Bürgerbüro | |
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Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
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Rathaus | |
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Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.
Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie durch einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte. Wenn Sie eine Waffe auf Grund einer solchen Erlaubnis erwerben, müssen Sie der zuständigen Stelle den Namen und die Anschrift der überlassenden Person innerhalb von zwei Wochen nennen und Ihre Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorlegen.
Auch für die Munition der eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.
Mit der gelben Waffenbesitzkarte können Sie als Sportschützen zudem bestimmte Schusswaffen (maximal 10 Waffen) und die dazugehörige Munition auch ohne Voreintrag erwerben:
Sie dürfen in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erwerben. Haben Sie auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis Waffen erworben, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Hinweis: Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch außerhalb bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein. Dies gilt für
Sie müssen Schusswaffen in jedem Fall ordnungsgemäß aufbewahren. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie nur in den dafür vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnissen aufbewahren.
Tipp: Erkundigen Sie sich bereits vor Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Sie müssen die Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an.
Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:
Die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Bedürfnis müssen Sie selbst nachweisen.
Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein
Hinweis: Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen Sie für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe in jedem Fall ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen.
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen:
Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.