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Bürgermeister Erwin Heller begrüßte in der Festhalle zu Beginn der Sitzung die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, die Vertreter der Presse und die Mitglieder des Gemeinderats mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung.
In der Sitzung vom 05.05.2020 wurden dem Gemeinderat die Pläne für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses vorgestellt. Von Seiten des Gemeinderats wurden verschiedene Fragen zum Fahrzeugkonzept und zur Bautechnik gestellt. Ein Gemeinderat wollte wissen, ob das Bestandsgebäude durch eine Erhöhung der Tore bzw. durch eine partielle Tieferlegung der Einfahrt an die Maße des neuen Fahrzeuges angepasst werden könne oder ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkte die Beschaffung des kleineren Logistikfahrzeuges GW – L 1 sinnvoll wäre. Auch wegen der bereits fortgeschrittenen Zeit konnten diese nicht mehr hinreichend beantwortet werden, sodass schließlich die weitere Beratung dieses Tagesordnungspunktes vertagt wurde.
Bürgermeister Erwin Heller fasste zu Beginn nochmals die rechtlichen Verpflichtungen und die sich aus dem Feuerwehrbedarfsplan ergebenden weiteren Schritte zusammen. Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes ist jede Gemeinde verpflichtet, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Grundlage für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Altdorfer Freiwilligen Feuerwehr ist der Feuerwehrbedarfsplan, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.01.2019 einstimmig beschlossen hat. Dieser stellt fest, dass das Feuerwehrgerätehaus vor allem im Sanitärbereich erweitert und modernisiert werden sollte. Die Tagesverfügbarkeit kann trotz Zusammenarbeit zwischen der Altdorfer und der Hildrizhauser Feuerwehr nicht ohne die Unterstützung der Holzgerlinger Feuerwehr gewährleistet werden. Das vorgeschlagene Fahrzeugkonzept stimmt die Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehren ab, um unnötige Doppelanschaffungen zu vermeiden. Für Altdorf ist die Ersatzbeschaffung des LF 8 vorgesehen. Es soll durch ein GW – L 2 ersetzt werden.
Beim GW - L 2 handelt es sich um ein Logistikfahrzeug mit fester Beladung, die immer auf dem Fahrzeug vorgehalten wird sowie flexibler Beladung, die im hinteren Aufbau (Ladefläche) eingestellt wird. Die flexible Beladung wird auf Rollcontainern innerhalb des Feuerwehrhauses gelagert. Je nach Einsatzszenario kann dann die flexible Beladung im Feuerwehrhaus auf das Fahrzeug geladen werden. Durch die Grundbeladung können die Standardeinsätze abgearbeitet werden. Im Rahmen der Zusatzbeladung sind Rollcontainer für Unwetterlagen sowie die Waldbrandbekämpfung vorzuhalten. Die Beladung für die Waldbrandbekämpfung muss Löschwasserbehälter, eine weitere Tragkraftspritze mit Saugschläuchen etc. enthalten. Weiterhin müssen Rollcontainer mit Druckschläuchen für die Wasserversorgung über lange Wegstrecken eingeplant werden. Für Unwetterlagen müssen Rollcontainer mit Wassersaugern und Tauchpumpen vorgehalten werden. Damit der GW - L 2 bei Unwetterlagen und bei Einsätzen im Schönbuch gut und sicher agieren kann, soll er mit einem Allradfahrgestell auszustatten ausgestattet werden. Die künftige Beschaffung des GW – L 2 macht einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus notwendig. Aufgrund seiner Höhe kann es nicht in die Fahrzeughalle einfahren und für die Wechselcontainer steht kein ausreichender Platz zur Verfügung. Mit einem Anbau an das Feuerwehrgerätehaus können sowohl die notwendigen Umkleide- und Sanitärräume, als auch eine Unterstellmöglichkeit für den GW – L 2 geschaffen werden.
In der Sitzung am 05.05.2020 aufgeworfenen Fragen konnten zwischenzeitlich von der Verwaltung und den hinzugezogenen Experten geprüft werden. Eine Anpassung des Feuerwehrhauses komme aus statischen Gründen nicht in Frage, erläuterte Bürgermeister Erwin Heller. Ohne eine bauliche Erweiterung der Wagenhalle würde zudem der Stauraum für die Zuladecontainer fehlen.
Für die Beantwortung von Fragen aus der Mitte des Gemeinderats und zur ausführlichen Erläuterung des Fahrzeugkonzepts, begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Kreisbrandmeister Guido Plischek, Feuerwehrwesen vom Landratsamt Böblingen sowie den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf, Christian Goy.
Kreisbrandmeister Guido Plischek berichtete zunächst darüber, dass er in die Erarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen eng eingebunden gewesen sei. Er habe die Möglichkeit genutzt, seine Erfahrungen mit einfließen zu lassen. Aufgrund der zunehmenden Trockenheit und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr stelle das Schutzgebiet Schönbuch ein großes Gefahrenpotential für Altdorf dar. Dies habe die letzte große Übung „Wilder Süden“ gezeigt. Um Gefahren für Altdorf abzuwenden sei es notwendig, ein großes und geräumiges Allradfahrzeug, wie es der GW – L 2 sei, anzuschaffen. Dies ermögliche den schnellen Transport von großen Mengen an Schlauchmaterial, denn eine Nachlieferung sei im Schadensfall nicht mehr möglich. Ein kleineres Fahrzeug sei hierfür nicht geeignet. Darüber hinaus lobte er das sehr große Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrleute in Altdorf und die sehr gute Zusammenarbeit mit den Kommandanten. Er empfahl, die im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Fahrzeugkonzept und zur baulichen Erweiterung möglichst umzusetzen, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu erhalten.
Bei der anschließenden Aussprache sprach sich ein Gemeinderat dafür aus, der Expertise der Feuerwehr und der Fachingenieure zu folgen und den Beschluss, die Genehmigungsplanung voranzutreiben, zu fassen. Die Mittel seien im Haushaltsplan eingestellt und man wolle schließlich vorankommen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder stellten die hervorragende Arbeit der Altdorfer Feuerwehr in den Vordergrund. Man dürfe das Thema Sicherheit und Brandschutz nicht unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten beschneiden, sondern müsse, wie in der Vergangenheit, für eine gute und angemessene Ausstattung sorgen. An der Feuerwehr dürften keine Abstriche gemacht werden. Andere Gemeinderäte hielten es für durchaus legitim, Entscheidungen zu hinterfragen und Alternativen zu prüfen, wenn sich dadurch Kosten für die Gemeinde einsparen ließen.
Eine Gemeinderätin bat darum, diese Art von Grundsatzfragen künftig im eigens hierfür gegründeten Planungs- und Infrastrukturausschuss PIA vorzuberaten. Aus den Gemeinderatsunterlagen gehe hervor, dass sich der PIA dafür ausgesprochen habe, die Planung des Anbaus zur Genehmigungsreife wie im Entwurf vorgesehen, voranzutreiben, sie wünsche sich, dass das Gremium künftig wieder schneller mit Beschlüssen vorankomme.
Mit 10 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen stimmte der Gemeinderat schließlich der Entwurfsplanung zum geplanten Anbau Umkleide- und Sanitärbereich sowie dem Anbau einer weiteren Fahrzeugbox zu. Das Architekturbüro Archiplan aus Böblingen wurde mit den Leistungsphasen 1- 4, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung in der Honorarzone III nach HOAI beauftragt.
Einführend erinnerte Bürgermeister Erwin Heller daran, dass die durch den Zweckverband Würmursprung betriebene Kläranlage für die Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen In den vergangenen Jahren erheblich saniert und erweitert wurde. Diese Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen sollen mit der noch für dieses Jahr ausstehenden Ausschreibung und Realisierung des Abschnittes „Warte- und Prozessleitsystem“ zum Abschluss kommen. Neben der Kläranlage sind die Regenüberlaufbecken (RÜB) wesentlicher Bestandteil der Abwasserentsorgung. Die Gemeinde Altdorf unterhält, verteilt auf das Gemeindegebiet, insgesamt 3 RÜBs. In weiten Teilen ist die Steuerung der Kläranlage in Verbindung mit den angeschlossenen RÜBs in Altdorf und Hildrizhausen noch auf einem veralteten Stand. So werden teilweise Störungen oder auch Alarmierungen nicht mehr korrekt an das Leitsystem in der Kläranlage weitergeleitet.
Neben den Sanierungsmaßnahmen des Zweckverbandes auf der Kläranlage stehen somit auch für die Gemeinde Altdorf noch Sanierungsmaßnahmen für die Steuerungstechnik der Regenüberlaufbecken an. So befindet sich die Schaltanlage im Regenüberlaufbecken Würm in einem sehr schlechten Zustand. Grund hierfür ist die bauliche Situation sowie die mehrfach erweiterte Schaltanlage, welche nun an Ihre Leistungsgrenze stößt. Daher müssen die Schaltanlage ebenso wie der Steuerungsrechner und die Messeinrichtungen vollständig erneuert werden. Darüber hinaus muss die Installation nach den aktuellen Vorschriften für explosionsgefährdete Räume erneuert werden.
In den beiden Regenüberlaufbecken Schaichhofstraße und Furtweg sind die Schaltanlagen noch in einem guten Zustand, so dass diese beibehalten werden können. Lediglich die Steuerungsrechner sowie die Messeinrichtungen müssen hier erneuert werden, da diese nicht mehr sinnvoll gewartet werden können und spätestens nach dem Umbau der Kläranlagensteuerung auch nicht mehr zuverlässig arbeiten werden.
Darüber hinaus hat das Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaftsamt, für die auslaufenden wasserrechtlichen Erlaubnisse der RÜBs erklärt, dass Betreiber von Regenüberlaufbecken bis zum 31.12.2020 Konzeptionen zur Ausstattung fehlender Messeinrichtungen zur Erfassung des Überlauf- und Einstauverhaltens vorzulegen haben und die sich daraus ergebenden Maßnahmen bis zum 31.12.2024 umzusetzen sind. Diese neu geforderte Messtechnik muss somit in allen 3 Regenüberlaufbecken installiert werden.
Gemeinsam mit dem Zweckverband Würmursprung sowie der Gemeinde Hildrizhausen wurde die Ingenieursgesellschaft Dreher&Stetter beauftragt, ein Konzept zur Nachrüstung der in Betrieb befindlichen RÜBs mit Messeinrichtung zu erstellen. Diese gebündelte Maßnahme für die Regenüberlaufbecken sollen sicherstellen, dass zukünftig die Daten von allen Regenüberlaufbecken sicher erfasst und anfallende Störungen und Alarme zuverlässig weitergeleitet werden.
Daher ist vorgesehen, alle Maßnahmen des Zweckverbandes und der beiden Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen gemeinsam auszuschreiben. Durch eine gemeinsame Vergabe der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen werden wirtschaftlichere Angebote erwartet und es können Kosten bei der Planung eingespart werden. Zudem sind nach dem Umbau alle Anlagen auf einem einheitlichen technischen Stand und können bei Wartungen von derselben Fachfirma betreut werden.
Bürgermeister Erwin Heller Modernisierung begrüßte die Projektleiter Joachim Allseits und Rainer Bisinger vom Ingenieurbüro dreher+stetter, aus Empfingen, die den IST-Zustand der Steuerungstechnik sowie die geplanten Maßnahmen anschaulich vorstellten und erläuterten.
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Steuerungstechnik aller drei Altdorfer RÜBs betragen (inkl. Nebenkosten) 168.550 €. Darin enthalten ist auch die Planungs- und Baubetreuung in Höhe von 29.055 € brutto durch das Büro dreher+stetter. Zur Finanzierung stehen Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € für den Umbau sowie für die Planungsleistungen im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Nach der Beantwortung einiger Detailfragen stimmte der Gemeinderat den geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Steuerungstechnik in den Regenüberlaufbecken einvernehmlich zu.
Hauptamtsleiterin Karin Grund stellte die aktuelle örtliche Bedarfsplanung für das neue Kindergartenjahr 2020/2021 vor. Mit diesem Bericht kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung aus dem Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) nach. Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sollen ein Kindergartenplatz sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung stehen. Und auch für die frühkindliche Förderung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs soll die Gemeinde auf ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hinwirken. Die örtliche Bedarfsplanung wird jährlich überprüft, damit das Betreuungsangebot entsprechend der Nachfrage angepasst werden kann.
Welche Betreuungsangebote für 3 bis 6-jährige Kinder gibt es in Altdorf?
Für 3 bis 6-jährige Kinder stehen derzeit insgesamt 185 Kindergartenplätze zur Verfügung. Das Angebot verteilt sich in den Einrichtungen Buchenweg, Erlachaue und Schneckenburg auf insgesamt 8 Kindergartengruppen.
Nach den diesjährigen, zum 01.03.2020 gemeldeten Belegungsdaten an das Landesjugendamt und das Statistische Landesamt, werden in den Altdorfer Kindertageseinrichtungen 171 Kinder im Ü 3- Bereich betreut, sodass die einzelnen Einrichtungen gut ausgelastet sind. Es handelt sich hierbei immer nur um eine Momentaufnahme zum 01.03. eines jeden Jahres, da während des Kindergartenjahres laufend neue Kinder aufgenommen werden, sobald die Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben und ein freier Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Eine zusätzliche Dynamik entsteht durch den nahezu nahtlosen Übergang der Kinder aus dem Krippenbereich, sobald der 3. Geburtstag ansteht.
Entsprechend der Bedarfsplanung des Vorjahres für das laufende Kindergartenjahr sind ausreichend viele Betreuungsplätze für 3 bis 6-jährige Kinder in der Gemeinde Altdorf vorhanden, sodass geplant war, für jedes Kind bis zum Ende des Kindergartenjahrs eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Durch die Untersagung des Betriebs aller Kindertageseinrichtungen seit 17.03.2020 aufgrund der Coronaverordnung konnten die für die Monate März, April und Mai 2020 geplanten Neuaufnahmen von Kindern nicht bzw. bis zur Schließung nur teilweise umgesetzt werden. Neuaufnahmen beginnen mit einem stundenweisen Besuch in Begleitung eines Elternteils. Dies wird voraussichtlich erst wieder möglich sein, wenn die Einrichtungen wieder im Normalbetrieb betrieben werden können und die CoronaVO aufgehoben wurde.
Wie in den vergangenen Jahren, wurde dieses Jahr im Februar und März eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Der „Tag der offenen Tür“ zur Information der Eltern über die verschiedenen Betreuungsangebote und pädagogischen Konzeptionen der Altdorfer Kindertageseinrichtungen am Samstag, den 15. Februar 2020, wurde von einigen Interessierten in Anspruch genommen.
Die eingegangenen Vormerkungen wurden nach ihrer vollständigen Erfassung im Kindergartenverwaltungsprogramm NH-Kita von der Verwaltung durchgesehen. Erfreulicherweise werden wir für alle künftigen Kindergartenkinder einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen können. In wenigen Einzelfällen wird dies jedoch nicht im Wunschkindergarten der Priorität 1 erfolgen können. Kinder, die im Juli und August „kindergartenreif“ werden, rücken mit der Eingewöhnung schon jetzt meist mit der Aufnahme in den September, um eine längere Schließpause nach der Eingewöhnungszeit zu vermeiden. Eine schriftliche Zusage für einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2020/2021 erhalten die Eltern nach Durchsicht und Koordination der Betreuungswünsche durch die Einrichtungsleitungen, damit sie verlässlich mit einem Betreuungsplatz rechnen können. Dies wird insbesondere für die Planung des Wiedereinstiegs in den Beruf für Familien immer wichtiger. Diese Abstimmung war bisher aufgrund der aktuellen Lage zur Corona-Pandemie noch nicht möglich und wird erfolgen, sobald die Erweiterung des Kindergartenbesuchs einschließlich weiterer Hygienemaßnahmen zusätzlich zur erweiterten Notbetreuung organisiert ist.
Mit einer aktuellen Belegung von 171 der 185 Betreuungsplätze zum 01.03.2020 liegen die Betreuungsverhältnisse genau im Rahmen der Vorjahresplanung. Mit Blick auf das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 kann festgestellt werden, dass für die aktuell in Altdorf gemeldeten Kinder zum Ende des kommenden Kindergartenjahres ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Planungen zur Erschließung neuer Baugebiete sollten jedoch weitere Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeplant werden.
Welche Betreuungsangebote gibt es für 1 bis 3-jährige Kinder?
Für 1 bis unter 3-jährige Kinder stehen in Altdorf derzeit 25 Krippenplätze im Kinderhaus Erlachaue und 10 Krippenplätze im Kinderhaus Buchenweg zur Verfügung. In der neuen 3. Gruppe in der Erlachaue können weitere 5 Kinder aufgenommen werden, sobald das für die Betreuung notwendige qualifizierte Fachpersonal an Bord ist. Obwohl die zu besetzenden zusätzlichen Stellen immer wieder ausgeschrieben werden, ist es außerordentlich schwierig, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, die eine Ausweitung der Krippenkapazität im Kinderhaus Erlachaue ermöglichen würden.
Die Altdorfer Krippenplätze werden mit steigender Tendenz konstant gut nachgefragt. Die vorhandenen Krippengruppen sind allesamt sehr gut ausgelastet. Zum Stichtag 01.03.2020 waren alle 35 Krippenplätze belegt.
Ebenso wie im Ü 3-Bereich war die Eingewöhnung von Krippenkindern rund um den 3. Geburtstag und die sich daraus ergebende Eingewöhnung von neuen Krippenkindern aufgrund der Betriebsuntersagung nach der CoronaVO nicht möglich. Hier entsteht nach der Wiederaufnahme des Regelbetriebs sicherlich ein „Aufnahme- und Eingewöhnungsstau“.
Im Rahmen der Bedarfserhebung im Februar und März 2020 gingen auch zahlreiche Vormerkungen für die Krippenbetreuung von Eltern ein, die bereits wissen, dass sie eine Krippenbetreuung in Anspruch nehmen wollen.
Laut Melderegister steigt die Zahl der unter Dreijährigen, verglichen mit der Vorjahresplanung, an. Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist weiterhin konstant hoch. Wie viele Eltern tatsächlich einen Krippenplatz in Anspruch nehmen wollen, ergibt sich eher kurzfristig. Die Tendenz, dass junge Frauen sehr schnell wieder in den Beruf zurückkehren wollen, wenn auch oftmals zu Beginn nur tageweise und in geringem Umfang, um den alten Arbeitsplatz und das Aufgabengebiet zu erhalten, hält weiterhin an. Immer wieder wird ein Betreuungsplatz für die Krippe auch bereits verbindlich angefragt, bevor das Kind geboren ist. Die vorhandenen Krippengruppen sind deshalb allesamt sehr gut ausgelastet.
Zudem zeigt sich in der Praxis, dass eine große Anzahl von Kindern bereits vor der Kindergartenzeit die Krippe besucht hat. Von den eingegangenen 45 Vormerkungen für die Kinderhäuser Buchenweg und Erlachaue waren 36 Anmeldungen zur Krippe und nur 9 Anmeldungen für den Ü 3-Bereich in den Kinderhäusern. Diese Tendenz und der Umstand, dass im Rahmen der demographischen Entwicklung vor allem im Gebiet „Birke“ in den nächsten Jahren mit einem Zuzug von Familien zu rechnen ist, legt nahe, die vorhandene Krippenkapazität weiter auszubauen.
Ergänzend zum Angebot der Gemeinde für 1 bis 3-jährigen Kinder, ist auch die Betreuung der Krippenkinder durch Tagespflegepersonen nach dem TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen möglich. Aktuell werden zwei Altdorfer Kleinkinder im TAKKI-Modell betreut.
Fazit
Das Angebot von 185 Kindergartenplätzen für 3-Jährige bis zum Schuleintritt sowie von 35 bis langfristig 40 Krippenplätzen zur frühkindlichen Förderung von 1 bis 3-jährigen Kindern wird für den im Kindergartenjahr 2020/2021 voraussichtlich bestehenden Bedarf ausreicht, sodass für jedes Kind eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann. Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat die Bedarfsplanung einstimmig.
Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes/Genehmigung einer Garage auf Dlst. 1310/4, Schönbuchstraße 36
Das Einvernehmen zur nachträglichen Legalisierung einer Garage im Rahmen einer Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes als Pensionsbetrieb, wurde vom Gemeinderat einstimmig versagt.
Errichtung eines Geräteschuppens auf Flst. 1824/1, Drosselweg 2
Dass ein Geräteschuppen mit einem Volumen von 65 m³ zu groß geplant ist, um für die Errichtung im Bauverbot des Bebauungsplans „Rappenäcker“ eine Befreiung zu erhalten, darüber war sich das Gremium einig. Generell könne man sich vorstellen, eine Befreiung bis zu einer Größe von 20 m³ zu erteilen, wie es in anderen Altdorfer Wohngebieten ebenfalls in der Vergangenheit der Fall war. Bürgermeister Erwin Heller sprach sich dafür aus, gemeinsam mit der Bauherrschaft einen Weg zu finden, der auch die Belange der Nachbarschaft berücksichtigt.
Unter dieser Maßgabe versagte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für den Geräteschuppen mit einem Volumen von mehr als 20 m³.
Bekanntgaben
Einzug der Kindergarten- und Kernzeitgebühren
Ob es in Juni einen kompletten Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und der Kernzeitbetreuung an der Adolf-Rehn Schule geben wird, steht aktuell noch nicht fest. Bürgermeister Erwin Heller informierte den Gemeinderat, dass die Verwaltung, ebenso wie für die Monate April und Mai praktiziert, den Einzug der Elternbeiträge für den Monat Juni vorerst aussetzen wolle.
Eine Regelung auf Landesebene, wie mit dem Gebühreneinzug in Corona-Zeiten umzugehen sei, stehe noch aus. Im Rahmen des 100 Mio.-Paktes der Landesregierung habe die Gemeinde bereits zwei Schnellzahlungen in Höhe von 31.800 € und 38.000 € erhalten. Sollte ein Verzicht auf die Gebührenerhebung anstehen, fiele das in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Mit einer auf Landesebene geklärten Sachlage wolle die Verwaltung dann wieder auf den Gemeinderat zukommen.
Sachstand zur Renaturierung der Würm
Bautechniker Marco Noller gab einen kurzen Überblick über den Stand der Renaturierungsmaßnahmen an der Würm. Der erste Bauabschnitt, beginnend an der Hildrizhauser Straße, sei fertiggestellt, sodass nun mit dem zweiten Bauabschnitt bis zur Würmstraße begonnen werden könne. Gespräche mit dem Unternehmer und dem Landwirt, auf dessen landwirtschaftlichen Grundstücken im Gewann Reisäcker der Bodenaushub von der Würm mit Zustimmung des Landschaftsschutzes ausgebracht werden soll, seien für diese Woche geplant. Ein großes Hindernis wären die im Aushub enthaltenen Schilfrhizome, die bis zu einer Tiefe von 60 bis 80 cm vorkämen. Falls diese auf Deponien entsorgt werden müssten, würden höhere Kosten auf die Gemeinde zukommen, aber die Verwaltung wäre sicher, eine gute Lösung zu finden. Das Projekt liege insgesamt im Zeitplan, die Schlussrechnung der Maßnahmen müsste für die Auszahlung des Zuschusses erst Ende November beim Regierungspräsidium vorliegen. Für die Ausführung des zweiten Bauabschnittes rechne man ebenso wie für den dritten Bauabschnitt (Würmstraße bis RÜB Würm) mit rund 4 Wochen Bauzeit. Ende Juli/Anfang August könnte die Renaturierungsmaßnahme dann fertiggestellt sein, wenn die Wetterverhältnisse dies zulassen.
Sanierung Furtweg/Ringstraße/Nelkenstraße
Die Netze BW plant, die in der Ringstraße bereits verlegte Gasleitung zu erweitern und im Ring zu schließen. Aufgrund der vielen Nachfragen habe sich die Netze BW dazu entschlossen, so Bautechniker Marco Noller. Die Gemeinde Altdorf hat Interesse an einem gemeinsamen Projekt in diesem Bereich, denn es mussten in den letzten 4 Jahren dort drei Rohrbrüche der Wasserleitung geflickt werden. Die alte gusseiserne Wasserleitung ist groß genug, um eine Inlinesanierung durchzuführen. Die Arbeiten würden beschränkt ausgeschrieben. Man rechne mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 €, an denen sich die Netze BW beteiligen werde. Im Haushaltsplan 2020 sind Mittel in Höhe von 500.000 € eingeplant.
Feldweg zur Kläranlage
Der Feldweg zur Kläranlage soll dieses Jahr saniert werden. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich im September beginnen. Zunächst werden die Arbeiten ausgeschrieben.
Die ebenfalls in diesem Jahr geplante Sanierung des Rollerwegs, soll zunächst zurückgestellt werden. Möglicherweise wird der Rollerweg in einen Feldwegringschluss für die Hildrizhauser Landwirte im Rahmen einer Flurneuordnung mit einbezogen. Sofern dies der Fall wäre, könnte die Gemeinde mit einem höheren Zuschuss rechnen, berichtete Marco Noller.
Für die Sanierung des Panoramawegs stehe der beantragte Zuschuss noch aus.
Spielplatz am Seeweg
Der Spielplatz im Seeweg nimmt Gestalt an, informierte Bürgermeister Erwin Heller. Das Bauhofteam arbeitet mit Hochdruck an der Aufstellung der weiteren Spielgeräte und der Gestaltung der Außenanlage. Der Zaun, der den Spielplatz zum Schutz der Kinder von der Würm abgrenzt, ist bereits aufgebaut. Wenn die Arbeiten diese und nächste Woche so gut laufen wie bisher, dann können die Kinder bald wieder im Seeweg spielen.
Anfragen
Parksituationen in Altdorf
Zwei Gemeinderäte baten um Überprüfung und regelmäßigere Überwachung der Parksituation in Altdorf. Zum einen sei es sehr eng im Kreuzungsbereich Schaichhofstraße/Kirchplatz/Bachstraße. Beim Abbiegen könnten Radfahrer leicht übersehen werden.
Ein anderer Problembereich sei die Finkenstraße, die Taubenstraße und der Drosselweg. So wie dort geparkt würde, komme die Müllabfuhr zum Leeren der Tonnen nicht überall durch. Deshalb würden die Mülltonnen nicht gelehrt. Die Verwaltung möge prüfen, ob das gesetzliche Halteverbot im Kurvenbereich durch Kennzeichnungen auf der Straße verdeutlicht werden könne.
Anschaffung von „Smileys“ für die Ortsdurchfahrt
Dass die neue, auf Tempo 30 reduzierte Geschwindigkeit an der Ortsdurchfahrt von vielen Autofahrer/innen noch nicht immer eingehalten wird, das berichtete ein Gemeinderat. Er bat darum, künftig Geschwindigkeitsanzeigen, die „Smileys“ mit Solarpanel anzuschaffen, denn die vorhandenen Geräte würden bereits nach zwei Tagen nicht mehr anzeigen, weil der Akku leer sei. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Verwaltung bereits in diesem Bereich recherchiere, ob die vorhandenen Geräte mit einem Solarpanel ergänzt werden können.
Grundwasserhaltung an der Baustelle Sonnengarten
Ein Gemeinderat fragte sich, wie es sich wohl mit der Wasserhaltung an der Baustelle im Sonnengarten verhalte. Die Wasserpumpe laufe ununterbrochen. Er bat um Prüfung, ob dies mit der Wasserwirtschaft so abgestimmt sei. Bautechniker Marco Noller bereitete, dass schon vor Baubeginn die Abwicklung des Grundwassermanagements sowie die dafür vorgesehenen Zeitfenster bei einer gemeinsamen Besprechung zwischen dem Wasserwirtschaftsamt und dem Bauleiter des Vorhabens geregelt worden seien. Man werde dies aber nochmals überprüfen.