Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt einmal jährlich zum Jahresende durch den/die Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung. Zur Meldung der Zählerstände wird allen Eigentümern*innen bzw. Hausverwaltungen eine Ablesekarte zugestellt.
Wir möchten Sie bitten, die Ablesung bis zum 31.12.2024 vorzunehmen.
Hierfür stehen Ihnen zwei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung:
Ihre Zugangsdaten zur Online-Erfassung erhalten Sie mit der Ablesekarte.
Bitte prüfen Sie alle persönlichen Angaben und die Übereinstimmung der angegebenen Zählernummer auf Ihrer Ablesekarte mit Ihrem Wasserzähler. Anschließend können Sie Ihren Zählerstand und das Datum Ihrer Ablesung erfassen und direkt an die Gemeinde absenden.
Hierbei entfällt die Rücksendung der Ablesekarte.
Sachbearbeitung Steuern und Gebühren, Friedhofsverwaltung
DG 3
Tel.: 07031/7474-18
Fax: 07031/7474-10
Ihr gemeldeter Zählerstand ist die Voraussetzung für die Abrechnung Ihrer Wasser-/Abwassergebühren und dient als Grundlage für die Vorauszahlungen im darauf folgenden Jahr.