Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

 

 

TOP 1: Sanierung des Alten Schulhauses zum Bürgerhaus

1.1 Vergabe der Arbeiten zur Lieferung und Einbau der Innentüren

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Achim Schäfer. Er führt aus, dass das Gewerk auf Grundlage der VOB beschränkt ausgeschrieben wurde. Insgesamt wurden 4 Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der Submission am 19. Februar 2013 lagen folgende 2 Angebote vor:
 

 

 

 

Bieter   Angebotssumme (brutto)
nach Prüfung
 1. Fa. Ruzicka aus Altdorf   31.670,66 €
 2. Bieter aus Holzgerlingen   32.048,60 €


Das Angebot der Firma Ruzicka ist mit einer Angebotssumme in Höhe von 31.670,66 € das günstigste eingegangene Angebot. Die Bieterfirma ist dem Architekten wie auch der Gemeinde bekannt und kann uneingeschränkt empfohlen werden. Die Kostenschätzung für diese Gewerke lag bei ca. 32.800 € (brutto).

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderats wurde das Gewerk „Innentüren“ einstimmig an den günstigsten Bieter, die Fa. Ruzicka, zu einem Angebotspreis von brutto 31.670,66 € vergeben.


1.2 Vergabe der Arbeiten zur Lieferung und Einbau der Beleuchtung

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Architektin Helen Sengler, die als Vertreterin von Herrn Architekt Dieter Sengler an der Sitzung teilgenommen hat. Er führte aus, dass das Gewerk auf Grundlage der VOB beschränkt ausgeschrieben wurde. Insgesamt wurden 4 Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der Submission am 14. Februar 2013 lagen 2 Angebote vor, die nach der rechnerischen Prüfung wie folgt lauteten:
 

 

 

 

 

 Bieter  Angebotssumme (brutto)
nach Prüfung
 1. Fa. Breitling aus Holzgerlingen   55.839,41 €
 2. Bieter aus Grossbettlingen   57.482,43 €


Die Kostenschätzung für diese Gewerke liegt bei ca. 36.000 € (brutto). Dabei ist zu berücksichtigen, dass damals aber lediglich Halogenstrahler und nicht wie aktuell ausgeschrieben LED Technik in die Kostenberechnung mit eingeflossen sind. Im Laufe des Baufortschritts zeigte sich nun, dass sowohl die Technik als auch die Qualität der Leuchten durchaus einer Überarbeitung bedürfen. Daher wurde explizit für diese Ausschreibung eine neue Kostenschätzung veranlasst. Diese schloss mit 67.000 € (brutto) ab. Die ausgeschriebene Menge an Leuchten wird im Foyer ebenso wie auf der Terrasse nochmals kritisch geprüft; zudem soll der Einsatz von mit ausgeschriebenen Alternativleuchten eingehend geprüft werden. Dadurch könnten die Kosten ggf. noch etwas gesenkt werden.

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen zur Beleuchtung hat der Gemeinderat einstimmig das Gewerk „Beleuchtung“ an den günstigsten Bieter, die Fa. Breitling, Holzgerlingen, zu einem Angebotspreis von brutto 55.839,41 Euro vergeben. Die ausgeschriebenen Alternativen sollen dabei nochmals im Detail erörtert werden.

TOP 2: Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei im Bürgerhaus

Der Vorsitzende führte kurz aus, dass zur Zeit bereits unter ehrenamtlicher Mitwirkung vieler Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtlich geführte Bücherei, die BiB – Bücherei im Bürgerhaus – entsteht. Um die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtung der Gemeinde zu regeln wurde eine Benutzungsordnung entworfen, die sich im Wesentlichen an einer offiziellen Vorlage der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen im Regierungspräsidium Stuttgart orientiert. In der Benutzungsordnung sind allgemeine Regelungen zur Anmeldung, Nutzung, Haftung und Ausleihe geregelt. Auch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung sind dadurch gegeben.
Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen aus den Reihen des Gemeinderats wurde einstimmig die Benutzungsordnung der Gemeinde Altdorf für die Bücherei im Bürgerhaus verabschiedet. Diese tritt zum 01. April 2013 in Kraft.

TOP 3: Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Altdorf in den Jahren 2008 bis 2011

Bürgermeister Erwin Heller berichtete, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 29. August bis 11. Oktober 2012 die Bauausgaben der Gemeinde Altdorf der Jahre 2008 bis 2011 geprüft hat. Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ist bei Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern die Gemeindeprüfungsanstalt zuständige Prüfungsbehörde. Die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Altdorf wurde nun bereits zum dritten Mal durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Prüfung vor. Es gab insgesamt nur wenige geringe Beanstandungen, so dass das Prüfungsergebnis insgesamt sehr positiv bewertet werden kann.
Ohne Diskussion nahm der Gemeinderat einstimmig vom wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes und der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.

TOP 4: Bausachen

4.1 Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen zur Überschreitung des Baufensters für die Errichtung von 3 Reihenhäusern mit 5 Stellplätzen und einer Garage, Flst. 1469/1, 1469/3, 1469/4, 1469/5, Ringstraße 10 – 10/2 erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Dachziegelfarbe (anthrazit anstatt rot bis rotbraun) wurde versagt.


4.2 Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Verkaufs- und Produktionsgewächshauses auf dem Grundstück Holzgerlinger Straße 29, Flst. 1839/5 und 1838/8 in Aussicht gestellt.


4.3 Der Gemeinderat hat sein gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern auf dem Grundstück Bachstraße 2, Flst. 30 + 30/1 hinsichtlich der Gebäudeanordnung erteilt. Dagegen wurde das gemeindliche Einvernehmen zu einem Flachdach versagt.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Umlegung Benz III
Der Vorsitzende informierte, dass die Umlegung „Benz III“ nunmehr unanfechtbar wurde. Die Veröffentlichung hierzu erfolgt nunmehr im Mitteilungsblatt. Die Erschließungsarbeiten sollen sobald die Witterung dies zulässt beginnen.