Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
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In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

 

 

 

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.

TOP 2: Gewährung eines Zuschusses an den DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger

Bürgermeister Erwin Heller berichtete zunächst, dass die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr gegenwärtig auf die digitalen Meldeempfänger umgestellt wird. In gleicher Weise rüstet das DRK im Landkreis seine Bereitschaften mit denselben Empfängern aus. Eine Reihe von Ortsvereinen haben zwischenzeitlich an ihre Belegenheitsgemeinden Anträge auf Übernahme dieser Kosten gestellt. Die Aufwendungen des DRK Ortsvereins Holzgerlingen/Altdorf für die Beschaffung dieser neuen Meldeempfänger belaufen sich auf rund 13.000,-- €. Die Stadt Holzgerlingen hat bereits beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 8.000 € zu gewähren.
Der Vorsitzende führte aus, dass der DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf ein hervorragendes ehrenamtliches Engagement für das Gemeinwohl leistet. Zudem unterstützt er Veranstaltungen in der Gemeinde stets bereitwillig durch den notwendigen Sanitätsdienst. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, ist der Ortsverein auf Spenden und Zuschüsse angewiesen. Darüber hinaus sind die neuen Meldeempfänger auch sehr wichtig für die Helfer-vor-Ort-Gruppe, die eine sehr wertvolle Arbeit leistet und die man nicht mehr missen möchte. Vor diesem Hintergrund schlug er vor, dem DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf zur Beschaffung der digitalen Meldeempfänger einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.500,-- € zu gewähren. Mit den beiden kommunalen Zuschüssen (Holzgerlingen 8.000,-- € und Altdorf 2.500,-- €) hätte der DRK-Ortsverein 80% seiner Kosten für die digitalen Meldeempfänger gedeckt.
In der kurzen Aussprache bekräftigten einige Ratsmitglieder, dass der DRK Ortsverein eine hervorragende ehrenamtliche Arbeit leistet und befürworteten den Beschlussvorschlag. Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem DRK-Ortsverein Holzgerlingen/Altdorf zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.500,-- € zu gewähren.

TOP 3: Annahme von Spenden gem. § 78 IV GemO im Jahr 2013

Der GR hat einstimmig beschlossen verschiedene Einzelspenden vor allem für das Bürgerhaus mit Beträgen zwischen 20,-- € und 3.000 € anzunehmen. Insgesamt sind damit Spenden im Wert von 4.406,50 Euro bei der Gemeinde Altdorf eingegangen.

TOP 4: Personalangelegenheiten; Handhabung der Leistungszulage

Hauptamtsleiter Roland Narr erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 01. August 2006 für die Beschäftigten der Gemeinde Altdorf die Einführung der 40 Stunden Woche, sowie die Handhabung der Leistungszulage nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD beschlossen hatte. Der TVöD sieht eine Leistungsvergütung vor, die als Zulage, Erfolgsbonus oder Prämie ausgestaltet werden kann. Beginnend ab dem Jahr 2007 wurde 1% der Gehaltssumme des Arbeitsgebers dafür reserviert. Dieser Leistungstopf sollte im Laufe der Jahre auf 8% anstiegen, jedoch war dafür seinerzeit noch keine konkrete Zeitschiene angesetzt. Das Leistungsentgelt sollte lauf Tarifpartner durch den Wegfall des Bewährungs- und Zeitaufstiegs, den Wegfall des Urlaubsgelds und die Reduzierung des Weihnachtsgeldes ab dem Jahr 2007 kompensiert werden.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hatte im Zuge ihrer letzten Prüfung bemängelt, dass der Gemeinderat seinerzeit beschlossen hatte, 1% der Gehaltssumme als Leistungsentgelt auszubezahlen. Zwar wurde seinerzeit in der Vorlage selbst die weitere, tariflich prognostizierte Entwicklung dieser Leistungszulage exakt aufgezeigt, jedoch der Beschlussvorschlag nur 1% gefasst. Der Wille war jedoch – schon um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altdorf nicht von der allgemeinen Tarifsituation abzukoppeln - eine Anlehnung an die tarifvertraglich vereinbarte Leistungsentgelthöhe. Die tatsächliche Auszahlungshöhe wurde demzufolge entsprechend den Steigerungen des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD vorgenommen. Zur eindeutigen Legitimation wurde empfohlen, den Grundsatzbeschluss an die tatsächliche Auszahlungshöhe anzupassen.
Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Beschäftigten der Gemeinde Altdorf (ausgenommen geringfügig Beschäftigte und Beamte) die Leistungszulage in der jeweiligen tariflich vereinbarten Höhe zu gewähren und diese wie in den vergangenen Jahren im Gießkannenprinzip zu vergeben.

TOP 5: Weitere Schulentwicklung in Altdorf

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte die Rektorin Annette Pfizenmaier zu diesem Tagesordnungspunkt. Sodann führte er aus, dass sich insbesondere in den letzten drei Schuljahren die Schullandschaft in Baden-Württemberg grundlegend verändert hat, was sich auch sehr weitgehend auf die Adolf-Rehn-Schule in Altdorf ausgewirkte. So wurde im Jahr 2010 gemeinsam mit der Stadt Holzgerlingen die „Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf“ mit vertikaler Gliederung der Klassen 5 bis 7 gegründet und gleichzeitig die Hauptschulen beider Kommunen aufgehoben. Die Schulleitung für die neue Werkrealschule wurde der Berkenschule Holzgerlingen zugeordnet. Bedingt durch die Raumknappheit in der Berkenschule wurden der Adolf-Rehn-Schule zudem Außenklassen für die Altdorfer und Hildrizhauser Schüler der Klassenstufen 8 und 9 zugestanden.
Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlungen für die weiter führenden Schularten zum Schuljahr 2012/2013 haben sich zwangsläufig die Übergänge an Gymnasien, Realschulen, Werkrealschulen und Hauptschulen verändert. Schnell wurde deutlich, dass die Schulformen „Hauptschule“ und „Werkrealschule“ nur noch äußerst schwach nachgefragt werden. Gleichzeitig hat das Land Baden-Württemberg die gesetzlichen Vorgaben ermöglicht, um mit der Gemeinschaftsschule einen neuen Schultyp zu installieren. Bei der Gemeinschaftsschule findet ein gemeinschaftliches Lernen der Schüler verschiedener Schularten statt. Der Landtag hat im April 2012 die Gemeinschaftsschule als weitere Schulart im Schulgesetz von Baden-Württemberg verankert. Zum Schuljahr 2012/2013 sind 42 solcher Schulen an den Start gegangen. Zum nächsten Schuljahr 2013/2014 werden 87 folgen. Aber nicht alle Schulen, die das wollten kamen auch zum Zuge. Von den 120 eingegangenen Anträgen waren 114 entscheidungsreif, 27 blieben erfolglos, weil nicht gesichert war, dass zwei Klassen pro Jahrgangsstufe zustande kommen. Im Kreis Böblingen gibt es bereits 2 Gemeinschaftsschulen: eine in Sindelfingen und eine in Grafenau. Zum nächsten Schuljahr gibt es im Kreis Böblingen 4 weitere Gemeinschaftsschulen: in Weissach, Magstadt, Ehningen und Weil im Schönbuch.

Übergangszahlen zu den weiterführenden Schulen
Nach dem Wegfall der verbindlichen Schulempfehlung zeigt sich, dass immer mehr Eltern ihren Nachwuchs auf das Gymnasium schicken.
Im Schuljahr 2012/2013 wechselten nur 4 Altdorfer SchülerInnen auf die Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf und nur 1 SchülerIn aus Hildrizhausen. Eine Werkrealschulklasse 5 kam in Altdorf folglich nicht zustande. Aus Holzgerlingen gab es 10 Anmeldungen für die WRS Holzgerlingen/Altdorf, so dass hier zusammen mit den Altdorfer Schülern eine Klasse 5 eingerichtet wurde, die jahrgangsübergreifend zusammen mit Klasse 6 unterrichtet wurde. Die Übergangsquoten sahen wie folgt aus:
Gymnasien 34 (56,7 %),
Realschule 20 (33,3 %),
WRS 4 (6,7 %),
FES 2 (3,3 %).

Im Schuljahr 2013/2014 wird nur 1 Altdorfer SchülerIn auf die WRS Holzgerlingen Altdorf wechseln, dies entspricht 2,3 %, die Übergänge zu den anderen Schularten betragen: Gemeinschaftsschulen 3 (6,9 %), Otto-Rommel-Realschule 14 (32,5 %), Gymnasien 24 (55,8 %) und Wiederholer 1 (2,3 %).

Die Anmeldezahlen bei den Gemeinschaftsschulen betragen:
 

 

 

 

Gemeinschaftsschule Döffingen   82 Anmeldungen
 Eichholzschule Sindelfingen   34 Anmeldungen
 Friedrich-Kammerer-
Gemeinschaftsschule Ehningen
 39 Anmeldungen
 Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch   34 Anmeldungen
 Ferdinand-Porsche-Schule Weissach   40 Anmeldungen
 Johannes-Kepler-Schule Magstadt  20 Anmeldungen



Überlegungen der Gemeinde Altdorf und der Adolf-Rehn-Schule auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Altdorf, Ergebnis der Gemeinderatsberatung

Vor dem Hintergrund der Schulpolitik der neuen Landesregierung haben sich Gemeinde und Adolf-Rehn-Schule intensiv mit der neuen Schulform Gemeinschaftsschule befasst und Überlegungen angestellt, die Adolf-Rehn-Schule zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln. In seiner Sitzung vom 24. Juli 2012 hatte der Gemeinderat sehr eingehend über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Altdorf beraten. Rektorin Annette Pfizenmaier stellte das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule ausführlich vor. Sie berichtete, dass dort insgesamt die individuelle Förderung der Stärken eines jeden einzelnen Schülers im Vordergrund steht. Es gibt Lerngruppen, in denen die guten Schüler die weniger guten Schüler mitziehen. Das Schulsystem ist dabei jederzeit offen, ein generelles Tempo wird nicht vorgegeben. Der Antrag für das Schuljahr 2013/2014 muss spätestens bis zum 01.10.2012 gestellt werden. Die Gemeinschaftsschule würde auch die Grundschule mit einschließen. Ab der 5. Klasse würde sie als verbindliche Ganztagesschule an mindestens drei Tagen pro Woche geführt werden. Es könnte ein vierter evtl. freiwilliger Ganztagesbetreuungstag angeboten werden.
Frau Pfizenmaier sprach sich in der Gemeinderatsitzung am 24.07.2012 dafür aus, dass das pädagogische Konzept und die Ganztagesbetreuung gründlich ausgearbeitet und vorbereitet werden sollten. Zudem sollten die Eltern eingehend informiert, in die Planung eingebunden und von dem neuen Konzept überzeugt werden, so dass diese ihre Kinder dann auch auf die Gemeinschaftsschule anmelden. Aus diesen Gründen plädierte die Schule dafür, keine überstürzte Antragstellung vorzunehmen, sondern zunächst ein schlüssiges Konzept auszuarbeiten und sich dafür lieber ein Jahr mehr Zeit zu lassen und den Antrag auf Gemeinschaftsschule erst zum Schuljahr 2014/2015 zu stellen.

Nach seiner sehr ausführlichen Diskussion beschloss der Gemeinderat im Juli 2012 einstimmig die Absicht, zum Schuljahr 2014/2015 eine Gemeinschaftsschule in Altdorf zu beantragen. Damit sollte die Adolf-Rehn-Schule zur Gemeinschaftsschule weiterentwickelt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung des für eine Gemeinschaftsschule erforderlichen Raumprogramms zu prüfen und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Zudem sollte die Verwaltung untersuchen, wie die Umsetzung eines Ganztagesschulkonzeptes an der Adolf-Rehn-Schule möglich ist und welche Kosten damit verbunden sind. Durch verschiedene Informationsveranstaltungen sollte die Elternschaft der Adolf-Rehn-Schule sowie der Hildrizhauser Grundschule nach der Sommerpause entsprechend informiert und aktiv in die Planungsüberlegungen mit einbezogen werden.

Elterninformationsabend
Am 22. November 2012 veranstalteten die Gemeindeverwaltung und die Adolf-Rehn-Schule in der Festhalle einen Informationsabend über die Gemeinschaftsschule. Rund 100 interessierte Zuhörer kamen und informierten sich anhand der gezeigten Filme und das Referat von Rektor Bruno Mezger über die Gemeinschaftsschule in Döffingen. Eine intensive Diskussions- und Fragerunde schloss sich an.

Antragstellung und Genehmigungsverfahren
Für alle Beteiligten, Kultusministerium, Schulamt, Schulen und Kommunen war die Gemeinschaftsschule Neuland. Insofern wurden die Rahmenbedingungen und Genehmigungsvoraussetzungen kontinuierlich weiterentwickelt. Die regionale Schulentwicklungsplanung war lange Zeit angekündigt, sie wurde jedoch erst am 13. Mai 2013 vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Rahmen einer Regierungserklärung bekannt gemacht. So blieben die Voraussetzungen für die Genehmigung stets wage. In 2012 sahen sie noch wie folgt aus:

- Gemeinschaftsschulen sind generell mindestens zweizügig
- Im Speckgürtel um Stuttgart gibt es keine einzügigen Gemeinschaftsschulen (diese gibt es allenfalls im ländlichen Gebiet)
- Genehmigungsvoraussetzung ist eine stabile Zweizügigkeit, d. h. 40 bis 45 Kindern (der Klassenteiler liegt bei 28 Kindern)
- Das Schülerreservoir ist die eigene Grundschule mit 70 bis 80 Kindern
- Es wird mit einer Übergangsquote auf die Gemeinschaftsschule von 50 Prozent gerechnet (bei guter Verankerung der Schule)
- Bei der Antragstellung soll auch eine interkommunale Abstimmung erfolgen, die Nachbarkommunen werden dabei angehört.
- Es ist eine Antragsschule, d. h. die Konnexität ist ausgehebelt.
- Klare Vorgaben hinsichtlich der notwendigen Räumlichkeiten (auch Fachräume und Mensa)
- Die Genehmigung ist an eine gewisse Annahme gebunden und erfolgt unter Vorbehalt, d. h. die Schule muss dann auch angenommen werden, 20 Schüler je Jahrgang reichen hierzu nicht. Sollte diese Quote nicht erreicht wird die Genehmigung nicht erteilt.
- Die Gemeinde muss die Ganztagesbetreuung organisieren und mitfinanzieren.

Im Zuge der Genehmigungsverfahren für die Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2012/2013 und den im Januar 2013 geführten Erörterungsgesprächen zwischen dem Kultusministerium, dem Regierungspräsidium, dem Schulamt und den beteiligten Kommunen ergaben sich neue Erkenntnisse der Genehmigungsvoraussetzungen. So wurde hinsichtlich der Schülerzahlen festgelegt, dass bei der Berechnung der notwendigen Schüler für eine Gemeinschaftsschule
Schüler aus der eigenen Gemeinde mit 50 %,
Schüler aus Nachbargemeinden mit 40 %, 30 %, 20 % oder nur 10 %
berücksichtigt werden.

So wurden bei der Genehmigung der Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch
50 % der Schüler aus Weil im Schönbuch
30 % der Schüler aus Dettenhausen
20 % der Schüler aus Altdorf und
10 % der Schüler aus Holzgerlingen angerechnet.

Diese Erörterungsgespräche wurden sodann nicht nur im Kreis Böblingen sondern landesweit in der Presse stark kritisiert. Fakt bleibt jedoch, dass Schüler, die bereits bei einer anderen Schule angerechnet wurden, nicht mehr bei einer zweiten Schule berücksichtigt werden dürfen.

Für eine beabsichtigte Gemeinschaftsschule in Altdorf könnten folglich nur noch
maximal 50 % der Altdorfer Schüler
und 30 % der Hildrizhauser Schüler angerechnet werden.
Durch die ohnehin zukünftig rückläufigen Schülerzahlen in Altdorf und Hildrizhausen erschwert dies die Genehmigung erheblich.

Schülerzahlen
Die Schülerzahlen in Altdorf und Hildrizhausen zeigen in der Vergangenheit und in den kommenden Schuljahren folgendes Bild:

 

 

 

 

 

         
         
         
         
    Kinderzahlen 
 
   
 Schuljahr Geburtenzeitraum    Altdorf  Hildrizhausen Summe 
 2007/2008  01.10.2000 - 30.09.2001  75  44  119
 2008/2009  01.10.2001 - 30.09.2002  63   40  103
 2009/2010  01.10.2002 - 30.09.2003  54  34  88
 2010/2011  01.10.2003 - 30.09.2004  59  30  89
 2011/2012  01.10.2004 - 30.09.2005  59  30  89
 2012/2013   01.10.2005 - 30.09.2006  54  37  91
 2013/2014  01.10.2006 - 30.09.2007  53  32  85
 2014/2015  01.10.2007 - 30.09.2008  60  28  88
 2015/2016   01.10.2008 - 30.09.2009  46  34   80
 2016/2017  01.10.2009 - 30.09.2010  43  40  83
 2017/2018  01.10.2010 - 30.09.2011  50  30  80
 2018/2019  01.10.2011 - 30.09.2012  32  41  73


       
Die Zahlen zeigen, dass es zukünftig sehr schwierig werden wird, 40 Schüler aus Altdorf und Hildrizhausen für die Gemeinschaftsschule zu gewinnen.

Regierungserklärung zur regionalen Schulentwicklung vom 15.05.2013
Mit der Regierungserklärung wurden die Eckpunkte für die regionale Schulentwicklungsplanung vorgelegt. An den weiterführenden Schulen sollen 40 Schüler in der fünften Klasse die Mindestgröße sein. Stabile Zweizügigkeit ist das Ziel. An allgemeinbildenden Gymnasien sind 60 Schüler in den Eingangsklassen das Minimum.
Ein Schulentwicklungsprozess kommt demnach ins rollen, wenn
• eine Kommune eine Gemeinschaftsschule beantragt,
• wenn eine Schule keine Eingangsklasse mehr bilden kann weil sich weniger als 16 Schüler angemeldet haben, oder
• wenn eine Schule innerhalb von 2 aufeinander folgenden Jahren die vorgeschriebene Mindestgröße von 16 Schülern für eine Eingangsklasse nicht erreicht.

Gespräche mit dem Schulamt
Die Verwaltung hat mit dem Schulamt verschiedene Gespräche über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Altdorf geführt. Dabei zeigte sich das Schulamt angesichts der zu erwartenden Schülerzahlen überaus kritisch gegenüber diesem Vorhaben. Das Schulamt ist der Überzeugung, dass Altdorf und Hildrizhausen wohl kaum die erforderliche Schülerzahl von 40 Schülern zusammen bringen werden. Die Hildrizhauser Schüler dürfen nur mit ca. 30 % der GMS Altdorf zugerechnet werden. Außerdem sei die Schönbuchlichtung mit den Gemeinschaftsschulen (GMS) in Weil im Schönbuch und in Ehningen mit diesem Schultyp gut versorgt.
Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner sei es generell sehr schwierig eine GMS genehmigt zu bekommen (Altdorf hat ca. 4550 und Hildrizhausen 3500 Einwohner), noch dazu wenn sie in unmittelbarer Nähe eines großen Schulzentrums (Holzgerlingen) liegen.
Altdorf hat zudem die Besonderheit, dass eine Grundschule die GMS beantragen würde. Denn die Werkrealschule wurde im Juli 2010 mit Holzgerlingen zur Werkrealschule Holzgerlingen/Altdorf zusammen gelegt und das Rektorat ist in Holzgerlingen installiert. Unsere Schulleiterin, Frau Pfizenmaier, ist seither Grundschulrektorin. Derzeit haben wir noch jeweils eine Außenklasse 6, 7, 8 und 9 in Altdorf.
Alle weiterführenden Schulen seien nur lediglich "einen Steinwurf weit" in Holzgerlingen erreichbar.
Die Stadt Holzgerlingen führte in der Anhörung zur GMS Weil im Schönbuch aus, dass sie nur eine GMS auf der Schönbuchlichtung mittragen kann, da ansonsten teurer Schulraum in Holzgerlingen leer stehen würde. D. h. die GMS Altdorf hätte auch den Effekt, Schüler aus Holzgerlingen abzuziehen.
Unter diesen Gesichtspunkten wäre eine Genehmigung äußerst fraglich.

Überlegungen und Entwicklungsprozess in der Adolf-Rehn-Schule im Hinblick auf die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule
Situation im Mai 2012
• Das Kollegium der Adolf-Rehn-Schule beschloss mehrheitlich, sich zur Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln.
• Das Kollegium hatte damals eine andere Zusammensetzung als heute (9 andere Kolleg/innen, bzw. 7 Kolleg/innen mehr).

Entwicklung Mai 2012 bis April 2013
Schule / Kollegium:
• Viele Diskussionen und Konferenzen im Kollegium mit zunehmender Skepsis: Kann diese Lernform funktionieren?
• Veröffentlichung der weltweit angelegten „Hattie-Studie“: Für den Lernerfolg des Schülers sind strukturiertes Lernen und Unterrichten, sowie die Lehrerpersönlichkeit entscheidend.
• Infoabend in der Festhalle im November 2012: Das Kollegium ist interessiert und sehr skeptisch: Hält diese Art des Lernens, was sie verspricht?
• Unser Schulgebäude würde für eine GMS viele, teure Baumaßnahmen und Investitionen erfordern (Fachräume, Mensa ...).

Eltern:
• Der Elternbesuch beim Infoabend im November 2012 ist gut. Es kamen allerdings nur 3 Eltern aus Hildrizhausen!
• In der Schule landen Gespräche, Briefe und Telefonanrufe von und mit besorgten Eltern, v. a. auch zum Thema „Ganztagesschule“:
o Die Schule nimmt den Eltern die Erziehung weg
o Die Kinder sollen zum Mittagessen nach Hause kommen
o Die Schule kümmert sich beim Lernen nicht so intensiv um die Kinder wie es die Eltern zu Hause können (Eins-zu-Eins-Situation)
• Die Meinungen auf einigen Elternabenden sind eher zurückhaltend.
(z.B.: 2 Pro-Stimmen von 25 Eltern)
• Es wurde wegen mangelnder Relevanz keine Eltern-Umfrage gestartet
• Zurückhaltung zeigt auch der Elternbeirat
• Altdorfer Eltern sind mit den bestehenden Schularten in Holzgerlingen zufrieden!

Schönbuchlichtung:
• Am Anfang des Jahres 2013 fand eine intensive Diskussion über die Errichtung einer Offenen Bürgerschule in Holzgerlingen (Prof.Weingart) statt. Macht Altdorf als GMS mit?
• Schulentwicklungsabend am 11. April 2013 in Holzgerlingen.
Ergebnis: Stärkung der vier bestehenden Schularten in Holzgerlingen.
Es wird vorerst keine GMS beantragt.
• Demografische Entwicklung: Rückgang der Schülerzahlen auf der gesamten Schönbuchlichtung.

Situation in Altdorf im April 2013
• Das Kollegium der Altdorfer Schule besucht am Pädagogischen Tag die GMS Alemannenschule in Wutöschingen und informiert sich vor Ort über die Lernformen einer GMS
• 2 Werkrealschulkollegen haben gezwungenermaßen ihre Versetzung eingereicht, da es im Schuljahr 2013/14 in Altdorf keine Klassen 5 und 6 mehr geben wird – es bleiben also noch drei Kollegen und drei Klassen übrig (Kl. 7-9)
• Die GS-Kolleginnen sehen sich für eine Antragstellung der GMS-Sekundarstufe nicht kompetent genug. Es ist ihnen auch kein dringendes pädagogisches Anliegen.
• Ein Kollegium darf nicht für eine aussichtslose Antragstellung „verheizt“ werden.

Erneuter Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz Altdorf am 24. April 2013
• Es stimmt nur das Kollegium der Grundschule ab, da die Altdorfer Schule juristisch eine reine Grundschule ist.
• Das Kollegium lehnt mehrheitlich die Errichtung einer GMS ab.


Fazit:
Schließlich zog der Vorsitzende sein Fazit wonach angesichts dieser Situation Schule und Gemeindeverwaltung vorschlagen, derzeit keinen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Altdorf zu stellen. Stattdessen soll das Hauptaugenmerk auf die Grundschule gelegt werden. Eine gute Grundschule ist für die Gemeinde Altdorf ein wesentlich gewichtigerer Standortfaktor als eine Gemeinschaftsschule, zumal alle weiterführenden Schulen in Holzgerlingen sehr nah liegen und allesamt sehr gut erreichbar sind.

Altdorf hat schon jetzt eine sehr angesehene und sehr gute Grundschule. Diese soll zukünftig weiter gestärkt werden. So soll sie eng mit den Kindergärten vernetzt werden, die gemeinsam besonderen Wert auf die Frühförderung der Kinder legen. Darüber hinaus soll eine Konzeption für eine offene Ganztagesschule entwickelt werden. Offene Ganztagesschule heißt, dass es ein freiwilliges Ganztagesbetreuungsangebot gibt. Kein Kind wird also verpflichtet daran teilzunehmen. Es gibt in Altdorf Bedarf für ein solches Angebot. Die offene Ganztagesgrundschule ist somit ein attraktives Angebot für viele Familien. Räumlichkeiten für solche Angebote sind vorhanden, zumal die bisherigen Räume der WRS in naher Zukunft frei werden.

Der Gemeinderat diskutierte sehr ausführlich über die Sachlage. Dabei brachten einige Ratsmitglieder zum Ausdruck, dass sowohl Schule als auch Verwaltung sehr seriös und gut an der Weiterentwicklung der Altdorfer Schule gearbeitet haben. Nun sei es jedoch an der Zeit, einen geordneten Rückzug vorzunehmen. Die Mitglieder des Gemeinderats bekräftigten einhellig, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Grundschule zu stärken und weiter zu optimieren. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde insbesondere als positiv bewertet, dass sich die Gemeinde mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag immer noch eine zukünftige weitere Entwicklung der Schule offen lässt. Sodann beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Altdorf zunächst davon absieht, als Schulträger eine Gemeinschaftsschule in Altdorf zu beantragen. Die Grundschule soll auf vielseitige Weise gestärkt werden. So soll sie eng mit den Altdorfer Kindergärten vernetzt werden, um gemeinsam einen Schwerpunkt auf die Frühförderung der Kinder zu legen. Darüber hinaus soll eine Konzeption für eine offene Ganztagesschule entwickelt werden. Diese soll die Grundschule weiter stärken und dem örtlichen Bedarf Rechnung tragen.