Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

TOP 1: Kinderhaus Buchenweg, An- und Umbau

Vergabe der Rohbauarbeiten

Zur Erläuterung der Einzelheiten rund um die Ausschreibung und die Vergabe der Rohbauarbeiten für das Kinderhaus Buchenweg begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Architekt Achim Schäfer vom Büro archiplan aus Böblingen.

Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2020 den Baubeschluss gefasst hatte und auch die Baugenehmigung „Abbruch der bestehenden Kindertagesstätte und Anbau an den Kindergarten Buchenweg“ am 20.01.2021 vom Landratsamt Böblingen erteilt wurde, sollten jetzt schnellstmöglich die Rohbauarbeiten beginnen, um das Bauvorhaben umzusetzen.

Architekt Schäfer erläuterte, man habe die Rohbauarbeiten nach den aktuell geltenden Vergabevorschriften beschränkt auf Grundlage der VOB ausgeschrieben und 12 Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Bei der Submission am 07.05.2021 lagen jedoch leider nur zwei Angebote vor. Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung konnte eines der beiden Angebote nicht zugelassen werden, sodass lediglich das Angebot der Firma FF Hochbau GmbH aus Nagold mit einer Angebotssumme in Höhe von 244.772,29 € brutto als das günstigste eingegangene Angebot zu werten war.

Die Kostenberechnung für die Rohbauarbeiten von Ende Januar 2021 lag bei 226.309,32 € brutto. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 8 % gegenüber der Kostenberechnung. Sowohl Bautechniker Marco Noller als auch Architekt Achim Schäfer führten das auf die aktuelle Lage im Bausektor zurück. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Knappheit von Baustoffen wäre nun sogar bei einer erneuten Ausschreibung mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Baustahl habe alleine innerhalb einer Woche eine Preissteigerung um 250 €/t erfahren und PVC-Rohre wären derzeit kaum lieferbar. Bei Dämmmaterial liegt die Preissteigerung derzeit sogar bei 200 %.

Eine Aufhebung und Neuausschreibung der Rohbauarbeiten konnten deshalb weder das beauftragte Architekturbüro archiplan noch die Verwaltung empfehlen. Kurz- bis mittelfristig ist keine Entspannung der Marktsituation zu erwarten und der Baustart würde sich dann mindestens um ein halbes Jahr verzögern.

In der weiteren Diskussion wurde auch der aktuelle Bauholzmangel angesprochen. Auf dem Markt ist derzeit kein Bauholz lieferbar. Da der Kindergarten selbst ist in Holzbauweise geplant ist, wurde diskutiert, ob man nicht auf eine konventionelle Bauweise mit Leichtmauerwerk umsteigen sollte. Dies hätte aber wieder Auswirkungen auf die Statik, so dass dies nicht so einfach möglich wäre. Dennoch sollte dies aber geprüft werden. Bürgermeister Erwin Heller schlug alternativ vor, zu prüfen, ob das Bauholz aus dem Gemeindewald bezogen werden kann und dazu eine Kooperationsmöglichkeit zu suchen, um bei der Holzbauweise zu bleiben.

Nach einer angeregten Diskussion vergab der Gemeinderat schließlich die Rohbauarbeiten für den Neubau des Kinderhauses Buchenweg einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma FF Hochbau GmbH, Nagold, zu einem Bruttoangebotspreis von 244.772,29 €.

Gleichzeitig erhielt das Architekturbüro den Auftrag, alternative Konzepte für den Neubau (Neubau in Holz, ggf. aus dem eigenen Wald, Umplanung und Ausführung als Massivbau) zu prüfen und darzustellen.

TOP 2: Feuerwehrgerätehaus, Anbau eines Umkleide- und Sanitärbereichs sowie einer weiteren Fahrzeugbox

Vergabe der Rohbauarbeiten

Auch die Rohbauarbeiten für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus wurden beschränkt ausgeschrieben und die Unterlagen an 12 Unternehmen versandt. Auch hier gingen nur zwei Angebote ein. Beide Angebote wurden geprüft und zugelassen. Das Angebot des zweiten Bieters lag um rund 32.000 € höher als das Angebot der Firma Creutz Bau aus Wildberg.

Die Kostenberechnung von Mitte Februar 2021 lag bei 186.692 € brutto, die Angebotssumme geht von Mehrkosten in Höhe von rund 61.000 € aus. In der Ausschreibung waren jedoch Kosten für einen Ölabscheider mit Kosten von brutto 14.266 € beinhaltet, welcher nicht benötigt wird. Weiteres Einsparpotential sieht die Verwaltung bei den Rückbauarbeiten der Parkplatz- und Pflasterfläche, die als Eigenleistung vom Bauhof übernommen werden. Die restlichen Mehrkosten stammen aus der angespannten Marktsituation, unter anderem im Bereich der Stahlpreise. Unter Berücksichtigung der genannten Einsparpotentiale verringert sich die zu erwartende Abrechnungssumme auf rund 224.000 €, dies würde dann noch einer Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung von rund 20 % entsprechen.

Eine Aufhebung und Neuausschreibung der Rohbauarbeiten konnten deshalb weder das beauftragte Architekturbüro archiplan noch die Verwaltung empfehlen. Kurz- bis mittelfristig ist keine Entspannung der Marktsituation zu erwarten und der Baustart würde sich dann mindestens um ein halbes Jahr verzögern. Zudem müssten die bereits gewährten Zuschüsse für den Umkleidebereich und die neue Fahrzeugbox zurückgegeben werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat sodann die Rohbauarbeiten für den Anbau eines Umkleide- und Sanitärbereichs sowie einer Fahrzeugbox in der Bühlstraße an den günstigsten Bieter, die Firma Creutz Bau, Wildberg, zu einem Bruttoangebotspreis von 247.718,31 € zu vergeben.

TOP 3: Kindergartenangelegenheiten: Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/2022 gem. § 3 KitaG

Mit dem Bericht zur örtlichen Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung aus dem Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) nach. Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sollen ein Kindergartenplatz sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung stehen. Und auch für die frühkindliche Förderung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs soll die Gemeinde auf ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege hinwirken.

Welche Betreuungsangebote für 3 bis 6-jährige Kinder gibt es in Altdorf?

Für 3 bis 6-jährige Kinder stehen derzeit insgesamt 185 Kindergartenplätze zur Verfügung. Das Angebot verteilt sich in den Einrichtungen Buchenweg, Erlachaue und Schneckenburg auf insgesamt 8 Kindergartengruppen. Nach den diesjährigen, zum 01.03.2021 gemeldeten Belegungsdaten an das Landesjugendamt und das Statistische Landesamt, sind in den Altdorfer Kindertageseinrichtungen 164 Kinder im Ü 3- Bereich angemeldet und können diesen Betreuungsplatz nutzen.

Welche Betreuungsangebote gibt es für 1 bis 3-jährige Kinder?

Für 1 bis unter 3-jährige Kinder stehen in Altdorf derzeit 25 Krippenplätze im Kinderhaus Erlachaue und 10 Krippenplätze im Kinderhaus Buchenweg zur Verfügung. In der neuen 3. Gruppe in der Erlachaue können weitere 5 Kinder aufgenommen werden, sobald das für die Betreuung notwendige qualifizierte Fachpersonal an Bord ist. Obwohl die zu besetzenden zusätzlichen Stellen immer wieder ausgeschrieben werden, ist es außerordentlich schwierig, pädagogisches Personal zu finden, die eine Ausweitung der Krippenkapazität im Kinderhaus Erlachaue ermöglichen würden.

Die Altdorfer Krippenplätze werden mit steigender Tendenz konstant gut nachgefragt. Die vorhandenen Krippengruppen sind allesamt sehr gut ausgelastet und sind auch in neuen Kindergartenjahr sehr nachgefragt, wie das Vormerkverfahren gezeigt hat. Zum Stichtag 01.03.2021 waren alle 35 Krippenplätze belegt. Ergänzend zum Angebot der Gemeinde für 1 bis 3-jährige Kinder, ist auch die Betreuung der Krippenkinder durch Tagespflegepersonen nach dem TAKKI-Modell des Landkreises Böblingen möglich. Zunehmend mehr Eltern nutzen diese Betreuungsmöglichkeit, weil sie berufsbedingt den Eingewöhnungsstart ihrer Kinder punktgenau planen müssen. Aktuell werden sieben Altdorfer Kleinkinder im TAKKI-Modell betreut.

Ausblick auf das neue Kindergartenjahr 2021/2022

Wie in den vergangenen Jahren, wurde dieses Jahr im Januar/Februar eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung durchgeführt. Der übliche „Tag der offenen Tür“ zur Information der Eltern über die verschiedenen Betreuungsangebote und pädagogischen Konzeptionen der Altdorfer Kindertageseinrichtungen, konnte dieses Jahr pandemiebedingt leider nicht stattfinden.

Die eingegangenen Vormerkungen wurden nach ihrer vollständigen Erfassung im Kindergartenverwaltungsprogramm NH-Kita durchgesehen und mit den Leiterinnen der Einrichtungen gesichtet. Erfreulicherweise werden wir für alle künftigen Kindergarten- und Krippenkinder einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen können. In wenigen Einzelfällen wird dies jedoch nicht im Wunschkindergarten der Priorität 1 und auch nicht zum Wunschzeitpunkt erfolgen können. Kinder, die im Juli und August „kindergartenreif“ werden, rücken mit der Eingewöhnung schon jetzt meist mit der Aufnahme in den September, um eine längere Schließpause nach der Eingewöhnungszeit zu vermeiden. Pandemiebedingt hat sich auch ein gewisser „Eingewöhnungsstau“ in den Krippengruppen ergeben, der aber schnellstmöglich abgebaut werden soll. Eine schriftliche Zusage für einen Kindergartenplatz im Kindergartenjahr 2021/2022 haben alle Eltern zwischenzeitlich erhalten.

Aktuelle Einschränkung des Betriebs

Aufgrund der Corona-Pandemie, die keinen Vollbetrieb der Kindertagesangebote, sondern lediglich einen „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ ermöglicht, können die Betreuungswünsche der Eltern aktuell leider nicht vollständig verwirklicht werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Aufgrund eines individuellen gesundheitlichen Risikos konnten seit Beginn der Pandemie im März 2020 in allen drei Einrichtungen mehrere pädagogische Fachkräfte für die Arbeit im direkten Kontakt mit den Kindern nicht eingesetzt werden. Diese Kräfte fehlen bei der personellen Abdeckung der Öffnungszeiten mit Ganztagesbetrieb. Eine Verbesserung der personellen Situation und eine Ausdehnung der Betreuungszeiten im gewohnten Umfang erhoffen wir uns für die Zeit, wenn diese Kräfte nach einem vollständigen Impfschutz wieder zur Verfügung stehen.
  • Zum Schutz von Kindern, deren Familien und des Personals sind umfangreiche Maßnahmen nach Vorgaben des Landes zur Hygiene und zum Infektionsschutz im täglichen Betrieb durchzuführen. U.a. war es im Sommer 2020 notwendig, die bisher offene bzw. teiloffene und gruppenübergreifende Arbeit auf eine pädagogische Arbeit in strikt voneinander getrennten Gruppen umzustellen. Die Gewährleistung der Aufsichtspflicht bindet hier zusätzliches Personal.
  • Aufgrund höherer Hygieneanforderungen war es notwendig, das Mittagstischangebot neu zu organisieren und Abläufe im Hinblick auf den Personaleinsatz anzupassen bzw. zu optimieren. Für das Kinderhaus Erlachaue wurde eine weitere hauswirtschaftliche Mitarbeiterin eingestellt, um die Reinigung der Kontaktflächen nach jeder Essensgruppe zügig abzuwickeln. Im Kinderhaus Buchenweg endet die Betreuungszeit für Kinder, die keinen Mittagstisch erhalten um 12.30 Uhr. Die Abholzeit um 13.30 Uhr ist entfallen.

Abweichend zum Altdorfer „Vor-Pandemie-Standard“, endet die Betreuung in allen Einrichtungen um 14.00 Uhr. Eine Frühbetreuung findet aktuell ebenfalls leider nicht statt.

Auch in Zeiten der Notbetreuung sind unsere Einrichtungen gut ausgelastet:

  • Kinderhaus Buchenweg - 28,6 %
  • Kinderhaus Erlachaue - 56,4 %
  • Kindergarten Schneckenburg - 51,2 %

Das Ziel aller Beteiligten (Verwaltung, Einrichtungsleitungen, pädagogisches Personal, Elternschaft) ist es, die Betreuungsangebote Zug um Zug und soweit dies das Pandemiegeschehen zulässt wieder möglichst an die Betreuungsbedürfnisse der Elternschaft anzunähern. Der Schutz der Gesundheit von Kindern, Familien, Personal und das Bemühen, die Betreuung unter den gegebenen Umständen so lange wie möglich offen zu halten, darf dabei nicht aus dem Augen verloren werden.

Fazit

Das Angebot von 185 Kindergartenplätzen für 3-Jährige bis zum Schuleintritt sowie von 35 bis langfristig 40 Krippenplätzen zur frühkindlichen Förderung von 1 bis 3-jährigen Kindern wird für den im Kindergartenjahr 2021/2022 voraussichtlich bestehenden Bedarf ausreicht, sodass für jedes Kind eine bedarfsgerechte Betreuung zur Verfügung gestellt werden kann.

Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat die Bedarfsplanung einstimmig.

TOP 4: Kinderbetreuungsangelegenheiten: Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung für den Monat April 2021, Erhebung eines Betreuungsentgelts für die Notbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie

Pandemiebedingt wurden die Kinder, die in der Kernzeitbetreuung angemeldet sind, im April und Mai nicht im Regelbetrieb betreut. Lediglich Kinder, die nach den Regelungen der Corona-Verordnung einen Anspruch auf Notbetreuung hatten und haben, werden vom Gemeindepersonal der Kernzeit betreut, sofern Wechselunterricht an der Schule möglich ist sowie zu den sonst üblichen Kerni-Betriebszeiten. Eine Erhebung der monatlichen Elternbeiträge für diese Zeit, ohne dass die Kinder die volle Betreuungsleistung in Anspruch nehmen können, wäre unbillig. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, auf die Elternentgelte für die Monate April und Mai 2021 zu verzichten. Stattdessen werden die im April und Mai tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden mit 1,00 €/Std für das 1. Kerni-Kind der Familie und mit 0,75 €/Std für jedes weitere Kerni-Kind der Familie abgerechnet.

Weil die wechselnden Regelungen für den Schulbetrieb durch die Landesregierung bzw. die inzidenzbedingte zeitweilige Aussetzung des Wechselunterrichts Anfang April noch nicht absehbar war, wurde das Monatsentgelt für die Kernzeitbetreuung eingezogen. Die Elterngebühr für April 2021 wird den Eltern deshalb in den nächsten Tagen zurückerstattet.

TOP 5: Überleitung bestehende Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen - Vertragsmigration - des kommunalen Rechenzentrums Komm.ONE (vormals ITEOS)

Für nahezu alle automatisierten Fachverfahren nutzt die Gemeinde Altdorf seit vielen Jahren die Leistungen des Kommunalen Rechenzentrums in Stuttgart (KDRS). Das KDRS, die Rechenzentren in Reutlingen und Freiburg sowie die Datenzentrale Baden-Württemberg gründeten im Jahr 2018 den Zweckverband 4IT und die ITEOS – Anstalt des öffentlichen Rechts. Auf Grund einer markenrechtlichen Auseinandersetzung in deren Folge sich ITEOS zur Änderung des Anstaltsnamens verpflichtet hat, erfolgte zum 01.07.2020 die Umfirmierung in Komm.ONE – Anstalt des öffentlichen Rechts.

Nun ist es angesichts der Vielfalt vertraglicher, teilweise veralteter Regelwerke aus den verschiedenen Vorgängern der Komm.ONE notwendig, auf Basis einheitlicher und standardisierter Regelwerke für Verträge und Produktbeschreibungen größtmögliche Transparenz bei der hoheitlichen Leistungserbringung für ihre Träger herzustellen. Die bisherigen Regelwerke wurden konsolidiert und entsprechend den rechtlichen Vorgaben aus dem der Komm.ONE zugrundliegenden Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADVZG) angepasst.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis und stimmte der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.

Gleichzeitig wurde Bürgermeister Erwin Heller beauftragt und ermächtigt, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Musterkommune 50Jahre Städtebauförderung

Als herausragendes Beispiel für gelungene städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wurde Altdorf unter zahlreichen Bewerbungen aus 50 Jahren Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg ausgewählt. Auf dem Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/staedtebaufoerderung/erfolgsgeschichten-aus-50-jahren-staedtebaufoerderung-baden-wuerttemberg/ortsmitte-ii-und-iii-in-altdorf/ wird die Sanierung des Alten Schulhauses in Wort und Bild vorgestellt.

Die Gemeinde Altdorf ist seit 1985 in den Programmen der Städtebauförderung vertreten. Bei den städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Ortsmitte II und III“ (seit 2002) lag und liegt der Fokus darauf, die Ortsmitte funktional und gestalterisch aufzuwerten und denkmalpflegerisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten und zu sanieren. Die beiden Maßnahmen wurden bisher mit Landesfinanzhilfen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro sowie rund 1,6 Millionen Euro Finanzhilfen von Bund und Land unterstützt.

Aktuelle Corona-Lage in Altdorf

Während sowohl in Baden-Württemberg als auch im Landkreis Böblingen die 7-Tages-Inzidenz fällt, steigen die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen sowie die Zahl der Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne begeben mussten, leider an. Aktuell sind 12 Personen erkrankt und 15 weitere Personen müssen in Quarantäne jegliche Kontakte vermeiden. Bürgermeister Erwin Heller rief dazu auf, die Krankheit trotz der aktuellen Lockerungen im gesellschaftlichen Bereich, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Am besten könne man sich und seine Lieben nach wie vor schützen, indem man die AHA-Regeln einhalte.

Hausarztimpfaktion in der Stadthalle Holzgerlingen am 22. Mai 2021 und 17. Juli 2021

Eine tolle Kooperation auf der Schönbuchlichtung ist der Impfmarathon in der Stadthalle Holzgerlingen am Samstag, 22. Mai 2021. Initiiert von der Stadt Holzgerlingen und den Hausärzten der Schönbuchlichtung werden mit Unterstützung der Gemeinden Altdorf und Hildrizhausen 5.000 Impfungen mit AstraZeneca möglich, freute sich Bürgermeister Erwin Heller. Unter finanzieller Beteiligung von Altdorf und Hildrizhausen stellt die Stadt Holzgerlingen die Infrastruktur (Kabinen in der Stadthalle, EDV-Ausstattung, Sachausstattung) und die Hausärzte, die den Impfstoff mitbringen, verzichten auf das Honorar und spenden dieses. Alle drei Feuerwehren und beide DRK-Ortsvereine (Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf und Ortsverein Hildrizhausen) sowie zahlreiche weitere freiwillige Helfer*innen unterstützen die außergewöhnliche Gemeinschaftsaktion.

Die Termine stehen für alle Holzgerlinger, Altdorfer und Hildrizhauser Einwohner*innen ab 18 Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Menschen, die Ihre Hausarztpraxis in einer der drei Gemeinden haben ebenso einen Termin buchen. Ab Mittwoch seien auch für alle, die in Holzgerlingen, Altdorf oder Hildrizhausen arbeiten, Impftermine freigegeben. Wenn es dann noch freie Termine gibt, wird die Anmeldung voraussichtlich ab Donnerstag für alle Personen freigeschaltet.

„Eine tolle Chance für eine baldige Impfung – nutzen Sie diese!“, ermunterte Bürgermeister Erwin Heller.

Flüsterasphalt in der Ortsdurchfahrt Hildrizhausen

Während der Osterferien war die Hildrizhauser Ortsdurchfahrt aufgrund der geplanten Fahrbahnsanierung gesperrt. Im Rahmen des Lärmaktionsplans hatte der dortige Gemeinderat beschlossen, zur Lärmreduzierung einen lärmmindernden Straßenbelag einbauen zu lassen. Bürgermeister Erwin Heller berichtete, im Zuge der Straßensanierung habe sich herausgestellt, dass dieser „Flüsterasphalt“ für den Einbau auf innerörtlichen Straßen eigentlich nicht geeignet sei, da dieser die besten Ergebnisse zur Lärmreduzierung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 70 km/h liefere. Auf innerörtlichen Straßen sei der Einbau dieses Belags durch die große Anzahl von Straßeneinläufen problematisch. Den endgültigen Ausschlag zum Verzicht habe sich aber neben deutlich höherer Baukosten vor allem durch die kurze Lebensdauer solcher Beläge ergeben. Erfahrungen aus bestehenden Projekten haben gezeigt, dass eine Geräuschreduzierung nach nur 6 bis 8 Jahren nicht mehr gegeben sei. In Hildrizhausen habe man deshalb nun einen konventionellen Straßenbelag aufgebracht. Dort  wolle man nun sehen, ob der neue Belag ohne Schlaglöcher und klappernde Schachtdeckel dennoch eine zufriedenstellende Lärmreduzierung bringe, oder ob auch dort eine Tempo 30 Anordnung weiterverfolgt werden soll.

Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 13.04.2021

Der Gemeinderat hat beschlossen, die gemeindeeigenen Grundstücke in der Bachstraße/Stützenstraße an die Wohnbau Merkt GmbH, Weil im Schönbuch, zu veräußern. Diese sollen nun nach dem Entwurf des Büros HNP, Böblingen, der in der Gemeinderatsitzung vom 10.12.2019 als Wettbewerbssieger ausgewählt wurde, bebaut werden. Die leicht modifizierte Planung sieht die Tiefgaragenzufahrt nun von der Bachstraße aus vor.

Anfragen

Verfahrensstand Pflegeheim

Das baurechtliche Genehmigungsverfahren für das Pflegeheim der Samariterstiftung sei noch nicht abgeschlossen, aber auf einem guten Weg, berichtete Bürgermeister Erwin Heller. Ob sich der aktuelle Baustoffmangel auf das Projekt auswirke, könne man noch nicht sagen. Die Ausschreibung der Bauleistungen durch die Samariterstiftung sei jedoch bereits erfolgt.

Ruhender Verkehr

Zwei Gemeinderatsmitglieder wiesen auf die knappe Stellplatzsituation in der Uhlandstraße und auf Wohnwagen und KfZ-Anhänger im Bereich Furtweg/Ringstraße hin, die dort den öffentlichen Parkraum verknappen.