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Am Dienstag, den 15. Mai 2018, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Corinna Schulz vom Büro der Rapp Trans AG in Freiburg im Breisgau.
Der Vorsitzende führte anschließend aus, dass alle Kommunen aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der Europäischen Union und nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet sei, für alle in ihrem Gemeindegebiet befindlichen Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken des Bundes sowie für nicht bundeseigene Schienenstrecken einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Als Hauptverkehrsstraße im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie gelten alle Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, entsprechend 8.200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden.
Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass dies innerhalb der Gemarkung Altdorf auf die Landesstraße L 1184 (Ortsdurchfahrt) zutreffe.
Mit der Erstellung des Lärmaktionsaktionsplans wurde die Rapp Trans AG, Freiburg im Breisgau beauftragt. Nach Abstimmung der verwendeten Grunddaten, wurden zunächst die Lärmkartierung und ein Grobkonzept für mögliche Lärmminderungsmaßnahmen erstellt.
Den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Altdorf stellte von Frau Corinna Schulz ausführlich vor.
Neben grundlegenden Informationen zu dieser Thematik zeigte Frau Schulz vor allem die vom Lärm am stärksten betroffenen Bereiche auf, wobei die betroffene Strecke in drei unterschiedlich belastete Bereiche aufgeteilt wurde.
Die dazugehörige Betroffenheitsanalyse wurde auf Basis der vorgeschrieben Berechnung nach VBUS erstellt.
Nachdem sie einen allgemeinen Überblick über die generell in Frage kommenden Maßnahmen zu einer Lärmminderung gegeben hatte, ging sie ganz konkret auf das Maßnahmengrobkonzept für Altdorf ein.
Das Maßnahmengrobkonzept sieht als grundsätzlich lärmmindernde Maßnahme eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzierung auf zwei Streckenabschnitten der
L 1184 und das Aufbringen eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags auf der Ortsdurchfahrt vor.
Bürgermeister Heller erinnerte daran, dass im letzten Jahr im Rahmen einer Verkehrsschau eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt beantragt wurde, welche von den zuständigen Behörden, jedoch abgelehnt wurde. Deshalb sehe er, insbesondere in enger Abstimmung mit der Gemeinde Hildrizhausen, die Lärmaktionsplanung noch einmal als eine Möglichkeit bzw. Chance.
Ob dies schlussendlich dann auch umgesetzt werden könne, sei ausdrücklich offen, betonte Frau Schulz. Lärmaktionspläne würden keine eigenständige Rechtsgrundlage für solche Anordnungen bilden. Jedoch erscheine eine Umsetzung zumindest wahrscheinlicher, wenn die Aufnahme einer Maßnahme in einen Lärmaktionsplan rechtsfehlerfrei erfolge und nach Fachrecht zulässig sei.
Das Büro Rapp Trans AG schlägt deshalb vor, anstatt der gültigen VBUS-Berechnungsmethode eine Wirkungsanalyse der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen nach der sogenannten RLS90-Berechnungsmethode vorzunehmen. Auf dieser Grundlage könnte der Straßenbauträger dann über eine Geschwindigkeitsreduzierung an der Ortsdurchfahrt entscheiden.
Auf Basis dieser Wirkungsanalyse sollen zunächst eine Abwägung der Maßnahmen und die Erstellung eines Lärmaktionsplanentwurfs erfolgen. Anschließend werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Gegebenenfalls erfolgt eine Überarbeitung und Konkretisierung des Lärmaktionsplans. Die Endversion wird dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus den dargelegten Gründen schlug auch die Verwaltung die Durchführung einer Wirkungsanalyse nach der RLS90-Berechnungsmethode vor.
Frau Schulz beantwortete anschließend mehrere Rückfragen zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden und den darauf abzuleitenden Aussichten zur Erreichung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt beantwortet. Ebenso nahm sie zu den entstehenden Kosten einer Wirkungsanalyse nach der RLS90-Berechnungsmethode, zur Variante eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags und zur Lärmentwicklung in den Übergangszonen von 50km/h zu 30 km/h und umgekehrt Stellung.
Es waren sich alle, dass die Vor- und Nachteile einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt gründlich gegeneinander abgewogen werden müssen und die Altdorfer Bürgerinnen und Bürger zu dieser geplanten Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden sollen.
Der Gemeinderat nahm den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Altdorf, insbesondere die Ergebnisse der Lärmkartierung und das Grobkonzept für mögliche Lärmminderungsmaßnahmen, zur Kenntnis.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte im Rahmen der Lärmaktionsplanung, speziell die Durchführung der Wirkungsanalyse nach der RLS90-Berechnungsmethode, mit dem Büro Rapp Trans AG abzustimmen.
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Frau Floriane Abedi von der Energieagentur des Landkreises Böblingen, die dem Gemeinderat und den Zuhörern das kommunale Energiemanagement vorstellte und den ersten Energiebericht der Gemeinde Altdorf im Rahmen erläuterte.
Die Erstellung des Energieberichts findet im Rahmen des Projektes „Gebündeltes Energiemanagement“ statt. Bei diesem Projekt werden sechs Kommunen des Kreises Böblingen (Aidlingen, Altdorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Jettingen und Weil der Stadt) in eigenen Energiemanagement-Aufgaben unterstützt. Ziel des Projektes ist es, durch eine Verbesserung des kommunalen Energiemanagements durch Ausschöpfung gering- bzw. nichtinvestiver Maßnahmen und Aktionen zur Nutzersensibilisierung die CO2-Emmissionen um 10% – 15% zu reduzieren.
Das gebündelte Energiemanagement ist eine Maßnahme, die sich aus dem Klimaschutzkonzept des Kreises Böblingen herleitet. Das Projekt wird mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und mit Landesmitteln ergänzt.
Für das kommunale Energiemanagement in Altdorf wurden das Rathaus, der Kindergarten Buchenweg, die Adolf-Rehn-Schule mit Festhalle, der Kindergarten Bühlstraße, das Feuerwehrgerätehaus und die Peter-Creuzberger-Halle ausgewählt.
Diese sechs größten Liegenschaften Altdorfs seien für ca. 90% des kommunalen Energieverbrauchs verantwortlich, führte Frau Abedi in ihrem Vortrag aus und verdeutlichte anhand einer Analyse der spezifischen Verbrauchswerte, dass insbesondere in der Adolf-Rehn-Schule/Festhalle ein hohes Optimierungspotential bestünde, im Bereich Strom gelte dies auch für das Rathaus.
Erste Maßnahmen zur Energieeinsparung seien bereits umgesetzt und mit einer Förderquote von 30% bezuschusst worden, ergänzte Bautechniker Marco Noller und stellte zugleich in Aussicht, dass weitere Maßnahmen folgen werden.
Auch Bürgermeister Erwin Heller versprach, weiter intensiv an der Verbesserung des kommunalen Energiemanagements zu arbeiten und nannte u.a. als weiteren wichtigen Schritt die Nutzersensibilisierung der Kinder bereits schon in den Kindergärten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das notwendige Einvernehmen der Gemeinde für die geänderte Ausführung des Einfamilienhausneubaus auf Flurstück Nr. 3274, Laienstraße 14, nicht zu erteilen.
Verordnung der Regierungspräsidien zur Festlegung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)
Bürgermeister Erwin Heller informierte über die Verordnung der Regierungspräsidien zur Festlegung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, den sogenannten FFH-Gebieten. Die bisher ausgewiesenen Gebiete werden nun parzellenscharf erfasst, Veränderungen an den bestehenden Gebieten und der aktuellen Rechtslage ergeben sich jedoch nicht.
Beschilderung des gemeinsamen Geh- und Radwegs entlang der Ortsdurchfahrt
Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass am 07.05.2018 eine Verkehrsschau mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden stattfand. Gegenstand der Verkehrsschau bildete der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Ortsdurchfahrt.
Es wurde festgestellt, dass der Geh- und Radweg nicht mehr den aktuellen baulichen Anforderungen entspricht und in seiner jetzigen Ausgestaltung gar nicht mehr angeordnet werden dürfte.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau waren sich darüber einig, dass die bestehende Benutzungspflicht aufgehoben wird und die Beschilderung in „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei in beiden Richtungen“ abgeändert werden soll.
Diese Regelung hebt zum einen die Benutzungspflicht auf. Zum anderen erlaubt sie den Radfahrern, insbesondere den Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur oder von der weiterführenden Schule, nach wie vor auf dem Gehweg zu fahren.
Die Umsetzung der neuen Regelung soll nach den Pfingstferien erfolgen.
Die weiterführenden Schulen werden entsprechend informiert. Ferner wird im Mitteilungsblatt von Altdorf und der Nachbarkommune Hildrizhausen auf die neuen Regelungen hingewiesen.
Pflegeheim in Altdorf
Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass der Gemeinderat mehrere Pflegeheime besichtigt hat und mit verschiedenen Trägern ins Gespräch gekommen sei. Einige Träger hätten Interesse bekundet, in Altdorf ein Pflegeheim betreiben zu wollen. Die Verwaltung und der Gemeinderat verfolgen dieses Thema weiter.
Anfragen
Verkehrsregelung während der Aufgrabung der Hauptstraße im Bereich „Sonnengarten“ und Seeweg
Ein Gemeinderat wurde darauf angesprochen, wie der Verkehr geregelt werden wird, wenn die Hauptstraße im Bereich „Sonnengarten“ aufgegraben werde. Bürgermeister Erwin Heller könne sich vorstellen, dass der Verkehr während dieses Zeitraums mit einer halbseitigen Ampelschaltung geregelt wird. Allerdings sei wohl für ein paar Tage auch eine Umleitung durch die Wohngebiete erforderlich, wenn der Feinbelag eingebaut werde. Im Bereich des Seewegs zur Hauptstraße sei seiner Meinung nach ebenfalls eine Ampelregelung sinnvoll.