Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer, die beiden Vertreter der Presse und die Mitglieder des Gemeinderats. Er gab bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 von der Tagesordnung abgesetzt würden. Zur Erstellung der Globalberechnung werden verschiedenste Grundlagen wie Herstellungskosten oder erhaltene Zuweisungen benötigt. Diese gehen teilweise zurück bis in das Jahr 1948. Hierzu müssen mehrere Tabellen herangezogen werden. Leider scheine es so, dass bei der vorgelegten Globalberechnung nicht alle Tabellenwerte in die Ermittlung eingeflossen seien. Dies werde derzeit von der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Heyder & Partner nochmals überprüft. Obwohl es sich im Ergebnis lediglich um Cent-Beträge handle, wolle man jedoch eine korrekte Berechnung vorlegen und diese nach einer Überprüfung dem Gremium vorlegen.

TOP 1: Erhaltungsmanagement Kanal, Wasser, Straßen Vorstellung der aktuellen Zustände von Straßen, Wasserleitungen und Kanälen in der Gemeinde Altdorf

Der Erhalt der kommunalen Infrastruktur (insbesondere Straßen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle und Regenwasserkanäle) ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden und zählt aufgrund des großen Anlagevermögens zu einer der Hauptaufgaben von Kommunen. Umso wichtiger ist gerade in diesem Bereich der effiziente Einsatz von Ressourcen, um eine belastbare Infrastruktur auch für nachfolgende Generationen zu schaffen und zu erhalten.

In den vergangenen Monaten wurden in Altdorf Datenerhebungen zu den einzelnen Zuständen der Straßen, der Wasserleitungen und der Abwasserkanalisation durchgeführt. Zur Vorstellung der ersten Ergebnisse zum Erhaltungsmanagement begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Frau Sina Kiesel, M.Sc., und Herrn Dipl. Ing. Mark Mayer vom Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen.

Zunächst ging Mark Mayer ausführlich auf die Ziele eines Erhaltungsmanagements ein. Er stellte heraus, dass das Zusammenspiel zur Koordination von Sanierungsmaßnahmen ein komplexes System sei. Um gezielt planen zu können, müsse man zunächst den Zustand der Straßen, der Wasserleitungen und der Kanäle untersuchen, um dann eine Dinglichkeitsliste zu erstellen. Sanierungsmaßnahmen gebündelt und entsprechend ihrer Dinglichkeit kontinuierlich zu planen und durchzuführen sei wirtschaftlich und sinnvoll.

Mit dem Erhaltungsmanagement lassen sich die folgenden Ziele erreichen:

  • Kosteneinsparung durch Synergien - mit einer Baustelle werden alle Bereiche gleichzeitig saniert
  • Schaffen von Verständnis und Transparenz – Gemeinderat, Verwaltung und Bürgerschaft können planen und wissen, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden
  • konstante Gebührenstruktur – die kontinuierliche Sanierung mit planbaren Kosten lässt die Gebühren stabil bleiben (Sanierung Stück für Stück anstatt einer Großmaßnahme)
  • einfachere Haushaltsplanung – viele kleinere Maßnahmen lassen sich besser finanzieren als eine Großbaustelle
  • Vereinfachung des Tagesgeschäfts – die Sanierung in kleineren Abschnitten kann intensiver von Seiten der Verwaltung betreut werden

Anschließend stellte Sina Kiesel die Vorgehensweise sowie die Ergebnisse der durchgeführten Zustandsbewertungen für die Straße, die Wasserleitungen und den Kanal vor.

Abwasserkanäle

Gemäß der Eigenkontrollverordnung von Baden-Württemberg sind die Kanäle in einem regelmäßigen 10-jährigen Turnus zu untersuchen. Dies wird für das Kanalnetz in Altdorf kontinuierlich durchgeführt. Beim letzten Inspektionsprogramm wurden auch erstmalig Schachtinspektionen durchgeführt. Aus der Kanaluntersuchung und der anschließenden Zustandsbewertung kann der Handlungsbedarf für das Kanalnetz ermittelt werden. Mit Hilfe dieser umfassenden Bewertung und Datenbasis können in weiteren Schritten koordinierte Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen planbar gemacht werden.

Wasserleitungen

Auch die Wasserleitungen standen in Altdorf auf dem Prüfstand. Für das ganze Wassernetz wurden alle vorhandenen Daten zusammengeführt und digitalisiert. Dazu zählen die Materialien der Rohrleitungen, die Baujahre sowie die in der Vergangenheit bereits aufgetretenen Schäden am Wassernetz. Aus den gesammelten Daten wurde eine Zustandsbewertung für das gesamte Wassernetz in Altdorf abgeleitet.

Straßen

Für die Straßen im Gemeindegebiet wurde eine Straßenzustandserfassung durchgeführt. Mittels speziell ausgestatteter Fahrzeuge wurden die Schäden auf der Straße (Schlaglöcher, Risse, Spurrinnen usw.) aufgenommen, dokumentiert und ausgewertet. Um eine verwertbare Aussage über den Zustand in und unter den Straßen treffen zu können, werden die Einzelergebnisse in sog. Gemeinsamen Bewertungsabschnitten zusammengeführt. Durch die Überlagerung des Straßenzustands sowie des Zustandes der Wasser- und Abwasserleitungen in diesem Straßenabschnitt kann letztlich dann eine Aussage getroffen werden, in welcher Reihenfolge Sanierungsarbeiten wirtschaftlich geplant und ausgeführt werden können.

Ein aktuelles Beispiel sind die Untersuchungen in der Lerchenstraße und in der Ringstraße. In der Ringstraße plant die Netze BW die Verlegung bzw. den Ringschluss einer Gasleitung. In der Lerchenstraße plant die Netze BW ebenfalls die Verlegung einer Gasleitung und zusätzlich den Abbau der Freileitungen Strom. Durch die nun vorhandene Datenbasis und das Wissen über den Zustand der Straße, der Wasserleitung und der Kanalisation, können sinnvolle Planungen gemeinsam mit den Versorgungsträgern ausgeführt werden. Somit können wertvolle Synergieeffekte mit den Gasleitungen-Stromleitungen der Netze BW ausgenutzt werden.

Bürgermeister Erwin Heller bedankte sich für die gelungene Präsentation und ergänzte, dass die Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig und entsprechend der Dringlichkeit stets dort Sanierungsmaßnahmen durchgeführt habe, wo die meisten Schwachstellen hätten beseitigt werden können.

Die Vorgehensweise der Verwaltung, jährlich rund 230.000 bis 250.000 € für die Erhaltung der Infrastruktur zu verwenden, ohne dass dadurch die Gebühren erhöht werden mussten, das wurde vom Gemeinderatsgremium lobend festgestellt. Der Gemeinderat nahm den aktuellen Stand zum „Erhaltungsmanagement Straße-Wasser und Kanal“ zur Kenntnis. Bereits im nächsten Jahr soll eine weitere Konzeptentwicklung für die mittel- und langfristige Erhaltung bzw. Unterhaltung der Infrastruktur im Bereich Straße, Wasser und Kanal erfolgen, die dem Gemeinderat bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorliegen soll.

TOP 2: Bebauung der Grundstücke Ecke Bachstraße/Stützenstraße

Das innerörtliche Quartier an der Bachstraße/Stützenstraße soll bebaut werden. Ein großer Teil der Grundstücke sind Eigentum der Gemeinde, ein weiteres Grundstück steht im Eigentum der Wohnbau Merkt GmbH aus Weil im Schönbuch. Die Gemeinde ist deshalb in die Planung des Vorhabens eng eingebunden. Um für diese Grundstücke eine passende und verträgliche Bebauung zu finden, wurde ein kleiner städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.

In der Sitzung des Gemeinderats am 15.10.2019 wurden die Planentwürfe der beteiligten Büros HNP Architekten Michael Hanka, Böblingen, Archiplan, Böblingen und Feuersänger, Schönaich, ausführlich vorgestellt.

Bürgermeister Erwin Heller stellte zunächst fest, dass es sich bei den vorliegenden Entwürfen aller drei Büros bisher lediglich um Planungskonzepte handle und nicht bereits um Baugesuchsunterlagen. Anpassungen dieser Entwürfe könnten notwendig werden und seien auch möglich, so die Einschätzung des Bürgermeisters. Im weiteren Verfahren müsse man mit den am gemeinschaftlichen Weg beteiligten Eigentümern selbstverständlich ins Gespräch kommen.

Bürgermeister Erwin Heller bewertete die beiden Entwürfe der Büros HNP Architekten Michael Hanka und Archiplan als städtebaulich sehr gelungen. Sie unterschieden sich durch die Lage der Tiefgarageneinfahrt bzw. durch die Planung von Reihenhäusern bzw. Wohnungen im hinteren Grundstücksbereich. Er plädierte dafür, die Tiefgaragenzufahrt an der Bachstraße vorzusehen, um unnötigen Fahrverkehr über das Teileigentumsgrundstück Flst. 185 zu vermeiden. Auf die Forderung der Gemeinde, für jede Wohneinheit zwei Stellplätze vorzusehen, will er nicht verzichten. Die Gemeinde müsse bei der Schaffung von ausreichend privaten Stellplätzen mit gutem Bespiel voran gehen.

Bei der anschließenden Diskussion stellte ein Gemeinderat unumstößlich heraus, dass er unter keinen Umständen von der Planung mit zwei Stellplätzen je Wohneinheit abrücken wolle. Dies sei unabdingbar notwendig, um ein „Parkchaos“ in der Ortsmitte zu vermeiden. Dem schlossen sich zahlreiche Gemeinderatsmitglieder fraktionsübergreifend an.

Das Für und Wider einer Tiefgarageneinfahrt in der Bachstraße im Hinblick auf die Hochwasserproblematik wurde von mehreren Gemeinderatsmitgliedern abgewogen. Ein großes Plus für den Entwurf des Büros HNP Architekten Michael Hanka sah ein Gemeinderat in der Planung von zahlreichen Zwei- bis Drei-Zimmerwohnungen. Wohnungen und vor allem kleinere Wohnungen würden in Altdorf dringend benötigt. Dem pflichtete ein anderer Gemeinderat bei. Vor allem ältere Menschen würden das zu groß gewordene Einfamilienhaus gerne zugunsten einer kleinen Wohnung aufgeben wollen. Außerdem sei es fraglich, ob sich derzeit Reihenhäuser von jungen Familien finanzieren ließen.

Bei zwei Enthaltungen beschloss der Gemeinderat, dass der Entwurf des Büros HNP Architekten Michael Hanka aus Böblingen weiter verfolgt werden solle.

Der Geschäftsführer der Wohnbau Merkt GmbH Lothar Merkt ist mit dieser Wahl zufrieden. Er sicherte den Gemeinderatsmitgliedern zu, dass er den Altdorfer Interessenten in den ersten 8 Wochen der Vermarktung einen gewissen Vorrang einräumen werde.

TOP 3: Neubau eines Pflegeheims in Altdorf durch die Samariterstiftung Information über den Planungsstand

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat beschlossen, dass das Pflegeheim am Standort P 1 im Gewann „See“, Flst. 3024, an der Ecke Mühlstraße/Würmstraße in zweigeschossiger Bauweise gebaut werden soll. Die Gemeinde befürwortet die Untersuchung, ob im Untergeschoss / Sockelgeschoss des Pflegeheimes 5 – 7 unverkäufliche und zweckgebundene Senioren- bzw. Personalwohnungen realisiert werden können und unterstützt die Realisierung einer Begegnungsstätte im Pflegeheim mit einem Kostenbeitrag in Höhe von mindestens 150.000,-- €. Eventuelle Sanierungsmittel, Fördermittel und mögliche Spenden reduzieren diesen Kostenanteil der Gemeinde entsprechend. Der Gemeinderat verzichtet aus Gründen des Zeitgewinns und der bisherigen Machbarkeitsstudie auf die Durchführung einer wettbewerbsähnlichen Mehrfachbeauftragung. Die weitere Planung, bei der die Gemeinde eng eingebunden wird, soll durch das Büro ARP erfolgen.

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass ihm in einer gemeinsamen Besprechung mit Dr. Eberhard Goll, Architekt Rainer Storz von der Samariterstiftung sowie Architekt Goerlich vom Büro ARP erste Skizzen der Pflegeheimplanung vorgestellt worden seien. Es werde eine Begegnungsstätte mit 70 m² eingeplant, für die er bereit Förderanträge gestellt habe. Das Planungsbüro ARP sei nun mit Hochdruck daran, die Planung auszuarbeiten, sodass die Konzeption nach den Feiertagen vorliegen würde. Bei einer Baubesprechung Mitte Januar, bei der die Gemeinde eng eingebunden werde, könne daraus ein aussagekräftiger Entwurf entstehen, der dann dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit öffentlich vorgestellt werden könne.

Der Zeitplan würde dann wie folgt aussehen:

Planung Büro ARP 1. Entwurf                                        Mitte Januar 2020

B-Plan-Verfahren (Aufstellungsbeschluss)                       Anfang 2020

Einreichung Bauantrag                                                  Juni 2020

Baubeschluss Stiftungsrat                                             Sommer 2020

Baubeginn                                                                    April 2021

Fertigstellung und Inbetriebnahme                                   Herbst 2022

Ein Gemeinderat äußerte seine Unzufriedenheit mit der Situation der verzögerten Planung. Schließlich habe der Gemeinderat mit seiner Vergabeentscheidung im Juli und dem Verzicht auf eine Mehrfachbeauftragung eine Beschleunigung der Planung und einen früheren Baubeginn erreichen wollen. Diese Kritik habe er bereits an die Samariterstiftung weitergegeben, so Bürgermeister Erwin Heller. Dort sei verstanden worden, dass das Verfahren jetzt zügig vorangehen müsse.

TOP 4: Bürgermeisterwahl 2020 Festlegung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl

Vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes - Bürgermeisterwahl 2020, Festlegung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl, gab Bürgermeister Erwin Heller eine persönliche Erklärung ab und kündigte dabei seine erneute Kandidatur für das 2020 zur Wahl stehende Amt des Bürgermeisters von Altdorf an.

„Vor 15 ½ Jahren habe ich im Vorfeld meiner ersten Wahl betont, dass ich im Amt des Bürgermeisters von Altdorf meine Lebensaufgabe sehe. Darin hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb bewerbe ich mich erneut um dieses Amt.

Ich gehe nach wie vor noch jeden Tag gerne aufs Rathaus. Verantwortlich dafür sind nicht nur die abwechslungsreiche Arbeit und die Gestaltungsmöglichkeiten, sondern vor allem das gute Miteinander, das im Rathaus und darüber hinaus das Altdorfer Klima bestimmt. Das „Wir“ ist mir dabei sehr wichtig, denn nur in einem guten Team, kann man gute Erfolge erringen.

Zu diesem guten Team zähle ich vor allem die Damen und Herren des Gemeinderats, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere engagierte Bürgerschaft. Wir alle können stolz darauf sein, was wir in den vergangenen
15 Jahren erreicht haben.

Gemeinsam mit den Vereinen, Kirchen und Gruppen haben wir es geschafft, dass viele Menschen in Altdorf nicht nur gerne wohnen und leben, sondern hier ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben.

Sehr gerne möchte ich auch in den nächsten 8 Jahren weiter daran arbeiten, dass Altdorf ein Ort bleibt, in dem man sich wohl fühlt und wo man zuhause ist. Aufgaben gibt es noch sehr viele, diese möchte ich in einem guten Miteinander engagiert anpacken und gemeinsam weiter mit Ihnen erledigen. Deshalb werde ich mich im nächsten Jahr wieder zur Wahl stellen.“

Anschließend übergab Bürgermeister Erwin Heller die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an seinen Stellvertreter Arnd Rehn.

Die laufende Amtsperiode von Bürgermeister Erwin Heller endet am 31. August 2020. Folglich steht im Jahr 2020 die Bürgermeisterwahl für die Gemeinde Altdorf an. Auf Vorschlag der Verwaltung setzte der Gemeinderat den Tag der Bürgermeisterwahl auf Sonntag, den 28. Juni 2020 fest. Eine etwaige Neuwahl findet am Sonntag, 12. Juli 2020 statt.

Die weiteren Punkte (Stellenausschreibung, Einreichungsfrist, Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie Durchführung einer etwaigen Kandidatenvorstellung) sollen dem Gemeinderat dann zu Beginn des Jahres 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

TOP 5: Annahme von Spenden gem. § 78 IV GemO

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte an die Rechtslage zur Annahme von Spenden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde zu entscheiden.

Dabei gilt folgende Regelung:

1.      Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag oder Wert von 100,-- € (Kleinspenden) dürfen vom Bürgermeister vorbehaltlos angenommen werden. Sie werden in einer Sammelaufstellung aufgelistet und nach Bedarf, mindestens aber jährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

2.      Geld- oder Sachspenden und ähnliche Zuwendungen mit einem Betrag oder Wert zwischen 100,-- € und 5.000,-- € dürfen vom Bürgermeister ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats unter Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat entgegen genommen werden. Der Gemeinderat entscheidet jeweils im Einzelfall über die Annahme der Geld- oder Sachspende. Entgegengenommene Spenden sind grundsätzlich zurückzugeben, falls sich der Gemeinderat gegen die Annahme entscheidet.

Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über die Spenden zu fertigen und diesen der Rechtsaufsicht vorzulegen.

Im Jahr 2019 wurden verschiedene Kleinspenden von Altdorfer Bürgerinnen und Bürgern für die Seniorenarbeit, für die Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr sowie für die Bibliothek im Bürgerhaus angenommen.

Unter dem Vorbehalt der Annahme durch den Gemeinderat wurden vier Spenden zwischen 500 € und 1.200 € von örtlichen Kreditinstituten und Gewerbetreibenden sowie von einer Stuttgarter Firma entgegen genommen. Diese Spenden kamen der Bücherei, den Kindergärten und der Jugendfeuerwehr zugute.

Einstimmig beschoss der Gemeinderat die Annahme von Kleinspenden mit einem Gesamtbetrag von 392,78 € sowie Annahme von Geldspenden mit einem Betrag zwischen 100,-- € und 5.000,-- € in Höhe von insgesamt 2.700,00 €.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Zuschuss für die Straßenbeleuchtung

Erfreuliche Post im Rathaus – für die Umstellung der Straßenbeleuchtung an der Ortsdurchfahrt und in der Bachstraße auf LED-Leuchtmittel, erhält die Gemeinde einen Landeszuschuss in Höhe von 6.612 €. Dies entspricht 20 % der Gesamtkosten. Nun kann der Auftrag vergeben werden.

Neue Mitarbeiterin im Hauptamt

Die ausgeschriebene Sachbearbeiterstelle für das Hauptamt konnte neu besetzt werden. Die zukünftige neue Mitarbeiterin stammt aus Gärtringen und hat dort auch ihre Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte absolviert. Bis sie im Februar 2020 ihre Ausbildung mit der mündlichen Prüfung abschließt, arbeitet sie im Wege der Abordnung bereits bei uns im Rathaus und lernt ihren neuen Tätigkeitsbereich kennen.

Termin für den Neujahrsempfang 2020

Bürgermeister Erwin Heller lädt für Freitag, den 10. Januar 2020 ab 19.00 Uhr zum Neujahrsempfang in die Festhalle ein, der jeweils im zweijährigen Wechsel mit dem Weihnachtsmarkt stattfindet.

Anfragen

Parksituation in Altdorf

Zwei Gemeinderäte zeigten die missliche Parksituation in Altdorf auf. Landwirtschaftliche Anhänger seien ohne erkennbare Sicherung wochenlang auf öffentlichen Stellplätzen anstatt auf dem eigenen Grundstück abgestellt. Und auch im Rappenweg stehen die Straßenränder mit gewerblichen Fahrzeugen voll. Dies führe zu einer Verknappung des Parkraums für die Anwohner und erschwere die Straßenübersicht. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Laienstraße

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass vor allem in den Abendstunden in der Laienstraße viel zu schnell gefahren werde. Es sei unbedingt notwendig, dass Tempo 30 eingehalten werde. Außerdem bitte er darum, über einen Artikel im Mitteilungsblatt nochmals darauf hinzuweisen, dass Radfahrer in der dunklen Jahreszeit unbedingt beleuchtet fahren sollten. Bürgermeister wies darauf hin, dass er vergangene Woche in den frühen Morgenstunden am Kreisverkehr Altdorf-Ost im Rahmen der Beleuchtungsaktion „Lass dich mal wieder sehen" rund 240 Radfahrerinnen und Radfahrer angetroffen hätte. Fast alle seien gut beleuchtet unterwegs gewesen. Nur ganz wenige waren ohne Licht unterwegs gewesen.

Strombezug der Gemeinde

Zum Nachdenken angeregt durch den Energiebericht in der Novembersitzung, fragte sich ein Gemeinderat, woher die Gemeinde ihren Strom beziehe und ob wohl Ökostrom genutzt werde. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass die Gemeinde an sog. Bündelausschreibungen des Gemeindetags Baden-Württemberg teilnehme. Dadurch, dass ein Großteil der Gemeinden in Baden-Württemberg teilnähmen, ließen sich gute Konditionen erzielen. Während nach einer früheren Ausschreibung noch teilweise konventioneller Strom bezogen worden war, wird die Gemeinde entsprechend der letzten Bündelausschreibung ab 01.01.2020 ausschließlich mit Ökostrom beliefert. Die Gemeinde stehe hier in einer Vorbildfunktion, außerdem sei der relativ geringe Mehrpreis für Ökostrom vertretbar.

Beleuchtung am westlichen Abgang der Peter-Creuzberger-Halle

Auf eine Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats konnte Bautechniker Marco Noller berichten, dass die Beleuchtung am westlichen Abgang der Peter-Creuzberger-Halle gut beleuchtet sei. Die technischen Probleme konnten behoben werden.

Fußgängerampeln

Eine Gemeinderätin bat um Überprüfung, ob die Fußgängerampeln umgerüstet werden können. Die Anforderungstasten wären schwergängig und vor allem in der Erkältungszeit eine Ansteckungsquelle, eine kontaktlose Anforderung des „Fußgängergrüns“ wäre wünschenswert. Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass die Fußgängerdrückampeln an der Ortsdurchfahrt dem Land gehören. Die Verwaltung wird mit dem Straßenbauamt Kontakt aufnehmen.

Stand zur Umsetzung des Lärmaktionsplans, Zeitschiene für die Digitalisierung

Ein Gemeinderat fragte nach dem Stand zur Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt. Er wollte ebenfalls wissen, wann die Telekom plant in Altdorf das schnelle Internet verfügbar zu machen. Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass die noch notwendigen zweimonatigen Verkehrsmessungen an der Ortsdurchfahrt abgeschlossen und ausgewertet seien. Mit einer positiven befürwortenden Stellungnahme wurde der Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Ortsdurchfahrt vom Landratsamt Böblingen an das Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung weitergeleitet. Wie schnell die Entscheidungsfindung der übergeordneten Behörde dauern, lässt sich nicht vorhersagen.

Die Planungen der Telekom Deutschland, die mit der Digitalisierung der Region Stuttgart beauftragt wurde, liegen aktuell nicht vor. Zunächst wurde in zwei Startkommunen je beteiligtem Landkreis mit der Einführung der Glasfasertechnik begonnen. Eine der Startkommunen im Landkreis Böblingen war Weil der Stadt.

Rückschnitt der Gehölze an der Beunde

Die Gehölze am Lärmschutzwall in der Beunde zurückzuschneiden, das wünschte ein Gemeinderat. Dadurch könne die Sicht in beide Fahrtrichtungen bei der Ausfahrt aus der Würmstraße optimiert werden. Der Bauhof wird dies überprüfen.