Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

am Dienstag, den 22. Januar 2019, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt. 

Hier finden Sie die Protokolle:

 

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreich anwesenden Zuhörer zur vierteljährlichen Einwohnerfragestunde.

 

Eine Einwohnerin nutzte die Gelegenheit, um einige Fragen zu stellen. Sie wollte wissen, ob es im Jahr 2019 wieder einen Neujahrsempfang der Gemeinde geben würde und betonte, die Veranstaltung im Januar 2018 sei bei der Bevölkerung sehr gut angekommen. Auch wollte sie wissen, ob sich die Gemeinde am Förderprogramm zum Schutz von Niederwild wie Rebhühnern, beteiligt. Dass die Radwege vom Schnee geräumt werden, begrüßte sie sehr. Sie regte an, den geräumten Schnee bei abfallender Topografie nicht auf der höheren Seite des Radwegs aufzutürmen, weil bei Tauwetter das Schmelzwasser dann über die gesamte Fläche laufe und bei Frost dann gefährlich glatte Stellen entstehen würden.

 

Bürgermeister Erwin Heller freute sich über die positive Resonanz des letztjährigen Neujahrsempfangs. Dieser ist im Wechsel mit dem alle zwei Jahre stattfindenden Weihnachtsmarkt geplant. Der nächste Neujahrsempfang wird also im Januar 2020 stattfinden. Eine Teilnahme am Förderprogramm zum Rebhuhnschutz will er durch die Verwaltung prüfen lassen. Die Anregung zum Schnee räumen auf den Radwegen wird an das Bauhofteam weitergeben.

 

Ein Anwohner der Schaichhofstraße begrüßte die auf der Fahrbahn aufgebrachten Hinweise auf die dort geltende Tempo-30-Zone. Er habe jedoch festgestellt, dass dies keine positiven Auswirkungen zur Geschwindigkeitsreduzierung habe. Die beiden von der Verwaltung veranlassten Geschwindigkeitsmessungen hätten gezeigt, dass dort zu schnell gefahren werde. Er bat darum, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Außerdem regte er an, im Einmündungsbereich des Weilemer Wegs eine Rampe anzubringen, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu reduzieren, die in die Kreuzung einfahren. Außerdem bat er die Verwaltung, zur Reduzierung des Fluglärms aktiv zu werden.

 

Ein anderer Anwohner der Schaichhofstraße bestätigte, dass in der Schaichhofstraße zu schnell gefahren werde und die Vorfahrtsregelung häufig missachtet würde. Vor allem für spielende Kinder sei dies gefährlich.

 

Bürgermeister Erwin Heller sagte zu, die Geschwindigkeitsanzeigetafel schnellstmöglich wieder in der Schaichhofstraße anbringen zu lassen. Viele Autofahrer wären dadurch animiert, das Fahrttempo freiwillig  zu reduzieren. Zum Thema Fluglärm berichtete er, dass in die Verwaltung bereits aktiv auf den Lärmbeauftragten des Flughafens Stuttgart-Echterdingen zugegangen sei. Weil die Flugsicherheit höchste Priorität habe, müsste der Einflugkorridor hin und wieder ausgedehnt werden. Ab 23.00 bzw. 23.30 Uhr gälte außerdem ein Nachflugverbot, das jedoch nicht für Post-, Militär- und Versorgungsflüge gelte.

 

Auf die bereits verblassten roten Markierungen zur Bevorrechtigung der Radfahrer am Kreisverkehr Altdorf-Ost, wies ein Einwohner hin. Die Überfahrtsregelung sei keine ideale Lösung und er bat darum eine Tunnellösung an dieser kritischen Stelle nochmals zu prüfen. Die Verkehrssituation sei vor allem in Fahrtrichtung Orts einwärts besonders kritisch.

 

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass im Rahmen der Planungen für diesen Kreisverkehr lange über eine Tunnellösung diskutiert worden sei. Man habe alle Argumente ausgiebig gegeneinander abgewogen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Tunnel häufig nicht genutzt werden würde, weil die Verkehrsteilnehmer den schnelleren direkteren Weg über die Kreuzung bevorzugen würden. Er konnte jedoch berichten, dass noch dieses Jahr der Fahrbahnbelag einschließlich dessen Markierungen zwischen dem Kreisverkehr Altdorf-Ost und dem Altdorfer Kreisel an der B 464 vom Land grundlegend saniert wird. In diesem Zuge werden dann auch die roten Markierungen wieder neu angebracht.

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreich anwesenden Zuhörer zur vierteljährlichen Einwohnerfragestunde.

 

Eine Einwohnerin nutzte die Gelegenheit, um einige Fragen zu stellen. Sie wollte wissen, ob es im Jahr 2019 wieder einen Neujahrsempfang der Gemeinde geben würde und betonte, die Veranstaltung im Januar 2018 sei bei der Bevölkerung sehr gut angekommen. Auch wollte sie wissen, ob sich die Gemeinde am Förderprogramm zum Schutz von Niederwild wie Rebhühnern, beteiligt. Dass die Radwege vom Schnee geräumt werden, begrüßte sie sehr. Sie regte an, den geräumten Schnee bei abfallender Topografie nicht auf der höheren Seite des Radwegs aufzutürmen, weil bei Tauwetter das Schmelzwasser dann über die gesamte Fläche laufe und bei Frost dann gefährlich glatte Stellen entstehen würden.

 

Bürgermeister Erwin Heller freute sich über die positive Resonanz des letztjährigen Neujahrsempfangs. Dieser ist im Wechsel mit dem alle zwei Jahre stattfindenden Weihnachtsmarkt geplant. Der nächste Neujahrsempfang wird also im Januar 2020 stattfinden. Eine Teilnahme am Förderprogramm zum Rebhuhnschutz will er durch die Verwaltung prüfen lassen. Die Anregung zum Schnee räumen auf den Radwegen wird an das Bauhofteam weitergeben.

 

Ein Anwohner der Schaichhofstraße begrüßte die auf der Fahrbahn aufgebrachten Hinweise auf die dort geltende Tempo-30-Zone. Er habe jedoch festgestellt, dass dies keine positiven Auswirkungen zur Geschwindigkeitsreduzierung habe. Die beiden von der Verwaltung veranlassten Geschwindigkeitsmessungen hätten gezeigt, dass dort zu schnell gefahren werde. Er bat darum, weitere Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Außerdem regte er an, im Einmündungsbereich des Weilemer Wegs eine Rampe anzubringen, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu reduzieren, die in die Kreuzung einfahren. Außerdem bat er die Verwaltung, zur Reduzierung des Fluglärms aktiv zu werden.

 

Ein anderer Anwohner der Schaichhofstraße bestätigte, dass in der Schaichhofstraße zu schnell gefahren werde und die Vorfahrtsregelung häufig missachtet würde. Vor allem für spielende Kinder sei dies gefährlich.

 

Bürgermeister Erwin Heller sagte zu, die Geschwindigkeitsanzeigetafel schnellstmöglich wieder in der Schaichhofstraße anbringen zu lassen. Viele Autofahrer wären dadurch animiert, das Fahrttempo freiwillig  zu reduzieren. Zum Thema Fluglärm berichtete er, dass in die Verwaltung bereits aktiv auf den Lärmbeauftragten des Flughafens Stuttgart-Echterdingen zugegangen sei. Weil die Flugsicherheit höchste Priorität habe, müsste der Einflugkorridor hin und wieder ausgedehnt werden. Ab 23.00 bzw. 23.30 Uhr gälte außerdem ein Nachflugverbot, das jedoch nicht für Post-, Militär- und Versorgungsflüge gelte.

 

Auf die bereits verblassten roten Markierungen zur Bevorrechtigung der Radfahrer am Kreisverkehr Altdorf-Ost, wies ein Einwohner hin. Die Überfahrtsregelung sei keine ideale Lösung und er bat darum eine Tunnellösung an dieser kritischen Stelle nochmals zu prüfen. Die Verkehrssituation sei vor allem in Fahrtrichtung Orts einwärts besonders kritisch.

 

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass im Rahmen der Planungen für diesen Kreisverkehr lange über eine Tunnellösung diskutiert worden sei. Man habe alle Argumente ausgiebig gegeneinander abgewogen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Tunnel häufig nicht genutzt werden würde, weil die Verkehrsteilnehmer den schnelleren direkteren Weg über die Kreuzung bevorzugen würden. Er konnte jedoch berichten, dass noch dieses Jahr der Fahrbahnbelag einschließlich dessen Markierungen zwischen dem Kreisverkehr Altdorf-Ost und dem Altdorfer Kreisel an der B 464 vom Land grundlegend saniert wird. In diesem Zuge werden dann auch die roten Markierungen wieder neu angebracht.

 

TOP 2: Haushaltsatzung und Haushaltsplan 2019

Für Bürgermeister Erwin Heller war es der 15. Haushalt, den er dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit präsentierte. Aber gleichzeitig war es eine Premiere – der erste doppischer Haushalt, wie ihn alle Kommunen in Baden-Württemberg bis spätestens 2020 aufstellen müssen. Das gewohnte Erscheinungsbild des Haushaltes ändert sich damit grundlegend.

 

Anstelle der bisherigen reinen Einnahmen- und Ausgabenplanung findet man jetzt einen Ergebnishaushalt mit Aufwendungen und Erträgen und einen Finanzhaushalt mit Einzahlungen und Auszahlungen. Ziel der doppischen Buchführung ist unumwunden, dass die Kommune aus eigener Kraft ihre Abschreibungsbeträge erwirtschaftet. In Altdorf ist das gelungen und so wird der Ressourcenverbrauch, also die Abschreibungen für die gesamte Infrastruktur unserer Gemeinde, in den nächsten Jahren erwirtschaften werden.

 

Und so konnte Bürgermeister Erwin Heller seine Haushaltsrede dieses Jahr mit drei guten Nachrichten beginnen: „Wir erreichen 2019 ein positives ordentliches Ergebnis. Wir planen 2019 keine Steuererhöhungen! Wir erreichen in den Jahren 2019 – 2022 jeweils Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit.“

 

Nach einem kurzen Rückblick auf das zurückliegende Jahr, ging der Schultes auf die Eckdaten des Haushaltsjahrs 2019 ein.

 

Die ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts belaufen sich auf 11.015.193 €, die ordentlichen Aufwendungen auf 10.814.036 €, so Ressourcenüberschuss von 201.157 € veranschlagt wird.

 

Die Einkommensteuer ist mit 3,917 Millionen Euro die mit Abstand einträglichste Ertragsquelle, gefolgt von den Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 2,051 Millionen Euro und weiteren Zuweisungen, z.B. für die Kinderbetreuung, in Höhe von 956 000 Euro. Als Ertrag aus der Grundsteuer wurden 660 000 Euro und für die Gewerbesteuer, vorsichtig geschätzt, 560 000 Euro einkalkulierte.

 

Auf der Seite der Aufwendungen stellen, wie es bei einem Dienstleistungsunternehmen zu erwarten ist, die Personalaufwendungen mit 3.539.309 € die größte Einzelposition dar. Hiervon sind 68 %, nämlich rund 2,419 Mio €, dem Bereich Kinderbetreuung zuzurechnen. Weil es keine freien Träger in Altdorf gibt, stehen alle Kinderbetreuungsangebote unter Trägerschaft der Gemeinde. Hier spiegelt sich das sehr gute Kinderbetreuungsangebot von der Regelgruppe über verlängerte Öffnungszeiten, Ganztagsbetreuung, Mittagstisch bis hin zu 4 Gruppen für unter dreijährige Kinder, die alle sehr rege in Anspruch genommen werden.

 

An zweiter Stelle der Aufwendungen steht die Kreisumlage mit 417 €/Einwohner (Vorjahr 402 €) und mit insgesamt 1.870.518 €. Bevor Bürgermeister Erwin Heller dann auf die geplanten Investitionen einging, wies er auf eine sehr wichtige Aufwendung im Ergebnishaushalt hin: den Hochwasserschutz.

 

Nach der verheerenden Unwetternacht vom 31.05 auf 01.06.2018 erwarte die Bevölkerung zu Recht Präventivmaßnahmen, um Schäden bei ähnlich gelagerten Starkregenereignissen, mit denen im Zuge des Klimawandels künftig häufiger zu rechnen ist, zu vermeiden bzw. zu minimieren. Die Experten empfehlen die Ausarbeitung einer Starkregengefahrenkarte sowie die Aktualisierung der vorhandenen Flussgebietsuntersuchung. In diesem Zuge soll auch die Bevölkerung im Rahmen von offenen Workshops miteingebunden und für Maßnahmen des Eigenschutze sensibilisiert werden. Die Angebote für die Starkregengefahrenkarte und die Flussgebietsuntersuchung belaufen sich auf insgesamt 167.000 €. Beide Maßnahmen können vom Land mit 70 % gefördert werden. Wenn die bereits gestellten Förderanträge im Frühjahr positiv beschieden werden, werden diese Untersuchungen sofort beauftragt.

 

In den nächsten Jahren stehen weitere wichtige und größere Investitionsvorhaben an, die Dank zu erwartender Landeszuschüsse gut finanzierbar sein werden.

 

Neben der Maßnahme zur Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans und den Planungskosten für die Ansiedlung des Pflegeheims, werden dies vor allem die grundlegende Sanierung und notwendige Erweiterung des Kinderhauses Buchenweg sowie die Neugestaltung des Spielplatzgeländes „Seewiesen“ sein, für die Investitionsmittel von insgesamt 540.000 € eingeplant sind. Ganz im Sinne der Gemeindeordnung, werden die Kinder und Jugendlichen bei der Spielgeländeneugestaltung mit einbezogen werden. In Kürze wird hierzu ein Workshop starten.

 

Für die Ertüchtigung der Feldwege Panoramaweg, Talweg und Krebenweg sind insgesamt 225.000 € eingeplant. Und auch die Renaturierung der Würm im Bereich Holzgerlinger Straße bis Würmstraße wird in diesem Jahr umgesetzt. In Kürze beginnen die notwendigen Vorbereitungen mit den Baumfällungen. Um die Investitionen, die im Jahr 2019 umgesetzt werden sollen, zu stemmen, sind insgesamt Mittel in Höhe von 3.938.200 € notwendig.

 

Mit einem herzlichen Dank und großem Lob an Herrn Schneider, Herrn Fischer und die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die an der Erstellung dieses „Erstlingswerks“ mitgewirkt hatten, schloss Bürgermeister Erwin Heller seine Rede: „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf unserer Verantwortung gerecht werden. Wir gehen sorgsam mit den uns anvertrauten Mitteln um und planen Investitionen die ganz Altdorf zugutekommen. Mit diesen Vorhaben sehe ich unsere Gemeinde auf einem guten Weg. Angesichts der finanziellen Rahmendaten können wir unsere Vorhaben durchaus mutig und mit Zuversicht angehen.“

 

Die weiteren Details zum Haushalt wurden vom Leiter der Finanzverwaltung Sven Fischer und seinem Stellvertreter Yannik Herr Schneider, der die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht federführend vorangetrieben hatte, vorgetragen. Der Haushalt 2019 soll in der kommenden Gemeinderatssitzung am 12. Februar beschlossen werden.

TOP 3: Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Altdorf

Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplans auf Grundlage der Endfassung vom 10. Januar 2019

 

Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Hierfür ist der Feuerwehrbedarfsplan ein unverzichtbares Hilfsmittel. Denn dieser enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Er ist außerdem eine Grundvoraussetzung für die Beantragung etwaiger Landesuschüsse im Feuerwehrwesen, z.B. bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen.

 

In den vergangenen zwei Jahren wurde der Feuerwehrbedarfsplan gemeinsam von allen Beteiligten (Ingenieurbüro, Freiwillige Feuerwehr, Gemeindeverwaltung) in einem sehr intensiven Prozess entwickelt und dem Gemeinderat am 02.10.2018 durch den Sicherheitsingenieur (B.Sc.) und Brandschutzbeauftragten Sebastian Adrion von der beauftragten Sinfiro GmbH & Co KG ausführlich vorgestellt. Anschließend wurde der Entwurf mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt.

Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes

 

Eine der künftigen Hauptaufgaben ist die Mitgliedergewinnung für die Feuerwehr Altdorf. Langfristig müssen Frauen und Männer als neue Mitglieder für die Feuerwehr gewonnen werden, sodass sich die personelle Verfügbarkeit speziell tagsüber wieder verbessert. Die gute Arbeit in der Jugendfeuerwehr trägt hier bereits Früchte. So konnten im Jahr 2018 zwei Jugendfeuerwehrler in die aktive Abteilung wechseln und 2019 werden es voraussichtlich 5 Neuzugänge bei den Aktiven sein.

 

Fahrzeugtechnisch wird das bestehende Fahrzeugkonzept hauptsächlich fortgeführt. Das LF 8, das zur Ersatzbeschaffung ansteht, soll durch ein GW - L 2 ersetzt werden. Bei dem GW - L 2 handelt es sich um ein Logistikfahrzeug mit fester Beladung, die immer auf dem Fahrzeug vorgehalten wird sowie flexibler Beladung, die im hinteren Aufbau (Ladefläche) eingestellt wird. Die flexible Beladung wird auf Rollcontainern innerhalb des Feuerwehrhauses gelagert. Je nach Einsatzszenario wird dann die flexible Beladung vom Feuerwehrhaus auf das Fahrzeug geladen. Weitere größere Ersatzbeschaffungen stehen nicht akut an, jedoch ist der MTW mittelfristig aufgrund des Alters durch einen neuen MTW zu ersetzen.

 

Eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wird durch die Beschaffung des neuen Logistikfahrzeuges notwendig, das aufgrund seiner Aufbauhöhe in einer neuen, höheren Wagenhalle untergebracht werden muss. Für den Umkleide- und Sanitärbereich, getrennt nach Geschlechtern, sind ebenfalls weitere Flächen notwendig. Die Planung dafür wird noch dieses Jahr erfolgen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan, der künftig regelmäßig fortschrieben werden muss, wurde einstimmig durch das Gremium verabschiedet.

Beschluss: einstimmig

TOP 4: Kommunalwahlen am 26.05.2019

Bildung des Gemeindewahlausschusses

 

Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen verbunden mit der Europawahl und der Regionalwahl statt. Wahlzeit ist am Sonntag, 26. Mai 2019, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Anschließend werden am Wahlsonntagabend noch die Europawahl und die Regionalwahl ausgezählt. Am Montag, 27. Mai 2019 werden ab 7.30 Uhr die Kreistagswahl und anschließend die Gemeinderatswahl ausgezählt. Zur Durchführung der Kommunalwahlen muss der Gemeinderat einen Gemeindewahlausschuss bilden.

 

Kraft Gesetzes ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Da Bürgermeister Erwin Heller beabsichtigt, als Kandidat für den Kreistag anzutreten, ist er gehindert, den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses zu übernehmen. Und auch die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters sind durch ihre eigene Kandidatur für den neuen Gemeinderat verhindert sind, sodass der Gemeinderat den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses aus der Mitte der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen muss. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden gleichzeitig auch als Wahlvorstand für das Wahllokal Altdorf-Süd im Bürgerhaus eingesetzt.

 

Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses hat der Gemeinderat einstimmig folgende Personen gewählt:

 

Vorsitzende                                                      Karin Grund

Stellv. Vorsitzende                                          Anja Heil

Schriftführer und Beisitzer                            Petra Frank

Stellv. Schriftführer u. Beisitzer                   Silke Marx

Beisitzerin                                                        Katja Hahn

Beisitzer                                                            Andreas Hahn

Stellv. Beisitzer                                                Heike Renz

Stellv. Beisitzer                                                Silke Keppler

 

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und alle übrigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig und erhalten deshalb wie bereits bei den vergangenen Kommunalwahlen eine Entschädigung für diese ehrenamtliche Tätigkeit.

 

Aufgrund der großen Anzahl von Wählerinnen und Wähler (es sind rund 3.700 Wählerinnen und Wähler bei der Gemeinderatswahl) bildet die Gemeinde für die Europa- und Kommunalwahlen 2019 nicht nur wie bisher zwei, sondern drei Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 01, Altdorf-Süd, Bürgerhaus

Wahlbezirk 02, Altdorf-Nord, Kinderhaus Buchenweg

Neu: Wahlbezirk 03, Altdorf-Ost, Kinderhaus Erlachaue.

 

Außerdem wird ein Briefwahlbezirk gebildet.

TOP 5: TAKKI ? Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Die Gemeinde Altdorf übernimmt die aktualisierte landesweite Empfehlung zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege. Ab 01.01.2019 erhalten Tagespflegepersonen, die ein unter dreijähriges Kind im Rahmen des TAKKI-Programms des Landkreises Böblingen betreuen, entsprechend der bisherigen Praxis eine Geldleistung von 6,50 Euro je Kind und Betreuungsstunde.

TOP 6: Bausachen

Einstimmig erteilte der Gemeinderat das notwendige gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf Flst 1668/1, Holzgerlinger Straße 15.

TOP 7: Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Annahme von Einzelspenden in Höhe von insgesamt 6.468,73 €. Darin enthalten ist das Spendenaufkommen für die Opfer des Starkregenereignisses in Höhe von 1.960 €.

TOP 8: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

 

Schließzeiten der Schranken an der Schönbuchbahn

 

Zu einer Anfrage aus der letzten Sitzung des Gemeinderats berichtete Bürgermeister Erwin Heller über die Auswirkungen der Schrankenschließzeiten der Schönbuchbahn auf den Fahrzeugverkehr. in der Hauptverkehrszeit verkehren am Bahnhof Holzgerlingen zwar 8 Züge, jedoch wird der Bahnübergang an der Altdorfer Straße nur viermal stündlich geschlossen, wenn der Zug weiter nach Dettenhausen fährt bzw. von Dettenhausen einfährt. Züge aus Böblingen, die am Bahnhof in Holzgerlingen enden, nutzen das Stumpfgleis.

 

Nach einer Optimierung, z.B. durch die Änderung der Vorfahrtsregelung in an der Zufahrt Römerstraße betragen die Schließzeiten der Schranke bei Zügen, die aus Richtung Böblingen kommen 3:12 Minuten, aus Richtung Dettenhausen nur 2:49 Minuten. Unterm Strich bedeutet dies eine Verlängerung der Schließzeiten um 30s (aus Richtung Böblingen) bzw. 61s (aus Richtung Dettenhausen). Dies ist leider nicht zu vermeiden, da die neue Schönbuchbahn bis zu 100 km/h fahren kann und eisenbahnrechtliche Vorschriften aus Sicherheitsgründen entsprechende Schließzeiten vorschreiben.

 

Zu einer evtl. größeren Rückstauung des Straßenverkehrs liegen dem Betreiber der Schönbuchbahn keine Erkenntnisse vor. Man hofft dort und weiß aus Erfahrungen, dass zukünftig ein Teil der heutigen Autofahrer auf Busse und die modernisierte, schnellere und größere Bahn umsteigen, zumal auch die Busverkehre angepasst werden.