Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Am 17. Juli 2018 um 19:30 Uhr fand eine Gemeinderatsitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan ?Sonnengarten? und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan

Abschluss des Durchführungsvertrags

 

Um die Neubebauung des „Sonnengartens“ mit Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern mit insgesamt 38 Wohneinheiten sowie einer Gastronomie durch die Firma INTEGRALBAU aus Sindelfingen zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Hierfür ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrags zwischen dem Bauträger und der Gemeinde notwendig.

 

Bürgermeister Erwin Heller erläuterte die wesentlichen Vertragsinhalte. Um eine dichtere Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, als es der geltende Bebauungsplan „Obere Straße“ zulässt, stellt die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf. Die Kosten hierfür trägt die Firma INTEGRALBAU und verpflichtet sich zugleich, im Neubau an der Holzgerlinger Straße eine Gaststätte zu errichten. Der Abschluss des Durchführungsvertrags ist eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Ein Gemeinderat erklärte, er wünsche sich die Eintragung der Verpflichtung zum Bau einer Gaststätte zusätzlich auch im Grundbuch. Nur unter dieser Bedingung könne er dem Durchführungsvertrag zustimmen.Bürgermeister Erwin Heller stellte daraufhin klar, dass die Verpflichtung zum Bau der von der Gemeinde gewünschten Gaststätte durch die baurechtlichen Vorschriften, den öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausreichend und wirksam geschützt sei. Eine zusätzliche privatrechtliche Absicherung durch einen Grundbucheintrag sei somit nicht notwendig und vor allem auch rechtlich schwierig.

 

Nachdem der Vorsitzende die Größe und den Grundriss der Gaststätte nochmals erläutert hatte, beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung, die Verwaltung mit dem Abschluss des Durchführungsvertrags zu beauftragen.

 

 

Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss

 

Zur Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen und deren Berücksichtigungsfähigkeit in der Planung, begrüßte Bürgermeister Erwin Heller den Städteplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll.

 

Zunächst ging Manfred Mezger nochmals auf das bisher durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnengarten“ ein. Die Reduzierung der Gebäudehöhe eines Mehrfamilienhauses an der Schulstraße und Anregungen der Immissionsschutzbehörde hatten eine erneute Auslegung des Entwurfs notwendig gemacht. Nach einer Abwägung der erneut eingegangenen Stellungnahmen, die u.a. die Vorlage einer weiteren immissionsrechtlichen Stellungnahme mit dem Bauantrag notwendig macht, kam er zum Ergebnis, dass der vorliegende Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen werden könne.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sonnengarten“, der mit der öffentlichen Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses in Kraft tritt.

TOP 3: Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem ?Hochwasser-Hilfsfonds 2018? der Gemeinde Altdorf

In seiner Sitzung am 19.06.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Hilfsfonds für die Geschädigten des Unwetterereignisses vom 31.05./01.06.2018 einzurichten. Der Hilfsfonds hat das Ziel, soziale Härten, die durch Hochwasserschäden an beweglichen Gegenständen und an Gebäuden entstanden sind, auszugleichen. Als Einlage der Gemeinde werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt. Aktuell sind bereits über 1.000 € an privaten Spenden eingegangen. Für die Vergabe der Fördermittel beschloss der Gemeinderat einstimmig die Hilfsfondvergaberichtlinien, die in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts und auf dem Internetauftritt der Gemeinde (www.altdorf-bb.de) veröffentlicht werden. Förderanträge können ab sofort bis zum 31.10.2018 (Ausschlussfrist) bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

TOP 4: Bausachen Neubau eines Kälberstalls auf Flst. 342 und 343, Auf Rot 1

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das notwendige Einvernehmen für das privilegierte Außenbereichsvorhaben Neubau eines Kälberstalls auf den Flst. 342 und 343, Auf Rot 1, zu erteilen.

 

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Einweihung des Kinderhauses Erlachaue

 

Die offizielle Einweihung des Krippenneubaus im Kinderhaus Erlachaue soll nach den Sommerferien im September 2018 stattfinden. Bürgermeister Erwin Heller bat das Gremium, sich den Termin für Samstag, den 29.09.2018 bereits jetzt vorzumerken. Die Einweihungsfestlichkeit soll mit einem „Tag der offenen Tür“ verbunden werden. Einzelheiten zum Programm und Beginn der Veranstaltungen werden über das Mitteilungsblatt rechtzeitig vorher bekannt gemacht werden.

 

 

Grundstücksangelegenheiten an der Bachstraße/Stützenstraße

 

Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass sich die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat sich seit einigen Monaten sehr intensiv mit einer Grundstücksangelegenheit im Bereich der Bachstraße/Stützenstraße befassen. Hierbei war u. a. über die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung sowie der Möglichkeit zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes zu einer erfolgten Grundstücksveräußerung zu beraten. In diesem Zusammenhang ist die Gemeinde auch sehr bemüht, in einem angestrebten Neubau auch eine Arztpraxis zu integrieren. Die Aussichten dazu sind sehr gut. Hierbei steht die Gemeindeverwaltung auch in engem Kontakt mit den vor Ort praktizierenden Allgemeinärzten, die ein sehr großes Interesse an neuen Praxisräumen haben. Inwiefern sich hier ein gemeinsames Paket schnüren lässt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

 

 

Landeszuschuss zur Würmrenaturierung

 

Hocherfreut über einen Landeszuschuss zur geplanten Renaturierung der Würm ist Bürgermeister Erwin Heller. Mittel in Höhe von 296.000 € werden der Gemeinde für diese Maßnahme vom Land bewilligt. Die Ausführungsplanung soll dem Gemeinderat in der Septembersitzung vorgestellt werden, sodass die Vergabe der Arbeiten bereits im Dezember 2018 erfolgen kann.

 

 

Altdorfer Stufen für den Schönbuchturm

 

Das neue Ausflugsziel im Schönbuch, der Schönbuchturm am Stellberg in Herrenberg, wurde am 09.06.2018 feierlich eröffnet und ist nun für jedermann zugänglich. Das Projekt wird vom Landkreis Böblingen, der Stadt Herrenberg und dem Förderverein Aussichtsturm im Naturpark Schönbuch finanziert. Zur Mitfinanzierung des Bauwerks werden die Stufen des Schönbuchturms für je 1.000 € „verkauft“ und mit einer kleinen Hinweistafel auf der Treppenstufe versehen.

 

Zur Unterstützung des Projekts hat der Gemeinderat beschlossen, drei Treppenstufen zu erwerben.

 

 

Anfragen

 

Fluglärm

 

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Fluglärm über Altdorf massiv zugenommen habe. Er bat dringend darum, mit dem Lärmschutzbeauftragten des Flughafens Stuttgart-Echterdingen in Kontakt zu treten. Das Ziel ist eine Rückkehr zur bisherigen Einflugroute, um den Fluglärm in Altdorf zu reduzieren.

 

Parkende Autos in Altdorf

 

Aus der Mitte des Gemeinderats kam der Hinweis, dass in einzelnen Straßen vermehrt behindernd geparkt werde. Er bat um Prüfung, ob an solchen markanten Stellen Halte- bzw. Parkverbote eingerichtet werden können.

 

Dornenhecke am Spielplatz in der Erlachaue

 

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass die Dornenhecke am Spielplatz in der Erlachaue wieder durch den Bauhof zurückgeschnitten werden müsste.