finanzierung

Voraussetzungen

  • Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • Sie besitzen das zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentum oder Miteigentum an einer Wohnung oder einem Haus
  • Sie nutzen diese Wohnung oder dieses Haus selbst.
  • Ihr Einkommen überschreitet nicht bestimmte Grenzen. Ihre positiven Einkünfte dürfen im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor bei Alleinstehenden nicht über 70.000 Euro und bei Eheleuten oder Lebenspartnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen nicht über 140.000 Euro liegen, unabhängig von der Veranlagungsart. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro.
  • Sie dürfen für das Objekt nicht bereits die Eigenheimzulage oder erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen haben nach § 7b EStG oder § 15 Abs. 1 bis 4 BerlinFG, Abzugsbeträge nach § 10e EStG oder § 15b Abs. 1 bis 4 BerlinFG.
  • Vor dem 01.01.2006
    • haben Sie mit dem Bau begonnen (in der Regel durch Stellung des Bauantrages) oder den notariellen Kaufvertrages geschlossen oder
    • sind in eine Genossenschaft eingetreten.

Rechtsgrundlagen