Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu Beginn der Sitzung die Zuhörerinnen und Zuhörer, den Vertreter der Presse sowie die Mitglieder des Gemeinderats.

TOP 1: Kinderhaus Buchenweg Umplanung Holzbau-Massivbau, Prüfung Holzbau unter Verwendung von Stammholz aus dem Gemeindewald

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte zunächst daran, dass die Rohbauarbeiten zum Neubau der Kinderkrippe Buchenweg in der letzten Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 vergeben wurden. Im Rahmen der Diskussion sei bereits auch der aktuelle Bauholzmangel und die damit verbundene Preissteigerung angesprochen worden. Nach ersten Einschätzungen könnte sich beim Holzbau eine Preissteigerung von ca. 20-40 % ergeben. Da der Neubau der Kinderkrippe selbst in Holzbauweise geplant ist, wurde diskutiert, ob man nicht auf eine konventionelle Bauweise mit Leichtmauerwerk umsteigen sollte. Dies hätte aber wiederum Auswirkungen auf die Statik, so dass dies nicht so einfach möglich wäre. Dennoch sollte dies aber geprüft werden. In der damaligen Diskussion hatte Bürgermeister Erwin Heller außerdem vorgeschlagen, alternativ zu prüfen, ob das benötigte Bauholz aus dem eigenen Gemeindewald bezogen werden könnte und man dazu eine Kooperation mit einem Sägewerk und einem Zimmererbetrieb finden könnte, um bei der Holzbauweise bleiben und die Preissteigerung umgehen zu können.

Im Ergebnis erhielt das Architekturbüro archiplan den Auftrag, alternative Konzepte für den Neubau (Neubau in Holz, ggf. aus dem eigenen Wald, Umplanung und Ausführung als Massivbau) zu prüfen und darzustellen.

Zur Erläuterung des Untersuchungsergebnisses und für Fragen aus dem Gremium begrüßte Bürgermeister Erwin Heller Architekt Achim Schäfer und Revierförster Florian Schwegler.

Zunächst stellte Architekt Schäfer die auf Basis des Leistungsverzeichnisses ermittelte Bepreisung der Kosten für die alternativen Ausführungen in Holz- und in Massivbauweise vor. Als Vergleichswert der Kostensteigerung wurde die Kostenberechnung vom Büro archiplan vom Dezember 2020 herangezogen.

Beim Holzbau müsste nun mit folgenden Kosten, jeweils netto, gerechnet werden:

Kostenstand 12/2020                                        150.656,18 €

davon Kosten der Konstruktion                            98.408,64 €

 

Kostenstand 05/2021                                        189.642,05 €

davon Kosten der Konstruktion                           127.549,05 €

Kostensteigerung                                                        22,1%

Für eine Ausführung des Neubaus als Massivbau in Beton würden voraussichtlich Kosten in Höhe von 184.772,00 € netto anfallen. Darauf entfielen auf die Konstruktion des Rohbaus 117.749,00 € - eine Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung für den Holzbau um 19,0 %.

Der Architekt führte weiter aus, dass die Kosten für den Holzbau mit zugekauftem Holz derzeit völlig aus dem Ruder liefen und sich eine Kostenobergrenze noch nicht absehen ließe. Jedoch lägen die Preissteigerungen nur beim Material und nicht bei der Verarbeitung des Holzes oder den Lohnkosten. Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten müsse man eigentlich empfehlen, auf einen Massivbau umzuschwenken.

Allerdings könne man auch den von Bürgermeister Erwin Heller gemachten Vorschlag, das Bauholz im eigenen Wald zu schlagen und zu verwenden, weiterverfolgen. Dieser äußert nachhaltige Weg gefiel Architekt Schäfer so gut, dass er diesbezüglich gleich Gespräche mit Revierförster Florian Schwegler, dem Sägewerk Braun GmbH & Co.KG aus Holzgerlingen, dem HOLZLEIMBAU ZISCHKA aus Böblingen sowie einem Handwerksbetrieb aus Weil im Schönbuch aufnahm. Alle waren sofort Feuer und Flamme und haben signalisiert, sich gerne an einem solch nachhaltigen Projekt, quasi den Kindergarten mit dem Holz aus dem eigenen Wald zu bauen, zu beteiligen. Man brenne für das Projekt und wolle das Vorhaben mit eigenem Holz umsetzen und weiterplanen.

Als erstes Zwischenergebnis kann folgendes festgehalten werden:

  • Holz aus dem Gemeindewald steht in genügender Anzahl zur Verfügung.
  • Das Holz kann in Waldenbuch getrocknet und im Sägewerk Braun verarbeitet werden.
  • Das benötigte Leimholz kann nach der Trocknung als Leimbinder und Brett-Stapelholzdecke in Böblingen hergestellt werden.
  • Mindestens ein Zimmermannbetrieb wäre bereit, das bauseits zur Verfügung gestellte Bauholz weiter zu verarbeiten und einen Auftrag mit Bauholzlieferung durch die Gemeinde anzunehmen.
  • Auf diese Weise kann der Preis der Kostenberechnung aller Voraussicht nach eingehalten werden

Bürgermeister Erwin Heller wies darauf hin, dass man nicht nachhaltiger bauen könnte. Zum einen würde man mit dem CO2 Speicher „Holz“ bauen und zum anderen würden nur sehr geringe Transportwege anfallen. Denn das Holz komme aus Altdorf und würde ausschließlich im Kreis Böblingen verarbeitet werden.

Bei der anschließenden Aussprache waren sich alle Gemeinderatsmitglieder einig, dass das Bauen mit Holz aus dem Altdorfer Wald als beste Alternative weiterverfolgt werden solle. Ökologischer könne man nicht bauen und den Wermutstropfen, dass mit heimischem Holz mehr Äste an der Brett-Stapelholzdecke zu sehen sein werden, könne man leicht verschmerzen.

TOP 2: Instandhaltung der örtlichen Kanalisation/Infrastruktur, Vergabe der Kanalinspektion und Kanalreinigung 2021/2022

Mit einem kleinen Ausflug in die historische Entwicklung der Abwasserentsorgung startete Frau Sina Kiesel vom Büro Mayer Ingenieure aus Böblingen ihren Fachvortrag zur Vergabe der Kanalinspektion und -reinigung. „Die Kanalisation ist die größte medizinische Errungenschaft“, zitierte sie einen unbekannten Verfasser und ergänzte, dass diese auch das größte Anlagevermögen einer Gemeinde sei, das es zu pflegen gelte. Nicht nur deshalb, sondern auch auf Grund der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde Altdorf dazu verpflichtet, ihre Kanalisation alle 10 Jahre zu untersuchen, um dadurch frühzeitig Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ergreifen zu können. Um die Kosten auch im Hinblick auf die Gebühren möglichst konstant zu halten, wird regelmäßig ein Teil des Altdorfer Kanalnetzes befahren. Diese Befahrung kann die Gemeinde selbst nicht leisten und muss sie daher durch einen externen Dritten vornehmen lassen. Hierzu ist es erforderlich, sich über eine öffentliche Ausschreibung Angebote einzuholen. Dies hat die Gemeinde in den letzten Wochen getan. Das Altdorfer Kanalnetz ist insgesamt rund 26,5 Kilometer lang. 38 % davon also eine Länge von rund 10,1 km sollen in den Jahren 2021 und 2022 inspiziert und gereinigt werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Kanalreinigungs-und-inspektionsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) für die Jahre 2021 und 2022 an den günstigsten Bieter, die Firma Kanalservice Mangold aus Bisingen zum Angebotspreis von brutto 63.097,50 € zu vergeben. Erfreulich dabei war, dass der Angebotspreis rund 25 % unter der Kostenberechnung lag.

TOP 3: Erhebung und Entwicklung von Baulücken in der Gemeinde Altdorf, Sachstandsbericht

Der Wohnungsmangel wie auch der Mangel an Bauland wurde vielfach auch im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung im Gemeinderat thematisiert. Um mit der Landschaft schonend umzugehen und einem übermäßigen Flächenverzehr vorzubeugen, ist zunächst eine innerörtliche Verdichtung in Altdorf anzustreben, bevor neues Bauland ausgewiesen und erschlossen wird.

Welche Möglichkeiten zur innerörtlichen Verdichtung gegeben sind, wurde im Rahmen einer Ortsbegehung im Frühjahr 2020 erhoben. Die Auswertung der Daten wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.10.2020 vorgestellt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das Ziel der Gemeinde, Eigentümer zu Bauwilligen zu machen, formuliert und die Verwaltung beauftragt, ein Anschreiben an die Eigentümer der Baulücken-Grundstücke zu verfassen, in dem nicht nur die Verwendungsabsichten der Eigentümer*innen abgefragt werden, sondern diese auch angeregt würden, die Grundstücke alsbald einer Bebauung zuzuführen.

Hauptamtsleiterin Karin Grund gab einen Überblick über die Daten, die aus dieser Aktion gewonnen werden konnten. Nahezu 100 % der angeschriebenen Eigentümer*innen haben sich bei der Gemeindeverwaltung zurückgemeldet.

Vier Grundstückseigentümer*innen wollen ihr Grundstück selbst oder gemeinsam mit der Familie bebauen. 20 Eigentümer*innen gaben an, das Eigentum an Angehörige weitergeben zu wollen und 17 wollen keine andere Nutzung angehen. Insgesamt 6 Grundstücke könnten zum Verkauf anstehen. In 17 Einzelfällen wurden kostenfreie Unterlagen für eine künftige Bebauung angefordert und in 11 Fällen wurde eine Kontaktaufnahme gewünscht, ohne dass der Verwendungszweck des Grundstücks näher benannt wurde.

Ein Eigentümer nahm sehr ausführlich Stellung. Zur angestrebten innerörtlichen Verdichtung gab er zu bedenken, dass eines der größten, damit einhergehenden Probleme der Verkehr und die Problematik zugeparkter Straßen sei. Die Situation zugeparkter Straßen und nur sehr eingeschränkter Ausweichmöglichkeiten für den fließenden Verkehr vor allem im alten Ortskern würde durch eine weitere Verdichtung noch verschärft werden. Hier seien funktionierende Konzepte zu entwickeln, bevor eine weitere Verdichtung innerorts forciert werden könne. Nur so könne Altdorf auch künftig eine Gemeinde sein, in der man gerne wohnt und lebt ohne dass ein negativer städtischer Charakter den dörflichen Charme von Altdorf zunichtemache.

Sogenannte „Enkelgrundstücke“ seien eher ein positives Zeichen der Vorsorge für zukünftige Generationen und Bürger Altdorfs, die durch ihre Familie hier verwurzelt seien. Den eigenen Kindern und Enkel wolle man mit diesen Grundstücken die Möglichkeit eröffnen, in Altdorf zu bleiben.

Frau Grund konnte auch noch einen Ausblick auf die Entwicklung der Rechtslage geben. Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz werde das Baugebot nach § 176 Abs. 1 um Ziff. 3 ergänzt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wäre es dann für eine gewisse Zeit u.U. möglich, Grundstückseigentümer*innen zum Bau von einer oder mehreren Wohneinheiten, zu verpflichten. Die weitere Entwicklung der Rechtslage will man abwarten. Die Anordnung von Baugeboten ist verwaltungsseits jedoch nicht geplant.

Bürgermeister Erwin Heller bedauerte, dass vor allem im letzten Neubaugebiet „Bühl“ noch so viele Baugrundstücke brach lägen. Dieses Gebiet sei ausgewiesen worden, um der dringenden Wohnungsnachfrage Rechnung zu tragen. Bei künftigen Baugebieten müsse darauf geachtet werden, dass die Grundstücke in einem angemessenen Zeitfenster auch für den Wohnungsbau genutzt würden.

Bei der anschließenden angeregten Diskussion waren sich die Gemeinderatsmitglieder fraktionsübergreifend einig, dass eine Enteignung von Baugrundstücken weder geplant noch gewollt sei.

Konträr wurde jedoch diskutiert, ob und wie schnell man die brach liegenden Grundstücke zeitnah einer Bebauung zuführen könnte. Denn dazu seien sie alle entwickelt worden. So könne es nicht sein, dass Baugrundstücke 10, 20 oder gar 40 Jahre lang ungenutzt blieben. Denn schließlich könnten die Eigentümer, sofern sie selbst keinen Wohnraum benötigen, die Grundstücke trotzdem bebauen und die Gebäude vermieten. Damit würden sie dringend benötigten Wohnraum schaffen und hätten dazu noch eine Rendite.

Nach einer intensiven Diskussion nahm der Gemeinderat den Sachstandsbericht einstimmig zur Kenntnis und beschloss, dass der begonnene Dialog und die Kommunikation mit den Eigentümer*innen zeitnah fortgesetzt werden solle. Einzelheiten hierzu will das Gremium in einer bereits geplanten nichtöffentlichen Klausurtagung diskutieren und festlegen.

TOP 4: Wasserabgabe und Beteiligungsquote beim Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe, Erhebung der Beteiligungsquote bis 2030

Der Geschäftsführer des Zweckverbands Ammertal-Schönbuchgruppe, Herr Dipl. Ing. Ralf Göttsche, war zur Vorstellung des Sachverhalts zur Sitzung gekommen. Nach einem kurzen Überblick über die zahlreichen Aktivitäten der ASG, erklärte er ausführlich, auf welchen Grundlagen der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruhe. Die Ammertal-Schönbuchgruppe (ASG) hatte 2017/2018 ein Strukturkonzept für die wesentlichen zukünftigen Entwicklungen des Zweckverbandes erstellt. Dabei wurde die Sicherstellung der Wasserversorgung vom Wasserdargebot bis in die einzelnen Versorgungsgebiete und Anlagen betrachtet. Hieraus ergaben sich für die Zukunft drei wesentliche Handlungsstränge.

Ausgleich der Wasserbilanz

Bei der Aufstellung der Wasserbilanz der ASG, der Gegenüberstellung von Wasserdargebot aus Eigen- und Fernwasser mit heutiger Leistungsfähigkeit zu den Lieferverpflichtungen aus den gezeichneten Beteiligungsquoten beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV), wurde ein Defizit von 147 l/s oder 36,7 % beim Wasserdargebot ermittelt. Den gezeichneten Beteiligungsquoten von 547 l/s steht heute ein nutzbares Wasserdargebot von ca. 400 l/s gegenüber. Die Wasserbilanz bis ins Jahr 2040 ist auf Basis der tatsächlichen Nutzung der Verbandsmitglieder einschließlich erwarteter Entwicklungen aber weiterhin ausgeglichen. Somit reduziert sich der Anpassungsbedarf auf das Gleichgewicht zwischen Leistungsfähigkeit des heutigen Wasserdargebotes und den Beteiligungsquoten. Dies bedeutet, dass die Verbandsgemeinden nicht so viel Wasser tatsächlich abrufen, wie sie als Beteiligungsquote bei der ASG abrufen könnten.

Auf Grundlage einer Modellberechnung für die Reduzierung der Beteiligungsquoten in Summe von 547 l/s auf 400 l/s sollen nun auch die Beteiligungsquoten eines  jeden Verbandsmitgliedes angepasst werden.

Auslastung der Beteiligungsquote und Wasserpreisbildung

Ein zweiter wesentlicher Ansatzpunkt für die zukünftige Entwicklung der Beteiligungsquote ist eine Diskussion über die unterschiedlichen spezifischen Wasserpreise zwischen 0,74 €/m³ und 1,29 €/m³ sowie der damit verbundenen höheren Belastung der Verbandsmitglieder mit niedriger Auslastung der Beteiligungsquote. Im Verwaltungsrat der ASG bestand grundsätzliches Einvernehmen darüber, einen Prozess zur Anpassung der Beteiligungsquote und damit zur Verbesserung der Gleichbehandlung bei der Kostentragung zu beginnen.

Synchronisation von Leistung und Abrechnung

Die Abrechnungsbasis für die Beteiligungsquote erfolgt heute auf Monatsbasis. Überschreitungen der Beteiligungsquote an mehreren Tagen werden durch eine Monatsmittelwertbildung in der Regel ausgeglichen. Tatsächlich muss die ASG beim Wasserdargebot und der Speicheranlagen für jedes Verbandsmitglied den Leistungsbedarf für die 2 – 5 höchsten Verbrauchstage im Sommer vorhalten. Deshalb soll künftig der Tagesspitzenbedarf die Bezugsgröße für die Beteiligungsquote sein. Bei einer Überschreitung z.B. an 5 Tagen im Jahr in zwei aufeinander folgenden Jahren soll dann eine automatische Anpassung der Beteiligungsquote erfolgen.

Wasserverbrauchsdaten der Gemeinde Altdorf

Die durchschnittlichen jährlichen Wasserverbrauchsdaten für die Jahre 2014 – 2020 der Gemeinde Altdorf zeigen bis auf 2020 eine sehr konstante Entwicklung. Die heutige Beteiligungsquote von 18 l/s = 1.555 m³/d wurde in keinem Jahr überschritten. Das Bezugsrecht wird bisher maximal mit 72 % ausgelastet. Der Tagesspitzenfaktor (Verhältnis vom Tagesspitzenverbrauch zum durchschnittlichen Tagesverbrauch) liegt mit maximal 1,88 unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen und dem technischen Regelwerk. Es gibt wenige hohe Tagesspitzenverbräuche. Mit dem Klimawandel könnte es zum Anstieg der Tagesspitzenverbräuche kommen. Aber selbst in den heißen Sommern 2018 und 2019 war dies nicht der Fall.

Anpassung der Beteiligungsquote der Gemeinde Altdorf bei der ASG

In der aktuellen Modellberechnung wird im Rahmen des Ausgleichs der Wasserbilanz die Beteiligungsquote der Gemeinde Altdorf von 18,00 l/s auf 13,00 l/s reduziert. Dieses hat im ersten Schritt keinerlei Auswirkungen auf den Wasserpreis, denn Altdorf gehört zu den Verbandsmitgliedern, die in der Modellberechnung keine zusätzlichen Beteiligungsquoten benötigen. Der aktuell höchste Wert für das Jahr 2016 ergibt 1.120 m³ am Tag oder 12,44 l/s.

Nach der Beantwortung von Fragen aus dem Gremium durch Herrn Göttsche fasste der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse:

1.    Der Gemeinderat stimmt einer Absenkung der Beteiligungsquote beim Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe auf 13 l/s zu.

2.    Die Wirksamkeit des Beschlusses hängt von einer Einigung aller Verbandsmitglieder zur Neuverteilung der Beteiligungsquoten ab.

 

TOP 5: Bausachen, Errichtung eines Mehrfamilienhauses (9 Wohneinheiten) mit 10 Tiefgaragen- und 4 Außenstellplätzen auf Flst. 4523 und 4524, Uhlandstraße

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (9 Wohneinheiten) mit 10 Tiefgaragen- und 4 Außenstellplätzen auf den Flst. 4523 und 4524, Uhlandstraße, wurde aufgrund zahlreicher Überschreitungen der Bebauungsplanfestsetzungen versagt.

TOP 6: Sonstiges und Bekanntgaben

Bekanntgaben

Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.05.2021

In der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:

Die Kreiszeitung Böblinger Bote stellt das Mitteilungsblatt der Gemeinde her. Damit verbunden ist eine kostenlose Vollverteilung an alle Haushalte. Die Kreiszeitung ist nun auf die Gemeindeverwaltung, wie auch auf die anderen Gemeinden bei denen sie das Mitteilungsblatt herstellt, zugegangen und hat um verschiedene Vertragsänderungen (Erscheinungsturnus und Seitenkontingente) gebeten, da die kostenlose Herstellung der Mitteilungsblätter und deren Vollverteilung bei Finanzierung über die Anzeigenerlöse, unter den bisherigen Vertragsbedingungen aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich ist. Der Gemeinderat hat den vorgeschlagenen Vertragsänderungen zugestimmt und die Gemeindeverwaltung beauftragt mit den Vereinen und Kirchen, die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt soweit einzugrenzen, dass möglichst kein Aufzahlungsbetrag durch die Gemeinde entsteht.

Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Kinderhaus Erlachaue, in der Peter-Creuzberger-Halle sowie in der Aussegnungshalle wurde für die Zeit vom 01.09.2021 bis 31.08.2025 an die Firma Apido Clean GmbH aus Sindelfingen vergeben. Die zu vergebende Leistung wurde zuvor europaweit ausgeschrieben. Die als zuverlässig bekannte Sindelfinger Firma war der günstigste Anbieter.

Anfragen

Sanierung des Panoramawegs

Ein Gemeinderatsmitglied berichtete, dass der schlechte Zustand des Panoramawegs eine Vielzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürger bewege. Er bat darum, im Mitteilungsblatt darüber zu informieren,  aus welchen Gründen die Gemeinde mit einer Sanierung noch abwarten müsse.

Die Gemeinde hat bereits vor über einem Jahr einen Zuschussantrag für die Sanierung des Panoramaweges gestellt. Da der Panoramaweg allerdings relativ schmal ist, entspricht er nicht den Zuschussrichtlinien, wonach nur Feldwege mit einer Mindestbreite von 3,5 m bezuschusst werden (40 % Zuschuss). Nachdem die Sanierung des Feldweges mindestens 180.000 € kostet, ist man auf diesen Zuschuss dringend angewiesen. Die Gemeinde hofft nun auf eine Ausnahmeregelung und einen positiven Zuschussbescheid. Danach kann die Feldwegsanierung in Angriff genommen werden.

Mobiler Blitzer an der Ortsdurchfahrt

Nachdem die Landkreisverwaltung vor einigen Tagen kurz nach der Einmündung zur Beunde mit ihrem „Blitzeranhänger“ Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen hatte, stand in der vergangenen Woche ein mobiler Blitzer an der Ortsdurchfahrt im Tempo-30-Bereich auf dem südlichen Gehweg so unglücklich, dass der Fußgängerverkehr behindert worden sei, berichtete ein Gemeinderat.

Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr

Ein Gemeinderat berichtete, dass Unbekannte in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Nelkenstraße einen Schachtdeckel entfernt hätten und ein zuvor in der nördlichen Nelkenstraße abgebrochenes Straßenschild hineingestellt hätten. Die Polizei sei vor Ort gewesen, um den Vorfall aufzunehmen. Er bat darum, diesen gefährlichen Streich, der weit über einen Laufbubenscherz hinausgehe und eine wirkliche Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstelle, in einem Artikel im Mitteilungsblatt entsprechend zu kommunizieren.

Verkehrssituation im Bereich Rappenäcker

Durch einen auf dem Privatgrundstück Ecke Geißbrunnenweg und Holzgerlinger Straße abgestellten Anhänger sei für Autofahrer keine Einsicht auf den Radweg möglich, berichtete ein Gemeinderat.

Zwei Gemeinderatsmitglieder wiesen auf die schwierige Verkehrssituation im Bereich Rappenweg/Taubenstraße/Finkenstraße hin. Vor allem durch dort rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge sei oft kein Durchkommen mit großen Fahrzeugen möglich. Wenn demnächst die Erntezeit käme, hätten es die Landwirte schwer, mit ihren großen Maschinen, durchzukommen. Sie baten die Verwaltung um die Anbringung von Sperrflächen und die Durchführung von Verkehrskontrollen.

Die Verwaltung wird sich um die angesprochenen Punkte kümmern.