Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner, den Vertreter der Presse sowie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
Von der Fragemöglichkeit der Einwohnerfrageviertelstunde machte eine Einwohnerin Gebrauch. Sie fragte sich, welche Regelungen für die nächste Woche statt findenden Sitzung der KIA gelten würden. Der Mann von der anwesenden Presse konnte hierbei helfen und aufklären: Ministerin Eisenmann hatte in der vergangenen Woche anlässlich einer Veranstaltung im Landkreis Böblingen aufgeklärt, dass sich die neuen einschränkenden Regelungen (Beschränkung auf max. 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten) auf rein private Veranstaltungen beziehe. Öffentliche Veranstaltungen in Kultur und Sport seien weiterhin auf max. 100 Personen begrenzt.
Stellungnahme der Gemeinde Altdorf
Bürgermeister Erwin Heller stellte die wichtigsten Inhalte zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises ausführlich vor. Anlass der Fortschreibung war in erster Linie die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, die bis zum 01.01.2022 umgesetzt werden muss sowie die notwendige Anpassung von Linienbündeln. Auch die Aufnahme von Angebotserweiterungen und von neuen Mobilitätsformen wurde dadurch möglich.
Vor allem die geplanten Angebotserweiterungen kommen dabei der Gemeinde Altdorf und den Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV zugute. So soll der verlässliche S-Bahn-Zubringer über die Mindestvorgabe des heutigen ÖPNV-Pakts hinaus während der Hauptverkehrszeiten montags bis freitags (6:00 – 8:30 Uhr und 16:00 – 19:30 Uhr) auf einen Viertelstundentakt verdichtet werden. Samstags soll dieser im Halbstundentakt möglich sein. Die Umsetzung dieses Standards wird dann auch im Regionalzugverkehr, also bei der Schönbuchbahn, gelten. Ruftaxis werden dann nicht mehr eingesetzt, stattdessen fahren Linienbusse.
In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Altdorf bereits auch der neugeplanten Buslinie 751 zugestimmt und beschlossen, den hierzu notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteil beizusteuern. Mit der Einführung der neuen Buslinie 751 Holzgerlingen-Altdorf-Hildrizhausen-Herrenberg ergibt sich damit montags bis freitags ein Halbstundentakt von 6.00 – 20.00 Uhr mit 6 Stunden Verdichtung auf einen Viertel-Stunden-Takt während der Hauptverkehrszeit.
Der Gemeinderat fasste sodann folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Die Gemeinde Altdorf begrüßt ausdrücklich die geplante Umsetzung der Standards für verlässliche S-Bahn-Zubringer auch im Regionalzugverkehr.
2. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Altdorf bereits auch der neugeplanten Buslinie 751 Holzgerlingen-Altdorf-Hildrizhausen-Herrenberg zugestimmt und beschlossen, den hierzu notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteil beizusteuern.
3. Die Gemeinde Altdorf regt ferner an, bei der Linie 752 Holzgerlingen-Ehningen den Halbstunden-Takt Montag bis Freitag, abends bis 20.41 Uhr zu verlängern und sichert hierzu die Übernahme des notwendigen kommunalen Mitfinanzierungsanteils zu.
Sachstandsbericht
Der Wohnungsmangel wie auch der Mangel an Bauland wurde nicht nur in den Medien, sondern vielfach auch im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung im Gemeinderat thematisiert. Um mit der Landschaft schonend umzugehen und einem übermäßigen Flächenverzehr vorzubeugen, wäre zunächst eine innerörtliche Verdichtung anzustreben, bevor neues Bauland ausgewiesen und erschlossen wird.
Im Frühjahr 2020 wurden alle nicht bebauten und untergenutzten innerörtlichen Flächen im Rahmen einer Ortsbegehung erhoben. Eine allgemein gültige Definition „Baulücke“ gibt es nicht. Insofern kann sicher im einen oder anderen Fall darüber diskutiert werden, ob noch eine weitere Baumöglichkeit besteht oder ob das Grundstück „mindergenutzt“ ist. In den vergangenen 5 Jahren wurden erfreulicherweise zahlreiche innerörtliche Grundstücke mit einer Grundstückfläche von rund 0,8 ha bebaut, sodass sich die Fläche, die sich zu einer innerörtlichen Verdichtung eignen würde, bereits von 4,11 ha auf 3,3 ha reduziert hat.
Die Flächen wurden zwischenzeitlich in das Baulücken-Kataster des Geoinformationssystems der Gemeinde übernommen, auf ihre Entwicklungsmöglichkeit hin ausgewertet und klassifiziert.
Nahezu alle innerörtlichen Baulücken sind in privater Hand. Für November bereitet die Verwaltung eine Briefaktion vor. Geplant ist die Befragung aller Grundstückseigentümer von „Baulücken“, wann sie ihr Grundstück einer Nutzung zuführen möchten. Dies soll auf Wunsch des Gemeinderats mit einem Appell verbunden werden, die Grundstücke alsbald einer Bebauung durch ein eigenes Bauvorhaben oder einen Verkauf an bauwillige Familien, zweckentsprechend zu nutzen sowie einem Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung eines Baugebots nach dem Baugesetzbuch. Das Ziel sei es, Eigentümer zu Bauwilligen zu machen, äußerten einige Gemeinderäte. Ein Gemeinderat hob hervor, dass auch eine amtlich verfügte Bauverpflichtung keine Enteignung sei, wenn man den möglichen Verkaufserlös für ein Baugrundstück, das vorher als Acker genutzt wurde, in Betracht ziehe.
Die vielen Familien, die auf der Bauplatzinteressentenliste der Gemeindeverwaltung gelistet sind, würden sich sicherlich freuen, wenn das eine oder andere Grundstück für die Gründung einer jungen Familie künftig auf dem Grundstücksmarkt zur Verfügung stehen würde.
Zur Vorstellung dieses Tagesordnungspunkts begrüßte Bürgermeister Erwin Heller, die Vorsitzende des Gutachterausschusses der Stadt Böblingen, Frau Petra Killenberger und Frau Gabriele Dangel, Leiterin der Böblinger Geschäftsstelle. Am 10.03.2020 hat der Altdorfer Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass ein Zusammenschluss des Gutachterausschusses Böblingen mit den Schönbuchgemeinden (später GAA BB & SBG) erfolgen soll.
Auslöser des Projektes war die Novelle der Gutachterausschussverordnung, die es ermöglicht, dass benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Gutachterausschuss (GAA) einrichten können. Nach Auffassung des Landesgesetzgebers können bei Ausschüssen mit kleinem Zuständigkeitsbereich die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und vor allem nicht in der erforderlichen Qualität erfüllt werden. Um eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende und den fachlichen Herausforderungen genügende Aufgabenerfüllung zu erreichen, sollen verstärkt interkommunale Zusammenschlüsse angestrebt werden.
Zwischenzeitlich ist die Dringlichkeit des Zusammenschlusses gestiegen, da nach der Grundsteuerreform die Bodenrichtwerte für die Berechnung der Grundsteuer die Basis sein werden. Ab 2025 müssen die reformierten Grundsteuerbescheide erlassen werden. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre rückwirkend zum Stichtag 31.12. jedes geraden Kalenderjahres bekannt gegeben. Daher ist es erforderlich, dass mit dem Stichtag 31.12.2022 in allen beteiligten Kommunen neue und rechtssichere Bodenrichtwerte und wertrelevante Daten beschlossen werden.
Der spätere Gutachterausschuss soll aus den neun Städten und Gemeinden Altdorf, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch und Böblingen bestehen und zum 01.04.2023 offiziell tätig werden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen der Grundsatzbeschluss, die Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen (aktueller Meilenstein), die Einrichtung der Geschäftsstelle samt Personalausstattung, die Qualifikation der Gutachter, die Festlegung von einheitlichen Datenstandards sowie die Datenfusionierung in allen beteiligten Kommunen.
Zwischenzeitlich wurde das für den Zusammenschluss notwendige vertragliche und satzungsrechtliche Regelwerk des Gutachterausschusses Böblingen und Schönbuchgemeinden (GAA BB & SBG) ausgearbeitet und vom Regierungspräsidium Stuttgart vorgeprüft.
Es handelt sich dabei um folgende Unterlagen:
Ab der Gültigkeit des Vorvertrags, die bis spätestens März 2021 erwartet wird, kann dann die Geschäftsstelle des GAA BB & SBG bei der Stadt Böblingen mit Personal- und Sachmitteln aufgebaut und eingerichtet werden.
Diese Strategie ist mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Kosten werden unter allen beteiligten Kommunen nach der Zahl der Einwohner aufgeteilt. Der Nettoaufwand für die Kooperation liegt bei ca. 438.000 € im laufenden Betrieb. Von der Gemeinde Altdorf sind davon 3,93 %, also rund 17.000 € anfänglich jährlich zu tragen. Als Vertretung der Gemeinde Altdorf im künftigen gemeinsamen Gutachterausschuss können zwei fachlich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter bestellt werden.
Ein Gemeinderat, der dem aktuell dem Gutachterausschuss angehört, erklärte, er habe die Unterlagen sorgfältig studiert und könne dem Gremium empfehlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die Zusammenlegung und damit die Möglichkeit, aus einer großen Vielzahl von Verkaufsfällen die statistisch notwendigen Kennzahlen für Verkehrswertgutachten und die Aufstellung der Bodenrichtwertkarte zu gewinnen, sei sinnvoll. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und fasste einstimmig die notwendigen Beschlüsse.
Sozusagen als letzte offizielle Amtshandlung stellte Kämmerer Sven Fischer die Überlegungen der Verwaltung zur Neuanschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof vor. Im Haushalt 2020 waren Mittel für die Ersatzbeschaffung von Bauhoffahrzeugen vorgesehen. Geplant war, den Lindner Unitrac, eines der Hauptfahrzeuge beim Altdorfer Bauhof, durch ein Leasingfahrzeug zu ersetzen. Das zu ersetzende Fahrzeug, Baujahr 2002, hat bereits in den letzten Jahren immer wieder größere Reparaturen verursacht, welche aber durch den beim Bauhof beschäftigten Landmaschinenmechaniker kostengünstig behoben werden konnten. Nur deshalb konnte dieses stark frequentierte Fahrzeug bis heute genutzt werden.
Nunmehr stehen aber nicht mehr lohnende Reparaturarbeiten an, so dass eine Aussonderung dieses Fahrzeugs notwendig ist. Mit einen gemeinsam im Bauhofteam erarbeiteten zukunftsorientierten Fahrzeugkonzept wurde mit dem landwirtschaftlichen Ausschuss diskutiert und nach einem adäquaten Ersatzfahrzeug gesucht.
Der Lindner Unitrac wäre ein in Frage kommendes Ersatzfahrzeug und dient im Winterdienst als Hauptfahrzeug zum Räumen und Streuen der Gemeindestraßen. Daher ist dieses Fahrzeug in den Wintermonaten auch mit einem mobilen Schneepflug sowie einem mobilen Salzstreuer ausgerüstet. Ansonsten wird dieses Fahrzeug sowohl im Grünpflegebereich als auch im Bereich „Bau und Unterhaltung“ für Transporte jeglicher Art eingesetzt. Durch die Drei-Seiten-Kipp-Funktion sind vor allem Schüttgüter leicht zu transportieren und abzuladen. Neben dem Radlader ist der Unitrac auch das Fahrzeug, das sämtliche Anhänger bewegen kann (Ausnahme ist der PKW-Anhänger) und daher auch als Zugfahrzeug unverzichtbar.
Nachdem die Verwaltung mit der Bauhofleitung bei mehreren Händlern Angebote für verschiedene Alternativfahrzeuge eingeholt hatte, entschied der der Landwirtschaftliche Ausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13. Juli 2020 einstimmig, einen Lindner Unitrac 112 L-Drive als Nachfolgermodell unseres bisherigen Fahrzeugs zur Anschaffung zu empfehlen.
Neben den Leasingkonditionen für dieses Fahrzeug sollte die Verwaltung auch Kaufangebote einholen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2020 ging die Verwaltung von der Beschaffung eines Neufahrzeuges auf Leasingbasis aus. Aus diesem Grund wurden in den Haushalt 2020 sowie die Folgejahre nur Mittel in Höhe von jeweils 52.600 € eingestellt.
Nach Einholung und Auswertung der Kauf- und Leasingangebote zeigte sich, dass das Leasing über sechs Jahre Mehrkosten von ca. 32.000 € verursacht. Vor allem im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug deutlich länger als sechs Jahre genutzt werden soll, empfiehlt die Gemeindeverwaltung von einem Leasing abzusehen.
Da im Haushaltsplan 2020 jedoch kein Planansatz für einen Kauf eingestellt ist, ist ein Kauf bzw. die Bestellung aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften nicht ohne weiteres möglich. Da nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter bis im Frühjahr 2021 auf eine alternative Lösung ausgewichen werden kann, empfahl die Verwaltung, Mittel für die Beschaffung des Fahrzeugs im Haushalt 2021 einzustellen, damit nach der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts die Bestellung im zeitigen Frühjahr 2021 erfolgen kann. Nach der Beantwortung einiger Detailfragen fasste der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss und beauftragte die Gemeindeverwaltung, im kommenden Jahr das Ersatzfahrzeug Lindner Unitrac 112 L–Drive zu beschaffen, nachdem aktuelle Angebote von den bisherigen Bietern eingeholt wurden und die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 225.000 € in den Haushaltsplan 2021 aufzunehmen.
Gemeindekämmerer Sven Fischer verlässt seinen Wirkungskreis in Altdorf zum 31.10.2020, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. In seiner kurzen Rede bedankte sich Bürgermeister Erwin Heller bei ihm für die stets hervorragende Arbeit in den letzten fast 15 Jahren und die sehr gute und immer vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er wünschte ihm für seine weitere berufliche wie private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Erfreulicherweise konnte Bürgermeister Erwin Heller auch gleich nahtlos den neuen Kämmerer in seinem Amt begrüßen. Der bisherige stellvertretende Leiter der Finanzabteilung Yannik Schneider vom Gemeinderat in der Septembersitzung als Nachfolger gewählt. Mit Herrn Schneider ist die Gemeinde gut gerüstet – die Altdorfer Finanzen kennt er durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Kassenwesen sehr gut. Für seine neue Aufgabe wünschte ihm der Vorsitzende viel Erfolg und ein gutes Durchhaltevermögen.
Die Grüße des Gremiums zusammen mit einem kleinen Abschiedsgruß übermittelte Gemeinderat Arnd Rehn im Namen der Gemeinderatsmitglieder. Herrn Schneider wünscht er alles Gute für sein neues Wirkungsfeld als Kämmerer der Gemeinde Altdorf.
Bekanntgaben
Aktuelle Corona-Situation in Altdorf
Bürgermeister Erwin Heller informiert kurz darüber, dass es in Altdorf derzeit zwei Personen gäbe, die aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Quarantäne seien. Weitere 11 Personen aller Altersgruppen seien als Kontaktpersonen vorsorglich in Quarantäne genommen worden. Die Verwaltung verfügt die Quarantäne in jedem Einzelfall schriftlich aufgrund der Meldungen des Gesundheitsamts. Der Vorsitzende appellierte eindringlich an alle, die Corona-Regeln einzuhalten und insbesondere auch die Zahl der Kontakte zu beschränken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Befliegungsdaten für die Starkregengefahrenkarte und die Flussgebietsuntersuchung
Für die Ausarbeitung der Altdorfer Starkregengefahrenkarte und die Aktualisierung der Flussgebietsuntersuchung durch das Büro Wald & Corbe, sind Daten aus der diesjährigen Befliegung (digitales Geländemodell) notwendig. Wie bereits mehrfach berichtet, wurden die Befliegungsdaten bisher leider viermal fehlerhaft aufbereitet. Es sei ein Trauerspiel, bemerkte Bürgermeister Erwin Heller, denn auch die 5. Auswertung der Daten war fehlerhaft, die Daten nicht zu gebrauchen und demzufolge kann auch unser Büro nicht weiterarbeiten. Damit der für das Hochwassermanagement bereits zugesagte Landeszuschuss wegen dieser mehr als ärgerlichen Verzögerungen nicht verloren geht, wurde beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Verlängerung der Förderfrist für die Starkregengefahrenkarte und die Flussgebietsuntersuchung gestellt.
Anschaffung von Tablets für die Adolf-Rehn-Schule
Bürgermeister Erwin Heller gibt bekannt, dass die Verwaltung in Absprache mit der Schulleitung und der Lehrerschaft der Adolf-Rehn-Schule einen Klassensatz (= 30 Stück) ipads mit Tastatur anschaffen werde. Weil die weiterführenden Schulen ebenfalls Apple-Geräte verwenden, sei es sinnvoll, an der Grundschule die gleichen Geräte anzuschaffen. Die Anschaffung wird mit einem Zuschuss in Höhe von rund 16.000 € gefördert, sodass der Eigenanteil der Gemeinde mit 182 € erfreulich niedrig ausfällt.
Rathaussanierung
Kürzlich habe sich herausgestellt, dass einige wichtige Dokumente wie die Protokolle der Gemeinderatssitzungen aus den vergangenen Jahren im Keller des Rathauses einen leichten Schimmelbesatz aufweisen. Das Kreisarchiv wurde um fachliche Unterstützung gebeten. In Kürze werden die Lagerungsbedingungen untersucht, die betroffenen Schriftstücke gereinigt und im Hinblick auf die geplante Rathaussanierung dann ordnungsgemäß in einen geeigneten Raum ausgelagert.
Südlicher Gehweg am Ortsende in Richtung Hildrizhausen
Kürzlich wurde aus der Mitte des Gemeinderats angeregt, den südlichen Gehweg am Ortsende bis zur Beunde zu reaktivieren. Der Bauhof war mit einem Bagger vor Ort und hat geprüft, ob sich der Gehweg freilegen lässt. Bautechniker Marco Noller musste aber leider feststellen, dass sowohl der Unterbau als auch der ehemalige Gehwegbelag, der über viele Jahre zugewachsen war, nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten von überschlägig 25.000 € bis zur Beunde saniert werden könne. Es biete sich an, dies in Angriff zu nehmen, wenn sich die Förderbedingungen hierzu verbesserten. Während die Förderquote im Augenblick noch bei 65 % liegt, soll ab Ende Oktober ein neues Bundesprogramm aufgelegt werden, das eine Förderung von 90 % der Baukosten bezuschusst. Die Verwaltung wird einen Förderantrag stellen, sobald das neue Förderprogramm startet.
Anfragen
Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt
Ein Gemeinderat regte an zu prüfen, ob die Fußgängerampel auf Höhe der Kreissparkasse abgebaut und stattdessen durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden kann.
Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass er dieses Thema bei der für diese Woche geplante großen Verkehrsschau mit den Straßenverkehrsbehörden vorbringen werde.
Außenwasserstaubereich im Gewerbegebiet
Ein Gemeinderat machte darauf aufmerksam, dass der im Zuge des Starkregenereignisses im Jahr 2018 angelegte Auffangteich am Rand des Gewerbegebiets stark überwachsen sei. Zudem sammle sich dort auch Unrat an. Hier sollte der Bauhof für eine Verbesserung sorgen. Dies sagte der Vorsitzende zu.
Anschaffung eines Graben-/Muldenfräsers
Die Anschaffung eines Graben-/Muldenfräsers regte ein Gemeinderatsmitglied an. Die Straßenbegleitgräben mit dem Bagger auszuheben sei ein mühsames Unternehmen, begründete er seine Anfrage. Evtl. könne man gemeinsam mit der Gemeinde Hildrizhausen ein solches anschaffen. Bautechniker Marco Noller stand dem kritisch gegenüber. Solche Geräte werfen das ausgehobene Material auf die Felder aus und die Landwirte wären im Allgemeinen darüber nicht sehr erfreut. Zudem sei der Einsatz solcher Geräte durch die unterschiedlichen Breiten und Tiefen der Gräben eher schwierig.