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Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet in der Festhalle, Schulstraße 17, statt.
Bitte bachten Sie:
In der Festhalle begrüßte Bürgermeister Erwin Heller zu Beginn der Sitzung die Zuhörer, die Vertreter der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats. Ein Einwohner machte von der Möglichkeit, seine Fragen in der Einwohnerfragestunde vorzubringen, Gebrauch.
Zunächst wollte er wissen, ob die beiden Brunnen bei den Krautgärten erhalten blieben, wenn das Pflegeheim gebaut werde. Er sei für die Bewässerung seines Gartens auf das Brunnenwasser angewiesen. Bürgermeister Erwin Heller konnte ihn in dieser Hinsicht beruhigen. Sowohl die markante Kastanie als auch die Handschwengelpumpe liegen außerhalb des Plangebiets des Pflegeheims. Die Kastanie wird auf alle Fälle erhalten bleiben und für die Brunnenstube werde man ein Lösung finden.
Als weiteres wichtiges Thema erinnerte der Einwohner an das jüngste Hagel-Ereignis Ende Juni. Er berichtete, dass die Einlaufschächte in der Bachstraße mit Blättern und kleinen Ästen zugesetzt gewesen wären und ein Abfluss des Regens dadurch nur schwer möglich gewesen sei. Vor allem die große Kastanie an der Ecke Hildrizhauser Straße/Bachstraße, deren Wurzeln sogar den Gehweg mittlerweile heben würden, hätte viel dazu beigetragen. Bürgermeister Erwin Heller stellte fest, dass dieser Baum unbedingt so lange wie möglich erhalten bleiben müsse. Man könne jedoch prüfen, ob Pflegemaßnahmen an diesem Baum erforderlich seien.
Vergabe der elektrotechnischen Arbeiten
Zur Vorstellung und Erläuterung dieses Tagesordnungspunkts begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Herrn Rainer Bisinger von der dreher+stetter Ingenieurgesellschaft mbH. Zunächst fasste Rainer Bisinger die geplanten Maßnahmen, die dem Gremium in der Sitzung am 26.05.2020 ausführlich vorgestellt worden waren, nochmals kurz zusammen, bevor er auf die Ausschreibung und das Submissionsergebnis einging.
In den vergangenen Jahren wurde die durch den Zweckverband Würmursprung be-triebene Kläranlage für die Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen erheblich saniert und erweitert. Neben der Kläranlage sind die Regenüberlaufbecken (RÜB) wesentlicher Bestandteil der Abwasserentsorgung. Die Gemeinde Altdorf unterhält, verteilt auf das Gemeindegebiet, insgesamt 3 RÜBs.
Neben den Sanierungsmaßnahmen des Zweckverbandes auf der Kläranlage stehen auch für die Gemeinde Altdorf noch Sanierungsmaßnahmen für die Steuerungstechnik der Regenüberlaufbecken an. Die Schaltanlage im Regenüber-laufbecken Würm muss ebenso wie der Steuerungsrechner und die Messeinrichtungen vollständig erneuert werden. Darüber hinaus muss die Installation nach den aktuellen Vorschriften für explosionsgefährdete Räume erneuert werden.
In den beiden Regenüberlaufbecken Schaichhofstraße und Furtweg müssen lediglich die Steuerungsrechner sowie die Messeinrichtungen erneuert werden, da diese nicht mehr sinnvoll gewartet werden können und spätestens nach dem Umbau der Kläranlagensteuerung auch nicht mehr zuverlässig arbeiten werden. Darüber hinaus sind Messeinrichtungen zur Erfassung des Überlauf- und Einstauverhaltens in allen 3 Regenüberlaufbecken zu installieren.
Gemeinsam mit dem Zweckverband Würmursprung sowie der Gemeinde Hildrizhausen wurde die Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt, die Sanierung der Elektrotechnik in der Kläranlage Würmursprung und in den Regenüberlaufbecken der Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen - nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb - beschränkt auszuschreiben. Nach einer ausführlichen Erläuterung der Ausschreibungsmodalitäten und der Prüfung der Angebote, erläuterte Herr Bisinger die Maßnahmen, die auf der gemeinsamen Kläranlage Würmursprung notwendig werden. Weil die Beschlussfassung über Vergabe im Zweckverband Kläranlage Würmursprung im Umlaufverfahren erfolgen soll, hatten die Gemeinderatsmitglieder, die die Gemeinde Altdorf im Zweckverband vertreten, Gelegenheit, sich über die Maßnahmen zu informieren und ggf. Fragen zu stellen.
Einstimmig vergab der Gemeinderat die Arbeiten zur Sanierung der Elektrotechnik für die 3 Regenüberlaufbecken in Altdorf an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wittinger GmbH aus Ostfildern zum Angebotspreis in Höhe von 126.389,54 € (brutto bei 19 % Mehrwertsteuer). Die Maßnahme wird damit erfreulicherweise um rund 13.000 € günstiger sein als es die Kostenberechnung, die im April 2020 erstellt wurde, erwarten ließ.
Vergabe der Tiefbauarbeiten
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte Herrn Mark Mayer vom Büro Mayer Ingenieure, der die Vergabe der Tief-und Straßenbauarbeiten vorstellte.
Die Feldwege Rollerweg (zwischen Altdorf und Hildrizhausen), der Weg zur Kläranlage sowie der Panoramaweg befinden sich baulich in einem schlechten Zustand und sollen deshalb saniert werden. Bereits im Frühjahr 2019 hatte die Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Förderung für die Modernisierung der drei Feldwege eingereicht.
Eine Förderung für den Panoramaweg wird voraussichtlich leider nicht möglich sei, denn der Panoramaweg erfüllt die Fördervoraussetzungen (Mindestbreite) nicht. Das Förderprogramm ist so aufgebaut, dass eine Verbreiterung nicht möglich ist bzw. nicht gefördert wird. Bei den anderen beiden Feldwegen (Rollerweg sowie der Weg zur Kläranlage) ist eine Förderung in Höhe von 20 % der Netto-Antragssumme möglich, welche nach dem ursprünglich geplanten Ausbau in Asphaltbauweise insgesamt 18.505 €. betrug. Aus der Bevölkerung wurde angeregt, den Rollerweg und den Weg zur Kläranlage in Betonbauweise ausführen zu lassen. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 04.06.2019, beide Feldwege (Weg zur Kläranlage und den Rollerweg) in Betonbauweise auszuschreiben.
Da der Ausbau in Betonbauweise mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist, beträgt die geschätzte Förderhöhe für beide Feldwege nur 25.000 € (20 % aus 125.000 €). Die Verwaltung prüft deshalb auch die Möglichkeit, den Ausbau der Feldwege nach den neuesten Fördersätzen mit einer 40 %igen Förderhöhe (Zuschuss 50.000 €) abzurechnen.
Für den Rollerweg ergibt sich möglicherweise eine ganz neue Förderperspektive. Das Landratsamt Böblingen, Amt für Flurneuordnung, plant zurzeit eine Flurbereinigung auf der Gemarkung Hildrizhausen. Es ist angedacht, das Flurbereinigungsverfahren eventuell auf Altdorf auszudehnen und den Rollerweg in diese Flurneuordnung mit einzubeziehen. Sollte dies gelingen, wäre eine wesentlich höhere Bezuschussung des Wegebaus möglich. Das Amt für Flurneuordnung wird die Überlegungen dem Gremium in einer Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien vorstellen. Aus diesem Grund soll die Sanierung des Rollerweges vorerst zurückgestellt werden. Mit der Sanierung des Panaromawegs soll zunächst abgewartet werden, ob dieser nach den neuesten Förderrichtlinien doch noch gefördert werden kann.
Die Baumaßnahme zum Ausbau des Feldwegs zur Kläranlage, die voraussichtlich rund sechs bis sieben Wochen dauern wird, soll ab dem 07.09.2020 begonnen werden. Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass der Feldweg aktuell der direkte Weg zum Hildrizhauser Häckselplatz sei. Zeitgleich mit der Baumaßnahme beginne auch die Gehölzpflege in den Altdorfer Gärten. Er bat darum, eine vorzeitige Öffnung des Altdorfer Häckselplatzes beim Landratsamt Böblingen anzuregen. Dieser sei ohnehin nur noch bis Ende 2020 aufgrund des ALB-Käferfundes gesperrt.
Der Weg wird mit einer Fahrbahnbreite von 3.50 m und einem beidseitigen befahrbaren Bankett von 0,50 m Breite hergestellt. Nach dem Freilegen der Bankette wird eine Fräsrecyclingtragschicht hergestellt. Hierbei wird der bestehende asphaltierte Aufbau aufgefräst und unter Zugabe von Bindemittel und Wasser zu einer Tragschicht aufgebaut. Zur Entwässerung des anfallenden Wassers aus der Hanglage wird entlang des Weges auf der Hangseite das Bankett bis zum Planunmsniveau mit Schotter hergestellt. Die Wasserableitung zur Talseite erfolgt über Sickerschlitze. Nach Herstellung der verfestigten Tragschicht wird die Betondecke mit einer Dicke von 20 cm eingebaut.
Die Tiefbauarbeiten wurden beschränkt unter 5 Fachfirmen ausgeschrieben, die alle in der Lage sind, Fräsrecycling und Betondecken auszuführen. Bei der Submission am 14.07.2020 lagen drei Angebote vor. Einstimmig vergab der Gemeinderat die Arbeiten zum Brutto-Angebotspreis (incl. 16 % MwSt) von 145.393,40 € an die Firma Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH, Althengstett.
Verzicht auf die Erhebung der Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020, Erhebung eines Betreuungsentgelts für die Notbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie
Aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung am 13.03.2020 eine landesweite Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegeangeboten und Schulen ab dem 17.03.2020 beschlossen. Durch diese weitreichenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sollte eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus verhindert werden.
In der Zeit vom 17.03.2020 bis zum 24.04.2020 war der Betrieb der Kindertageseinrichtungen in Altdorf komplett eingestellt. Die Mitarbeiterinnen der Kinderhäuser Buchenweg, Erlachaue und Schneckenburg waren in dieser Zeit unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in den Einrichtungen präsent, um „Hintergrundarbeiten“, z.B. Sichtung und Desinfektion des Spielmaterials, Vorbereitung der Gruppenräume zur Wiederaufnahme der Betreuung in festen Gruppen, zu erledigen. Die Pfingstschließzeiten wurden für alle Einrichtungen auf die Osterferien vorverlegt, sodass die Einrichtungen in den Pfingstferien für die Betreuung zur Verfügung standen.
Ab 27.04.2020 wurden einzelne Kinder im Rahmen einer Notbetreuung bzw. erweiterte Notbetreuung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der damals geltenden Fassung in einem eingeschränkten Zeitfenster zwischen 08.00 und 14.00 Uhr betreut.
Viele Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nahmen, haben die Kinder nur dann in die Einrichtung zur Betreuung gegeben, wenn eine anderweitige Betreuung nicht möglich war und haben den möglichen Zeitrahmen nicht voll oder nicht an allen Tagen ausgeschöpft.
Ab Mitte Mai ermöglichte eine Änderung der CoronaVO eine weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen auf bis zu 50 % der genehmigten Betreuungsplätze, jedoch unter strengen Abstand- und Hygienevorschriften. Damit wurde ab Ende Mai/Anfang Juni für alle Kinder wieder, sofern von den Eltern gewünscht, ein stunden- bzw. tageweiser Besuch des eigenen Kindergartens möglich. Mit der neuesten CoronaVO-Kita wurde die Regelbetreuung unter Pandemiebedingungen eingeführt. Ein Regelbetrieb in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen mit konstantem Betreuungspersonal ist seit Ende Juni wieder möglich. Die aktuellen gemeinsamen Empfehlungen des KVJS, der UKBW und des Landesgesundheitsamts sind dabei zwingend umzusetzen. Personal, das durch ärztliche Bescheinigung nachweist, dass es zur Risikogruppe gehört, darf nicht zur Arbeit mit den Kindern eingesetzt werden. Die Kinder sollen in ihren „Stammeinrichtungen“ in fest zugeordneten Räumen und Gruppen betreut werden und sich während der Betreuungszeit nicht vermischen. Sie sollen sich viel im Freien aufhalten und spielerisch an die Hygieneregeln herangeführt werden. Aufgrund der personellen und räumlichen Gegebenheiten ist es aktuell nicht möglich, unter den Einschränkungen zu Gesundheitsschutz eine Ganztagesbetreuung und ein Mittagessen anzubieten. Sofern die Entwicklung der Pandemie es zulässt, wird der Vollbetrieb der Einrichtungen nach den Sommerferien ab Mitte/Ende September hoffentlich wieder möglich sein. Das Pandemiegeschehen und Fortschreibung der CoronaVO bleibt hier allerdings abzuwarten.
Um die Altdorfer Familien zu entlasten, hat die Verwaltung die Erhebung der Betreuungsgebühren während der Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kernzeitbetreuung in den Monaten April, Mai und Juni 2020 zunächst ausgesetzt, ohne jedoch dadurch auf die Erhebung final zu verzichten. Ein Verzicht auf die Elternbeiträge ist in der Kindergartensatzung nicht vorgesehen. Die Eltern würden im Falle einer Erhebung für die Monate, in der tatsächlich aufgrund der Anordnung der Landesregierung keine Betreuung stattgefunden hat, finanziell belastet. Dies würde in Zeiten von Kurzarbeit und einer unklaren Arbeitsplatzsituation zu einer nicht gewollten Härte führen. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat deshalb vor, auf eine Erhebung der Elternbeiträge nach der Kindergartensatzung für die Kindertageseinrichtungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 zu verzichten und lediglich Elternbeiträge für die Notbetreuung und den eingeschränkten Regelbetrieb zu erheben.
Die Kindergartensatzung sieht allerdings für eine Notbetreuung keinen direkten Satz für ein Elternentgelt vor. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass auch die Notbetreuung unterschiedlich stark in Anspruch genommen wurde, sollen die Betreuungsgebühren für die Notbetreuung sowie für den eingeschränkten Regelbetrieb für die Monate April, Mai und Juni 2020 nach einem Stundensatz, analog zur Regelung in der Kindergartensatzung abgerechnet werden.
Da der Betrieb der Kindertageseinrichtungen bis auf weiteres auf die Zeit bis 14.00 Uhr beschränkt ist, sollen die Elternbeiträge bis zur Wiederaufnahme des Vollbetriebs auf die Regelgebühren für Kindergarten- und Krippenkinder nach der Kindergartensatzung beschränkt bleiben. Bis eine Ganztagesbetreuung wieder angeboten werden kann, bleibt die Gebühr hierfür ausgesetzt.
Einstimmig fasste der Gemeinderat hierzu folgende Beschlüsse:
Die Gemeinde Altdorf verzichtet auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung nach § 13 der Kindergartensatzung für die Monate April, Mai und Juni 2020.
Für die in Anspruch genommene Notbetreuung und die eingeschränkte Regelbetreuung für Kindergarten- und Krippenkinder in der Zeit vom 27.04. bis 30.06.2020 werden folgende Elternbeiträge erhoben:
1. Kind in der Familie 1,00 €/Betreuungsstunde
2. Kind in der Familie 0,75 €/Betreuungsstunde
3. Kind in der Familie 0,50 €/Betreuungsstunde
4. Kind in der Familie 0,25 €/Betreuungsstunde
Ab Juli 2020 bis zur Wiederaufnahme des Vollbetriebs der Altdorfer Kindertageseinrichtungen incl. der Ganztagesbetreuung werden für alle Kinder die Elternbeiträge nach § 13 Abs. 1 (Regelgebühr für Ü 3-Kinder) bzw. Abs. 5 (Regelgebühr für Krippenkinder) erhoben.
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Betreuungsangebot "Kernzeit", Verzicht auf die Erhebung der Elternbeitrags für die Kernzeitbetreuung für die Monate April, Mai und Juni 2020, Erhebung eines Betreuungsentgelts für die Notbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie in der Zeit vom 15.06. bis 26.06.2020
In seiner Sitzung am 21.06.2020 hatte der Gemeinderat die Verpflegungsleistungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Altdorf neu vergeben. Der neue Caterer bietet künftig für die Kernzeitbetreuung ein Bestell- und Abrechnungssystem an und rechnet das Mittagstischangebot direkt mit den Eltern ab. Bisher wurden die Beiträge für den Mittagtisch mit den Elternbeiträgen für die Kernzeitbetreuung eingezogen. Da dies ab 01.09.2020 entfällt, sind die Elternbeiträge, die in § 5 der Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend anzupassen, d.h. der Betreuungsanteil bleibt gleich, der Anteil für das Mittagessen entfällt künftig. Die Kosten für den Mittagstisch wickeln die Eltern künftig über das Bestell- und Abrechnungssystem des Caterers ab. Das neue Mittagstischangebot startet, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie, mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 am 14.09.2020.
Aufgrund Corona-Pandemie hat die Landesregierung auch den Betrieb der Schulen und Betreuungsmöglichkeiten an den Schulen ab dem 17.03.2020 verfügt. Bis zum 29.06.2020 fand deshalb keine Kernzeitbetreuung statt. Erst mit der Wiederaufnahme des vormittäglichen Schulunterrichts war es wieder sinnvoll möglich, für alle angemeldeten Schulkinder die Kernzeitbetreuung ebenfalls wieder auf betreuen. Seit 29.06.2020 finden die Frühbetreuung in der Zeit von 07.00 bis 08.30 Uhr und die Spätbetreuung von 12.15 bis 14.00 Uhr statt. Aufgrund der nach wie vor im Schulbetrieb geltenden Grundsätze des Infektionsschutzes (zeitliche Staffelung von Pausen und Trennung von Schülergruppen) ist ein Mittagstisch im Rahmen der Betreuung bis 14.00 Uhr aktuell nicht möglich.
Um die Altdorfer Familien zu entlasten, hat die Verwaltung auf die Erhebung der Betreuungsgebühren während der Schließung der Kindertageseinrichtungen und der Kernzeitbetreuung in den Monaten April, Mai und Juni 2020 zunächst ausgesetzt, ohne jedoch dadurch auf die Erhebung final zu verzichten.
Die Grundlage der Erhebung der Betreuungsgebühren ist in § 5 Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Altdorf für das Betreuungsangebot "Kernzeit". Ein Verzicht auf die Elternbeiträge ist hier nicht vorgesehen. Die Verwaltung schlug vor, ebenso wie bei den Elternbeiträgen für die Kindergärten zu verfahren und auf eine Erhebung der Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung für die Monate April, Mai und Juni 2020 zu verzichten.
Bis zum Beginn der Pfingstferien fand an der Adolf-Rehn-Schule eine Notbetreuung durch die Lehrkräfte statt. Kinder, bei denen beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur oder alleinerziehend sind und in diesen Berufen arbeiten sowie von Eltern, die die einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, wurden während der vormittäglichen Schulzeit zwischen 08.30 und 12.15 Uhr notbetreut. Nach den Pfingstferien wurde der Schulbetrieb in einem rollierenden System wieder aufgenommen. In der Woche vom 15.06. bis 19.06.2020 wurden die Klassen 1 und 3 in kleinen Gruppen beschult, in der Woche vom 22.06. bis 26.06.2020 nahmen die Klassen 2 und 4 am Präsenzunterricht teil. Zur Entlastung der Lehrkräfte, die für den Unterricht in der Vielzahl von Kleingruppen genötigt wurden, haben die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung in diesen zwei Schulwochen die Notbetreuung übernommen. Insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 wurden in dieser Zeit betreut. In je einer Woche wurden die Schulkinder in der Zeit vom 08.30 bis 12.15 Uhr betreut. In der Woche mit stundenweisem Präsenzunterricht fand die Betreuung in der Zeit von 08.30 bis 10.40 Uhr bzw. von 10.50 bis 12.15 Uhr in den Räumen der Kernzeitbetreuung statt. Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Kernzeit sieht hierfür keinen Satz für ein Elternentgelt vor. Es wurde deshalb vorgeschlagen, die Betreuung entsprechend der Betreuungszeit über eine Wochenpauschale abzurechnen. Einstimmig fasste der Gemeinderat hierzu folgende Beschlüsse:
§ 5 Abs. 4 und 5 der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Altdorf für das Betreuungsangebot "Kernzeit" wird geändert.
Die Gemeinde Altdorf verzichtet auf die Erhebung der Elternentgelte für die Kernzeitbetreuung an der Adolf-Rehn Schule für die Monate April, Mai und Juni 2020.
Für die in Anspruch genommene Notbetreuung in der Zeit vom 15.06. bis 26.06.2020 werden folgende Elternbeiträge erhoben:
• für eine Woche mit einer Betreuungszeit von 08.30 bis 12.15 Uhr eine Wochenpauschale von 25,00 €
• für eine Woche mit einer Betreuungszeit von 08.30 bis 10.40 Uhr bzw. 10.50 bis 12.15 Uhr eine Wochenpauschale von 12,50 €.
Ein wirklich gutes „Zukunftspaket“, das den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schönbuchlichtung deutlich attraktiver machen würde, stellte Bürgermeister Erwin Heller dem Gremium vor. Altdorf könne deutlich profitieren, denn die Vertaktung zur Schönbuchbahn würde in der Hauptverkehrszeit alle Viertelstunde ein komfortableres Angebot mit sich bringen.
Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart hat ein Konzept für eine neue Buslinie von der Schönbuchlichtung nach Herrenberg entworfen, welches eine derzeitige Lücke im ÖPNV-Netz des Landkreises Böblingen füllen könnte. Dass sich aktuell eine gute Chance für diesen Lückenschluss ergibt, hängt direkt mit zwei weiteren aktuellen Projekten zusammen:
1. Der Nahverkehrsplan des Landkreises Böblingen steht kurz vor der Fortschreibung
In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Ausbau des Angebotes vorgesehen. Für die künftige Linie 751 ist dabei elementar, dass die „Standards für verlässliche S-Bahn-Zubringer“ künftig auch für wichtige Regionalbahn-Zubringer-Linien und damit auch auf dem Abschnitt Holzgerlingen-Hildrizhausen gelten sollen. In diesem Zusammenhang sind Taktverdichtungen und längere Betriebszeiten zwischen Holzgerlingen und Hildrizhausen geplant. Die zusätzlichen Fahrten, die zwischen Holzgerlingen und Hildrizhausen eingerichtet werden sollen, ließen sich auch weiter nach Herrenberg führen.
2. Der aktuelle Verkehrsvertrag für den Stadtverkehr Herrenberg läuft Ende 2022 aus
Im Anschluss soll ein Neukonzept in Betrieb gehen. In diesem Neukonzept muss auch der Herrenberger Waldfriedhof – mit dem nahe gelegenen Ausflugslokal, Hochseilklettergarten und Schönbuchturm – angeschlossen werden. Hierbei kam die Überlegung auf, die beiden Linien Herrenberg ZOB-Herrenberg Waldfriedhof und Holzgerlingen-Hildrizhausen zu einer durchgehenden Linie zu verknüpfen.
Das in diesem Zusammenhang entwickelte Konzept sieht zwischen Holzgerlingen und Herrenberg montags bis freitags im Berufsverkehr halbstündliche, sonst stündliche Verbindungen vor. Als Option ist an Sommerwochenenden auch eine zweistündliche Verbindung von Holzgerlingen zum Herrenberger Waldfriedhof möglich (Option 1). Die Verbindung nach Ehningen wird nicht verschlechtert. Im Gegenzug ist sogar eine Verbesserung der Verbindung Holzgerlingen-Ehningen möglich, in dem der Halbstunden-Takt montags bis freitags bis 20:41 Uhr verlängert wird (Option 2).
Die Vorteile für Hildrizhausen, Altdorf und Holzgerlingen wären bei einer Umsetzung des Konzeptes folgende:
Die Realisierung der neuen Buslinie 751 würde zusätzliche Kosten bedeuten, die zur Hälfte vom Landkreis Böblingen getragen würden. Die andere Hälfte müsste von den begünstigten Kommunen (Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen und Herrenberg) getragen werden.
An zusätzlichen Kosten für diese neue Linie hat der VVS 171.000 €/Jahr kalkuliert. Der Landkreis würde hiervon die Hälfte, also 85.500 € tragen.
Zunächst war daran gedacht, dass die begünstigten 4 Kommunen jeweils ¼ des erforderlichen kommunalen Anteils leisten. In Verhandlungen zwischen den beteiligten Kommunen konnte jedoch ein Konsens hinsichtlich der Aufteilung von 50 % der Kosten zu je ¼ und 50 % nach der Einwohnerzahl erzielt werden.
Auf die Kommunen würden dadurch folgende jährlichen Kostenanteile zukommen:
Herrenberg: ca. 28.780 €
Hildrizhausen: ca. 14.850 €
Altdorf: ca. 16.065 €
Holzgerlingen: ca. 25.800 €
Insgesamt ca. 85.500 €
Diese Kostenanteile würden erstmals ab dem Jahr 2024 anfallen. Sofern genügend Fahrgäste diese neue Linie nutzen werden, könnte die Verbindung nach 3 Jahren ins Basis-Angebot übernommen und 11 Fahrtenpaare in die Solidarfinanzierung der Verbundlandkreise eingebracht werden. Damit würden sich die kommunalen Eigenanteile deutlich reduzieren.
Bürgermeister Erwin Heller machte deutlich, dass er sich sehr viel von den im Zuge der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes beabsichtigten Taktverbesserungen auf der Schönbuchlichtung und dieser neuen Buslinie verspreche. Die kommunalen Kostenanteile seien moderat und vertretbar, so dass die Verwaltung die Einrichtung der neuen Buslinie 751 ab Winter 2023 befürworte und die Übernahme des hierzu notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteiles empfehle.
Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass die Gemeinde diese einmalige Chance nutzen müsse, denn keiner wisse, wie sich die Mobilität künftig entwickle. Dabei komme dem ÖPNV eine immer höhere Bedeutung zu. Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig die Einrichtung der neuen Buslinie 751 ab Winter 2023 zu befürworten und den hierzu notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteil beizusteuern.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche auf Flst. 1930/2, Buchenweg 3, wurde einstimmig erteilt.
Außerdem wurde die Verwaltung ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Gartenstraße 25 zu erklären. Der Bauherr solle jedoch gebeten werden, die geplante Werbefläche kleiner zu gestalten und Parkmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück für seine Kunden zu schaffen.
Die Bestätigung des Ergebnisses der Kassen- und Rechnungsprüfung der Gemeinde Altdorf der Jahre 2011 bis 2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg durch die Rechtsaufsichtsbehörde nahm der Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis.
Bei der Bürgermeisterwahl am 26.06.2020 haben die Bürgerinnen und Bürger dem amtierenden Bürgermeister Erwin Heller erneut das Vertrauen ausgesprochen und ihn eindeutig im Amt bestätigt. In Terminabstimmung mit Landrat Roland Bernhard, der dabei die Wahlprüfungsurkunde überreichen wird, soll die Verpflichtung in einer eigenen Gemeinderatsitzung am 22.09.2020 um 19.30 h in der Festhalle erfolgen.
Die Verpflichtung von Bürgermeister Erwin Heller im Namen des Gemeinderats übernimmt die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin Miriam Mickeler, die bei einer Enthaltung auf übereinstimmenden Vorschlag zweier Gemeinderatsmitglieder sodann für diese Aufgabe gewählt wurde.
Bekanntgaben
Freigabe des neuen Spiel- und Bolzplatzes im Seeweg
Der neue Spielplatz im Seeweg ist toll geworden und zahlreiche Kinder stehen immer wieder am Tor und warten darauf, endlich dort spielen zu können. Coronabedingt kann er jedoch leider nicht im großen Rahmen eingeweiht werden, denn die Zahl der Kinder, die sich gleichzeitig auf dem Spielgelände aufhalten dürfen, ist eng begrenzt. Bürgermeister Erwin Heller will die Kinder jedoch nicht länger warten lassen und übergibt das Gelände am Freitag, 24. Juli 2020 symbolisch für alle Kinder an eine Schulklasse der Adolf Rehn-Schule. Ab dem kommenden Wochenende können sich dann alle Kinder davon überzeugen, wie ihre Ideen und Wünsche umgesetzt wurden und den Spielplatz nutzen.
Anfragen
Urnenbestattungen unter den Bäumen
Vor einiger Zeit hatte ein Mitglied des Gemeinderats angeregt, auf dem Altdorfer Friedhof die Bestattung von Urnen künftig auch unter den Bäumen zu ermöglichen und erkundigte sich nun nach dem Sachstand. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Verwaltung bereits in Vorbereitung wäre und eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat für den Herbst vorgesehen sei.
Pflegeheim für Altdorf
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich nach dem Sachstand zum Bau des Pflegeheims. Bürgermeister Erwin Heller informierte das Gremium, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens inzwischen abgeschlossen sei. Aus der Öffentlichkeit seien zahlreiche Anregungen eingegangen, die man zuerst gründlich prüfen wolle, bevor das förmliche Verfahren weitergehe. Voraussichtlich in der Septembersitzung könne hierzu im Gemeinderat beraten und der nächste Verfahrensschritt im Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.