Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

TOP 1: Bebauungsplan Pflegeheim Seewiesen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nach einem kurzen Bericht zur Corona-Situation in Altdorf begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Städteplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat aus Bad Boll. Zunächst ging Manfred Mezger nochmals auf das bisher durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pflegeheim Seewiesen“ ein.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021 durchgeführt. Einige Privatpersonen haben von der Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans Gebrauch gemacht. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 26.11.2020.

Auf Anregung des Naturschutzes sei das Artenschutzgutachten noch im Bereich Vögel ergänzt worden und Anregungen zum Bodenschutz wurden als Hinweise in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen.

Schwerpunkte der privaten Stellungnahmen waren vor allem die Erschließung durch die Mühlstraße und die Sorge, dass auf die Anlieger dadurch Erschließungsbeiträge zukommen würden. Diese Sorge konnte Manfred Mezger für die Aufstellung des Bebauungsplans und den Bau des Pflegeheims durch die Samariterstiftung Nürtingen, entkräften. Die Mühlstraße sei nicht in das Bebauungsplangebiet aufgenommen worden und es sei aktuell auch nicht vorgesehen, die Mühlstraße auszubauen und damit endgültig herzustellen. Damit würde auch keine Erschließungsbeitragspflicht ausgelöst werden. Für die Zukunft sei es jedoch nicht auszuschließen, dass sich ein zukünftiges Gemeinderatsgremium anders entscheide. Dies bedürfe jedoch dann ausdrücklicher Beschlüsse außerhalb dieses aktuellen Bebauungsplanverfahrens. Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, dass außerdem auch Reparaturarbeiten an der Mühlstraße keine Erschließungsbeiträge auslösen würden. Erst wenn der Gemeinderat über einen Vollausbau der Mühlstraße beispielsweise mit neuem Unterbau, Gehweg und Straßenbeleuchtung beschließen würde, würde sich das Problem der Erschließungsbeiträge stellen. Dies sei jedoch auf längere Zeit im Gegensatz zu Reparaturarbeiten nicht geplant.

Die Sorge, hier könnten Wohnungen entstehen, die dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stünden, konnte Manfred Mezger ebenfalls zerstreuen. Die Gemeinde als Eigentümerin der Baugrundstücke könnte vertraglich regeln, dass die Wohnungen im Gartengeschoss nur für Mitarbeiter*innen und Senioren zur Verfügung gestellt werden dürften.

Da das Gebäude an der Mühlstraße nur zweigeschossig in Erscheinung trete, sei die festgesetzte Gebäudehöhe städtebaulich vertretbar. Die Brunnenstube im Bereich des Baufeldes sei zwischenzeitlich lokalisiert und bliebe erhalten, bekräftigte der Städteplaner. Von „ein Mehr an Verkehr“ durch den Wirtschafts- und Besucherverkehr für das Pflegeheims könne man bei 13 zusätzlichen Fahrzeugen in Höchstlaststunden nicht sprechen, dies sei im Allgemeinen Wohngebiet durchaus normal.

Das von mehreren der Anwohner*innen gewünschte und angeregte Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn sei eine Standardmaßnahme bei Großprojekten, die von der Samariterstiftung bereits eingeplant ist.

Ob die  künftige Verkehrsanbindung über die Würmstraße oder über die Mühlstraße erfolge, das sei nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Bürgermeister Erwin Heller ergänzte, dass Gespräche mit den Anwohner*innen zur gegebenen Zeit zur Verkehrsführung geplant wären. Gemeinsam mit dem Pflegeheimbetreibern und der Nachbarschaft wolle man hier die verträglichste Lösung für alle finden. Dabei könnte dann auch evaluiert und ggf. Anpassungen in der Verkehrsführung vorgenommen werden. 

Nach einer Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, kam Städteplaner Manfred Mezger zum Ergebnis, dass der vorliegende Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden könne.

Ein Gemeinderatsmitglied fragte sich, ob die Einwender über die Behandlung ihrer Stellungnahmen benachrichtigt würden. Er hob hervor, dass der Gemeinderat großes Verständnis für die Befürchtungen und Bedenken der Anlieger habe. Allerdings stünde diesen auch eine Vielzahl von positiven Rückmeldungen und viel Zuspruch für den ausgewählten Pflegeheimstandort aus der Bevölkerung gegenüber. Manfred Mezger erklärte, die Gemeinde habe einen gesetzlichen Auftrag, die Personen über die Abwägung ihrer während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen zu informieren. Sein Büro würde diese Aufgabe gerne übernehmen.

Ohne weitere Wortmeldung nahm der Gemeinderat die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Einstimmig beschloss das Gremium deren Abwägung sowie den Erlass des Bebauungsplans „Pflegeheim Seewiesen“ und der mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzungen.

Da dieser Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, sondern im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, muss er nun dem Landratsamt Böblingen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Mit der Veröffentlichung der Genehmigung werden der Bebauungsplan „Pflegeheim Seewiesen“ und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan dann rechtskräftig.

TOP 2: Bausachen - Neubau eines Pflegeheimes mit 43 Pflegeplätzen und Begegnungsstätte, einer Tagespflege mit 15 Plätzen sowie 9 Wohnungen auf Flst. 3024 und 3104, Mühlstraße 40

Bürgermeister Erwin Heller informierte, dass in der vergangenen Woche bereits das Baugesuch für das Pflegeheim eingereicht wurde, das dem Gemeinderat nun durch den Architekten Norbert Goerlich vorgestellt werde. Einleitend informierte er, dass die Planung ziemlich genau der dem Gemeinderat im Mai 2020 vorgestellten Entwurfsplanung entspricht. Zwischenzeitlich sei allerdings vieles optimiert, genau durchdacht und dabei auch die Pflegeabläufe berücksichtigt worden.

„Und ich kann Ihnen versprechen, dass wir nun ein Schmuckstück vorgestellt bekommen. Eine auf unseren Bedarf abgestimmte Pflegeeinrichtung mit Tagespflege, Multifunktionsraum/Begegnungsstätte, zwei Pflegewohnbereichen und einem Demenzbereich. Verschiedene Mitarbeiterwohnungen und Seniorenwohnungen konnten ohne jede weitere Flächeninanspruchnahme im Gartengeschoss eingeplant werden, dazu ein wunderschöner Standort im Ort in herrlicher Lage.

Die Samariterstiftung hat zusammen mit dem Büro ARP die vergangenen Monate genutzt, um die Planung zu optimieren, sodass die Räume sehr funktional und ansprechend werden. Kurze Wege fürs Pflegepersonal, sodass diese möglichst viele Zeit für die zu pflegenden Menschen haben. Die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Besucherinnen und Besucher werden sich hier sehr wohl fühlen können“.

Wir bekommen ein sehr attraktives Pflegeheim – ein Schmuckstück!“ Mit diesen Worten leitete Bürgermeister Erwin Heller zur Vorstellung der konkreten Planung über. Er begrüßte Herrn Dr. Eberhard Goll von der Samariterstiftung Nürtingen und Herrn Architekt Norbert Goerlich vom Büro ARP aus Stuttgart.

Einleitend zeigte sich Dr. Eberhard Goll von einigen Aussagen in den aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen sehr betroffen. Insbesondere dass die Samariterstiftung dort als Investor bezeichnet werde. Das seien sie mitnichten nicht! Die Samariterstiftung komme nach Altdorf, um dort den Bedarf an Pflege zu decken und die notwendige Infrastruktur dafür zu schaffen. Hierfür werde die Samariterstiftung rund 8 Mio Euro einbringen. Zudem wollen sie viele Jahrzehnte hier in Altdorf wirken und Teil der Gemeinde werden. So wie bei den übrigen 27 Pflegeheimen der Samariterstiftung. Zudem bliebe die Samariterstiftung Gebäudeeigentümer.  Ein Investor hingegen würde ein Projekt bauen und danach verschwinden. Bürgermeister Erwin Heller bestätigte dies, brachte seine Freude zum Ausdruck, dass die Samariterstiftung hier nach Altdorf komme und hieß sie als Teil unserer Gemeinde herzlich willkommen.

Sodann erläuterte Architekt Norbert Goerlich die Baugesuchspläne für den Bau des Altdorfer Pflegeheims mit 43 Pflegeplätzen, einer Begegnungsstätte, einer Tagespflege mit 15 Plätzen sowie 9 Mitarbeiter*innen –bzw. Seniorenwohnungen.

Sodann erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag.

TOP 3: Bausachen - Neubau eines Wohnhauses auf Flst. 20/1, Bachstraße 14

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fls.t 20/1, Bachstraße 14, wurde ebenfalls einstimmig durch den Gemeinderat erteilt.

TOP 4: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 Feststellung der Haushaltssatzung

Einführend gab Gemeindekämmerer Yannik Schneider nochmals einen kurzen Überblick über die Eckpunkte des Altdorfer Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für 2021, die bereits in der vergangenen Sitzung ausführlich beraten wurden.

Der Ergebnishaushalt wird mit ordentlichen Erträgen von 11.035.026 € und mit ordentlichen Aufwendungen von 11.831.977 € festgesetzt. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 796.951 € ab.

Im Finanzhaushalt liegt der Finanzierungsmittelbedarf nach Verrechnung der Investitionen mit dem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes bei 1.938.572 €. Um diesen Finanzierungsmittelbedarf zu decken, wird der Bestand an liquiden Mitteln herangezogen. Dieser reduziert sich von 2.006.526 € zu Jahresbeginn auf 518.672 € zum Jahresende. Die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO wird dabei nicht unterschritten. Darüber hinaus ist im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 600.000 € geplant.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen wird auf  1.155.000 € festgelegt und der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.400.000 € festgesetzt.

Die Hebesätze bei den Realsteuern lauten unverändert wie folgt:

Grundsteuer A                     330 v. H.

Grundsteuer B                     340 v. H.

Gewerbesteuer                    350 v. H.

Ohne weitere Aussprache erließ der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig.

 

TOP 5: Sanierungsmaßnahme Sanierungsgebiet

Bürgermeister Erwin Heller führte in den Sachverhalt ein. Es ist geplant, auf den Flurstücken 3024 und 3104 eine öffentlich zugängliche Begegnungsstätte im Kubus des Pflegeheims zu realisieren. Die Gemein- und Folgebedarfseinrichtung soll als Einzelmaßname in das Förderprogramm „Landessanierungsprogramm“ (LSP) aufgenommen werden, um so die Finanzierung mit Hilfe von Städtebaufördermitteln zu ermöglichen. Der Zuschuss an den Bauträger, der im Rahmen eines Nutzungsvertrags noch zu regeln ist, wird in Höhe von 60 % durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst.

Weiterhin ist geplant, das Rathaus, Flurstück 43, umfassend zu modernisieren und instand zu setzen. Für diese Einzelmaßnahme ist ebenfalls eine anteilige Zuwendung von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Sanierungsmaßnahme möglich. Fördervoraussetzung ist, dass die Grundstücke, auf denen die Maßnahmen durchgeführt werden, in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegen sind. Daher sollen diese Grundstücke in das bestehende Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ einbezogen werden.

Ohne Aussprache und einstimmig erließ der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung der dritten Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“.

 

TOP 6: Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

Die Annahme einer Kleinspende für die Betreuung der Familien mit Fluchterfahrung in Höhe von 100 € sowie von mehreren Geldspenden über 100 € im Einzelfall für Zwecke der Bücherei im Bürgerhaus und den Kindergarten Schneckenburg in Höhe von insgesamt 1.000 € wurde einstimmig beschlossen.

TOP 7: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Aufstockung der Sanierungsmittel

Erfreut konnte Bürgermeister Erwin Heller berichten, dass die Gemeinde dieses Jahr weitere Finanzhilfen in Höhe von 400.000 € für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“ bewilligt bekommen hat. Damit können die geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet umgesetzt werden.

Straßenbelagserneuerung L 1184 in Altdorf-Ost

Bereits seit drei Jahren ist Bürgermeister Erwin Heller mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zur notwendigen Sanierung des Straßenbelags am Kreisverkehr Altdorf-Ost im Gespräch. Leider muss die nach langen Bemühungen für Sommer 2021 geplante Sanierung in diesem Bereich nun auf das Jahr 2022 verschoben werden. In diesem Zusammenhang sollen dann auch Sanierungsarbeiten an der B 464 auf Höhe des Holzgerlinger Firsts durchgeführt werden. Hintergrund der Verschiebung ist die geplante  Sanierung der A 81 von Hildrizhausen bis zur Hulb unter Vollsperrung einer Richtungsfahrbahn in diesem Sommer, die im Vorlauf zum geplanten Ausbau der A 81 notwendig ist. Weil aufgrund dieser Maßnahme mit einem Verdrängungsverkehr gerechnet wird, mache ein zeitgleiches Bauen an der L 1184 und der B 464 keinen Sinn, so die Aussage des Regierungspräsidiums.

Sachstand zur Flussgebietsuntersuchungen und zur Starkregengefahrenkarte

Bautechniker Marco Noller informierte über den Sachstand zur Fortschreibung der Flussgebietsuntersuchung und zur Erarbeitung einer Starkregengefahrenkarte.

Die vorbereitenden Untersuchungen für beide Konzeptionen laufen nach einer leider mehrmals verspäteten Lieferung der Befliegungsdaten durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) nun beim Büro Wald & Corbe auf Hochtouren.

Erste Zwischenergebnisse auf dem Weg zu einer Altdorfer Hochwasserschutzkonzeption sollen im Sommer 2021 mit dem Landratsamt abgestimmt werden, sodass die Vorstellung im Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2021 möglich sein wird.