Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

TOP 1: Bericht des für Altdorf zuständigen Polizeipostens Holzgerlingen zur polizeilichen Kriminalstatistik sowie zur personellen Besetzung und räumlichen Situation des Polizeipostens

Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zunächst den Führer des Polizeipostens Holzgerlingen, Herrn Klaus Bürkle. Herr Bürkle gab einen kurzen Überblick über die personelle Situation des Polizeipostens in Holzgerlingen. Demnach sind beim Posten inzwischen 7 Polizeibeamte und eine Schreibkraft tätig. Sodann führte er aus, dass der Umbau und die Erweiterung der Räume des Polizeipostens zwischenzeitlich nach einer hohen Belastung aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen wurden. Nun steht der Polizei in Holzgerlingen eine optimale räumliche Ausstattung zur Verfügung.
Schließlich informierte Klaus Bürkle über die Kriminalstatistik des Jahres 2012. Als Fazit stellte er fest, dass es insgesamt 80 Straftaten in Altdorf gab und im Vergleich zum Jahr 2011 ein deutlicher Rückgang der Straftaten verzeichnet werden kann. Besonders Aufsehen erregende Fälle waren dabei keine zu vermerken.

Postenführer Klaus Bürkle zog in seinen Ausführungen auch einen Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und veranschaulichte das Ergebnis des Jahres 2012 anhand einer Grafik.

Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass in der kreisweiten Kriminalstatistik in der Gemeinde Altdorf die niedrigsten Zahlen zu verzeichnen sind. In Altdorf lebt es sich folglich im Landkreis Böblingen „am sichersten“.
Aufgrund der geringen Fallzahlen ist bzgl. einer Entwicklung von einzelnen Delikten kein allgemeiner Trend abzuleiten.

Abschließend ging Klaus Bürkle auf die Verkehrsunfallstatistik 2012 ein. Insgesamt haben sich in Altdorf im Jahr 2012 47 polizeilich gemeldete Unfälle ereignet. Dabei waren keine Unfallschwerpunkte erkennbar. Lediglich die relativ hohe Zahl an Unfallfluchten (15 Fälle, wovon 7 Fälle aufgeklärt werden konnten) ist auffällig.

Der Gemeinderat zeigte sich in seiner kurzen Diskussion erfreut über die niedrigen Zahlen der Statistik. Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen nahm das Gremium die polizeiliche Kriminalstatistik sowie die personelle Besetzung und räumliche Situation des Polizeipostens Holzgerlingen zur Kenntnis.

TOP 2: Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage“ Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB

Bürgermeister Erwin Heller berichtete in seiner kurzen Einführung zu diesem Tagesordnungspunkt, dass der Verwaltung aktuell 4 Nachfragen für Gemeinschaftsschuppen vorliegen. Als Zuteilungskriterien ist es erforderlich, dass mindestens 30 ar Fläche bewirtschaftet werden oder aber Schuppen im innerörtlichen Bereich zu Wohnbauzwecken freigemacht werden. Das Verfahren sieht vor, dass die Gemeinde den erforderlichen Grund- und Boden gegen eine geringe jährliche Pacht zur Verfügung stellt; die Errichtung der Schuppen erfolgt von den jeweiligen Schuppeneigentümern dann auf eigene Kosten. Diese schließen sich dazu in einer so genannten „Schuppengemeinschaft“ zusammen.

Hauptamtsleiter Roland Narr stellte anhand von Plänen den Bebauungsplanentwurf „Gemeinschaftsschuppenanlage“ vor. Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan „Kleintierzuchtanlage Gänsgarten“ aus dem Jahr 1990. Dieser setzt für den gesamten Geltungsbereich eine Kleintierzuchtanlage fest. Der nördliche Teil wurde nach diesem Bebauungsplan bereits bebaut. Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass die potentielle Erweiterungsfläche für weitere Stallungen der Kleintierzuchtanlage nicht benötigt wird, da die Kleintierzucht allgemein rückläufig ist. Ein Bedarf an weiteren Kleintierzuchtanlagen besteht somit auf absehbare Zeit nicht. Stattdessen besteht eine hohe Nachfrage an Gemeinschaftsschuppen; entsprechende Interessensbekundungen zur Errichtung weiterer Schuppen liegen vor. Deshalb soll für den südlichen Teil des Bebauungsplans ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinschaftsschuppenanlage“ soll nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden.

In der kurzen Diskussion brachten einige Mitglieder des Gemeinderats zum Ausdruck, dass die neue Schuppenanlage dringend benötigt wird. Insbesondere kann damit eine weitere Splitterbebauung im Außenbereich vorgebeugt werden. Dabei wurde jedoch wert darauf gelegt, einer Zweckentfremdung der Schuppen entgegen zu wirken.
Der Vorsitzende führte aus, dass diese Zweckentfremdung mit einer Vereinbarung entgegengewirkt wird. Zudem erhalten die Schuppen keinen Stromanschluss.
In der Diskussion verständigte sich das Gremium darauf, das Baufenster so weit wie möglich nach Osten zu verschieben, um vor den Schuppen möglichst viel Aufstellfläche zu gewinnen (analog der vorhandenen Schuppenanlage). Zudem sollte das Baufenster noch etwas erweitert werden, um für zukünftigen Bedarf Erweiterungsmöglichkeiten vorzusehen. Im Textteil wurde ein etwas größerer Spielraum für die Fassadengestaltung gewünscht.
Sodann beschloss der Gemeinderat für den im Lageplan vom 17.09.2013 dargestellten Bereich den Bebauungsplan „Gemeinschaftsschuppenanlage“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeinschaftsschuppenanlage“ sowie der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.09.2013 wurden gebilligt. Zudem wurde die öffentliche Auslegung in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

TOP 3: Regionales Rechenzentrum, Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (ZV KDRS)

Der Vorsitzende berichtete, dass auch die Gemeinde Altdorf (neben ca. 150 anderen Kommunen) Mitglied im Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart ist. Die zugrunde liegende Satzung aus dem Jahre 1974 soll nunmehr fortgeschrieben werden. Sodann erläuterte er kurz die geplanten Änderungen der Satzung. Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat der geplanten Änderung der Satzung des ZV KDRS zu und ermächtigt Bürgermeister Erwin Heller als gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Altdorf in der Verbandsversammlung des ZV KDRS der geplanten Satzungsänderung zuzustimmen.

TOP 4: Allgemeine Finanzprüfung des Gemeindehaushaltes 2007 bis 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Bürgermeister Erwin Heller erinnerte daran, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 16. April 2012 bis 05. Juni 2012 die Kassen- und Rechungsprüfung der Gemeinde Altdorf der Jahre 2007 bis 2010 vollzogen hatte. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 11.06.2013 über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet. Der Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Gemeinde wurden an die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Prüfung und Kommunalaufsicht) weitergeleitet. Er informierte, dass mit Schreiben vom 10.09.2013 das Landratsamt die Prüfungsbestätigung erteilt hat. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung wurde der Gemeinderat hiermit darüber informiert. Ohne Diskussion nahm der Gemeinderat von der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde Kenntnis, dass sich bei der Prüfung keine wesentlichen Feststellungen ergeben haben und die Prüfung abgeschlossen ist.

TOP 5: Sonstiges und Bekanntgaben

Gemeinsamer Waldbegang mit dem Gemeinderat Hildrizhausen 24.09.2013
Bürgermeister Erwin Heller ludt die Mitglieder des Gemeinderats zum gemeinsamen Waldbegang mit dem Gemeinderat Hildrizhausen ein. Anlässlich dieses Waldbegangs wird der Revierförster Manfred Demattio verabschiedet und sein Nachfolger Andreas Kupper vorgestellt.