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Aus dem Gemeinderat
Sitzungsbericht vom 07.05.2019
Die Gemeinde Altdorf als Trägerin der Kindertageseinrichtungen stellt die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen entsprechend ihrer Verpflichtung aus § 22a SGB VIII durch geeignete Maßnahmen sicher und entwickelt sie weiter. Dazu gehören die Erarbeitung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage. Seit einigen Jahren haben die Leiterinnen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder an einer Gesamtkonzeption für die Altdorfer Kindertageseinrichtungen gearbeitet und diese im Sommer 2016 nochmals überarbeitet. Die in den verschiedenen Mitarbeiterteams abgestimmte Endfassung ist eine „Generalübereinkunft über die einrichtungsübergreifende Arbeit“ und wurde dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt.
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ – die Grundaussage in § 1 Absatz 1 des SGB VIII sowie die Zuweisung und Ausgestaltung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags an die Kindertagesstätten im Sozialgesetzbuch VIII bilden den rechtlichen Bezugspunkt und die Kernaussage für die wichtigsten allgemeinen Ziele von Bildung und Erziehung, die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Diese Aufgabe bezieht sich umfassend auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Die Zielsetzungen und Inhalte des Bildungsauftrages für die Elementarerziehung sind im „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen“ festgelegt und bildet die Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Altdorfer Kindertageseinrichtungen.
Die gut und leicht lesbare Konzeption erhielt viel Lob aus den Reihen des Gemeinderats und wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Sie wird in Kürze auf der Internetseite der Gemeinde unter dem Stichwort „Leben in Altdorf/Kinderbetreuung“ zum Nachlesen zur Verfügung stehen.
Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2019/2020
Hauptamtsleiterin Karin Grund stellte die aktuelle örtliche Bedarfsplanung für das neue Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Mit diesem Bericht kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung aus dem Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) nach. Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sollen ein Kindergartenplatz sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung stehen. Und auch für die frühkindliche Förderung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs soll die Gemeinde auf ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hinwirken. Die örtliche Bedarfsplanung wird jährlich überprüft, damit das Betreuungsangebot entsprechend der Nachfrage angepasst werden kann.
Wie im vergangenen Jahr, wurde auch dieses Jahr im Januar und Februar eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Der „Tag der offenen Tür“ zur Information der Eltern über die verschiedenen Betreuungsangebote und pädagogischen Konzeptionen der Altdorfer Kindertageseinrichtungen am Samstag, den 16. Februar 2019, wurde von einigen Interessierten in Anspruch genommen. Die eingegangenen Vormerkungen mit den Betreuungswünschen der Elternschaft wurden durch die Leiterinnen der Einrichtungen gemeinsam gesichtet und koordiniert.
Welche Betreuungsangebote für 3 bis 6-jährige Kinder gibt es in Altdorf?
Für 3 bis 6-jährige Kinder stehen derzeit insgesamt 185 Kindergartenplätze zur Verfügung. Zum Stichtag 01. März 2019 waren 171 der Betreuungsplätze besetzt. Das Angebot verteilt sich in den Einrichtungen Buchenweg, Erlachaue und Schneckenburg auf insgesamt 8 Kindergartengruppen.
Entgegen der Planung des Vorjahrs haben sich die Kinderzahlen nach oben entwickelt. Legt man die Auswertung des Melderegisters zugrunde und rechnet mit einem zusätzlichen Betreuungsbedarf von 20 Plätzen für Kinder, die künftig zuziehen sowie für Plätze, die durch die Aufnahme von integrativen Kindern nicht belegt werden können, könnte es zum Ende des nächsten Kindergartenjahres 2019/2020 zu Engpässen kommen. Für Kinder, die zum Ende des Kindergartenjahrs im Sommer 2020 nach Altdorf möglicherweise noch zuziehen, wäre dann aufgrund der hohen Auslastung der Kindertageseinrichtungen eine Aufnahme eventuell erst zu Beginn des Kindergartenjahrs 2020/2021 möglich.
Aus diesem Grund wird es ab sofort nicht mehr möglich sein, Kinder, die nicht in Altdorf wohnen, aber auf Wunsch der Eltern hier in Altdorf betreut werden sollen, in die Altdorfer Kindertageseinrichtungen neu aufzunehmen. Dadurch stehen langfristig wieder 14 Betreuungsplätze für Altdorfer Kinder zur Verfügung, die derzeit durch Kinder aus umliegenden Städten und Gemeinden belegt sind.
Mit 185 Plätzen sind aktuell ausreichend viele Betreuungsplätze für 3 bis 6-jährige Kinder in der Gemeinde Altdorf vorhanden, sodass für jedes Kind eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 ist festzustellen, dass die Kinderzahlen in Altdorf durch den Zuzug von jungen Familien steigt und im Rahmen der Planungen zur Erschließung neuer Baugebiete weitere Kinderbetreuungsangebot eingeplant werden sollten.
Welche Betreuungsangebote gibt es für 1 bis 3-jährige Kinder?
Für 1 bis unter 3-jährige Kinder stehen in Altdorf derzeit 25 Krippenplätze im Kinderhaus Erlachaue und 10 Krippenplätze im Kinderhaus Buchenweg zur Verfügung. In der neuen 3. Gruppe in der Erlachaue können weitere 5 Kinder aufgenommen werden, sobald das für die Betreuung notwendige qualifizierte Fachpersonal an Bord ist. Obwohl die zu besetzenden zusätzlichen Stellen immer wieder ausgeschrieben werden, ist es schwer, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die eine Ausweitung der Krippenkapazität im Kinderhaus Erlachaue ermöglichen würden.
Die Altdorfer Krippenplätze werden mit steigender Tendenz konstant gut nachgefragt. Die vorhandenen Krippengruppen sind allesamt sehr gut ausgelastet. Zum Stichtag 01.03.2019 waren alle 35 Krippenplätze belegt. Vormerkungen für Krippenplätze sind zahlreich vorhanden und die Gemeinde rechnet mit einem weiter steigenden Bedarf.
Fazit
Die in diesem Jahr durchgeführte Bedarfserhebung hat gezeigt, dass das Angebot von 185 Kindergartenplätzen für 3-Jährige bis zum Schuleintritt für den im Kindergartenjahr 2019/2020 voraussichtlich bestehenden Bedarf ausreicht, sodass für jedes Kind eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 ist festzustellen, dass die Kinderzahlen in Altdorf durch den Zuzug von jungen Familien möglicherweise steigt und im Rahmen der Planungen zur Erschließung neuer Baugebiete weitere Kinderbetreuungsangebot eingeplant werden sollten. Der Bedarf für die frühkindliche Förderung von 1 bis 3-jährigen Kindern lässt sich mit 35 bis langfristig 40 Krippenplätzen decken. Die Wünsche der Altdorfer Eltern können weitgehend erfüllt werden.
Eine schriftliche Bestätigung über den Betreuungsplatz in Kindergartenjahr 2019/2020 ging den Eltern bereits zu. Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung einstimmig beschlossen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat in der Zeit vom 21. August 2017 bis 18. Oktober 2017 die Kassen- und Rechnungsprüfung der Gemeinde Altdorf der Jahre 2011 bis 2015 vollzogen. Mit Schreiben vom 08. Januar 2018 wurde der Gemeindeverwaltung der Bericht über die Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Altdorf in den Jahren 2011 bis 2015 vorgelegt. Der Gemeinderat wurde über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts unterrichtet und hat diese einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bekanntgaben
Forststrukurreform
Bürgermeister Erwin Heller berichtete über die Forststrukturreform, die zum
01. Januar 2020 in Kraft treten wird. Aufgrund vermeintlicher Wettbewerbsbeschränkungen beim Holzverkauf und einer Klage des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg, ist es notwendig, die Forstverwaltung neu aufzustellen. Mit der Reform wird eine strikte Trennung der Bewirtschaftung des Staatswalds sowie der Kommunal- und Privatwälder vorgenommen. Für den Bereich des Staatswaldes wird eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts namens „Forst BW“ mit 21 Standorten in ganz Baden-Württemberg gegründet. Der Forstbezirk Schönbuch wird in Dettenhausen angesiedelt sein. Die Zentrale von ForstBW wird in Bebenhausen eingerichtet.
Die Beförsterung des Kommunalwalds und des Privatwalds bleibt als Aufgabe bei der unteren Forstbehörde des Landratsamts Böblingen. Für den Holzverkauf wird beim Landratsamt eine kommunale Holzverkaufsstelle eingerichtet. Hierfür sind vertragliche Änderungen zwischen dem Landratsamt Böblingen und der Gemeinde Altdorf notwendig. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt.
Gehweg in der Bachstraße
Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass der östliche Gehweg in der Bachstraße jetzt klar gegen die Fahrbahn abgegrenzt wurde. Die Bauhofmitarbeiter hätten dort einen weißen Pflasterstreifen verlegt, der verdeutlichen soll, dass die Gehwegfläche für Fußgänger vorgesehen und ein Parken dort nicht zulässig ist. Für diese Art der Kennzeichnung habe sich die Verwaltung entschieden, weil dies eine dauerhafte Lösung sei. Verglichen mit einer Aufbringung von Kaltplastikmarkierungen, die auf dem unebenen Untergrund nicht dauerhaft haltbar gewesen wäre, ist dies wirtschaftlicher.
Öffentliches WLAN
Voraussichtlich ab Juni wird es rund um das Bürgerhaus und die Festhalle einen Hotspot geben – ein freies WLAN wird eingerichtet. Nachdem bereits zwei EU-Förderanträge abschlägig beschieden wurden, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Kosten hierfür in Höhe von rund 4.900 € vollständig zu übernehmen. An beiden Plätzen ist bereits ein Internetanschluss vorhanden, sodass die Einrichtung dieses neuen Services leicht bewerkstelligt werden kann. Nach einer gewissen Testphase will man prüfen, ob weitere Hotspots eingerichtet werden können.
Anfragen
Baustelle am Seeweg
Ein Gemeinderat fragte sich, ob die Baustelle im Seeweg nicht schneller abgeschlossen werden könnte, wenn mehr Mitarbeiter eingesetzt würden. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass für die aktuellen Arbeiten baustellenbedingt nicht mehr Personal eingesetzt werden könnte. Es müsse jetzt ein Schacht in der Ortsdurchfahrt gesetzt werden. Aus Sicherheitsgründen müssten diese Arbeiten unter einer Teilsperrung der Hildrizhauser Straße/Holzgerlinger Straße erfolgen. Für die Belagsarbeiten würden dann zwei Straßenkolonnen eingesetzt werden, um die Baustelle zügig bis Ende Juni abzuschließen. Die Fläche der Baustelleneinrichtung in den nördlichen Seewiesen wird dann für die Baustelle zur Würmrenaturierung benötigt.