Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
am Dienstag, den 24. April 2018, findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender
T a g e s o r d n u n g:
öffentlich:
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die anwesenden Zuhörer zur vierteljährlichen Einwohnerfragestunde.
Ein Einwohner schilderte ausführlich von seinen Erfahrungen mit radelnden Verkehrsteilnehmern und berichtete von einem Vorfall in der Schillerstraße. Während er sich bei der Durchfahrt mit seinem Pkw an die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h gehalten habe, wurde er von drei mehr als sportlich fahrenden Radfahrern bedrängt und beschimpft. Das Fehlverhalten gipfelte darin, dass die Radfahrer auf das Fahrzeugdach schlugen.
Bürgermeister Erwin Heller bedauerte diesen Zwischenfall und wies darauf hin, dass das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht nur eine Vorschrift der Straßenverkehrsordnung sei, sondern auch eine Regel des guten Umgangs miteinander.
Ein anderer Einwohner schilderte seine Erfahrungen als Radfahrer und berichtete, dass er sehr häufig mit dem Fahrrad in und außerhalb Altdorfs unterwegs sei. Häufig fahre er auch über den Altdorfer Kreisel der B 464 nach Holzgerlingen und zurück. Eine gefährliche Verkehrssituation habe er dabei noch nie erlebt. Lobend hob er hervor, dass das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme dort hervorragend funktionieren würden. Vor allem die große Rücksichtnahme der Autofahrer gegenüber Radfahrern und Fußgängern hob er heraus. Seiner Meinung nach funktioniere der Kreisverkehr für alle Verkehrsteilnehmer sehr gut, sodass weitere Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern nicht notwendig seien.
Bürgermeister Erwin Heller bedankte sich für dieses positive Feedback.
Hauptamtsleiterin Karin Grund stellte die aktuelle örtliche Bedarfsplanung für das neue Kindergartenjahr 2018/2019 vor. Mit diesem Bericht kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung aus dem Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) nach. Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sollen ein Kindergartenplatz sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung stehen. Und auch für die frühkindliche Förderung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs soll die Gemeinde auf ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hinwirken. Die örtliche Bedarfsplanung wird jährlich überprüft, damit das Betreuungsangebot entsprechend der Nachfrage angepasst werden kann.
Wie im vergangenen Jahr, wurde auch dieses Jahr im Januar und Februar eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Der „Tag der offenen Türe“ zur Information der Eltern über die verschiedenen Betreuungsangebote und pädagogischen Konzeptionen der Altdorfer Kindertageseinrichtungen am Samstag, den 3. Februar 2018, wurde von einigen Interessierten in Anspruch genommen. Die eingegangenen Vormerkung mit den Betreuungswünschen der Elternschaft wurden durch die Leiterinnen der Einrichtungen gemeinsam gesichtet und koordiniert.
Welche Betreuungsangebote für 3 bis 6-jährige Kinder gibt es in Altdorf?
Für 3 bis 6-jährige Kinder stehen derzeit insgesamt 185 Kindergartenplätze zur Verfügung. Zum Stichtag 01. März 2018 waren 160 der Betreuungsplätze besetzt. Das Angebot verteilt sich den drei Altdorfer Kindergärten auf insgesamt 8 Kindergartengruppen in den Einrichtungen Buchenweg, Erlachaue und Schneckenburg.
Mit 185 Plätzen waren in der Vergangenheit und sind auch aktuell ausreichend viele Betreuungsplätze für 3 bis 6-jährige Kinder in der Gemeinde Altdorf vorhanden, sodass für jedes Kind eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung gestellt werden konnte und kann. Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 ist festzustellen, dass die Kinderzahlen in Altdorf stabil bleiben.
Welche Betreuungsangebote gibt es für 1 bis 3-jährige Kinder?
Für 1 bis unter 3-jährige Kinder stehen in Altdorf derzeit 25 Krippenplätze im Kinderhaus Erlachaue und 10 Krippenplätze im Kinderhaus Buchenweg zur Verfügung. In der neuen 3. Gruppe in der Erlachaue können weitere 5 Kinder aufgenommen werden, sobald das für die Betreuung notwendige qualifizierte Fachpersonal an Bord ist. Obwohl die zu besetzenden zusätzlichen Stellen bereits seit einem Jahr ausgeschrieben sind, ist es schwer, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Die Altdorfer Krippenplätze werden mit steigender Tendenz konstant gut nachgefragt. Die vorhandenen Krippengruppen sind allesamt sehr gut ausgelastet. Zum Stichtag 01.03.2018 waren alle 35 Krippenplätze belegt. Vormerkungen für Krippenplätze sind zahlreich vorhanden und die Gemeinde rechnet mit einem weiter steigenden Bedarf.
Fazit
Die in diesem Jahr durchgeführte Bedarfserhebung hat gezeigt, dass das Angebot von 185 Kindergartenplätzen für 3-Jährige bis zum Schuleintritt für den im Kindergartenjahr 2018/2019 voraussichtlich bestehenden Bedarf gut ausreicht. Und auch der Bedarf für die frühkindliche Förderung von 1 bis 3-jährigen Kindern lässt sich mit 40 Krippenplätzen ab Jahresende decken. Die Wünsche der Altdorfer Eltern können allesamt erfüllt werden, eine schriftliche Bestätigung über den Betreuungsplatz in Kindergartenjahr 2018/2019 geht den Eltern in den nächsten Tagen zu. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung einstimmig beschlossen.
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Städteplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat, Bad Boll, der dem Gemeinderat und den interessierten Zuhörern die Einzelheiten zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die in Folge getroffenen Änderungen am Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erläuterte.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnengarten“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 02.11.2017 bis einschließlich 04.12.2017 durchgeführt worden.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht. Auf Anregung des Landratsamts Böblingen werden nun eine Regelung zu Nebenanlagen sowie eine ausführliche Begründung zur Abstandsflächenregelung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Neben weiteren kleinen Änderungen, die hauptsächlich die Anordnung der Stellplätze, das Baumpflanzgebot an der Holzgerlinger Straße sowie Leitungsrechte betreffen, wurden auf Vorschlag der Immissionsschutzbehörde ein Verkehrslärmgutachten und ein Gutachten zum Schallschutzimmissionen für die geplante Gastronomie mit Außenbewirtung durch den Bauträger beauftragt. Beide Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungswerte überschritten werden. Auf Grundlage der ermittelten Außenpegel wurde der Bebauungsplanentwurf um passive Lärmschutzmaßnahmen für die Gebäude 1, 2 und 3 ergänzt.
Bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Sonnengarten“ sind zahlreiche Einwendungen von Privaten eingegangen. Themenschwerpunkt ist dabei die Höhe der geplanten Gebäude, da diese gegenüber den bestehenden Gebäuden um teilweise 2-3 m höher ausfallen. Damit einhergehend wird die zukünftige Verschattung bestehender Wohngebäude an der Schulstraße und deren Gärten und damit ein Wertverlust der jeweiligen Immobilien moniert. Im Rahmen eines gut besuchten Anwohnergesprächs am 08.02.2018, hatten die Anwohner die Gelegenheit, sich direkt mit dem Bauträger und dessen Architekten auszutauschen.
Um den Einwand zu prüfen, wurde vom Bauträger eine Verschattungsanalyse durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es lediglich in den Wintermonaten zeitweise zu einer Verschattung von Teilen der Gebäude und der Gärten kommt. Aufgrund dieser zeitlichen Beschränkung wird diese Einschränkung als noch vertretbar angesehen.
Darüber hinaus möchte der Bauträger auf eine Initiative von Bürgermeister Erwin Heller hin, den Anwohnern der Schulstraße entgegenkommen und das Haus Nr. 2 mit einer um 0,5 m reduzierten Gesamthöhe ausführen. Die reduzierte Höhe des Gebäudes war Grundlage für die Billigung des erneuten Entwurfes des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat.
Nachdem verschiedene Änderungen aufgenommen werden sollen, welche die Grundsätze der Planung betreffen, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat nahm die Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, eine nochmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen. Der Beschluss des Gemeinderats wird in der kommenden Woche öffentlich bekanntgemacht.
Die Schulstraße wurde im Jahr 2016 grundlegend saniert. Neben der Erneuerung der Kanalisation und der Wasserleitungen wurden auch der Straßenbelag und die beidseitigen Gehwege erneuert. Die Abnahme der Gewerke erfolgte am 23.11.2016. Nachdem einige der Schlussrechnungen erst im Jahr 2017 eingingen, konnte erst jetzt die Kostenfeststellung für die Gesamtmaßnahme vorgelegt werden.
Insgesamt liegt die Kostenfeststellung mit einer Gesamtsumme von 1.256.082,36 € um 39.150,06 € über der Gesamtauftragssumme von 1.216.932,30 € (Vergabesumme). Dies entspricht einer Kostenüberschreitung von 3,2 %. Der Straßenbau wurde mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm „Ortskernsanierung Ortsmitte III“ gefördert. Hier konnte die Gemeinde Zuwendungen in Höhe von 455.876,84 € verbuchen.
Während der Bauzeit waren durch Auftragserweiterungen oder Massenmehrungen mehrere Nachträge notwendig geworden. Insgesamt wurden Nachträge in Höhe von 80.603,86 € zusätzlich zur Vergabesumme von 1.136.328,44 € vergeben. So führte zum Beispiel die nachträglich beschlossene Pflasterung der Gehwege zwischen der Festhalle und der Kreuzung Bühlstraße ebenso zu einer Massenmehrung wie die Randsteinsanierung im Bereich des Altdorfer Bauhofs.
Im Zuge dieser Großbaumaßnahme hat die Gemeinde auf Grund der günstigen Preise ebenfalls kleinere Folgeaufträge für Baumaßnahmen im Gemeindegebiet umgesetzt. Im Einzelnen handelte es sich um folgende Maßnahmen:
(Gemeindeverbindungsstraße) 24.676,64 €
Wasserleitung in der Pfarrgartenstraße 42.600,94 €
Der Gemeinderat nahm die Kostenfeststellung zur Kenntnis. Die Gesamtkosten der Tiefbaumaßnahme „Schulstraße“ belaufen sich auf 1.256.082,36 €.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, das nach § 34 BauGB notwendige Einvernehmen der Gemeinde für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. 214/7, Laienstraße 2, zu erteilen.
Anfragen
Parkplätze auf dem Gelände der Feuerwehr
Eine Gemeinderätin fragte sich, ob es auf dem Gelände rund um das Feuerwehrgerätehaus genügend Stellplätze für die Privatfahrzeuge der Feuerwehrangehörigen gebe, wenn diese für einen Einsatz anfahren. Sie hätte beobachtet, dass die Parkplätze dort oft von Wohnmobilen und anderen dauerhaft abgestellten Fahrzeugen belegt wären. Frau Grund berichtete, dass die Verwaltung derzeit an einer Überprüfung der Rechtslage arbeitet und plant, die für die Feuerwehr notwendigen Stellplätze neu einzuzeichnen und eindeutig zu beschildern. Künftig soll die Parksituation dort regelmäßig überwacht werden.
Anruf einer besorgten Bürgerin
Nicht nur das ALB-Team des Landratsamts fotografiert in Altdorf im Rahmen der Baumkontrollen. Eine besorgte Bürgerin berichtete telefonisch, dass sie Personen beobachtet hätte, die von Grundstücken und Häusern Fotos schossen. Der angesprochene Gemeinderat bat die Verwaltung, diesen Sachverhalt aufzugreifen. Durch eine Notiz im Mitteilungsblatt soll die Bevölkerung nun sensibilisiert werden, die Augen offen zu halten, falls es sich hier um Personen handelt, die die Gegend ausspionieren. Auch der Polizeiposten Holzgerlingen soll informiert werden.
Nutzung der Grillstelle neben dem Sportplatzgelände
Eine Gemeinderätin war von Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen worden, ob die Grillstelle neben dem derzeit gesperrten Häckselplatz genutzt werden dürfe und ob es möglich sei, dort einige Sitzgelegenheiten aufzustellen. Bürgermeister Erwin Heller begrüßte diese gute Idee und will den Jugendreferenten Harry Sommer bitten, schnellstmöglich die entsprechenden Möglichkeiten zu schaffen. Wichtig ist es, dass sich auch Ansprechpartner bereiterklären, sich um die Sauberkeit des Geländes dann zu kümmern.
Müllproblem auf den Spiel- und Freizeitflächen
Mit dem Start in die wärmere Jahreszeit mehren sich die Beschwerden über Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen. Vor allem ist es mehr als ärgerlich, wenn die Spielplätze mit Glasscherben übersät zu einer Gefahr für spielende Kinder werden. Vor allem am Wochenende, so berichtete ein Gemeinderat, wäre dies ein Ärgernis für Eltern, die die Spielmöglichkeiten in der freien Zeit gerne nutzen wollten.
Das Bauhofteam alleine kann es zeitlich nicht leisten, die Spielplätze werktäglich oder sogar am Wochenende zu kontrollieren und zu reinigen. Aktuell sind die Bauhofmitarbeiter mit der Herstellung der Außenanlagen am Kinderhaus Erlachaue in Eigenleistung herzurichten, sodass sie auch deshalb nicht so oft im Ort unterwegs sind. Bürgermeister Erwin Heller will Jugendreferent Harry Sommer bitten, die bekannten Stellen, an denen sich häufiger Personen in der Freizeit treffen, hin und wieder aufzusuchen, um daran zu erinnern, dass das gute Zusammenleben auch erfordert, dass die öffentlichen Flächen sauber gehalten werden.