Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

 

 

 

TOP 1: Verbesserung der bestehenden Radwegführung am Kreisverkehr / L 1184 und an der nördlichen Schillerstraße; Feststellung der Entwurfsplanung

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zunächst Herrn Dipl.-Ing. Hans Stoll zu diesem Tagesordnungspunkt. Sodann erinnerte er kurz an die bisherigen Verfahrensschritte zur Verbesserung der bestehenden Radwegeführung.
Ausgangslage war, dass die Planungsgruppe Kölz im Mai 2011 eine Verkehrsuntersuchung für das Quartier im Bereich der Schillerstraße im Auftrag der Gemeinde Altdorf durchgeführt hatte. Das Ergebnis dieser Untersuchung diente der Prüfung der verkehrlichen Belange, welche durch die Erweiterung der baulichen Nutzungsstrukturen am südöstlichen Ortsrand verursacht werden. Außerdem wurden die Auswirkungen des Verkehrsaufkommens auf die Ab¬wicklung des Radfahrverkehrs bewertet.

Das Radfahraufkommen in der Schillerstraße (ca. 500 Radfahrer/24 h) wird im Verkehrsraum der Zone 30 abgewickelt. Am westlichen Fahrbahnrand verläuft ein ca. 2,5 m breiter gepflasterter Gehweg, der durch einen Niederbordstein (h = 4,0 cm) von der ca. 6,0 m breiten Fahrbahn der Schillerstraße abgegrenzt ist. An der Ostseite der Schillerstraße ist abschnittsweise ein Längsparken auf der Fahrbahn zugelassen.
Im südlichen Ast des Kreisverkehres L 1184 – Holzgerlinger Straße – Schillerstraße ist im Bereich der Verkehrsinsel Schillerstraße eine bevorrechtigte Querung für Fußgänger (Zebrastreifen) und für Radfahrer (rot markierter Querungsstreifen) angelegt. Die gleiche Querungseinrichtung ist im östlichen Ast des Kreisverkehrs auf der L 1184 vorhanden. Von dieser Querungsstelle führt auf der Nordseite der L 1184 ein bordsteingeführter Geh- und Radweg (b = 3,0 m) zum bituminös befestigten Feldweg zwischen Altdorf und Holzgerlingen.
Diese Wegverbindung quert die B 464 mit einer Feldweg¬unterführung und stellt über das Ortsstraßennetz die Verbindung zum Schulzentrum Holzgerlingen und zum Bahnhof der Schönbuchbahn her.

Im Zuge der Schillerstraße kommt es vor allem in den Spitzenstunden zu gefährlichen Begegnungen von Radfahrern mit PKW und LKW, da die Längsparker den Verkehrsraum der Fahrbahn (b= 6,0 m) zusätzlich einengen. Damit verbunden ergibt sich auch ein Gefährdungspotential für Fußgänger, da PKW und LKW im Begegnungsfall öfters auf den bestehenden Gehweg auf der Westseite der Schillerstraße ausweichen.
Einen weiteren Gefahrenpunkt stellen die Querungsstellen in den Kreisverkehrsästen dar. Radfahrer nutzen die bevorrechtigten Querungsstellen in Fahrgeschwindigkeit. Für den Fahrzeugverkehr auf der Landesstraße und der Schillerstraße ist die bevorrechtigte Querungsabsicht der Radfahrer oft erst spät erkennbar.


Auf der Grundlage von Zählungen im Quartiersbereich der Schillerstraße (am 24. März 2011) ergeben sich folgende Querschnittsbelastungen:

Holzgerlinger Straße – L 1184 Ortsausgang ca. 17.000 Kfz/24 h
Schillerstraße Abschnitt Nord. ca. 2.000 Kfz/24h
Schillerstraße Abschnitt Mitte ca. 1.400 Kfz/24h

Radfahreraufkommen Schillerstraße ca. 500 Radfahrer/24h
Radfahreraufkommen entlang L 1184
von der Ortsmitte ca. 500 Radfahrer/24h

Östlich des Kreisverkehrs bündeln sich die beiden Rad¬fahr¬richtungen und führen entlang der L 1184 Richtung Holzgerlingen.

Die Verkehrsanalyse hat ergeben, dass werktäglich gut 500 Radfahrer die nördliche Schillerstraße befahren und ebenfalls rund 500 Radfahrer den Radweg entlang der Ortsdurchfahrt am Kreisverkehr passieren. Damit nutzen an Werktagen gut 1000 Radfahrer den Radweg entlang der L 1184 zwischen Altdorf und Holzgerlingen. Einen großen Teil dieser Radfahrer machen Schüler aus Altdorf und Hildrizhausen aus, die mit dem Fahrrad zu den weiterführenden Schulen nach Holzgerlingen fahren. Im Sommer wird die Gesamtzahl der Radfahrer sicher noch weit höher liegen.
Nachdem sich im Februar 2012 abgezeichnet hat, dass die Gemeinde Altdorf auch Fördermittel für einen Radwegebau erhalten kann (Radwegeförderprogramm der neuen Landesregierung), wurde das Ingenieurbüro Schädel GmbH, Weil der Stadt, mit einer Radwegplanung beauftragt. Herr Stoll vom Büro Schädel hat daraufhin verschiedene Varianten untersucht, die dem Gemeinderat am 27. März und 18. September 2012 vorgestellt wurden. Für den Bereich der nördlichen Schillerstraße wurden folgende Varianten entwickelt:

• Führung des Radverkehrs über den ca. 60 m östlich zur Schillerstraße parallel verlaufenden Feldweg (Erdweg Flst.1660/1 und 1652/1), der zu diesem Zweck asphaltiert werden müsste.
• Neubau eines Radweges auf der Ostseite der Schillerstraße, der durch einen Grünstreifen mit Schrägparkplätzen zur Schillerstraße abgetrennt ist.

Für den Bereich Querung L 1184 wurden folgende Varianten untersucht:

• Status Quo Querung am Kreisverkehr mittels Radfahrstreifen
• Bau einer Radwegunterführung unter der L 1184 kurz nach dem Kreisverkehr in Richtung Holzgerlingen. Beidseitig der L 1184 werden Parallelrampen für den Geh- und Radverkehr angelegt, die in westlicher Richtung bis zum bestehenden Kreisverkehr am Ortsrand führen. Die bisherige Querungsstelle im östlichen Anschlussast des Kreisverkehrs wird in den westlichen Anschlussast Richtung Ortsmitte verlegt. Nach Osten schließen die Parallelrampen an das bestehende, befestigte Feldwegenetz an. Die an der L 1184 vorhandenen bordsteingeführten Geh- und Radwegflächen werden zurückgebaut.

Der Gemeinderat hatte zuletzt am 18. September 2013 über die Radwegverbesserung beraten. Die Kostenschätzung (brutto) für die große Lösung mit dem Bau der Unterführung sah wie folgt aus:
 

 

 

Grunderwerbskosten
Baukosten
    30.000 € 
- Untergrund, Unterbau, Entwässerung    130.000 €
- Oberbau   120.000 €
- Brücken     85.000 €
Ausstattung (Beleuchtung, Verkehrszeichen ....)     20.000 €
Sonstige besondere Anlagen
(Verlegung Ver- u. Entsorgungsanlagen)
      8.000 €
   
 Gesamtsumme  390.000 €
   



Außerdem hat der Gemeinderat am 18. September 2012 beschlossen, dass die Entwurfsplanung bei einer Informationsveranstaltung an den Schulen sowie der Bürgerschaft vorgestellt und mit diesen diskutiert werden soll.

Bürgermeister Erwin Heller und Herr Hans Stoll vom Ingenieurbüro Schädel haben die Planung den Schülern in den Holzgerlinger Schulen präsentiert und mit ihnen diskutiert. Dabei waren jeweils 2 – 3 Altdorfer oder Hildrizhauser Schüler aus allen Klassenstufen in der Schule zusammen gerufen worden. Folgende Erkenntnisse ergaben sich dabei:

Planpräsentation am 24.10.2012 im Schönbuchgymnasium vor ca. 50 Schülern
- die Situation entlang der nördl. Schillerstraße ist problematisch
- die Kraftfahrer nehmen kaum Rücksicht auf Radfahrer
- 2/3 der Schüler halten die Situation am Kreisel für gefährlicher als die Situation auf der nördlichen Schillerstraße
- 40 Schüler sind für den Ausbau des Radweges parallel zur Schillerstraße
- 10 Schüler würden die Feldwegstrecke bevorzugen
- Anregung: Warteplatz für Schüler (Treffpunkt) am Kreisverkehr einrichten; der Radweg mit 2,5 m Breite ist dafür nicht geeignet

Planpräsentation am 25.10.2012 in der Otto-Rommel-Realschule vor ca. 32 Schülern
- die Situation entlang der nördl. Schillerstraße ist problematisch
- 19 Schüler sind für den Ausbau des Radweges parallel zur Schillerstraße
- 7 Schüler würden die Feldwegstrecke bevorzugen
- 23 Schüler würden die Radwegunterführung nutzen (vorwiegend die jüngeren Schüler)
- 9 Schüler sind gegen die Unterführung „Der Überweg am Kreisel funktioniert, die Gemeinde sollte hier nicht unnötig Geld ausgeben“
- Anregung: Warteplatz für Schüler (Treffpunkt) am Kreisverkehr einrichten
- Anregung: Der Geh- und Radweg entlang der Landesstraße ist zu schmal. Es gibt gefährliche Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern!

Das Jugendreferat hat darüber hinaus im November 2012 eine Umfrage zur Radwegführung durchgeführt. Dabei ergab sich folgendes:

- 13 Jugendliche finden die Radwegunterführung gut
- 26 Jugendliche sagen: „es soll alles so bleiben wie es ist!“


Die Verwaltung hat die Radwegplanung bereits sehr frühzeitig mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für Radwege gestellt. Das Regierungspräsidium hat das Plankonzept vom Februar 2012 für sehr gut empfunden und ausdrücklich empfohlen, diese Variante weiter zu verfolgen, weil sie die Radwegführung sowohl über die L 1184 als auch in weiten Strecken der Schillerstraße erheblich verbessert.

Noch im Februar 2012 hat das Regierungspräsidium dann auch bereits den Förderantrag (Unterführung und weiteren Verlauf des Radweges über den Feldweg östlich der Schillerstraße) geprüft und ihn mit folgenden voraussichtlichen Kostenansätzen in die Warteliste zum Förderprogramm aufgenommen:

 

 

 

 

Gesamtkosten = vsl. zuwendungsfähige Kosten:   ca. 285.000,-- €
Zuwendungen (vsl. 50 %)        142.500,-- €


Als weiterer Schritt muss die Entwurfsplanung samt Kostenschätzung dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung auf Aufnahme in das Radwegeförderprogramm vorgelegt werden.


Am 19. November 2012 hat die Verwaltung vor Ort eine Verkehrsschau durchgeführt, wobei Vertreter der Polizeidirektion, des Straßenverkehrsamtes und des Gemeindeverwaltungsverbandes teilnahmen. Dabei wurde die Radwegplanung besprochen. Die Experten teilten hierzu folgendes mit:

- Momentan kann die Situation beim Kreisverkehr als befriedigende bis gute Lösung betrachtet werden, weil sich zu den Hauptverkehrszeiten der Straßenverkehr staut und deshalb mit langsamer Geschwindigkeit gefahren wird.
- Im Zuge des Ausbaus der B 464 – Altdorfer Kreuzung – wird der Verkehr am Altdorfer Kreisverkehr mit Sicherheit flüssiger und schneller fließen. Dadurch wird sich die Situation für querende Radfahrer und Fußgänger voraussichtlich verschlechtern. Insofern ist die angedachte Radwegunterführung die weitaus sicherere Lösung.
- Vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden ampelfreien Ausbau der Altdorfer Kreuzung ist eine Radwegunterführung an der L 1184 richtig.
- Auch die Topografie ist an der vorgesehenen Stelle geradezu dafür geeignet.
- Die Unterführungslösung ist zudem die sicherste Radwegführung. Beim Bau sollte darauf geachtet werden, dass man die Unterführung großzügig baut. Die vorliegende Planung wird als gut erachtet, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Dunkelfläche (Unterführungslänge) relativ kurz ist und man sehr schnell wieder auf offener Strecke fährt.
- Beurteilung einer möglichen Alternative zur geplanten Unterführung: eine Fußgängerampel außerhalb Orts an der Stelle, wo der Feld- und Radweg Richtung Turmstraße Holzgerlingen abzweigt.

Eine Fußgängerampel wäre hier momentan nicht möglich, weil die nächste Ampel an der Altdorfer Kreuzung zu nah ist.
Allerdings könnte nach einem ampelfreien Umbau der Altdorfer Kreuzung diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Diese Lösung wäre jedoch deutlich schlechter als die Unterführung. Die Radfahrer müssten dann an der Fußgängerampel drücken und auf das Grünsignal warten. Dies würden die Radfahrer aber oft nicht tun, sondern, wenn es gerade frei ist, die Fahrbahn auch bei rot queren. Außerdem ist eine Fußgängerampel für Radfahrerpulks nicht geeignet. Die Unterführung ist eindeutig die bessere und sicherere Lösung.


Auch aus der Bürgerschaft sind verschiedene Anregungen zu Radwegplanung eingegangen:

- Alternativ zur Unterführung: Schaffung einer Querung östlich des Kreisverkehrs
- Anbringung eines Blinklichtes am Kreisverkehr mit dem die Autofahrer vor der Radwegquerung gewarnt werden
- Verschwenkung des Radweges im Bereich des Kreisverkehrs (Querung der Landesstraße im rechten Winkel)
- Sammelstelle für Radfahrer am Kreisverkehr einrichten
- Abrücken des Geh- und Radweges von der Landesstraße (Trennung durch Grünstreifen
- Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf dem westlichen Gehweg der nördlichen Schillerstraße


Am Montag, dem 28. Januar 2013 fand schließlich die Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema in der Festhalle statt. Dabei zeigte sich im wesentlichen folgendes Ergebnis:
1. Die Planung des Radweges im Bereich der nördlichen Schillerstraße mit den Schrägparkplätzen wurde einhellig begrüßt. Die Führung des Radweges über den Feldweg wurde hingegen verworfen.
2. Die Radwegunterführung unter der L 1184 wurde kontrovers diskutiert. Die große Mehrheit lehnt diese Lösung ab. Im einzelnen wurden folgende Argumente vorgebracht:

Für die Unterführung spricht:
- Sicherheit
- derzeitige Situation am Kreisel ist gefährlich

Gegen die Unterführung spricht:
- wenn die Ausfahrten der Unterführung durch Radfahrer geschnitten werden ist es sehr gefährlich (Kollisionen)
- Fußgänger sind gezwungen ebenfalls die Unterführung zu nutzen
- der Weg durch die Unterführung ist länger und hat auf den Rampen Steigungen
- eingeschränkte Sichtverhältnisse im Bereich der Ein- und Ausfahrten der Unterführung
- Glättegefahr, Verschmutzungen und Scherben sowie „Saufgelage“ im Bereich der Unterführung
- hohe Kosten
- Grundwassersituation im Bereich der Unterführung
- großer Flächenbedarf und -verbrauch für die Rampen

3. Es sollte eine Lösung angestrebt werden, bei der die Radwege am Kreisel senkrecht eingeschwenkt werden und die Autofahrer die Radfahrer somit besser wahrnehmen können. Außerdem wäre es gut, wenn der nördliche Radweg von der Fahrbahn abgesetzt werden könnte. Darüber hinaus sollten unbedingt nahe beim Kreisverkehr Sammelplätze (Warteplätze) für die Rad fahrenden Schüler eingeplant werden. Gut wäre es zudem, wenn die Z-förmige Einfahrt vom Radweg entlang der nördlichen L 1184 zum Feldweg Richtung Autohaus Weippert entschärft werden könnte.

4. Wenn die Unterführung gebaut würde, hätte man eine endgültige Lösung. Würde man hingegen zunächst nur Verbesserungen an der bestehenden Situation planen, könnte man später immer noch die Unterführung bauen oder bis dahin evtl. vorliegende bessere Alternativen, die sich aus neuen Erkenntnissen ergeben könnten.

Herr Stoll hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eine Planvariante 3 mit einer Radweglösung ohne Unterführung der L 1184 entworfen. Diese beinhaltet sowohl die angeregten Sammelplätze als auch die angesprochenen Verschwenkungen des Radweges am Kreisel. Darüber hinaus wird bei dieser Lösung der nördliche Geh- und Radweg getrennt. Die Fußgänger werden zukünftig den derzeitigen Geh- und Radweg als reinen Gehweg, der künftig durch einen schmalen Grünstreifen von der Landesstraße getrennt wird, nutzen. Die Radfahrer werden auf einem nördlich neu zu bauenden Radweg geführt. Zwischen dem Geh- und Radweg wird ein großer Grünstreifen mit Bäumen verlaufen. Dies wäre auch die logische Fortsetzung der Ausbaukonzeption des Neubaus der Altdorfer Kreuzung im Zuge der B 464, die hier eine getrennte Führung von Fußgängern und Radfahrern vorsieht.



Sodann erläuterte Dipl.-Ing. Hans Stoll eingehend die fortgeschriebene Planung. Abschließend führte er aus, dass er bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wegen einer möglichen Bezuschussung dieser Variante gesprochen hat. Dabei hat sich leider ergeben, dass diese Variante ohne Unterführung der L 1184 über das beantragte Förderprogramm nicht gefördert werden kann. Es müsste ein neuer Antrag an das Baureferat 47.4 gestellt werden, das die Maßnahmen entlang von Landesstraßen bearbeitet. Nachdem hier allerdings ein großer Überhang von Maßnahmen vorhanden ist, kann mit einer Förderung voraussichtlich erst in 2014/2015 gerechnet werden. Allerdings sei zwischenzeitlich auch das Radwegeförderprogramm überzeichnet, so dass die Unterführung wohl ebenfalls nicht in 2013 bezuschusst werden könnte.

Der Gemeinderat diskutierte sehr ausführlich über die vorliegende modifizierte Planungsvariante. Dabei brachten einige Gemeinderäte zum Ausdruck, dass die Argumente für sowie gegen die Unterführung allesamt nachvollziehbar seien, jedoch in der Abwägung insgesamt mehr gegen diese Investition spricht. Im Zuge der Diskussion wurde die Planung in ihren Grundzügen bestätigt. Lediglich einige kleinere Punkte sollten nochmals geprüft bzw. nachgearbeitet werden:

- die südlich der L 1184 im Bereich der Schillerstraße geplante Wartefläche soll entfallen. Dafür soll die nördlich der L 1184 geplante Wartefläche vergrößert werden.
- Die Stellplätze entlang der nördlichen Schillerstraße sollen nochmals eingehend geprüft werden. Einhelliger Wunsch des Gremiums war es hier – sofern möglich – noch einige Stellplätze zusätzlich auszuweisen, die dann ggf. teilweise auch vermietet werden könnten. In diesem Fall müsste ein großer Teil der bestehenden Bäume gefällt und dafür neue weiter östlich gepflanzt werden.
- Nach Möglichkeit soll an der Straßenführung der L 1184 im Bereich des Kreisverkehrs ein Blinklicht installiert werden, das auf eine Gefahrenstelle aufmerksam macht.

Dipl. Ing. Stoll informierte, dass die nun vorliegende Planung Kosten in Höhe von 150.000,- Euro für den Geh- und Radwegeausbau verursacht. Für die Parkplätze entlang der Schillerstraße fallen weitere 35.000,- Euro (brutto) an. Hinzu kommen jeweils noch Kosten für den notwendigen Grunderwerb. Der Vorsitzende machte darauf aufmerksam, dass ggf. nur die Kosten für den Ausbau des Geh- und Radweges (also 150.000,- Euro) förderfähig sind. Allerdings bereitet die Gemeinde zusätzlich noch einen Antrag auf Mittelzuweisung aus dem Ausgleichstock vor; hier könnten u. U. weitere Zuschussmittel fließen.

Nach seiner eingehenden Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig die modifizierte Entwurfsplanung mit den vorgeschlagenen Ergänzungen (Planvariante 3) verabschiedet. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderung dieser Maßnahme mit den Förderbehörden abzustimmen und die möglichen Zuschussanträge zu stellen, sowie die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen aufzunehmen.

TOP 2: Ortskernsanierung „Ortsmitte II“ Neugestaltung des Kirchplatzes; Vergabe der Tiefbauarbeiten

Der Vorsitzende erinnerte einleitend daran, dass bereits im Haushaltsplan 2012 für die Neugestaltung des Kirchplatzes Ausgabemittel in Höhe von 150.000 Euro eingeplant waren. Damit sollte sowohl der Tiefhof des Bürgerhauses als auch der restliche Kirchplatz neu gestaltet werden. Um die Arbeiten noch im Jahr 2012 abschließen zu können (das Sanierungsgebiet sollte ursprünglich in 2012 abgerechnet werden), hat man diese Maßnahme in 2 Bauabschnitte aufgeteilt, die getrennt ausgeschrieben wurden. Vom Bauablauf her musste zuerst die Mauer des Tiefhofes errichtet werden, bevor mit den Arbeiten des restlichen Tiefhofes begonnen werden konnte.

Im August 2012 hat der Gemeinderat die Arbeiten für den Tiefhof an die Firma Köhler, Wildberg-Sulz, zum Brutto-Angebotspreis von 68.476,17 € vergeben. Die Arbeiten sind zwischenzeitlich nahezu abgeschlossen.
Die Arbeiten für den restlichen Kirchplatz wurden ebenfalls im Spätsommer ausgeschrieben. Allerdings lagen alle eingegangenen Angebote (zwischen 148.487,05 Euro und 168.852,61 Euro) weit über der Kostenschätzung (108.000 Euro) und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium auf Antrag der Gemeinde den Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte II“ noch einmal verlängert, so dass die Neugestaltung des Kirchplatzes auch noch im Frühjahr 2013 ausgeführt und bezuschusst werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes wegen nicht ausreichend zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und einer Überschreitung der Kostenschätzung um 37,5 % aufgehoben und die Arbeiten im Dezember 2012 erneut öffentlich ausgeschrieben.

Die Planung wurde darüber hinaus in einigen Punkten modifiziert. Außerdem wurde die Position Unterbau, Entwässerung und Belag des Tiefhofes (ursprünglich als Asphaltfläche geplant) herausgenommen. Diese Arbeiten führt der Bauhof derzeit in Eigenregie mit einem Granitkleinpflasterbelag aus.

Die Kostenschätzung des Büro Schädel für die überarbeitete Neugestaltung des Kirchplatzes ging von brutto 125.000 € aus.

Das Ingenieurbüro Schädel GmbH hat auf Grundlage der VOB, die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes im Dezember öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt 7 Unternehmen haben ein Angebot abgegeben:

 

 

 

 

 

 Bieter   Angebotssumme (brutto)
nach Prüfung
1.   Fa. Oberer, Sulz am Neckar  92.620,45 €  
 2.    Bieter aus Ammerbuch   101.344,99 €
 3.  Bieter aus Metzingen   107.105,62 €
 4.  Bieter aus Herrenberg 115.157,16 €
 5.   Bieter aus Stuttgart  119.111,78 €
 6.  Bieter aus Jettingen  123.198,56 €
 7.  Bieter aus Böblingen  134.479,20 €



Das preisgünstigste Angebot wurde von der Firma Oberer, Sulz a. N., abgegeben. Die Firma Oberer konnte durch die Vorlage von Referenzen die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen. Sie bietet somit die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Auch die Erkundigungen, die die Gemeindeverwaltung über diese Firma eingeholt hat sind durchweg positiv.

Zwischen den jeweils günstigsten Ausschreibungsergebnissen (148.487,05 Euro und 92.620,45 Euro) der beiden Ausschreibungen liegen 55.866,60 Euro. Davon müssen allerdings noch die Aufwendungen des Bauhofes mit ca. 25.000,-- € (Material und Arbeitszeit) abgezogen werden. Somit kommt diese Maßnahme nun rund 30.000,-- € günstiger und der Tiefhof des Bürgerhauses bekommt nun mit dem Granitkleinpflaster anstatt einem Asphaltbelag eine wesentliche Aufwertung und Verbesserung. Damit war dieses Vorgehen in finanzieller Hinsicht allemal lohnend. Bürgermeister Erwin Heller schlug vor, den Auftrag an die Firma Oberer, Sulz a. N., zu erteilen.

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde in der kurzen Diskussion darum gebeten, Leerrohre für eine Verkabelung zwischen Kirche und Bürgerhaus einzuziehen. Sodann hat der Gemeinderat die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes an die Fa. Oberer, Sulz am Neckar, zum Angebotspreis von 92.620,45 Euro (brutto) vergeben.

TOP 3: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013; Feststellung der Haushaltsatzung

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass der Haushaltsplanentwurf 2013 in der letzten Gemeinderatssitzung am 22. Januar 2013 eingebracht wurde. Sodann ging Kämmerer Sven Fischer nochmals kurz auf die Eckdaten ein und beantwortete einige Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderats.


Sodann hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 erlassen. Die Einnahmen und Ausgaben werden auf insgesamt 14.698.812 € festgesetzt. Dabei entfallen auf den Verwaltungshaushalt 10.025.595 € und auf den Vermögenshaushalt 4.673.217 €. Im Jahr 2013 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € geplant. Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Jahr nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Die Hebesätze bei den Realsteuern lauten wie folgt:

 

 

 

 

 

Grundsteuer A    330 v. H.
 Grundsteuer B  340 v. H.
 Gewerbesteuer  350 v. H.

 

TOP 4: Annahme von Spenden gem. § 78 IV GemO im Jahr 2013

Der GR hat einstimmig beschlossen verschiedene Einzelspenden mit Beträgen zwischen 50,-- € und 2.500 € anzunehmen. Insgesamt sind damit Spenden im Wert von 4.314,20 Euro bei der Gemeinde Altdorf eingegangen.