Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) enthält weitreichende Regelungen zum barrierefreien Bauen. Diese Regelungen haben einen besonderen Stellenwert und sollen die Lebensverhältnisse behinderter Menschen nachhaltig verbessern sowie zu ihrer Integration in allen Lebensbereichen beitragen.
Neben den für Behinderte, alte Menschen und Kinder bestimmten baulichen Anlagen wie z. B. Altenheime, Wohnungen für behinderte Menschen, Kindergärten, sind alle in § 39 der LBo genannten Gebäude barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem: