Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

TOP 1: Abwasserwirtschaftliche Maßnahmen

Abwasserwirtschaftliche Maßnahmen

Mittelfristig anstehende Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz

Vorstellung der Ergebnisse der Überarbeitung des Allgemeinen Kanalisationsplanes (AKP)

Bürgermeister Erwin Heller begrüßt zunächst Herrn Mark Mayer vom Büro Mayer-Ingenieure, Böblingen am Ratstisch. Sodann erläuterte der Vorsitzende den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

 

1.     Fortschreibung des Allgemeinen Kanalisationsplanes
Die Sammlung und die Beseitigung von Abwasser gehören zu den hoheitlichen Aufgaben der Kommunen. Kommt es zu Überflutungen, weil die Kapazität einer Kanalisation nicht ausreicht, kann das zu Schadensersatzansprüchen gegen die Kommune führen. Leitet eine Gemeinde unzulässiger Weise Abwässer in Gewässer ein, kann das nach § 324 StGB strafbar sein, u.a. auch, wenn Abwasser aus schadhaften Kanälen in das Grundwasser gelangt.

Der Nachweis einer geordneten, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Abwasserableitung wird in aller Regel durch einen Allgemeinen Kanalisationsplan erbracht. Dieser dient außerdem dazu, die Möglichkeiten weiterer Besiedelung aus abwassertechnischer Sicht aufzuzeigen.

Der AKP ist für den Betreiber eines Kanalnetzes der technische Nachweis der ordnungsgemäßen Entwässerung. Außerdem ist er für lokale Vorhaben wie z.B. straßenzugweise Sanierungen, die Grundlage, um zu beurteilen, was zu einer geordneten Entwässerung für die Gesamtgemeinde an dieser Stelle zu berücksichtigen ist. Somit ist ein aktueller und auf dem neuesten Stand befindlicher AKP zur sinnvollen Koordination von Maßnahmen unerlässlich.

Der bislang verwendete AKP für die Gemeinde Altdorf stammte aus dem Jahr 1986 mit Anpassungen für die Erweiterung "Altdorf OST" von 1991. In der Zwischenzeit haben sich jedoch die Berechnungsverfahren, die anzusetzenden Regenereignisse sowie die Grundzüge der Entwässerung (dezentrale Regenwasserbewirtschaftung) verändert.

Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.10.2008 beschlossen, den AKP zu überarbeiten und das Büro Mayer Ingenieure mit den notwendigen Leistungen dazu

beauftragt.

Das Büro Mayer Ingenieure hat den AKP in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt fortgeschrieben

Die Ergebnisse der Fortschreibung wurden in der Gemeinderatsitzung vom 09.03.2010 vorgestellt.

 

2.     Anstehende Sanierungsmaßnahmen am Altdorfer Kanalnetz

Wie oben ausgeführt, zeigt der AKP auf, an welchen Stellen Änderungen am Kanalnetz (z. B. Aufdimensionierungen) notwendig sind.

Sodann stellt Herr Mark Mayer die konkreten Ergebnisse der Überarbeitung des Planes und die sich daraus ableitenden mittelfristigen Baumaßnahmen am Altdorfer Kanalnetz vor. Er betont, dass die Maßnahmen hinsichtlich des aktuellen Kanalzustandes (evtl. Renovierungs- und Instandhaltungsbedarf), sowie den sich ergebenden hydraulischen Anforderungen in einer bestimmten Reihenfolge gebracht werden sollen. Herr Mayer führt aus, dass hydraulische Maßnahmen vor allen in folgenden Bereichen anstehen:
 

  • Schulstraße (Renovierung und Aufdimensionierung)
  • Seeweg (Aufdimensionierung von DN1000 auf DN 1400)
  • Gartenstraße
  • Laienstraße (südlich der Einmündung des Riedwiesenweges)
  • Schaichhofstraße (südlich der Einmündung des Weilemer Weges)
  • Rappenweg (westlicher Bereich)
  • Bachstraße (nördlicher Bereich)
  • Obere Straße (nördlicher Bereich)
  • Holzgerlinger Straße (westlicher Bereich)
  • Hildrizhauser Straße (östlicher Bereich)

 

Herr Mayer führt weiter aus, dass diese hydraulischen Maßnahmen vor allem erforderlich werden, da die anzusetzenden Regenereignisse deutlich stärker zu gewichten sind als in der Vergangenheit. Hierzu gibt es ganz gezielte Wetterdaten für jede Region, die vom Wetterdienst zur Verfügung gestellt werden. Er betont ausdrücklich, dass bei der Umsetzung dieser Maßnahme auch Sanierungsaspekte eine große Rolle spielen. So zum Beispiel ist das Kanalnetz in der Schulstraße stark

renovierungsbedürftig und die alten Wasserleitungen, sowie die Straße befinden sich in einem mangelhaften Gesamtzustand. Daher soll dieser Bereich eine sehr hohe Priorität genießen. Insgesamt sind von den rund 25 km unseres Kanalnetzes nur rund 6 % (ca. 1,5 km) von den erforderlichen Maßnahmen betroffen.

In der kurzen Aussprache bringen einige Gemeinderäte zum Ausdruck, dass es wichtig ist, der Bevölkerung jeweils den Grund für die Baumaßnahmen zu vermitteln. Bürgermeister Erwin Heller sichert zu, den Gemeinderäten die Power-Point Präsentation, sowie die ergänzenden Unterlagen, welche in der Sitzung vorgestellt wurden, zur Verfügung zu stellen.

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat folgenden

einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Überarbeitung des Allgemeinen Kanalisationsplanes (AKP) und die sich daraus ableitenden mittelfristig anstehenden Baumaßnahmen am Altdorfer Kanalnetz zur Kenntnis.

TOP 2: Tiefbaumaßnahme Schulstraße

Tiefbaumaßnahme Schulstraße

Erneuerung/Sanierung von Kanalisation und Wasserversorgung mit Straßenneubau

Vergabe der Tiefbauingenieurleistungen

Bürgermeister Erwin Heller erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

Um die Maßnahme rechtzeitig zu planen und die notwendigen Zuschussanträge stellen zu können, benötigen wir bis zum 31.01.2015 eine Entwurfsplanung mit detaillierter Kostenberechnung. Wir haben hierfür das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen, um ein Angebot gebeten. Dieses Honorarangebot basiert auf dem Vertrag für die im Jahr 2012/2013 durchgeführte Komplettmaßnahme „Maurener Straße“ angepasst auf die zwischenzeitlich vorliegende Neufassung der HOAI 2013. Es sieht  jeweils folgende Leistungen vor:

 

a) Grundleistungen Verkehrsanlagen   

 

LPH                                                 HOAI       Vereinbart

1  Grundlagenermittlung               2 %        Ohne Berechnung

2  Vorplanung                                20 %       20 %

3  Entwurfsplanung                      25 %       25 %

4 Genehmigungsplanung             8 %          4 %

5  Ausführungsplanung              15 %       15 %

6  Vorbereitung der Vergabe       10 %       10 %

7  Mitwirkung bei der Vergabe      4 %          4 %

8  Bauoberleitung                         15 %       15 %

9  Objektbetreuung                         1 %           1%

Summe                                         100 %       94 %

  

Vereinbart: 94 %

Honorarzone: III Mindestsatz, nach den anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung.

Für die örtliche Bauüberwachung: 2,8 % der anrechenbaren Kosten

Nebenkosten mit 3,5 % des Nettohonorars

 

Besondere Leistungen

Erstellung der Absteckunterlagen  pauschal  750,-- EUR netto         

Stundensätze für Zeithonorar für besondere Leistungen

Für die Leistungen die nach Zeitbedarf abgerechnet werden (Anpassung/Erstellung von Bestandsdaten DGM, Anwohnerberatung je Grundstück vor Baubeginn) gelten die folgenden Stundensätze:

                                                                          Std.    

Auftragnehmer und Partner                                    74,00 EUR

Mitarbeiter                                                       68,00 EUR

techn. Zeichner/sonst. Mitarbeiter              49,00 EUR   

 

b) Ingenieurbauwerke Kanalisation und Wasserversorgung

 

LPH                                                 HOAI       Vereinbart

1  Grundlagenermittlung               2 %        Ohne Berechnung

2  Vorplanung                                20 %       20 %

3  Entwurfsplanung                      25 %       25 %

4 Genehmigungsplanung             5 %           - %

5  Ausführungsplanung              15 %       15 %

6  Vorbereitung der Vergabe       13 %       13 %

7  Mitwirkung bei der Vergabe      4 %          4 %

8  Bauoberleitung                         15 %       15 %

9  Objektbetreuung                         1 %           1%

Summe                                          100 %      93 %

 

 

Vereinbart: 93 %

Honorarzone für Kanalisation: II Mindestsatz, zuzüglich 50 % des Honorarrahmens nach den anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung

Für die örtliche Bauüberwachung: 2,8 % der anrechenbaren Kosten

Nebenkosten mit 3,5 % des Nettohonorars

 

Honorarzone für Wasserversorgung: II Mindestsatz des Honorarrahmens nach den

anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung

Für die örtliche Bauüberwachung: 2,8 % der anrechenbaren Kosten

Nebenkosten mit 3,5 % des Nettohonorars

Besondere Leistungen

Erstellung der Absteckunterlagen  pauschal 500,-- EUR netto          

Stundensätze für Zeithonorar für besondere Leistungen

Für die Leistungen, die nach Zeitbedarf abgerechnet werden (Bestandsaufnahmen, Recherchen, Angebotseinholung und Wertung Geologie und Ortung Wasserversorgung), gelten folgenden Stundensätze:

 

                                                                     Std.        

Auftragnehmer und Partner                    74,00 EUR

Mitarbeiter                                                   68,00 EUR

techn. Zeichner/sonst. Mitarbeiter         49,00 EUR       

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, die Ingenieurleistungen, Leistungsphase 1 – 4, an das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen, zu vergeben. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

einstimmigen Beschluss:

Die Tiefbauingenieurleistungen für die o. g. Maßnahme werden auf Basis der HOAI (Fassung 2013) an das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen vergeben. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Leistungsphasen 1 – 4 (Genehmigungsplanung).

TOP 3: Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen auf der Gemarkung Altdorf im Jahr 2014

Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Wegen auf der Gemarkung Altdorf im Jahr 2014

Bürgermeister Erwin Heller erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache. Sodann erläutert Kämmerer Sven Fischer die Einzelheiten der geplanten Maßnahmen anhand einer Power-Point Präsentation.

 

1.     Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen

Trotz des schneelosen Winters hat auch dieser dennoch deutliche Spuren auf den Gemeindestraßen sowie Feldwegen hinterlassen. Durch die Frostperiode sind im Frühjahr vermehrt Straßenschäden sowie Schlaglöcher aufgetreten. In einem ersten Sanierungsversuch hat der Bauhof die für die Verkehrssicherheit gefährlichsten Schlaglöcher mittels Kaltasphalt ausgebessert. Nun sollten aber Schäden dauerhaft behoben werden. Zu diesem Zwecke hat die Verwaltung die wichtigsten Straßenzüge in ein Leistungsverzeichnis aufgenommen und an verschiedene Straßenbaufirmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebots versandt.

 

Gartenstraße

Die Gartenstraße ist auf einer Länge von ca. 200 m stellenweise /abschnittsweise in einem sehr schlechten Zustand. Mehrere größere wie auch kleinere Schlaglöcher machen dem Verkehr in der Gartenstraße sehr zu schaffen. Darüber hinaus sind auch mehrere Wasserschachtabdeckungen defekt und sollten ausgetauscht werden. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 1.000 m² nach Ausbesserung der Schlaglöcher und Anpassung der Schachtdeckel mit einem Asphalt-Dünnbelag, wie dies in der Birkenstraße bereits erfolgt ist, überzogen werden.

Die Verwaltung sowie das Ingenieurbüro Mayer sind von dieser Art der Sanierung überzeugt. In der Vergangenheit konnten hiermit gute Resultate erzielt werden.

Die Verwaltung hat für die oben genannten Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 5 Straßenbaufirmen versandt.

Von den 5 angefragten Firmen hat eine Firma kein Angebot abgegeben.

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

Gartenstraße   Strohäker,          Bieter B aus         Bieter C aus             Bieter D aus

                           Jettingen            Althengstett         Böblingen                 Herrenberg

Preis (netto)     13.436,00 €       14.657,30 €          14.478,00 €               15.221,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung der Gartenstraße an den günstigsten Bieter, die Firma Strohäker, Jettingen, zu einem Angebotspreis von netto 13.436,00 € zu vergeben.

 

Würmstraße

Der Kreuzungsbereich Würmstraße / Seeweg ist auf Grund der starken Belastung durch Schwerlastverkehr in Richtung Mühle im Unterbau beschädigt. Hier muss die Tragschicht punktuell erneuert werden und anschließend mit einer Deckschicht versehen werden

In der Verlängerung der Würmstraße Richtung Norden finden sich im Bereich der Mittelnaht mehrere Schlaglöcher. Daher soll hier die Deckschicht in diesem Bereich abgefräst und ein neuer Asphaltdeckschicht eingebaut werden.

Die Verwaltung hat für die oben genannten Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 5 Straßenbaufirmen versandt. Von den 5 angefragten Firmen hat eine Firma kein Angebot abgegeben.

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

Würmstraße     Strohäker,          Bieter B aus         Bieter C aus             Bieter D aus

                           Jettingen            Althengstett         Böblingen                 Herrenberg

Preis (netto)     10.896,50 €       11.266,00 €          11.350,00 €               11.665,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung der Würmstraße an den günstigsten Bieter, die Firma Strohäker, Jettingen zum Preis von netto 10.896,50 € zu vergeben.

 

Schulstraße

Die Schulstraße ist von der Kreuzung Holzgerlinger Straße bis zur Kreuzung Ringstraße sowie von der Kreuzung Bühlstraße bis zur Kreuzung Weilemer Weg in einem äußerst

schlechten Zustand. Um die Straße in diesen Bereichen nach dem letzten Winter überhaupt verkehrssicher zu betreiben hat der Bauhof in einem ersten Schritt die schlimmsten Schlaglöcher mit Kaltasphalt ausgebessert. Diese Lösung ist sehr teuer und auch nur von kurzer Dauer. Obwohl die Straße im Jahr 2015/2016 komplett saniert werden soll, ist es dennoch ratsam den Straßenbelag kostengünstig zu sanieren. Aus diesem Grund werden bei dieser Sanierung sämtliche Abwasserschächte überasphaltiert. Hierdurch können Kosten gesenkt werden. Die Wasserschächte hingegen müssen frei zugänglich bleiben und können daher nicht überasphaltiert werden. Diese Schächte, ca. 4 Stück, müssen im Rahmen der Sanierung angepasst werden.

Die Verwaltung sowie das Ingenieurbüro Mayer sind von dieser Sanierungsform überzeugt. In der Vergangenheit konnten hiermit auch gute Resultate erzielt werden.

Die Verwaltung hat für die oben genannten Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 5 Straßenbaufirmen versandt. Von den 5 angefragten Firmen hat eine Firma kein Angebot abgegeben.

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

Schulstraße     Strohäker,          Bieter B aus         Bieter C aus             Bieter D aus

                           Jettingen            Althengstett         Böblingen                 Herrenberg

Preis (netto)     7.724,00 €          8.307,60 €            9.068,00 €                 8.713,00 €

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung der Schulstraße an den günstigsten Bieter, die Firma Strohäker, Jettingen, zu einem Angebotspreis von netto 7.724,00 € zu vergeben.

 

Gemeindeverbindungsstraße „Auf Rot“

Zu den beiden Aussiedlerhöfen der Familien Zipperer und Henne führt der Gemeindeverbindungsweg „Auf Rot“. Auf Grund der starken Belastung durch die schweren Schleppergespanne weist die Straße viele Schlaglöcher und Risse auf. Des Weiteren hat sich die Straße in Randbereichen gesetzt, so dass hier tiefe Kuhlen entstanden sind. Hier muss die Tragschicht erneuert und anschließend mit einer Asphaltdeckschicht versehen werden.

Die Verwaltung hat für die oben genannten Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 5 Straßenbaufirmen versandt.

Von den 5 angefragten Firmen hat eine Firma kein Angebot abgegeben.

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

„Auf Rot“           Strohäker,          Bieter B aus         Bieter C aus             Bieter D aus

                           Jettingen            Althengstett         Böblingen                 Herrenberg

Preis (netto)     19.509,50 €       21.484,00 €          20.890,00 €               22.942,50 €

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung der Gemeindeverbindungsstraße „Auf Rot“ an den günstigsten Bieter, die Firma Strohäker, Jettingen, zu einem Angebotspreis von netto 19.509,50 € zu vergeben.

 

2.     Finanzierung

Im Haushalt 2014 sind für die Straßenunterhaltung 51.000,-- € eingestellt. Davon wurden bis dato ca. 12.800 € für Kaltasphalt (4.300 €) sowie für Baumpflege und Baumkontrolle (5.800 €) aufgewendet. Somit verbleibt ein Ansatz von ca. 38.200 € für dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen.

Für die Sanierung von Feldwegen hat die Gemeinde im Haushalt 2014 insgesamt 50.000 € bereitgestellt. Hiervon wurden bisher lediglich 200 € ausgegeben. Da es sich bei dem Feldweg „Auf Rot“ um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, refinanzieren sich die Sanierungskosten über die Rücklagen beim Gemeindeverwaltungsverband.

Der Gemeinderat diskutiert sehr ausführlich darüber, in wie fern eine Sanierung an der Schulstraße angesichts der geplanten Komplettsanierung überhaupt noch notwendig ist.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten spricht sich das Gremium jedoch dafür aus, in diesem Bereich eine möglichst günstige „Minimalsanierung“ vorzunehmen. Ein Mitglied des Gemeinderats bittet darum, zu überprüfen, ob die Gemeindeverbindungsstraße „Auf Rot“ gleich bis hin zur „Zigeunerinsel“ saniert werden kann. Die Verwaltung sichert eine entsprechende Überprüfung zu, macht jedoch deutlich, dass dieser Bereich insgesamt noch in einem verträglichen Zustand ist.

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

1.    Die Asphaltsanierung der Gartenstraße wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von netto 13.436,00 € vergeben.

 

2.    Die Asphaltsanierung der Würmstraße wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von netto 10.896,50 € vergeben.

 

3.    Die Asphaltsanierung der Schulstraße wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von netto 7.724,00 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt Kosteneinsparungsmöglichkeiten zu prüfen, um die Kosten zu minimieren.

 

4.    Die Asphaltsanierung der Gemeindeverbindungsstraße „Auf Rot“ wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von netto 19.509,50 € vergeben.

 

TOP 4: 4. Tiefbaumaßnahme Maurener Straße / westlicher Rappenweg

Tiefbaumaßnahme Maurener Straße / westlicher Rappenweg

Erneuerung von Kanalisation und Wasserversorgung mit Straßenneubau sowie Neubau eines Regenwasserkanals

Kostenfeststellung

 

Kämmerer Sven Fischer erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Drucksache.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.12.2009 beschlossen, die Maurener Straße sowie Teile des Rappenwegs komplett neu zu sanieren. Die Sanierung umfasste die Kanalisation, die Wasserversorgung und den Straßenbau sowie den Neubau eines Regenwasserkanals. Dafür waren die notwendigen Haushaltsmittel in den Jahren 2010 bis 2013 eingeplant. Die Abnahme der Gewerke erfolgte im Juni 2013.

 

Feststellung der Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme

Die Gemeinde Altdorf hat am 07.02.2012 die Bauleistung an die Fa. Gebr. Strohäker GmbH zu einer Pauschale von 1.523.200,00 € vergeben. Nach einer durch einen harten und langen Winter unterbrochenen Bauzeit konnten die Arbeiten im Juni 2013 von der Gemeinde abgenommen werden. Zwischenzeitlich sind nun auch die letzten Rechnungen bei der Gemeinde eingegangen.

 

Insgesamt liegt die Kostenfeststellung mit einer Gesamtsumme von 1.740.208,09 € um 221.791,91 € unter der Kostenschätzung (25.05.2011) von 1.962.000,00 €

 

Dieses gute Ergebnis ist der Tatsache geschuldet, dass die Ausschreibung zu einem Zeitpunkt stattfand, in dem die Preise einen Tiefpunkt erreicht hatten.

Im Rahmen dieser Großmaßnahme wurden kleinere Maßnahmen ebenfalls umgesetzt.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zu nachfolgenden zusätzlichen Kosten realisiert:

 

•  Asphaltarbeiten im Geißbrunnenweg                                         6.399,33 €

•  Asphaltarbeiten im Klingenweg                                                   4.971,34 €

•  Asphaltarbeiten im Birkenstraße                                                19.938,40 €

•  Asphaltarbeiten im Rappenweg

(vom Drosselweg bis Lerchenstraße)                                             8.121,18 €

 

Der Vorsitzende bringt nochmals seine Freude über die günstige Abwicklung dieses Projekts zum Ausdruck.

 

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat

 

einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Kostenfeststellung (siehe Anlage) zur Kenntnis.

Die Gesamtkosten der Tiefbaumaßnahme Maurener Straße und Rappenweg belaufen sich auf 1.740.208,09 €.

TOP 5: Bausachen

Bausachen

Bauvoranfrage zum Anbau an der Nordseite, sowie Anbau eines Wintergartens an der Südseite des bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Doppelgarage, Ahornweg 56, Flst. Nr. 1919/2, 71155 Altdorf

 

Hauptamtsleiter Roland Narr erläutert das Bauvorhaben anhand der Drucksache und zeigt verschiedene Pläne dazu.

Der künftige Eigentümer des Grundstücks Ahornweg 56 plant im Falle des Erwerbs Anbauten an das bestehende Wohnhaus Ahornweg 56, sowie eine freistehende Doppelgarage im südlichen Grundstücksbereich zu errichten. Die Zulässigkeit dieser Erweiterungsbauten sollen im Vorfeld mittels einer Bauvoranfrage geprüft werden.

 

Zur Beurteilung des Vorhabens ist der Bebauungsplan „Birke I“ aus dem Jahre 1965 maßgeblich. Der Bebauungsplan setzt auf dem Grundstück ein Baufenster fest.

 

1.            Anbau an der Nordseite des bestehenden Gebäudes

Das Wohnhaus soll auf der Nordseite im Erdgeschoss erweitert werden. Damit möchte der Bauherr das Kinderzimmer, das Bad und das Schlafzimmer auf eine zeitgemäße Größe erweitern, da es für die Familie mit Kind zu knapp bemessen ist.

Durch die geplante Erweiterung auf der Nordseite wird das Baufenster um ca. 2,00 Meter überschritten.

Die Verwaltung bewertet die Überschreitung des Baufensters im Norden aus städtebaulicher Sicht als vertretbar. Die Flucht der östlich gelegenen Baufenster würde in der Fortsetzung nach Westen für das Grundstück Ahornweg 56 eine leichte Verschiebung nach Norden erlauben (vgl. Hilfslinie im Lageplan, der als Anlage beigefügt ist).

 

2.            Anbau eines Wintergartens an der Südseite

Der Anbau des geplanten Wintergartens ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht unproblematisch, da er vollständig innerhalb des Baufensters errichtet werden soll.

 

3.            Neubau einer freistehenden Doppelgarage

Vor dem Hintergrund, dass das bestehende Wohnhaus ein Zweifamilienhaus ist und in der bestehenden Doppelgarage somit für jede Einheit 1 Stellplatz verfügbar ist kann der Wunsch nach einer weiteren Garage gut nachvollzogen werden. Die geplante neue

Doppelgarage soll im südlichen Grundstücksbereich mit entsprechend kurzer Anbindung an die Ahornstraße errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung der Garage städtebaulich vertretbar.

Die Angrenzerbenachrichtigung wurde von der Verwaltung vorgenommen. Zwischenzeitlich hat der westliche Angrenzer erklärt, dass er keine Einwendungen gegen das Vorhaben hat. Über die etwaige Rückmeldung des östlichen Angrenzers wird in der Gemeinderatsitzung informiert.

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage zu erteilen.

Ohne Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

einstimmigen Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage zum Anbau an der Nordseite, sowie Anbau eines Wintergartens an der Südseite des bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Doppelgarage, Ahornweg 56, Flst.-Nr. 1919/2, 71155 Altdorf wird erteilt.

 

 

Gemeinderat Wolfgang Henne erklärt sich gemäß § 18 GemO für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Bausachen

Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzes durch Steingabionen, Holzgerlinger Straße 56, Flst. Nr. 1623, 71155 Altdorf

Hauptamtsleiter Roland Narr erläutert das Vorhaben anhand der Drucksache und anhand von Plänen.

Der Bauherr plant zur Abschirmung seines Grundstücks Holzgerlinger Straße 56 zur stark befahren Holzgerlinger Straße hin die Errichtung eines Lärm und Sichtschutzes durch Steingabionen. Dadurch sollen insbesondere die Immissionen von der Holzgerlinger Straße abgehalten werden.

Der gültige Bebauungsplan Nonnenäcker aus dem Jahre 1955 lässt lediglich Einfriedigungen bis einer Höhe von 1,20 Metern zu. Um die Gabionen zu errichten ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dafür ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich.

 

Konkret soll im nördlichen Grundstücksbereich auf eine Länge von ca. 16-18 Meter die Gabienenmauer entstehen. Die geplante Höhe der Gabionen soll versetzt und zwischen 1,50m und 1,80m hoch sein. Ein Lageplan und eine Bauskizze sind der Tischvorlage als Drucksache beigefügt.

 

Um eine massiv wirkende Mauer entlang der Ortsdurchfahrt zu verhindern schlägt die Verwaltung vor, die Gabionen um 50 cm von der Grundstücksgrenze abzusetzen und teilweise zu begrünen/beplanzen.

 

Die Angrenzer wurden von der Verwaltung angehört. Die Anhörungsfrist läuft noch; bislang wurden keine Einwendungen vorgebracht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.

 

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich über das Vorhaben. Dabei wird insbesondere der von der Verwaltung vorgeschlagene Rückversatz kontrovers diskutiert.

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt, dass der vorhandene öffentliche Grünstreifen im Lageplan nicht dargestellt ist.

Bürgermeister Erwin Heller schlägt vor, die Pläne vom Bauherrn entsprechend ergänzen zu lassen und in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut zu beraten. Sodann wird dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und auf die nächste Sitzung vertagt.

 

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Sonstiges und Bekanntgaben

Sitzungsniederschriften

Hauptamtsleiter Roland Narr gibt die Sitzungsniederschriften der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2014 bekannt.

 

„Alte Kapelle“ im Schönbuch

Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt, dass die „alte Kapelle“ im Schönbuch zunehmend verwildert. Der Vorsitzende sichert zu, diese Information an den Staatsforst weiter zu geben.

 

Betonfeldwege

Ein Gemeinderat bemängelt, dass die Betonfeldwege auf Altdorfer Markung an einigen Stellen schadhaft sind. Er bittet darum, diese 8 bis ca. 10 Stellen zu sanieren. Bürgermeister Erwin Heller sichert eine Reparatur zu.

 

Teich an der Peter-Creuzberger-Halle

Ein Mitglied des Gemeinderats macht darauf aufmerksam, dass der Teich an der Peter-Creuzberger-Halle zurzeit wieder in einem schlechten Zustand ist. Er bittet darum, den Müll und Unrat beseitigen zu lassen, um den Zustand wieder zu verbessern. Der Vorsitzende sichert eine kurzfristige Erledigung zu.