Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Am Dienstag, den 27. September 2016, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche und anschließend eine nichtöffentliche Sitzung statt, mit folgender

 

 

T a g e s o r d n u n g:

TOP 1: Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Weiterbeauftragung der Architekten Leistungsphase 5 – 8 HOAI

 

Bürgermeister Erwin Heller führt in den Sachverhalt ein. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 eingehend darüber beraten, für den maroden Containerbau Kindergarten Furtweg eine 3-gruppige Kinderkrippe neu zu bauen. Nach eingehender Prüfung erschien dafür der derzeitige Parkplatz des Kindergartens Erlachaue als der geeignetste Standort für den Neubau. Das Büro Archiplan Architekten GmbH, Böblingen, wurde gleichzeitig mit der Fertigung einer Entwurfsplanung für den dreigruppigen Krippenbau beauftragt.

 

In seiner Sitzung vom 26.04.2016 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung des Büros Archiplan festgestellt und dasselbe Büro mit der Fertigung der Genehmigungsplanung beauftragt. Die Baugenehmigung wurde beantragt und am 15.08.2016 vom Landratsamt Böblingen erteilt.

 

Die Kostenberechnung vom 26.04.2016 für diese Baumaßnahme beläuft sich einschließlich Baunebenkosten und MwSt. auf brutto 1.386.505,06 €. Für den Neubau der dreigruppigen Kinderkrippe im Furtweg hat die Verwaltung zwei Zuschussanträge gestellt. Am 13.05.2016 wurde für die zusätzliche 3. Krippengruppe ein Zuschuss in Höhe von 120.000 € aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bewilligt und am 18.08.2016 wurden zudem Ausgleichstockmittel in Höhe von 320.000 € für dieses Bauvorhaben zugesagt.

 

Damit soll das Projekt nunmehr umgesetzt werden. Das Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer, Böblingen, soll dazu auf Grundlage des bestehenden Architektenvertrages nach der HOAI  Honorarzone III ¾ Satz mit den Leistungsphasen 5 – 8 HOAI weiterbeauftragt werden. Die notwendigen Haushaltsmittel dazu stehen zur Verfügung.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Das Büro Archiplan Architekten GmbH Kirschstein, Negler, Schäfer, Böblingen, wird auf Grundlage des bestehenden Architektenvertrages nach der HOAI  Honorarzone III ¾ Satz mit den Leistungsphasen 5 – 8 HOAI weiterbeauftragt.

Neubau einer Kinderkrippe im Furtweg

Vergabe der Rohbauarbeiten

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Erwin Heller Herrn Architekt Achim Schäfer vom Büro Archiplan Architekten GmbH, Böblingen. Herr Schäfer erläutert die Einzelheiten zur öffentlichen Ausschreibung der Rohbauarbeiten.

 

Die Verwaltung hat die Rohbauarbeiten auf Grundlage der VOB öffentlich ausgeschrieben. Eines der verbindlichen Ausschreibungskriterien war ein Beginn der Rohbauarbeiten im November 2016. Auf Grund des Planungsfortschrittes fiel die Ausschreibung für das Gewerk „Rohbauarbeiten“ leider in die Urlaubszeit. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb nur vier Unternehmen das Leistungsverzeichnis angefordert hatten. Bei der Submission am 19.09.2016 lagen lediglich zwei Angebote vor: das Angebot der Firma Jung und Tistler aus Schönaich zum Angebotspreis von 144.466,24 € sowie das Angebot eines Bieters aus Dußlingen mit 165.672,80 €.

 

Die vorliegenden Angebote wurden vom Architekturbüro Archiplan Architekten GmbH sowohl rechnerisch als auch formal und technisch geprüft.

 

Das Angebot der Firma Jung + Tistler GmbH ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 144.466,24 € das günstigste eingegangene Angebot. Es liegt damit aber um ca. 5 % über der Kostenschätzung von 137.255,00 € netto. Der Bieter hat das Angebot allerdings mit einer Verschiebung des Baubeginns auf frühestens Mitte Januar 2017 verbunden und weicht damit von den Vorgaben der Ausschreibung ab.

Herr Architekt Schäfer schlägt deshalb vor, die Ausschreibung aufzuheben und die Rohbauarbeiten erneut mit einem Baubeginn im Januar 2017 öffentlich auszuschreiben. Er erwartet, dass sich auf eine erneute Ausschreibung deutlich mehr Firmen um den Auftrag bewerben werden und damit auch den anderen Bietern die Möglichkeit eines späteren Baubeginns (Mitte Januar 2017) eingeräumt wird.

 

Für seinen Vorschlag erhält Herr Schäfer positiven Zuspruch aus der Mitte des Gemeinderats.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Ausschreibung wird aufgehoben. Die Rohbauarbeiten werden erneut öffentlich mit einem späteren Baubeginn ausgeschrieben.

TOP 2: Tiefbaumaßnahme Holzgerlinger Straße / Seeweg Sanierung/Erneuerung/Aufdimensionierung von Kanal und Erlachdole sowie der Wasserleitung mit Straßenneubau

Tiefbaumaßnahme Holzgerlinger Straße / Seeweg Sanierung/Erneuerung/Aufdimensionierung von Kanal und Erlachdole sowie der Wasserleitung mit Straßenneubau

Vergabe der Tiefbauingenieurleistungen

 

Bürgermeister Erwin Heller erinnert an die konzeptionelle Arbeit im Bereich der Abwasserbeseitigung der Vergangenheit. Der Allgemeine Kanalisationsplan der Gemeinde Altdorf von 2013 weist eine Aufdimensionierung der Mischwasserkanalisation in der Ortsdurchfahrt von der Maurener Straße bis zur Bachstraße sowie im Seeweg aus. Während in den vergangenen Jahren der Kanal in der Maurener Straße und in diesem Jahr in der Schulstraße saniert wurde, ist nun die Sanierung des Kanals im Seeweg notwendig, der als Flaschenhals die gesamten Abwässer aus Altdorf der Kläranlage zuführt. Ebenso ist eine Aufdimensionierung der Erlachgrabenverdolung im genannten Bereich erforderlich.

 

Um Aussagen über die Trassierung und die Einleitung in die Würm treffen zu können, ist eine Überplanung des Bereiches bis zum Vorplanungsstadium erforderlich. Hierbei wird auch eine gemeinsame Trassenführung der Erlachverdolung und der Mischwasserkanalisation in der Ortsdurchfahrt und im Seeweg überprüft.

 

Im Zuge der Planung wird die Hydraulik des Erlachgrabens untersucht. Hierbei wird auch zu prüfen sein, ob an der Entwässerung Achse Ost (Oberflächenentwässerung der Neubaugebiete Bühl/Benz sowie des Außengebietes Süd-Ost) ein Stauraumvolumen erforderlich ist. Die Leistungen werden in Zusammenarbeit mit dem Büro Wald und Corbe (Hydraulik Erlachgraben) erbracht.

 

Die Leistungen sind auch erforderlich um die Einleitungsstelle in die Würm festzulegen (dies tangiert die Renaturierungsmaßnahme der Würm). Die Kanalarbeiten werden dann zukünftig in mehreren Abschnitten und in Abstimmung mit möglichen Straßensanierungsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg an der Ortsdurchfahrt ausgeführt werden.

 

Die Verwaltung hat mit dem Büro Mayer Ingenieure Böblingen Vorgespräche zu dieser Maßnahme geführt. Das Büro Mayer Ingenieure bietet die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI nach Honorarzone III HOAI jeweils für die Ingenieurbauwerke und die Verkehrsanlagen an.

 

Die erste grobe Kostenschätzung ergibt für den Teilbereich Sanierung Ortsdurchfahrt Gesamtkosten (Baukosten einschl. Baunebenkosten und MwSt.) 951.600,00 €. Ein gewisser Teil davon (Straßen-/Wegebau) könnte u. U. vom Land Baden-Württemberg im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt übernommen werden. Der Kostenrahmen für dieses Projekt liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

                                               

Für den Bereich des Seeweges werden die Gesamtkosten (Baukosten einschl. Baunebenkosten und MwSt.) auf 1.766.400,00 € geschätzt.

 

Als Planungskosten für die Leistungsphase 1 + 2 HOAI errechnet sich auf Grundlage dieser beiden Kostenrahmen ein Gesamthonorar von brutto rund 47.000,00 €. Die Verwaltung empfiehlt das Büro Mayer Ingenieure Böblingen mit diesen Planungsleistungen zu beauftragen.

 

Zur Durchführung der Voruntersuchungen fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Tiefbauingenieurleistungen für die o. g. Baumaßnahme werden auf Basis der HOAI (Fassung 2013) an das Büro Mayer Ingenieure GmbH, Böblingen, vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nach Honorarzone III HOAI.

 

Anlage: Kostenrahmen Mayer Ingenieure GmbH vom 15.09.2016

TOP 3: Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten

TOP 4: Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Kreuzungsbereich Ahornweg

 

Herr Fischer führt in den Sachverhalt ein. Der Kreuzungsbereich Ahornweg / Ulmenweg ist auf Grund seines Alters und der täglichen Befahrung im Unterbau stark geschädigt. Mehrere größere wie auch kleinere Schlaglöcher machen dem Verkehr in diesem Bereich sehr zu schaffen. Hier muss der Unterbau samt Tragschicht punktuell erneuert werden und anschließend mit einer Deckschicht versehen werden. Eine Komplettsanierung ist nach Rücksprache mit mehreren Straßenbaufirmen nicht erforderlich.

 

In der nord-westlichen Verlängerung zur Kreuzung Ahornweg / Ulmenweg finden sich im Ahornweg mehrere Schlaglöcher. Daher soll die Deckschicht in diesem Bereich abgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut werden. Darüber hinaus sind auch mehrere Wasserschachtabdeckungen defekt und sollten ausgetauscht werden.

 

  Insgesamt soll im Zuge dieser Sanierung eine Fläche von ca. 1.000 m² nach Ausbesserung der Schlaglöcher und Anpassung der Schachtdeckel mit einer Deckschicht bzw. einem Asphalt-Dünnbelag überzogen werden. Die Wasserleitung und der Abwasserkanal sind in diesem Bereich in Ordnung.

 

Die Verwaltung hat für diese Maßnahme ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 3 Straßenbaufirmen versandt. Von den 3 angefragten Firmen hat eine Firma kein Angebot abgegeben.

 

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

     Ahornweg    

   Strohäker,

    Jettingen

       Bieter aus        Böblingen

Bieter aus Kaiserslautern

      Preis (netto)        

     16.826,50 €

       20.272,00 €

     Kein Angebot

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßensanierung im Ahornweg und im Kreuzungsbereich Ahornweg / Ulmenweg an den günstigsten Bieter, die Firma Strohäker, Jettingen, zu einem Angebotspreis von netto 16.826,50 € zu vergeben. Im Haushalt 2016 sind für die Straßenunterhaltung 60.000,-- € eingestellt. Davon wurden bis dato ca. 14.300 € für Kaltasphaltreparaturen sowie für Baumpflege und Baumkontrolle aufgewendet. Somit verbleibt ein Ansatz von ca. 45.700 € für dringend erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Asphaltsanierung des Kreuzungsbereiches „Ahornweg“ wird an die Firma Strohäker zum Angebotspreis von netto 16.826,50 € vergeben.

 

Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Vergabe der Straßenbauarbeiten im Bereich der Maurener Allee

 

Bürgermeister Erwin Heller führt in die Sachlage ein. Die Maurener Allee verbindet Altdorf mit Mauren sowie Holzgerlingen. Durch die Straßenbauarbeiten an der B 464 ist die Maurener Allee eine beliebte Umleitungsstrecke geworden, wodurch der Verkehr auf dieser sehr schmalen Gemeindeverbindungsstraße stark angestiegen ist. Dieses Verkehrsaufkommen hat dazu geführt, dass die Straße in ihrer Substanz stark gelitten hat.

 

Zwischenzeitlich sind an vielen Stellen größere wie auch kleinere Schlaglöcher entstanden, die dem Verkehr, vor allem auch den Radfahrern, sehr zu schaffen machen. Vor allem der Kurvenbereich nach der Einmündung Panoramaweg Richtung Maurener Tal ist in einem ausgesprochen schlechten Zustand. Von den dort vorhandenen Schlaglöchern geht mittlerweile sogar eine Gefährdung für den Straßenverkehr aus. Eine reine Ausbesserung der Schlaglöcher durch den Bauhof mit Kaltasphalt ist nicht mehr ausreichend.

 

Um der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist an dieser Stelle Handlungsbedarf dringend erforderlich, sodass die erforderlichen Maßnahmen noch vor dem Winter, voraussichtlich in den Herbstferien, ausgeführt werden müssen. Für die Arbeiten wird voraussichtlich eine mindestens dreitägige Vollsperrung der Maurener Allee notwendig sein. Der Unterbau samt Tragschicht muss punktuell erneuert und anschließend mit einer Deckschicht versehen werden. Insgesamt soll im Zuge dieser Sanierung eine Fläche von ca. 300 m² nach Ausbesserung der Schlaglöcher mit einer Deckschicht überzogen werden.

 

Die Verwaltung hat für diese Maßnahme ein Leistungsverzeichnis erstellt und an insgesamt 3 Straßenbaufirmen versandt.

 

Die Angebotseinholung hat folgenden Bieterspiegel ergeben:

 

     Maurener Allee

  EUROVIA aus       Renningen

    Bieter aus Schönaich

    Bieter aus    Jettingen

     Preis (netto)

    12.357,92 €

     18.965,00 €

     16.621,33 €

Die Verwaltung empfiehlt, die Straßenteilsanierung an der Maurener Allee an den günstigsten Bieter, die Firma EUROVIA zum Preis von 12.357,92 € (netto) zu vergeben.

 

Die Maßnahme kann durch Mittel, die beim Gemeindeverwaltungsverband Holzgerlingen/Altdorf/Hildrizhausen bereitstehen, finanziert werden.

 

Ein Gemeinderat berichtet, dass in diesem Bereich viele Fußgänger und Jogger auch während der Woche unterwegs sind und spricht sich dafür aus, die Straße in der bisherigen Breite zu sanieren. Eine Aufweitung der Straße würde diese kleine Gemeindeverbindungsstraße nur dauerhaft attraktiv für den Schleichverkehr machen. Ein anderer Gemeinderat ist ebenfalls der Auffassung, dass die Straßensanierung vor allem auch zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern dringend saniert werden sollte. Auch er spricht sich gegen eine Verbreiterung der Straße aus.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Die Teilsanierung der Maurener Allee wird an die Firma EUROVIA zum Angebotspreis von netto 12.357,92 € vergeben

 

 

TOP 5: Tiefbauarbeiten in der östlichen Pfarrgartenstraße

Tiefbauarbeiten in der östlichen Pfarrgartenstraße

Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters nach §43 IV GemO

 

Bürgermeister Erwin Heller gibt eine Eilentscheidung, die er in der Sommerferienzeit getroffen hat, bekannt.

 

Im Zuge der bereits laufenden Straßenbauarbeiten in der Schulstraße wurde im Kreuzungsbereich der Schulstraße / Pfarrgartenstraße planmäßig der alte und auch stark in Mitleidenschaft gezogenen Asphalt abgefräst. Dabei wurde festgestellt, dass in der Pfarrgartenstraße kein ausreichender Straßenunterbau besteht. Der Unterbau der Straße war in einem derart schlechten Zustand, dass ein kompletter Neuaufbau sich geradezu aufdrängte. Darüber hinaus war die Wasserleitung in diesem Bereich in einem desolaten Zustand. Des Weiteren war die Straßenentwässerung auf Grund eines fehlenden Straßeneinlaufs in diesem Bereich seit Jahren unbefriedigend.

 

Folglich drängte sich eine Erneuerung der Wasserleitung, die Herstellung eines zusätzlichen Straßeneinlaufs und die Herstellung eines regelkonformen Straßenunterbaus geradezu auf. Die Kosten für diese zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen wurden vom Ingenieurbüro Mayer kurzfristig ermittelt.

 

Die Ausgaben für den Straßenbau inklusive des bisher fehlenden Straßeneinlaufs liegen bei ca. 19.044,55 € netto. Für die Erneuerung der Hauptwasserleitung inklusiv der Hausanschlüsse sind 10.500 € an Kosten ermittelt worden.

 

Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet, wodurch die Gemeinde die Kosten für diesen Ausbau teilweise refinanzieren kann.

 

Es war erforderlich, den Auftrag unverzüglich zu erteilen, da die Fortführung der Straßen- und Gehwegarbeiten nicht gestoppt werden konnte und eine Unterbrechung der Bauarbeiten zu erheblichen Mehrkosten geführt hätte.

 

Aufgrund der Urlaubszeit war es nicht möglich, den Gemeinderat einzuberufen. Auch eine frist- und formlose Einberufung nach § 34 Abs. 2 GemO wäre nicht aussichtsreich gewesen, da zahlreiche Gemeinderäte im Urlaub waren. Bürgermeister Erwin Heller hat deshalb diese Aufträge im Wege der Eilentscheidung erteilt.

 

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

TOP 6: Bebauungspläne von Nachbargemeinden

Bebauungspläne von Nachbargemeinden

Anregungen zum Bebauungsplan "Dörnach West" der Stadt Holzgerlingen

 

 

Frau Grund führt in die Sachlage ein. Der Gemeinderat der Stadt Holzgerlingen hat am 16.11.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Dörnach West“ einen Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften aufzustellen und die vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen.

 

Für das Plangebiet „Dörnach West“ (ca. 6,3 ha Fläche) setzt der Entwurf ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest, das entlang der Werastraße mit einer GRZ von 0,6 eine hohe städtebauliche Verdichtung (z.B. für Geschosswohnungsbau) ermöglicht, die im übrigen Gebiet (GRZ 0,4) langsam abnimmt, sodass eine möglichst große Vielzahl von Typologien für die verschiedenen Zielgruppen (junge Familie, Singles, Senioren) entsteht. Im südöstlichen Bereich sind Gewerbe- und Handelsnutzungen vorgesehen.

 

Die Erschließung des Wohngebiets erfolgt von Norden über die neu geplante Werastraße sowie über die Margarete-Steiff-Straße. Nach Süden soll sowohl für die Verkehrsteilnehmer des Wohngebiets als auch des Gewerbegebiets eine Ausfahrtsmöglichkeit über die B 464 geschaffen werden. Die Mischgebietsgrundstücke im östlichen Teil des Plangebiets sollen von der B 464 her auch angefahren werden können, um den Lkw-Verkehr aus dem Wohngebiet herauszuhalten.

 

Der am südöstlichen Rand des Plangebiets vorhandene parallel zur Erschließungsstraße verlaufende Radweg, der als sicherer Fuß-, Rad- und Schulweg, insbesondere für die Altdorfer und Hildrizhauser Schülerinnen und Schüler, die die weiterführenden Holzgerlinger Schulen besuchen, genutzt wird, soll zur Anbindung des Plangebiets an zwei Stellen zur Anbindung an die B 464/Altdorfer Kreuzung gekreuzt werden. Um die sichere Benutzung des Schulradweges weiterhin zu gewährleisten ist es notwendig, dem Radverkehr an den Querungen die Vorfahrt einzuräumen und durch geeignete bauliche Maßnahmen für eine möglichst sichere Querung zu sorgen.

 

Die Stadt Holzgerlingen rechnet mit einem prognostizieren Bevölkerungszuwachs im Neubaugebiet von mehr als 400 Personen. Bei einer Anschließung des Wohnverkehrs

und der Ansiedlung von Gewerbe im Mischgebiet sowie der Möglichkeit für Verkehrsteilnehmer aus den bereits bestehenden Gebieten „Dörnach“ und „Hülben“ an die geplante Ausfahrt zum Kreisverkehrsarm B 464/Altdorfer Kreuzung, ist mit einem deutlich hohen Verkehrsaufkommen auf dieser künftigen Verbindungsstraße und der Radwegquerung zu rechnen. Dies birgt nicht nur ein hohes Gefährdungspotential für die Nutzer des Fuß- und Radwegs, sondern dies bringt möglicherweise ebenfalls wieder eine Verschärfung der Verkehrssituation am neuen B 464-Kreisel, vor allem in den Hauptverkehrszeiten. Nachdem die Planung der B 464/Altdorfer Kreuzung ohne eine Berücksichtigung dieser Ausfahrt aus dem Gebiet „Dörnach West“ erfolgte, ist es notwendig zu prüfen, ob der neue Kreisverkehr dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen überhaupt verkraftet.

 

Das mit der Planung beauftragte Büro Baldauf Architekten und Stadtplaner hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB am 03.08.2016 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich der ausführlichen Begründung hierzu übersandt. Eine Frist zur Stellungnahme wurde während der Sommerferien bis Montag, den 12.09.2016 gesetzt. Fristwahrend und vorbehaltlich etwaiger Änderungen oder weiterer Ergänzungen seitens des Gemeinderats hat die Verwaltung beiliegende Anregungen und Bedenken zum Planungsentwurf vorgebracht, die mit den Sitzungsunterlagen versendet wurde.

 

Mit Schreiben vom 15.09.2016 hat die Stadt Holzgerlingen den Eingang der Anregungen bestätigt und mitgeteilt, dass die Einmündung der Planstraße D durch Absperrungen bzw. Pfosten so hergestellt, dass nur Fußgänger und Zweiradfahrer aus dem Plangebiet dort den Radweg kreuzen. Im Laufe des weiteren Verfahrens will die Stadt detailliert prüfen, wie die südliche Einmündung verkehrssicher gestaltet werden kann.

 

Zur Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs mit dem zusätzlichen Verkehr aus dem Plangebiet wurde von der Stadt Holzgerlingen die Planungsgruppe Kölz um Stellungnahme gebeten. Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass erste gutachterliche Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen. Demnach rechnet der Gutachter mit ca. 750 zusätzlichen Kraftfahrzeugen in 24 Stunden, sodass die Wartezeit am Kreisverkehr von derzeit 9,3 Sekunden nur unwesentlich auf 10,3 Sekunden ansteigen soll.

 

Anschließend diskutiert der Gemeinderat ausführlich über den vorliegenden Bebauungsplanentwurf. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die geplanten Kreuzungen des Schulwegs äußerst kritisch gesehen werden und dass die Sicherheit der

Schulkinder Vorrang haben muss. Um die Sicherheit für diese besonders schutzwürdigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, will sich das Gremium für eine kreuzungsfreie Planung, sollte dies nicht machbar sein, für eine Lösung einsetzen, die eine größst mögliche Sicherheit gewährleistet. Eine weitere Idee ist es, das gesamte neue Baugebiet nach Norden ohne einen südlichen Anschluss zur B 464 die Verkehrsplanung anzuschließen und die Verkehrsplanung entsprechend zu ändern.

 

Nach einer eingehenden Beratung fasst der Gemeinderat sodann folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Zum Bebauungsplan „Dörnach West“ der Stadt Holzgerlingen werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB folgende Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

 

  1. Der am südöstlichen Rand des Plangebiets vorhandene separate, parallel zur Erschließungsstraße verlaufende Radweg wird seit vielen Jahren als sicherer
    Fuß-, Rad- und Schulweg für die zahlreichen Nutzer, insbesondere für die Altdorfer und Hildrizhauser Schülerinnen und Schüler, die die weiterführenden Holzgerlinger Schulen besuchen, beworben. Durch die derzeit laufenden Umbauarbeiten an der Altdorfer Kreuzung der B 464 wird dieser Fuß- und Radweg derzeit hervorragend angenommen und etabliert sich auch und vor allem bei jugendlichen Nutzerinnen und Nutzern. Die sichere Erreichbarkeit von Holzgerlingen für besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer wird dadurch bestens gewährleistet. Der Planentwurf sieht nun aber zwei Anbindungen des Plangebiets im Südwesten Richtung B 464/Altdorfer Kreuzung für Verkehrsteilnehmer aus dem geplanten Wohn- sowie aus dem Mischgebiet vor. Ohne die Querungen des dortigen Fuß- und Radwegs werden diese Anbindungen des Gebiets „Dörnach-West“ nicht möglich sein. Die nördliche Anbindung soll nach augenblicklichem Stand allerdings nur für Radfahrer und Fußgänger offen stehen, so dass letztlich nur die südliche Anbindung als problematisch erscheint. Hier sollte der Sicherheit für die Radwegnutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche (offizieller Schulweg), höchste Priorität eingeräumt werden. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob diese Anbindung nicht entfallen und der Verkehr über die Olgastraße Richtung Norden abgeleitet, oder wenigstens kreuzungfrei gestaltet werden kann. Falls dies nicht möglich sein sollte, müsste dem Radweg wenigstens die Vorfahrt eingeräumt und durch geeignete bauliche Maßnahmen für eine möglichst sichere Querung gesorgt werden.

2. Bei einem Plangebiet von 6,3 ha mit einem prognostizieren Bevölkerungszuwachs von mehr als 400 Personen, der Ansiedlung von Gewerbe im Mischgebiet sowie der Möglichkeit für Verkehrsteilnehmer aus den Gebieten „Dörnach“ und „Hülben“ die geplante Ausfahrt zum Kreisverkehrsarm B 464/Altdorfer Kreuzung zu nutzen, rechnen wir mit einem deutlich hohen Verkehrsaufkommen auf dieser künftigen Verbindungsstraße und der Radwegquerung.

Wir sehen hierin nicht nur ein hohes Gefährdungspotential für die Nutzer des Fuß- und Radwegs, sondern wir haben auch Bedenken, dass die Ableitung des Verkehrs über den neuen B 464-Kreisel die Verkehrssituation, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, dort wieder verschärfen wird. Weitere Baugebiete bringen leider auch eine zusätzliche Verkehrsbelastung auf das ohnehin in unserem Raum weitaus überstrapazierte Verkehrsnetz.

Nachdem die Planung der B 464/Altdorfer Kreuzung ohne eine Berücksichtigung dieser Ausfahrt aus dem Gebiet „Dörnach West“ erfolgte, bitten wir zu prüfen, ob dieser Kreisverkehr dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen überhaupt verkraftet.

 

 

3. Die Gemeinde Altdorf fordert, dass bei der Regenwasserableitung ausreichende und geeignete Maßnahmen (Regenrückhalteeinrichtungen) getroffen werden, die sicherstellen, dass nach der Realisierung dieses Baugebietes nicht mehr Regenwasser in den offenen Wassergraben an der L 1184 gegenüber dem Gebäude Altdorfer Straße 27 eingeleitet wird als zuvor. Denn dieser Wassergraben mündet in den Altdorfer Erlachgraben, der ab dem westlichen Furtweg verdolt ist und dann über die Erlachverdolung in die Würm geleitet wird. Die Erlachgrabenverdolung ist derzeit bereits an der hydraulischen Kapazitätsgrenze, so dass zusätzliches Regenwasser zu einer Überschwemmung im Altdorfer Ortsbereich führen könnte.

TOP 7: Bausachen

Errichtung einer Gas- Heizzentrale sowie Aufstellung eines Gasspeichers für Klärgas auf dem Betriebsgelände des Klärwerks Würmursprung, Flst: 2969

 

Frau Grund führt in den Sachverhalt ein. In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Gemeinderat dem Ausbau des Klärwerks zugestimmt und die Vertreter der Gemeinde Altdorf beauftragt, dem geplanten Ausbau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Klärwerk Würmursprung“ der Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen ebenfalls zuzustimmen. Durch den Neubau eines Vorklärbeckens, eines Faulturms und eines Blockheizkraftwerks zur Stromgewinnung auf dem Gelände der Kläranlage kann künftig die Klärschlammmenge reduziert und die Qualität des Schlamms für die solare Trocknung verbessert sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage verbessert werden. Durch die Umwandlung von Faulgas in Strom im neugeplanten Blockheizkraftwerk kann ein großer Teil des Energiebedarfs vor Ort produziert werden, was zu einer Kostenreduzierung führt und nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll ist.

 

Der Zweckverband Klärwerk Würmursprung hat im Frühjahr vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit den Fachbehörden des Landratsamts Böblingen aufgenommen und dabei unter anderem die Notwendigkeit eines Baugenehmigungsverfahren für dieses Vorhaben abgefragt. Dies wurde damals schriftlich verneint. Erst im Juli 2016 nach Beginn der Maßnahme wurde entgegen der Aussage vom Frühjahr für bestimmte Teile des Vorhabens eine Baugenehmigung für notwendig erachtet, weshalb diesem Wunsch des Landratsamts nunmehr nachgekommen werden soll.

 

Ein Antrag auf Baugenehmigung des Grundstückseigentümers Zweckverband Klärwerk Würmursprung zur Errichtung einer Gas- und Heizzentrale sowie für die Aufstellung eines Gasspeichers für Klärgas auf Flst.Nr. 2969, einem Teilgrundstück des Betriebsgrundstücks des Klärwerks Würmursprung auf Altdorfer Gemarkung, ging bei der Gemeinde am 13.09.2016 ein und wurde zwischenzeitlich an die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

Ein Bauvorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben der Abwasserwirtschaft dient. Über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben entscheidet die Baurechtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 Abs. 1 BauGB).

 

Da das geplante Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen.

 

Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

einstimmigen Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gas- und Heizzentrale sowie zur Aufstellung eines Gasspeichers für Klärgas auf dem Betriebsgelände des Klärwerkes Würmursprung, Flst.Nr. 2969 wird erteilt.

TOP 8: Sonstiges und Bekanntgaben

Asiatischer Laubbockkäfer in Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtet dem Gemeinderat über den Fund eines Exemplars des Asiatischen Laubbockkäfers (kurz ALB) am 07.09.2016 im Bereich der Bühlstraße. Bereits seit 18.08.2016 waren in Hildrizhausen insgesamt 14 dieser Schadtiere gefunden wurden. Zur Eindämmung und Bekämpfung des Befalls wurde vom Landratsamt Böblingen eine Quarantänezone rund um die Fundstellen der Hildrizhausener Käferfundstellen verordnet.

 

In Altdorf wurde sofort ein Monitoring rund um die Fundstelle gestartet, bei dem 14 verschiedene Laubbaumarten, darunter vor allem Ahorn- und Kastanienbäume, auf Käferbefall hin kontrolliert wurden. Glücklicherweise wurde außer diesem vereinzelten Käfer kein weiteres Exemplar und auch keine befallenen Bäume in Altdorf gefunden. Trotzdem wird das Monitoring in Altdorf laufend weitergeführt. Als Präventionsgründen wurde der Altdorfer Häckselplatz am Schönbuchrand vorübergehend geschlossen. Häckselgut kann auf dem Hildrizhauser Platz beim Klärwerk abgegeben werden, wo es ausnahmslos fein geschreddert und zur Verbrennung gebracht wird.

 

 

Ehrenamtspreis für den AK Asyl Altdorf

 

Bürgermeister Erwin Heller berichtet, dass die Mitglieder des Altdorfer Arbeitskreises Asyl (AK Asyl Altdorf) für ihren Beitrag zur Integration von Flüchtlingsfamilien mit dem Ehrenamtspreis der Kreissparkasse Böblingen ausgezeichnet wurde. Mit der Auszeichnung im feierlichen Rahmen ist ein Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro verbunden.

Belagsarbeiten in der Schulstraße

 

Bürgermeister Erwin Heller weist darauf hin, dass die Belagsarbeiten in der Schulstraße noch in der laufenden Woche durchgeführt werden. Die Markierungsarbeiten in dieser Tempo-30-Zone werden anschließend schnellstmöglich bei trockenem Wetter angebracht. Im Rahmen dieser Markierungsarbeiten werden im ganzen Gemeindegebiet Markierungen nachgezogen oder zusätzlich angebracht werden.