Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 Feststellung der Haushaltssatzung

Nachdem der Haushalt 2020 in der letzten Sitzung des Gemeinderats ausführlich vorberaten wurde und von Seiten des Gemeinderats keine Anträge eingegangen waren, stand nun der Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Eckdaten des zweiten doppischen Haushalts der Gemeinde Altdorf durch den Leiter der Finanzverwaltung Sven Fischer, erließ der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit einstimmigem Beschluss. Der Ergebnishaushalt wird mit ordentlichen Erträgen von 11.301.494 € und mit ordentlichen Aufwendungen von 11.291.129 € festgesetzt. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 10.365 €.

Im Finanzhaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf nach Verrechnung der Investitionen mit dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes bei 2.165.293 €. Um diesen Finanzierungsmittelbedarf zu decken wird der Bestand an liquiden Mitteln herangezogen. Dieser reduziert sich von 1.759.188 € zu Jahresbeginn auf 254.613 € zum Jahresende. Die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO wird damit nicht unterschritten. Darüber hinaus ist im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme in Höhe von 780.000 € geplant. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.400.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen wird auf 1.625.000 € festgelegt. Die Hebesätze bei den Realsteuern lauten wie folgt:

Grundsteuer A                     330 v. H.

Grundsteuer B                     340 v. H.

Gewerbesteuer                    350 v. H.

TOP 2: Neubau des Spielplatzes am Seeweg Vergabe der Lieferung sowie der Montagearbeiten der Spielgeräte

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass der Kinderspielplatz „Seeweg“ im Frühjahr 2018 aufgrund der Tiefbaumaßnahme mit Verlegung des Regenwasserkanals Erlachdole, Abwasserkanal, Wasserleitung und Straßenbau abgebaut werden musste. Die neue Erlachdole wurde mitten durch den Spielplatz verlegt. Nach Beendigung der Tiefbaumaßnahme im Sommer 2019 wurde der Spiel- und Bolzplatz bereits wieder mit Rasen neu eingesät. Nach Abschluss der Maßnahmen zur Renaturierung der Würm, also voraussichtlich im Mai – Juni 2020, soll der Spielplatz im Seeweg neu aufgebaut werden.

Für die Gemeinde war die gelebte Partizipation von Kindern und Jugendlichen schon immer sehr bedeutend. Deshalb war es auch der Verwaltung bei diesem neuen Spielplatz sehr wichtig, dass dieser auf die Bedürfnisse der künftigen Nutzerinnen und Nutzer abgestimmt wird. Ganz im Sinne der Kinder- und Jugendbeteiligung, die die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorsieht, wurde bei der Planung des neuen Spielplatzes die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder berücksichtigt. So haben Bürgermeister Erwin Heller und Jugendreferent Harry Sommer im Frühjahr 2019 alle 3 Altdorfer Kindergärten und die Grundschule besucht und den Kindern das Spielplatzprojekt ausführlich vorgestellt. Dabei wurden die Kinder bezüglich ihrer Wünsche, Ideen und Vorschläge nach dem Motto „Wie soll unserer neuer Spielplatz aussehen?“ befragt. Anschließend durften die Kinder Bilder ihres Traumspielplatzes malen und Wunschlisten hinsichtlich der Spielgeräte schreiben. Insgesamt wurden hier 320 Altdorfer Kinder im Alter von 3 bis 10/11 Jahren beteiligt.

Die abgegeben Bilder, Wortmeldungen und Wunschlisten wurden von Jugendreferent Harry Sommer ausgewertet. Die favorisierten Spielmöglichkeiten der Kinder

  • Schaukeln/Wippen
  • Rutschen bzw. hohe Röhrenrutsche
  • Kletterturm/Klettermöglichkeiten/Kletterfels
  • Spielhaus/Baumhaus
  • Trampolin
  • Wasserspiel/Wasserpumpe
  • Piratenschiff
  • Reckstangen
  • Sandkasten

standen bei der weiteren Planung im Vordergrund.

Aus Sicht der Verwaltung soll der Spielplatz für zwei Altersgruppen angelegt werden. Vorgesehen ist ein östlicher Bereich in Richtung Holzgerlinger Straße für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und der westlicher Bereich in Richtung Bolzplatz-Würmstraße, der Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren bietet. In der Mitte des Spielplatzes soll ein Zugangsweg angelegt werden.

Auf Basis der Kinderwünsche und –Ideen entwickelte die Verwaltung gestalterische Vorgaben als Eckpunkte für die Einholung von Angeboten. Es wurden vier große und der Verwaltung bekannte Spielgerätehersteller, seit Jahren am Markt tätig sind, aufgefordert Angebote mit klaren Vorgaben zur Ausstattung für den Bereich 3 bis 6 Jahre sowie den Bereich 7 bis 14 Jahre einzureichen.

Die Anlage mit dem größten Spielwert sowohl im Klein- wie im Großkinderbereich bietet das Angebot des Bieters C. Hier sind alle Wünsche der Kinder wie Wasserspiel, Kletterturm, Kletter-/Ruhefels, Wippen/Schaukeln, hohe Röhrenrutsche, Trampolin und Piratenschiff berücksichtigt worden. Sowohl beim Bereich für große wie für kleinere Kinder sind mehrere Kletter-und Aufstiegsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad berücksichtigt worden. Die hohe gebogene Röhrenrutsche dürfte für die künftigen Nutzerinnen und Nutzer besonders attraktiv sein.

Wie die Spielgeräte der übrigen Anbieter, wird auch Anbieter C die Spielgeräte individuell anfertigen. Von Vorteil ist jedoch, dass standardisierten Einzelelementen verwendet werden, die sich im Bedarfsfall ersetzen lassen oder durch andere Spielmöglichkeiten ausgetauscht werden können.

Für die Neugestaltung dieses Spielplatzes hat die Verwaltung im Herbst 2018 einen Antrag im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ) gestellt, der mit einem Zuwendungsbetrag von 126.000 € bewilligt wurde. Dabei ist die Verwaltung von einer Kostensumme von 140.000 € für den Spielplatz samt Wiederherstellung des Bolzplatzes ausgegangen. Für die Wiederherstellung des Bolzplatzes sind im vergangenen Jahr bereits zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 38.000 € entstanden, die mit 34.000 € (90 %) gefördert wurden. Im Haushaltsplan 2020 sind für den Neubau des Kinderspielplatzes insgesamt 130.000 € bereitgestellt. Demgegenüber stehen noch weitere Fördermittel in Höhe von rund 92.000 € zur Verfügung.

Sobald der Spielplatz Seeweg fertiggestellt ist, sollen die Planungsarbeiten für eine Erweiterung nach Westen beginnen, um das Gelände nördlich der Würm zu einer Mehrgenerationenanlage auszugestalten. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen den Generationen anzuregen. In einem zweiten Bauabschnitt zwischen dem neu angelegten Bolzplatz und der BMX-Strecke könnte dann künftig ein Spielbereich mit Fitnessgeräten für Jugendliche, Erwachsene und Senioren entstehen. Und auch Geräte für Menschen mit Handicaps werden dort nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

Der Gemeinderat lobte die Beteiligung der Kinder und die Idee, das Gelände künftig als Begegnungs- und Spielmöglichkeit für alle Generationen auszubauen. Einstimmig fiel dann die Entscheidung, Anbieter C, die Firma HAGS-mb-Spielgeräte GmbH aus Dautphetal-Allendorf mit dem Neubau des Spielplatzes Seeweg mit einer Gesamtauftragssumme von netto 99.093 € zu beauftragen. Die Vergabe erfolgt in zwei Aufträgen von 49.900,00 € netto für die Lieferung und einer Nettosumme von 49.193,00 € für die Lieferung und Montage bzw. Einbau der Spielgeräte.

Der Bauhof wird das Planum und die Erdarbeiten herstellen, die Spielgeräte im Kleinkindbereich aufbauen, den Weg zwischen dem Groß-und Kleinkindbereich herstellen, eine Zaunanlage mit Zugang und Zufahrt vom Seeweg aufbauen sowie die Wasserrinnen von der Wasserpumpe in Richtung Würm gestalten. Die geplante Fertigstellung/Einweihung des neuen Spielplatzes im Seeweg soll vor den Sommerferien 2020 stattfinden.

TOP 3: Bürgermeisterwahl 2020 Festlegung der Wahlmodalitäten sowie Stellenausschreibung und Bildung des Gemeindewahlausschusses

Die Amtszeit von Bürgermeister Erwin Heller endet am 31.08.2020. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung beschlossen, dass die Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, den 28. Juni 2020 und eine evtl. notwendig werdende Neuwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, den 12. Juli 2020 stattfinden sollen. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

Die Stelle des Bürgermeisters wird im Staatsanzeiger in der Ausgabe vom 17. April 2020 öffentlich ausgeschrieben. Das Ende der Einreichungsfrist wird auf Dienstag, 02.Juni 2020, 18.00 Uhr festgesetzt. Die Einreichungsfrist für eine Neuwahl endet am Mittwoch, 01. Juli 2020, 18.00 Uhr. Die Modalitäten für eine Kandidatenvorstellung werden ggf. in einer Gemeinderatssitzung nach Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt.

Für die Bürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Diesem obliegt die Leitung der Bürgermeisterwahl, die Zulassung der Bewerbungen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss zur Bürgermeisterwahl am 28.06.2020 setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende                                                Hauptamtsleiterin Karin Grund

Stellv. Vorsitzende                                       stellv. Hauptamtsleiterin Anja Heil

Beisitzer                                                     Arnd Rehn

Beisitzer                                                     Werner Maucher

Beisitzer                                                     Hans Haas

Stellv. Beisitzerin                                         Miriam Mickeler

Stellv. Beisitzer                                           Thomas Gohlke

Stellv. Beisitzer                                           Thomas Berner

TOP 4: Bausachen

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. 4957, Uhlandstraße 10

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. 4957, Uhlandstraße 10 in Altdorf wurde einstimmig erteilt.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Pflegemaßnahmen im Vogelschutz

Bürgermeister Erwin Heller informierte darüber, dass auf Anregung des BUND Ortsvereins Altdorf im Januar ein Ortstermin stattgefunden habe, um zu erheben, ob und welche Pflegemaßnahmen im Feldgehölz im Gewann Reutenen, den „Vogelschutz“ durchzuführen wären.

Gemeinsam wurde festgelegt, dass ein Teil der Bäume, insbesondere im östlichen Teil, aus Gründen der Verkehrssicherheit noch in diesem Winter gefällt werden sollen. Darüber hinaus sollen ein weiterer Teil der Bäume, vor allem Eschen, im Winter 2020/2021 gefällt werden. Anschließend soll auf der gesamten Fläche durch natürliche Sukzession ein dichter Strauch-Bestand aufwachsen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Pflegemaßnahmen nach den Landschaftspflegerichtlinien bezuschusst werden können. Auch eine Buchung als Ökokontomaßnahme auf das Ökopunktekonto der Gemeinde ist teilweise möglich.

Umsetzung des Lärmaktionsplans

Nach einer langen Bearbeitungszeit liegt jetzt seit kurzem die verkehrsrechtliche Anordnung für Tempo 30 an der Ortsdurchfahrt bei der Gemeinde vor. Diese erste Maßnahme des Lärmaktionsplans wird vom Straßenbauamt des Landkreises voraussichtlich ab 06.03.2020 umgesetzt werden, berichtete der Schultes.

Altkleidercontainer am Friedhof

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises wird den Altkleidercontainer am Friedhof versetzen. Neuer Standort ist der Parkplatz am Kindergarten Schneckenburg in der Bühlstraße.

Anfragen

Wochenendverkehr am Wasserturm

Ein Gemeinderat berichtete, dass der Verkehr in der Maurener Straße am Wochenende stark zugenommen habe, seit das Durchfahrtsverbot zum Wasserturm und nach Mauren nicht mehr kontrolliert werde. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen und die Polizei um regelmäßige Wochenendskontrollen bitten.