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am Dienstag, den 24. September 2019, fand um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung statt, mit folgender
T a g e s o r d n u n g:
öffentlich:
Der Neubau des Kinderhauses Erlachaue und die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude wurden von der Entwurfsplanung im Jahr 2016 bis zur offiziellen Einweihung der Einrichtung am 29.09.2018 von Architekt Achim Schäfer vom Büro archiplan aus Böblingen, begleitet. Zur Vorstellung der Baukostenabrechnung begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Architekt Schäfer.
Nach Abrechnung aller Gewerke konnten die Gesamtkosten der Neubau- und Umbaumaßnahme auf 1.943.678,06 € brutto festgestellt werden. Die Kostenberechnung vom 26.04.2016 in Höhe von 1.483.832,78 € (1.386.505,06 € für den Neubau, 97.327,72 € für Umbaumaßnahmen im Bestand), die der Planung und Finanzierung zugrunde lag, wurde damit schlussendlich um 459.845,28 € überschritten.
Diese Mehrkosten entstanden zum einen durch unvorhergesehene oder nicht eingeplante Kosten, z.B. für eine zusätzliche Tiefergründung der Fundamentierung für die Bodenplatte aufgrund des nicht tragfähigen Untergrundes oder den Einbau einer Lüftungsanlage im Speise- und Mehrzweckraum, die ursprünglich nicht eingeplant war. Zum anderen schlug aber auch die Kostensteigerung im Baugewerbe von teilweise bis zu 20 % von der Kostenberechnung im Jahr 2016 bis zur Ausschreibung der einzelnen Gewerke zu Buche. Dennoch konnte die Baumaßnahme, für die Fördermittel in Höhe von insgesamt 420.000 € eingeworben werden konnten, im Gemeindehaushalt finanziert werden, ohne dass die Aufnahme von Krediten notwendig gewesen wäre.
Bei der anschließenden Aussprache wurde von einzelnen Gemeinderäten kritisch angemerkt, dass man künftig kostengünstiger wirtschaften wolle, denn eine Preissteigerung von 20 % sei schon gewaltig. Andererseits betonte ein Gemeinderat, dass der Neu- und Umbau des Kinderhauses Erlachaue in einem demokratischen Prozess durch den Kindergartenbauausschuss begleitet worden sei. Viele gute Ideen seinen zum Wohl der Kinder, im Austausch entstanden. Optimierungsprozesse vom Einbau von Fingerklemmschutz im gesamten Gebäude über den Sonnenschutz für die Krippenkinder, wären aus der Praxis heraus entwickelt worden unter Einbindung der pädagogischen Fachkräfte, sodass er sich bei der baulichen Weiterentwicklung des Kinderhauses Buchenweg gerne ebenso einsetzen wolle.
Bürgermeister Erwin Hellers zusammenfassende Bilanz: Die Erzieherinnen und Kinder fühlen sich sehr wohl, sie können sehr gut arbeiten und wir haben ein sehr schönes Gebäude bekommen, das auch zukünftigen Anforderungen genügt. Die Gemeinde hat das Vorhaben selbst finanziert, ohne Aufnahme von Krediten.
Sodann nahm der Gemeinderat die Baukostenabrechnung einstimmig zur Kenntnis.
Im Kinderhaus Buchenweg werden aktuell in drei Gruppen Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü 3) sowie 1 bis 3-jährige Kinder in einer Kleinkindgruppe U3 betreut. Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Kindergarten im Buchenweg bereits seit Beginn der 70iger Jahre besteht und demnach im Jahr 2021 das 50-jährige Bestehen feiern kann.
Obwohl das Gebäude, als ein Kind seiner Zeit in Wabenstruktur gebaut, in den vergangenen Jahren regelmäßig unterhalten und z.T. saniert wurden, wie bspw. das Dach, sind jetzt umfangreiche Maßnahmen notwendig, um den Kindergarten für die nächsten 50 Jahre und die kommenden Kindergartengenerationen zukunftsfähig zu machen. Im Einzugsgebiet des Kinderhauses „Birke“ ist zu beobachten, dass sich Zug um Zug ein Generationenwechsel vollzieht. Es ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten in beiden Altersbereichen nicht nur stabil bleibt, sondern künftig ansteigen wird. Vor allem die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Krippenkinder steigt.
Die Elektroheizung, heutzutage ein ökologisches no-go, fällt immer wieder aus und muss dringend durch eine andere Technik ersetzt werden. Und auch das Raumangebot der 70iger Jahre entspricht nicht mehr voll den Anforderungen an eine Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten incl. Mittagstischangebot und einem Ganztagesbetrieb. Im Bestand wurde vieles umgesetzt, um den Betreuungsbedarf der Eltern abzudecken. Ausreichend viele Schlaf- und Ruheplätze, ein Raum für vertrauliche Elterngespräche sowie ein Besprechungs- und Arbeitsraum für das pädagogische Personal, eine ausreichend große Personaltoilette sowie die räumliche Anpassung der Küche an die steigende Zahl der Mittagessen, müssten jedoch jetzt geschaffen werden.
Zur Analyse der Situation und der Erhebung des künftigen Verbesserungsbedarfs wurde im Frühjahr 2018 eine Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Kindergartenteams sowie des Elternbeirats gegründet. Mit dem Ziel, den Kindergarten, der im Jahr 2021 seinen 50-jährigen Bestand feiern wird, zukunftsfähig aufzustellen, wurden bei mehreren Projektterminen zunächst Möglichkeiten untersucht, Verbesserungen im Bestandsgebäude zu planen. Anfang 2019 wurde Architekt Achim Schäfer vom Architekturbüro archiplan aus Böblingen beratend hinzugezogen mit dem Ziel, die Machbarkeit der erarbeiteten Vorschläge der Projektgruppe auf ihre Umsetzbarkeit im Bestandsgebäude zu überprüfen und eine überschlägige Kostenschätzung vorzunehmen.
Architekt Schäfer stellte diesen ersten Entwurf vor und erläuterte, dass die Belange des Kindergartens bei einem notwendigen finanziellen Aufwand von rund 580.000 € brutto inkl. Nebenkosten nicht befriedigend im Bestandsgebäude erfüllt werden können. Vor dem Hintergrund des hohen finanziellen Einsatzes ohne nachhaltige Verbesserungen der Situation im Kinderhaus Buchenweg, entstanden die ersten Überlegungen, die Krippengruppe durch einen Neubau mit direkter Verbindung zum bestehenden Kindergarten zu ersetzen. Angepasst an die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Krippenkinder wäre so auch die Neuschaffung einer zweiten Krippengruppe möglich. Büro- und Personalraumflächen und ein Lager-und Technikraum könnten ebenfalls in einem Neubau mit eingeplant werden, um das Kinderhaus Buchenweg zukunftsfähig aufzustellen. Die Kosten für einen solchen Neubau könnten sich auf rund 1 Mio. Euro summieren, so schätzt Architekt Achim Schäfer. Mit den notwendigen Renovierungen im Altbau könnte das Kinderhaus Buchenweg mit rund 1,5 Mio Euro abzüglich zu erwartenden und bereits zugesagter Zuschüsse, gut modernisiert werden.
Nach der Erörterung einiger Fragen aus der Mitte des Gremiums zur Bausubstanz und zur Sinnhaftigkeit einer Renovierung sowie zum Bedarf und dem Raumprogramm, wurde angeregt, zur weiteren Planung den Kindergartenausschuss mit ins Boot zu holen. Gelobt wurde die bisherige gute Beteiligung des pädagogischen Fachpersonals und der Elternvertretung.
Für die Erarbeitung der notwendigen Daten (Raumangebot, Kosten) fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, das Architekturbüro archiplan mit der Entwurfsplanung incl. Kostenberechnung für die Sanierung des Bestandsgebäudes und für eine mögliche Erweiterung des Kinderhauses Buchenweg zu beauftragen.
Als sinnvolle Maßnahme zur Innenentwicklung und zur Nachverdichtung ist die Errichtung eines Wohnhauses anstelle des vorhandenen Wirtschaftsgebäudes im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Gartenstraße 18 geplant.
Aufgrund des vorhandenen Bauverbotes, das der rechtskräftige, nicht qualifizierte Bebauungsplan „Ortsbauplan“ aus dem Jahr 1949 für das Quartier zwischen der Hildrizhauser Straße / Gartenstraße / Stützenstraße / Bachstraße festsetzt, wäre dies jedoch genauso wie weitere künftige Bauvorhaben nicht zulässig. Aus diesem Grund soll das bestehende Bauverbot mit dieser Bebauungsplanänderung aufgehoben werden.
Weil mit einer maßvollen Innenentwicklung und Nachverdichtung im Ort unbebaute Flächen im Außenbereich geschont werden können, schlug die Verwaltung vor, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzusteigen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Bebauung im Quartier zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsbauplan – Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ soll nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden.
Das Büro mquadrat hat hierzu einen Entwurf zum Bebauungsplan „Ortsbauplan – Änderung Gartenstraße / Bachstraße“ ausgearbeitet. Die Verwaltung schlug vor, diesen Planentwurf zur Aufhebung des Bauverbots zu beschließen. In einem weiteren Verfahrensschritt wird der Bebauungsplan anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und Anregungen vorzubringen. Gleichzeitig werden die Behörden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zum nächsten Verfahrensschritt vorgestellt.
Nach der Beantwortung weniger Verfahrensfragen, fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss, den Bebauungsplan „Ortsbauplan – Änderung Gartenstraße/Bachstraße“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen und billigte den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 24.09.2019. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll durchgeführt werden.
In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wurde aus der Mitte des Gremiums angeregt, einen neuen beratenden Ausschuss für Infrastruktur und Ortsentwicklung einzurichten. Der neue Ausschuss solle sich mit vorberatend mit allen Themen rund um die Gemeindeentwicklung, die Schaffung von Wohnraum und Gewerbefläche, Sanierungsmaßnahmen, Verkehrsangelegenheiten sowie Infrastruktureinrichtungen befassen. Der Vorschlag traf auf breite fraktionsübergreifende Zustimmung. Bürgermeister Erwin Heller begrüßte und unterstützte diese Anregung. Er schlug vor, den beratenden Ausschuss „Planungs- und Infrastrukturausschuss“, kurz PIA, nun zu bilden. Der Ausschuss solle künftig aus je drei ordentlichen und drei stellvertretenden Mitgliedern bestehen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Bildung des Planungs- und Infrastrukturausschusses PIA, der aus den ordentlichen Mitgliedern Wolfgang Henne (BWV), Hans-Peter Schweizer (IMA) und Thomas Berner (Altdorfer Forum) sowie aus den stellvertretenden Mitgliedern Miriam Mickeler (BWV), Thomas Gohlke (IMA) und Jonathan Eitel (Altdorfer Forum) sowie Bürgermeister Erwin Heller als Vorsitzenden bestehen wird.
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplatz auf Flst. 174, Gartenstraße 18
Im östlichen Teil des Grundstücks Gartenstraße 18 soll nach den Wünschen der Bauherrschaft ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplatz entstehen. Da sich das Vorhaben sehr gut in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, erteilte der Gemeinderat das erforderliche gemeindliche Einvernehmen einstimmig.
Errichtung eines Einfamilienhauses auf Flst. 1620/3, Veilchenstraße 2
Ebenfalls einstimmig erteilte der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Veilchenstraße 2.
Errichtung eines Wohnhauses mit Carport auf Flst. 214/8, Bachstraße 9
Die ehemalige „Krone“, das Bestandsgebäude in der Bachstraße 7 und 9, soll in Kürze abgebrochen werden. Auf Flst 214/8, Bachstraße 9 ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Einstimmig erteilte der Gemeinderat das notwendige Einvernehmen hierfür.
Bekanntgaben
Anhebung der Kanaldeckel auf der Ortsdurchfahrt
Eigentlich waren die Sanierung und die Anhebung der Kanaldeckel auf der Ortsdurchfahrt in den Sommerferien vorgesehen. Dieser Zeitplan konnte leider nicht eingehalten werden, weil sich dafür keine Baufirma mit freien Kapazitäten fand. Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass diese Maßnahme nun Ende Oktober in den Herbstferien durch die Firma Beck durchgeführt werden soll.
Fördergelder für die Starkregengefahrenkarte
Um sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz konzeptionell zu erarbeiten und anschließend umzusetzen, sind die Daten einer Starkregengefahrenkarte und eine Flussgebietsuntersuchung des Erlachgrabens und der kleineren Altdorfer Gewässer sinnvoll und notwendig. Beide Untersuchungen, die durch ein Fachingenieurbüro ausgearbeitet werden sollen, werden vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Verwaltung hatte hierfür bereits im Januar 2019 je einen Förderantrag gestellt.
Für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte ging nun jüngst erfreulicherweise ein Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bei der Gemeinde ein. Bei Gesamtkosten von rund 64.600 € für diese Untersuchung, kann die Gemeinde mit einem Landeszuschuss in Höhe von 45.300 € (dies entspricht einem Fördersatz von 70 % der förderfähigen Kosten) rechnen.
Für die Flussgebietsuntersuchung, die voraussichtlich rund 74.000 € kosten wird, liegt leider noch keine Förderzusage vor. Die Fördertöpfe sind vermutlich zum Jahresende hin leer, so vermutete Bürgermeister Erwin Heller. Er ist guter Dinge, dass auch hier ein positiver Förderbescheid evtl. im Frühjahr 2020 eingehen wird. Bei einer Förderquote von 70 % wäre dies ein Zuschuss von 51.800 €.
Die Starkregenkarte soll nun schnellstmöglich ausgearbeitet werden.
Theater-AG der Kernzeitbetreuung
Die Theater-AG in der Ganztagesgruppe der Kernzeitbetreuung läuft nun schon seit
2 Jahren. Immer montags nach der Hausaufgabenzeit zwischen 15.00 und 17.00 Uhr leitet Frau Gaiser die interessierten Kinder der Gruppe bei Theaterspielen an und präsentiert dann für die Kerni-Kinder und deren Eltern mehrfach im Schuljahr kleine Stücke.
Weil auch Kinder, die bisher nicht in der Kernzeit angemeldet sind, am Mitmachen interessiert sind und vom Theaterspiele profitieren könnten, will sich die Theater-AG für interessierte Grundschulkinder öffnen.
Rektorin Petra Stegemann unterstützt dies, denn: „Wer viel Theater spielt, wird gut in Mathematik! Theaterspiel fordert und fördert alle wesentlichen sozialen und kulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten: Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Gedächtnis, sprachlicher und körperlicher Ausdruck, Präsenz im Auftritt, Emotionen, soziale Erfahrungen sowie geistige und körperliche Beweglichkeit. Die eigenen Grenzen werden erkannt und erweitert. Theaterspiel fördert das ganzheitliche Denken und wirkt sich positiv auf das Lernen insgesamt aus.“ So können Kinder, die sonst sehr schüchtern und zurückhaltend sind, beim Theaterspielen ganz andere Seiten zeigen.
Für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht in der Kernzeit angemeldet sind und nur an der Theater-AG teilnehmen wollen, ist eine Gebühr von 10 € monatlich vorsehen. Eltern, die ihr Kind in der Kernzeit nur für die lange Gruppe montags (vom Schulschluss bis 17.00 Uhr incl. Mittagessen) anmelden wollen, bezahlen einen monatlichen Betrag von 15 €.
Baubeginn der Würmrenaturierung
Leider ruhen die Arbeiten zur Renaturierung der Würm seit dem offiziellen Baggerbiss am 17. Juli aufgrund einer schweren Erkrankung des Betriebsinhabers, der zugleich unser Bauleiter ist. Langsam scheint es dem Chef der Firma wieder besser zu gehen. Und so konnte Bürgermeister Erwin Heller berichten, dass die Renaturierungsmaßnahmen an der Würm ab 14. Oktober 2019 fortgesetzt werden können.
Anfragen
Die zahlreichen Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats beschäftigten sich mit der Pflege der Straßengräben im Hinblick auf den Hochwasserschutz, dem Erhalt eines Fachwerkgebäudes in der Ortsmitte, dem Stand zur Umsetzung des Lärmaktionsplans sowie der Parksituation im Ort. Der Gemeinderat appellierte hier, Parkverstöße streng und konsequent zu ahnden.
Ein Thema, das viele Gemeinderatsmitglieder und auch viele Altdorferinnen und Altdorfer bewegt ist die Großbaustelle am Sonnengarten.
Leider konnten die Aushubarbeiten, die in den Sommerferien geplant waren, nicht bis zum Schulbeginn am 11. September abgeschlossen werden, sondern sind aktuell noch in vollem Gange. Zahlreiche Lkws stellen sich schon morgens vor 7.00 Uhr rund um den Sonnengarten u.a. in der Schulstraße auf und warten darauf, mit dem Aushub beladen zu werden.
Die Situation für Schulkinder und Passanten, die die Ortsdurchfahrt an der Ampel überqueren, um in Richtung Adolf-Rehn-Schule zu gelangen, wird dadurch risikoreich. Die Sicht wird behindert, die Kinder werden evtl. nicht gesehen bei der Überquerung der Schulstraße auf dem Behelfsüberweg. Viele Eltern sind um die Sicherheit ihrer Kinder besorgt.
Für Bürgermeister Erwin Heller hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Wie auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung war er bereits mehrfach vor Ort, um die Baustellensituation selbst beurteilen zu können.
Um die Situation zu entschärfen sind Mitarbeiter des Bauhofteams seit der zweiten Schulwoche vor Schulbeginn und zum Teil in der Mittagszeit in Warnkleidung an Ort und Stelle, um die Kinder auf dem Schulweg an der Baustelle sicher zu begleiten. Die Verwaltung ist mit dem Bauleiter und den zuständigen Straßenbehörden des Landkreises für die Ortsdurchfahrt und des Gemeindeverwaltungsverbands in einem regelmäßigen Kontakt. U.a. wurde bereits geprüft, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an der Ortsdurchfahrt zwischen Friedhof und Edeka angeordnet werden kann oder ob die Fußgängerampel weiter nach Osten verlegt werden kann. Diese Vorschläge wurden von der Straßenverkehrsbehörde bisher abgelehnt.
Ein absolutes Halteverbot auf Länge der Baustelle an der Schulstraße wurde zwischenzeitlich beantragt und auch umgesetzt, und so muss vor allem der Kurvenbereich an der Einmündung Schulstraße/Holzgerlinger Straße frei gehalten werden.
Nach Auskunft des Bauleiters werden die Aushubarbeiten noch weitere ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen. Danach wird die Baustelleneinfahrt auf die Westseite der Ampel verlegt werden. Sicherlich wird sich dann die Situation für die Fußgänger entspannen. Die Verwaltung beobachtet den Verlauf der Baustelle weiterhin und bleibt am Ball, um auf die dann geänderten Gegebenheiten im Sinne der Sicherheit Einfluss zu nehmen.