Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen können eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen.
Hinweis: Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis über die eingetragene Lebenspartnerschaft, können Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Sie können gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Begründung der Lebenspartnerschaft persönlich beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfüllt sind.
Hinweis: Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen sind:
Die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.