Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Am Dienstag, den 01. Juni 2014, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche und anschließend eine nichtöffentliche Sitzung statt, mit folgender
Parksituation in der Bühlstraße
Ein Einwohner macht das Gremium auf die Parksituation in der Bühlstraße auf Höhe der Tiefgaragenausfahrt des Dr. Siemonsen-Hauses aufmerksam. Hier wird regelmäßig durch ein abgestelltes Fahrzeug vor allem die Ausfahrt aus der Tiefgarage erschwert. Deshalb sollte dort nach Möglichkeit ein Parkverbot ausgewiesen werden. Bürgermeister Erwin Heller sichert die Prüfung dieser Angelegenheit zu.
Jugendarbeit
Eine Einwohnerin lobt das Engagement der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats, die allesamt bemüht sind, attraktive Angebote für die Kinder und Jugendlichen im Ort zu schaffen. Dies gelte insbesondere auch für ihre großen Bemühungen, eine Skateranlage in Altdorf zu realisieren. Der Vorsitzende bedankt sich und versichert, dass sich sowohl die Gemeindeverwaltung als auch der Gemeinderat sehr nachhaltig um einen geeigneten Standort für die Skateranlage bemüht haben. Allerdings habe er unter dem dritten Tagesordnungspunkt in dieser Angelegenheit leider sehr schlechte Nachrichten.
Ausgangslage
Die Gemeinde Altdorf macht sich seit geraumer Zeit Gedanken über eine Verbesserung der Situation für Radfahrer am Kreisverkehr/L 1184 sowie im Bereich der nördlichen Schillerstraße. Hier kommt es auf Grund der derzeitigen Verkehrsführung immer wieder zu kritischen Verkehrssituationen zwischen Rad- und Autofahrern.
Um hier die bestehende Gefährdung vor allem für die vielen Radfahrer zu verringern hat die Gemeinde das Ingenieurbüro Schädel GmbH, Weil der Stadt, mit einer Überplanung des Radwegs im Bereich der Schillerstraße und der Querung der L 1184 beauftragt.
Um eine gute Lösung mit einer möglichst breiten Akzeptanz zu schaffen wurden sowohl die Schulen, das Jugendreferat sowie die Bürger im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in die Planungen involviert.
2. Umfang der vorgesehenen Baumaßnahmen
Das Büro Schädel hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eine Planung mit einer Radweglösung ohne Unterführung der L 1184 entworfen. Diese beinhaltet sowohl den gewünschten Sammelplatz für die Schüler als auch die Verschwenkungen des Radwegs am Kreisel. Darüber hinaus wird aus dem bestehenden, nordöstlichen Geh- und Radweg künftig ein reiner Gehweg, der durch einen schmalen Grünstreifen von der Landesstraße getrennt ist. Die Radfahrer werden auf einem nordöstlich neu zu bauendem Radweg geführt. Zwischen dem Geh- und Radweg wird ein großer Grünstreifen mit Bäumen verlaufen.
Für die Radfahrer, welche aus der Schillerstraße in Richtung Kreisverkehr unterwegs sind, wird im nördlichen Bereich ein neuer Radweg entstehen. Dieser wird durch 24 quer zur Fahrbahn angeordnete Parkplätze von der Schillerstraße getrennt sein (siehe Plan).
Öffentliche Ausschreibung der Leistungen
Das Ingenieurbüro Schädel GmbH hat die Umbaumaßnahme auf Grundlage der VOB, öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben 10 Unternehmen das Leistungsverzeichnis angefordert.
Bei der Submission, am 17.06.2014 lag lediglich ein Angebot vor:
Bieter Angebotssumme (brutto) ungeprüft!
Firma aus Jettingen 271.227,39 €
Das vorliegende Angebot wurde vom Ingenieurbüro Schädel GmbH rechnerisch geprüft. Das rechnerisch geprüfte Angebot wurde auch auf die Erfüllung der formalen sowie technischen Anforderungen hin überprüft.
Die Arbeiten sollen in den Sommerferien durchgeführt werden um so die Einschränkungen für den Radverkehr, insbesondere die Schüler, so gering wie möglich zu halten. Dies dürfte aber auch der Grund sein, weshalb die Gemeinde lediglich ein Angebot erhalten hat. Wie es scheint haben die Firmen zum einen volle Auftragsbücher, zum anderen ist es für die Firmen ein personelles Problem die Arbeiten in der Haupturlaubszeit zu stemmen.
Das Angebot der Firma Strohäker ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 271.227,39 € das einzige eingegangene Angebot. Die Bieterfirma ist sowohl der Gemeindeverwaltung als auch dem Ingenieurbüro Schädel bekannt und kann auch empfohlen werden.
Die Kostenschätzung für diese Gewerke liegt bei 265.000,01 € (brutto).
Haushaltsmittel
Im Haushaltsplan 2014 wurden lediglich Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 € bereitgestellt. Dies führt nun zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.227,39 €. Diese können durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 8830-932000.001 (Erwerb von Grundstücken) abgedeckt werden.
Zuschüsse
Für die Maßnahme hat die Verwaltung einen Förderantrag nach dem Radwegförderprogramm des Landes gestellt und hierzu einen Förderbescheid über 160.000,- € Landeszuschuss bewilligt bekommen. Des Weiteren hat die Verwaltung einen Antrag auf Ausgleichstockmittel für diese Maßnahme gestellt, über den wohl in den nächsten 14 Tagen entschieden wird.
Vergabeempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Umbaumaßnahme an der bestehenden Radwegführung im Bereich der Schillerstraße und der Querung der L 1184 an den einzigen Bieter, die Firma Strohäker, zu vergeben.
Der Vorsitzende begrüßt zunächst Herrn Haug vom Ingenieurbüro Schädel, Weil der Stadt, am Ratstisch. Sodann stellt Herr Haug die aktuelle Planung vor. Er führt aus, dass die neu zu schaffenden Parkflächen entlang der Schillerstraße nunmehr entgegen der bisherigen Planung senkrecht und nicht wie bislang schräg angeordnet werden konnten, was das Parken wesentlich erleichtere. Möglich wurde dies, weil die Gemeinde etwas mehr Grundstücksfläche erwerben konnte. Damit können insgesamt 24 senkrecht anfahrbare Stellplätze (anstatt bisher 20 schräg angeordnete Parkplätze) realisiert werden. Die Parkflächen werden mit Rasenpflastersteinen hergestellt.
Vor allem aber auch beim Radweg entlang der Nordseite der L 1184 gibt es Verbesserungen. So wird der seitherige Geh- und Radweg zum reinen Gehweg zurückgebaut, der künftig mit einem Grünstreifen zur L 1184 grenzt. Nördlich der vorhandenen kleinen Böschung wird dann ein separater 3 m breiter Radweg neu gebaut, der künftig direkt auf den bestehenden Radweg Richtung Hülben/Unterführung B 464 einmündet. Eine weitere Verbesserung erfolgt am Kreisverkehr. Hier fahren die Radfahrer künftig nicht mehr wie bisher parallel zur L 1184, sondern sie stoßen vom neuen Radweg aus senkrecht auf die Radfahrquerung am Kreisverkehr zu und können dadurch vom Kraftfahrzeugverkehr früher als vorfahrtsberechtigte querende Radfahrer wahrgenommen werden. Schließlich wird auch der geplante Sammelplatz für Radfahrer vergrößert und neu positioniert.
Herr Haug führte weiter aus, dass die Umbaumaßnahme auf Grundlage der VOB, öffentlich ausgeschrieben wurde. Insgesamt haben 10 Unternehmen das Leistungsverzeichnis angefordert, jedoch reichte lediglich ein Unternehmen ein Angebot ein. Er mutmaßt, dass die derzeit vollen Auftragsbücher der Tiefbaufirmen und auch die Ausführungszeit während der Sommerferien wohl dafür ausschlaggebend waren, dass nur ein Angebot abgegeben wurde. Dieses liege jedoch nur leicht über der modifizierten Kostenberechnung vom April 2014, so dass er die Vergabe auf jeden Fall empfehlen könne.
Bürgermeister Erwin Heller erläutert, dass im Haushaltsplan 2014 für diese Maßnahme lediglich 230.000 € veranschlagt wurden. Die Vergabe würde daher zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 41.227,39 € führen. Diese könnten aber durch Minderausgaben an anderer Stelle kompensiert werden.
Für diese Baumaßnahme erhält die Gemeinde einen Zuschuss aus dem Radwegeförderprogramm des Landes in Höhe von 160.000 €. Zusätzlich hat die Verwaltung einen Antrag auf Ausgleichstockmittel gestellt, über den im Juli entschieden wird.
Zu den Baukosten in Höhe der rund 271.000 € kommen noch die Planungskosten mit rund 40.000 € sowie die Grunderwerbskosten.
Bei der anschließenden Aussprache bringt der Gemeinderat folgende Anregungen vor:
· Am Kreisverkehr sollten vor dem Zebrastreifen und der Radwegquerung 2 gelbe Blinklichter installiert werden, damit unkundige Kraftfahrzeuglenker auf die vorfahrtsberechtigte Querung aufmerksam gemacht werden.
· An der Schillerstraße sollte südlich des künftig einmündenden Radweges ein Parkverbot angeordnet werden, damit die Radfahrer vom Radweg kommend die Schillerstraße besser einsehen können und diese vom Fahrzeugverkehr auch besser wahrgenommen werden. Zusätzlich sollte dort ein Schild „Vorsicht Radfahrer“ aufgestellt werden.
· Auf der Strecke des neuzubauenden Radweges sollte ein Leerrohr für künftige Telekommunikationsleitungen von der Gemeinde mitverlegt werden.
· Der geplante Warteplatz für die Radfahrer sollte aus Sicherheitsgründen weg vom Fahrbahnrand in die gemeindeeigene Streuobstwiese verlegt werden.
Nach einer eingehenden Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
einstimmigen Beschluss:
1. Der Umbau der bestehenden Radwegführung im Bereich der Schillerstraße und der Querung der L 1184 sowie im nordöstlichen Verlauf der L 1184 wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von brutto 271.227,39 € vergeben.
2. Der überplanmäßigen Ausgabe von 41.227,39 € wird zugestimmt.
3. Die sich aus der Beratung ergebenden Anregungen sollen in der Planung und Ausführung Berücksichtigung finden.
Ausgangslage
Aus den Reihen der Bevölkerung wurde – insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen – immer wieder der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, ein Angebot für Skater, Inliner- und BMX-Fahrer zu schaffen. In einem ersten Schritt wurden im Jahr 2012 unter der Regie des Jugendreferates auf dem Festplatz vor der Peter-Creuzberger-Halle einige mobile Elemente aufgestellt. Die Jugendlichen haben sich hierbei aktiv mit eingebracht und sogar ein Element selbst gebaut und angestrichen. Diese Elemente mussten jedoch aufgrund der Lärmentwicklung wieder entfernt werden. Auch ein Gespräch mit den betroffenen Anwohnern, den Jugendlichen und der Verwaltung brachte an diesem Standort nicht den gewünschten Erfolg. Insgesamt hat sich der Standort vor der Peter-Creuzberger-Halle für ein solches Angebot als ungeeignet erwiesen. Somit musste ein neuer, geeigneter Standort für ein Skateangebot gesucht werden.
Im Haushaltsplan 2014 wurden 120.000 € zur Realisierung eines Skaterangebots bereitgestellt.
Standortsuche
Seit Sommer 2012 hat die Verwaltung daher in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat und unter Einbeziehung der Jugendlichen, sowie dem Freien Landschaftsarchitekten Peter Kluczynski, Ludwigsburg, verschiedene Standorte für eine Skateranlage gesucht und untersucht.
Der Gemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 04. Februar 2014 eingehend mit der Standortsuche für die geplante Errichtung einer Skater-Anlage befasst. Zahlreiche Standortalternativen wurden untersucht, so z. B. das Steinlager der Gemeinde hinter der Gemeinschaftsschuppenanlage und verschiedene Standorte im Außenbereich. Dabei gelangte man zu der Erkenntnis, dass das Grundstück „Steinlager“ zu klein ist für die Anlage und zusätzlicher Grunderwerb an dieser Stelle nicht möglich ist. Die Standorte in der bebauten Ortslage (z. B. Seewiesen) scheiterten aufgrund des geltenden
Immissionsschutzrechtes und für die angedachten Standorte im Außenbereich ist keine Baugenehmigung möglich, weil es sich hierbei nicht um privilegierte Vorhaben handelt.
Standort Gewerbegebiet
Bei der weiteren Standortsuche ist die Verwaltung auf einen neuen möglichen Standort am nordöstlichen Rand des Gewerbegebiets „Benz III“ gestoßen. Aus Sicht der Verwaltung und des Jugendreferates wäre der Standort gut erreichbar für die Kinder und Jugendlichen und für die Errichtung einer Skater-Anlage geeignet. Die Fachbehörden des Landratsamtes Böblingen haben signalisiert, dass die Anlage an dieser Stelle im Zuge eines Genehmigungsverfahrens gebaut werden könnte.
Allerdings wäre dafür ca. 850 qm Grunderwerb notwendig. Davon würden ca. 280 qm auf die Verlängerung des Weilemer Weges und des nördlichen Feldweges entfallen und ca. 570 qm auf die eigentliche Skater-Anlage.
Nach einer ausführlichen Diskussion hat der Gemeinderat am 18.03.2014 mehrheitlich beschlossen die Planung am Standort „Gewerbegebiet“ weiter voranzutreiben und möglichst noch in der Aprilsitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung hat daraufhin das Ingenieurbüro Dr. Schäcke + Bayer GmbH, Waiblingen, mit einer Schallimmissionsbeurteilung für diesen Standort beauftragt. Leider hat dieses Büro die Schallimmissionsbeurteilung aufgrund seiner großen Auslastung erst am 30.05.2014 fertigen können. Diese ging dann am 02.06.2014 bei der Gemeindeverwaltung ein und liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Leider hat das Gutachten gezeigt, dass auch dieser Standort aufgrund des geltenden Immissionsschutzrechtes äußerst problematisch ist. Die Berechnungen ergaben, dass tags außerhalb der Ruhezeiten die Immissions-Richtwerte am Wohn- und Mischgebiet eingehalten werden. Im eingeschränkten Gewerbegebiet ergibt sich bis zu einem Abstand von 30 m zur Skaterfläche eine Überschreitung des Immissions-Richtwertes.
Innerhalb der Ruhezeiten ergeben sich an allen betrachteten Gebieten Überschreitungen der Immissions-Richtwerte. Im eingeschränkten Gewerbegebiet erstreckt sich die Überschreitung bis zu einem Abstand von ca. 60 m zur Skaterfläche.
Eine Einhaltung der Immissions-Richtwerte innerhalb sämtlicher Beurteilungszeiträume tagsüber (06:00 – 22.00 Uhr) an den betrachteten Immissionsorten (ausgenommen Obergeschosse einer Bebauung auf der nächstliegenden noch nicht bebauten eingeschränkten Gewerbegebietsfläche) kann erwartet werden, wenn die Skateranlage
auf der gesamten West- und Südseite mit einer 4 m hohen (Höhe über Geländeniveau/Straße) geschlossenen Lärmschutzwand zur Abschirmung versehen wird.
In Anbetracht dieser Schallimmissionsbeurteilung muss leider auch von diesem Standort abgesehen werden. Denn mit der dort notwendigen 4 m hohen Lärmschutzwand ist der Standort sowohl aus optisch-ästhetischen Gründen als auch aufgrund der zusätzlichen Kosten für diese Lärmschutzwand ungeeignet. Des Weiteren wäre der geplante Eingang zur Skateranlage vom Weilemer Weg aus (Südseite) überhaupt nicht möglich.
Fazit und weiteres Vorgehen
Die Gemeindeverwaltung, das Jugendreferat und der Gemeinderat haben sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv darum bemüht einen geeigneten Standort für eine Skater-Anlage in Altdorf zu finden, um den Altdorfer Kindern und Jugendlichen ein entsprechendes Angebot zu bieten. Leider hat die intensive Standortsuche ergeben, dass sich in Altdorf kein geeigneter und akzeptabler Platz für eine solche Anlage finden lässt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zusammen mit dem Jugendreferat auf die Altdorfer Kinder und Jugendlichen zuzugehen und bei einem gemeinsamen Gespräch zu überlegen, ob ggf. alternative oder einfachere Angebote in Altdorf realisiert werden können.
Der Vorsitzende bedauert, dass in Anbetracht der vorliegenden Schallimmissionsbeurteilung leider auch vom Standort am Rande des Gewerbegebietes abgesehen werden muss. Denn mit der dort notwendigen 4 m hohen Lärmschutzwand wäre der Standort sowohl aus optisch-ästhetischen Gründen als auch aufgrund der zusätzlichen Kosten für diese Lärmschutzwand ungeeignet. Des Weiteren wäre der geplante Eingang zur Skateranlage vom Weilemer Weg aus (Südseite) überhaupt nicht möglich. Hinzu komme, dass das gemeindeeigene Gewerbegrundstück das direkt westlich an den geplanten Standort angrenzt damit nicht mehr veräußerbar wäre.
Bürgermeister Erwin Heller betont, dass die Gemeindeverwaltung, das Jugendreferat und der Gemeinderat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv darum bemüht
haben einen geeigneten Standort für eine Skater-Anlage in Altdorf zu finden, um den Altdorfer Kindern und Jugendlichen ein entsprechendes Angebot zu bieten. Leider hat die intensive Standortsuche allerdings ergeben, dass sich in Altdorf kein geeigneter und akzeptabler Platz für eine solche Anlage finden lässt.
In der anschließenden Aussprache bringt der Gemeinderat vielfältig sein Bedauern aus, dass dieses Projekt nun leider nicht realisiert werden kann. Eine Gemeinderätin beklagt ausführlich diese Situation und fragt sich, „ob in unserer Gesellschaft die Jugendlichen tatsächlich nur hinter einer 4 m hohen Wand ihren Platz finden“ und dass Kompromisse oder das Erkennen der Bedürfnisse der Anderen heute leider immer weniger Raum mehr finden.
Sowohl Bürgermeister Erwin Heller als auch die Vertreter des Gemeinderates betonen, dass es nun aber umso wichtiger sei, den Kindern und Jugendlichen Alternativen anzubieten. Die neue Jugendreferentin, Laura Sennock, riet dazu, umgehend auf die Kinder und Jugendlichen zuzugehen, um sie jetzt nicht auch für die Zukunft zu verlieren und kleinere Maßnahmen kurzfristig umzusetzen. Der Vorsitzende schlägt deshalb vor, kurzfristig zusammen mit dem Jugendreferat und den Kindern und Jugendlichen bei einem gemeinsamen Gespräch zu überlegen, ob ggf. alternative oder einfachere Angebote in Altdorf realisiert werden können. Haushaltsmittel stünden dazu bereit.
Sodann fasst der Gemeinderat bei einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Vom Bau der Skater-Anlage am geplanten Standort nordöstlich des Gewerbegebiets „Benz III“ wird aufgrund der vorliegenden Schallimmissionsbeurteilung abgesehen.
Insgesamt wird festgestellt, dass sich in Altdorf leider kein geeigneter Standort für eine solche Skater-Anlage finden lässt.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Jugendreferat Kontakt mit den Altdorfer Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und gemeinsam andere Angebote oder auch einfachere Alternativen für Skater-Anlagen zu erörtern.
Die Gemeinde Altdorf hat in der Sitzung vom 09.04.2013 eine neue Friedhofsordnung erlassen. Hintergrund hierfür war die Einführung von Rasengräbern und Urnenwandgräbern auf dem Altdorfer Friedhof. Gleichzeitig hat die Gemeinde die Satzung mit der vom Gemeindetag Baden-Württemberg bereitgestellten neuen Friedhofs-Mustersatzung verglichen und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Unter anderem wurde auch der § 15 Abs. 2 nach Empfehlung des Gemeindetags in die neue Friedhofsordnung mit aufgenommen. Dieser besagt, dass auf dem Altdorfer Friedhof „nur Grabmale errichtet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Als Nachweise für die Erfüllung dieser Voraussetzung kommen bspw. eine Zertifizierung mit dem „XertifiX- oder Fair Stone-Siegel“ in Betracht.
Am 26. März 2014 erhielt die Gemeinde ein Schreiben vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), in welchem über eine Klage gegen die Gemeinde Altdorf informiert wurde. So hat ein Steinmetzbetrieb aus Stuttgart beim Verwaltungsgerichtshof geltend gemacht, dass es an einer ausreichenden, gesetzlichen Grundlage für dieses Verbot in der Altdorfer Satzung fehlt. So sei die Nachweispflicht ob ein Grabstein von Kinderhand bearbeitet wurde nicht hinreichend formuliert und ein Nachweis nicht zu führen. Darüber hinaus wirke sich die Regelung einschränkend auf seine Berufsausübung aus und stelle somit einen Eingriff in seine Grundrechte dar.
Die Gemeinde wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Frist bis zum 25.04.2014 zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Nach Rücksprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg wurde zunächst eine Fristverlängerung bis zum 25.06.2014 erbeten. Hintergrund war, dass bei der Stadt Kehl bereits in derselben Angelegenheit ein Verfahren anhängig war. Das Urteil, welches am 29.04.2014 in diesem Fall erging, war richtungsweisend für das weitere Vorgehen der Gemeinde Altdorf als Beklagter, da es klar stellte, dass der VGH die Rechtsauffassung der Kommunen nicht teilt.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Normenkontrollklage gegen die Stadt Kehl stattgegeben, bei der sieben Steinmetze gegen die entsprechenden Regelungen in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl geklagt hatten. Damit ist die Satzung an dieser Stelle nichtig.
Der VGH vertritt die Auffassung, dass das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit nicht mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. So fehle es an einer allgemeinen Auffassung, welche der vorhandenen Zertifikate für faire Steine als vertrauenswürdig gelten könnten. Somit ist für den Steinmetz nicht ersichtlich welches Zertifikat als Nachweis ausreicht.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dass die Gemeinde Altdorf wie viele weitere Kommunen ihre Friedhofsordnung in diesem Punkt überarbeitet und den § 15 Abs. 2 der Friedhofsordnung aus ihrer Satzung streicht.
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein. Anschließend informiert Herr Fischer eingehend über den Sachverhalt.
In der anschließenden Aussprache bedauern die Mitglieder des Gemeinderats, dass diese Satzungsregelung nichtig ist, weil sie ausdrücklich Kinderarbeit missbilligen und unter Kinderarbeit hergestellte Grabsteine auf dem Altdorfer Friedhof vermeiden wollten. In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass sich die Gemeinde diesem Urteil beugen muss.
Ein Gemeinderat stellt einen Antrag über den Gemeindetag auf den Gesetzgeber zuzugehen, damit dieser eine gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot erlässt. Denn der VGH bemängle ja nicht die Zielsetzung sondern die fehlende gesetzliche Grundlage für diese Regelung.
Sodann trägt er seinen Antrag im Wortlaut vor:
„Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass der Gesetzgeber in Bund und Land die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen möge, damit ein rechtlich zulässiges Verbot von Grabmalen die nicht aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind.
Begründung:
Der in § 1 Abs. 2 der Friedhofsatzung vom 09.04.2013 geforderte Nachweis, dass nur Grabmale errichtet werden dürfen, die sowohl nachweislich aus fairem Handel stammen als auch ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, ist nach wie vor richtig. Die Rechtsprechung bemängelt nicht diese Zielsetzung sondern die fehlende gesetzliche Grundlage für diese Regelung. Aus diesem Grund sollte diese fehlende gesetzliche Regelung geschaffen werden. Möglichkeiten auf eine gesetzliche Regelung hinzuwirken sollen z. B. über den Gemeindetag oder mit Hilfe von Abgeordneten des Land- und Bundestages ergriffen werden.“
Sodann wird über diesen Antrag abgestimmt. Dieser Antrag wird bei einer Enthaltung angenommen.
Des Weiteren fasst der Gemeinderat bei einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Die dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung wird erlassen.
Im April hat der Landkreis Böblingen als Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet das Verfahren zur 2. Fortschreibung seines Nahverkehrsplans (inklusive eines Linienbündelungskonzepts) mit der Einbringung eines diesbezüglichen Entwurfs begonnen.
In einem ersten Schritt werden hierzu aktuell in Form eines offiziellen Anhörungsverfahrens Stellungnahmen unter anderem von Kommunen, Unternehmen, Genehmigungsbehörden und Verbänden eingeholt.
Die Altdorf bedienende Linie 752 ist dabei sinnvollerweise dem Linienbündel 8 (Verkehrsraum Schönbuch) zugeordnet.
Den der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Auszügen aus dem umfangreichen Entwurf der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Böblingen waren die Passagen, die die Linie 752 und damit den Busverkehr durch Altdorf betreffen (S. 194 und 195), zu entnehmen. Insbesondere umfassen diese neben der Darstellung der Zusammensetzung des Linienbündels 8 eine Auflistung von Defiziten samt einem Lösungsvorschlag hierzu (S. 99, 115 + 116) sowie die Darstellung des aktuellen Status Quo und eines formal ausreichenden so genannten Basisangebotes, das eine ausreichende Verkehrsbedienung gemäß den entsprechenden Regelungen im ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg beinhaltet (S. 194 + 195). Ebenso liegt der Vorlage eine im Vorfeld zwischen den Gemeinden Altdorf, Hildrizhausen, und Ehningen abgestimmte Anregung als Anlage bei, die im Wesentlichen eine schon sehr lange bestehende Forderung umfasst, die Abfahrtszeiten der Linie 752 zwischen Ehningen und Holzgerlingen abends um zwei Stunden über 18.38 Uhr hinaus auszuweiten (Anlage letzte Seite). Damit könnte insbesondere der aus Stuttgart mit der S-Bahn-Linie 1 ankommende Berufs-, Studenten- und Freizeitverkehr bedient werden. Es gibt aktuell zahlreiche Fälle von Arbeitnehmern, die momentan noch mit dem Auto von Altdorf nach Ehningen und zurück fahren, weil es Ihnen nicht immer möglich ist, abends die S-Bahn um 18.05 Uhr von Stuttgart nach Ehningen zu erreichen und sie nach 18.38 Uhr keine Busverbindung mehr von Ehningen nach Altdorf haben. Die abendliche Ausweitung der Linie 752 würde eine enorme Verbesserung bedeuten und die Attraktivität des ÖPNVs deutlich erhöhen.
Zusammengefasst ist der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu entnehmen, dass gemäß dem erwähnten Basisangebot die Anbindung von Hildrizhausen und Altdorf an Holzgerlingen unverändert bleiben könnte. Die Fahrtenpaare von Holzgerlingen über
Altdorf und Hildrizhausen nach Ehningen von Montag bis Freitag könnten demgegenüber jedoch von 22 auf 19 und damit um 3 Fahrtenpaare reduziert werden. Ebenso kann abgelesen werden, dass das bestehende Angebot auf dieser Busverbindung (und dabei insbesondere zwischen Altdorf, Hildrizhausen und Ehningen) am Samstag um 10 Fahrtenpaare und sonntags um 7 Fahrtenpaare ausgebaut werden könnte. Die konkrete Verdichtung in den jeweiligen Neben- und Schwachverkehrszeiten vor allem am Wochenende kann der in der Anlage aufgeführten Taktanforderung entnommen werden.
Aus der Sicht der Verwaltung sollte eine Reduzierung von bestehenden Busverbindungen - wie dies von Montag bis Freitag teilweise der Fall wäre - unbedingt vermieden werden. Ein Ausbau am Wochenende wird demgegenüber grundsätzlich begrüßt. Darüber hinaus sollte an der schon jahrelang bestehenden Forderung einer Ausweitung der Abfahrtszeiten der Linie 752 zwischen Ehningen und Holzgerlingen abends um zwei Stunden über 18.38 Uhr hinaus auch weiterhin festgehalten werden. Dem Beschlussvorschlag sind diese Punkte zu entnehmen.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Nach einer ausgiebigen Diskussion, bei der der Gemeinderat besonders auch die Einrichtung einer barrierefreien Bushaltestelle in Altdorf für wichtig erklärt, fasst der Gemeinderat folgenden
einstimmigen Beschluss:
Die Gemeinde Altdorf nimmt von der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Böblingen Kenntnis.
Der mögliche Ausbau um 10 bzw. 7 Fahrtenpaare auf der Linie 752 (Anbindung von Holzgerlingen, Hildrizhausen und Altdorf an Ehningen) am Samstag bzw. Sonntag wird begrüßt.
Die Reduzierung um 3 Fahrtenpaare auf der Linie 752 (Anbindung von Holzgerlingen, Altdorf und Hildrizhausen an Ehningen) von Montag bis Freitag wird entschieden abgelehnt.
Die seitherige Forderung nach einer Ausweitung der Abfahrtszeiten der Linie 752 zwischen Ehningen und Holzgerlingen abends um zwei Stunden über 18.38 Uhr hinaus wird nochmals bekräftigt.
Bei der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 wurden folgende Mitglieder des Gemeinderats gewählt:
Rehn, Arnd, Taubenstraße 10, 71155 Altdorf
Henne, Wolfgang, Ahornweg 58, 71155 Altdorf
Mickeler, Miriam, Veilchenstraße 4, 71155 Altdorf
Zipperer, Christoph, Auf Rot 2, 71155 Altdorf
Wurster, Jürgen, Hölderlinstraße 6, 71155 Altdorf
Creuzberger Katarina, Schulstraße 32, 71155 Altdorf
Lohner, Jürgen, Schillerstraße 36, 71155 Altdorf
Dr. Göbel, Gertrud, Schulstraße 16/3, 71155 Altdorf
Hochdorfer, Dominic, Birkenstraße 35, 71155 Altdorf
Haas, Hans, Brombergweg 28, 71155 Altdorf
Eitel, Jonathan, Laienstraße 27/1, 71155 Altdorf
Brenner, Albrecht, Obere Straße 14, 71155 Altdorf
Die gewählten Mitglieder des Gemeinderates wurden mit Schreiben vom 27. Mai 2014 über das Wahlergebnis informiert und auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung hinsichtlich Ablehnungs- oder Hinderungsgründe hingewiesen.
Anhand der zurückgesandten Rückantworten konnten wir feststellen, dass alle Mitglieder ihre Wahl annehmen und Hinderungsgründe nicht vorliegen.
Auch nach der Prüfung durch die Verwaltung sind bei keinem Gewählten Hinderungsgründe erkennbar.
Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat das noch amtierende Gremium festzustellen, ob für die Mitglieder des neu gewählten
Gemeinderates Hinderungsgründe gem. § 29 Abs. 1 bis 4 Gemeindeordnung zur Wahrnehmung ihres Amtes als Gemeinderat vorliegen.
Da solche Hinderungsgründe weder aufgrund der schriftlichen Befragung noch aufgrund der Überprüfung durch die Verwaltung ersichtlich sind wird vorgeschlagen festzustellen, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden
einstimmigen Beschluss:
Dem Eintritt der am 25. Mai 2014 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in den Gemeinderat stehen keine Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entgegen.
Durch weitere Untersuchungen und im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurde jedoch klar, dass der ursprünglich angedachte Einsatz von Tauchern zur Demontage und zum Neueinbau der Belüftungseinrichtungen nicht
Darüber hinaus fallen noch Planungs- und Genehmigungskosten in der Größen-ordnung von 27.370,00 € an, so dass die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 317.462,01 €
Der Bauherr hat die Grundstücke Flst. Nr. 3275 und Flst. Nr. 3273/1 erworben. Er plant den Abriss des bestehenden alten Doppelhauses entlang der Laienstraße. Dafür soll ein neues Doppelhaus entlang der Laienstraße entstehen. Zudem ist ein Einfamilienhaus im westlichen Grundstücksbereich geplant.
Mittels einer Bauvoranfrage möchte der Bauherr abklären, ob ein Einfamilienhaus mit Garage im Bauverbot errichtet werden kann.
Zur Beurteilung des Bauvorhabens ist der Ortsbauplan aus dem Jahre 1949 heranzuziehen. Dieser setzt im westlichen Grundstücksbereich ein Bauverbot fest. Zur konkreten Lage des Bauverbots wird auf den Lageplan verwiesen, der der Drucksache als Anlage 1 beigefügt ist.
Das geplante Einfamilienhaus ragt ca. 8,50 Meter ins Bauverbot hinein. Die Garage (Grenzbebauung zum nördlich angrenzenden Grundstück) liegt vollständig im Bauverbot.
Der Bauherr hat seiner Bauvoranfrage folgende Argumentation beigefügt:
Damit das Landratsamt Böblingen einen positiven Bauvorbescheid erteilen kann ist unter anderem das gemeindliche Einvernehmen notwendig.
Aus städtebaulicher Sicht bewertet die Verwaltung das Vorhaben als vertretbar. Auf dem Luftbild, das der Drucksache als Anlage 2 beigefügt ist, ist deutlich ersichtlich, dass das Vorhaben sich aus städtebaulicher Sicht bzgl. der Inanspruchnahme der Bauverbotsfläche in die vorhandene Bebauung einfügt und diese abrundet. Damit könnte eine verträgliche Nachverdichtung in diesem Bereich erreicht werden.
Inwiefern sich ein Einfamilienhaus in diesem Bereich hinsichtlich der Höhe tatsächlich einfügt kann zum heutigen Zeitpunkt anhand der vorliegenden Pläne nicht beurteilt werden und ist im Übrigen auch nicht Gegenstand dieser Bauvoranfrage.
Dabei ist jedoch anzumerken, dass der Satzungsteil des Ortsbauplanes landwirtschaftliche Nebenanlagen (etwa Scheunen) innerhalb der ausgewiesenen Bauverbotsflächen ermöglicht hatte. Aus der Bebauung von Bauverbotsflächen mit landwirtschaftlichen Nebenanlagen ist daher kein Anspruch auf die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bauverbot abzuleiten.
Das Landratsamt Böblingen hat als zuständige Baurechtsbehörde über die Befreiung zu entscheiden. Ein positiver Bauvorbescheid erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nur befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Inwiefern das Landratsamt Böblingen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt ist aus Sicht der Verwaltung fraglich, da in einem anderen (etwa vergleichbar) gelagerten Fall diese versagt wurde. Diese Entscheidung wurde im Widerspruch und Klageverfahren (durch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg) bestätigt.
Letztlich sah der Ortsbauplan als städtebauliche Grundkonzeption eine einzeilige Bebauung entlang der Laienstraße zugrunde. Die festgesetzte Baugrenze hat zugleich den Außenbereich vom Innenbereich abgegrenzt. Mit der vorliegenden Planung könnte das Landratsamt Böblingen die Grundzüge der Planung berührt sehen, so dass die Befreiungsvoraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht vorliegen.
Das Festhalten an der Bauleitplanung führt für den Bauherrn auch nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte, denn zum Wesen der Bauleitplanung gehört es, einerseits Baumöglichkeiten zuzulassen, andererseits aber auch einzuschränken.
Die Angrenzerbenachrichtigung wurde von der Verwaltung durchgeführt. Bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine Rückmeldungen der Angrenzer vor.
Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Inanspruchnahme des Bauverbots ggf. auch nachbarschützende Belange tangieren könnte. Über das Ergebnis der Angrenzerbenachrichtigung wird in der Sitzung berichtet.
Da letztlich aus städtebaulicher Sicht der Gemeinde das Vorhaben vertretbar ist, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Laienstraße 14/1, Flst. Nr. 3274 und 3273/1 wird erteilt.
Sitzungsniederschriften
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsniederschriften der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.06.2014 bekannt.
Veröffentlichungen/Informationen des Landratsamtes
Ein Mitglied des Gemeinderats bemängelt, dass die Informationen des Landratsamtes zum Thema „Brand bei der Fa. Reisser“ unzureichend waren. Es handelte sich um nichtssagende Informationen. Es hätte eingehender informiert werden müssen, wo Bodenproben gezogen wurden und nach welchen Schadstoffen diese untersucht wurden. Stattdessen gab es lediglich eine Entwarnung.
Genauso müsste in Sachen „Erdwärmebohrungen“ genauer abgegrenzt werden, wo gebohrt werden darf und wo nicht. Die Ampelkarte sei zu pauschal gehalten.
Bildschirm im Mehrzweckraum des Bürgerhauses
Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende, dass es sich bei dem im Mehrzweckraum installierten Flachbildschirm um eine Spende eines Bürgers an die Gemeinde handelt. Dieser kann von allen Nutzern benutzt werden. Eine Bedienungsanleitung hierzu wird noch erstellt werden.
Straßensanierungen
Ein Mitglied des Gemeinderats regt an, bei den anstehenden Straßensanierungsarbeiten auch den Riedwiesenweg miteinzubeziehen, denn auch dieser würde erhebliche Schlaglöcher aufweisen. Der Vorsitzende führt aus, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Allerdings dürfe der Haushaltsansatz nach Möglichkeit nicht überzogen werden.
Verschiedenes
Ein Mitglied des Gemeinderats regt folgendes an: