Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Man unterscheidet Hort und Hort an der Schule.

Beides sind Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihre Angebote richten sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern.

Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.

In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen.

Der Unterschied zum herkömmlichen Hort ist, dass

  • er in einer Schule untergebracht oder in räumlicher Nähe zu einer Schule eingerichtet ist,
  • jede Gruppe von geeigneten Betreuungskräften betreut wird und
  • in der Regel in der Einrichtung ein Mittagessen für die Kinder angeboten wird.

Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Während der Hauptbetreuungszeit sind eine Fachkraft und eine geeignete Betreuungskraft anwesend.
  • In einer Gruppe sind maximal 20 Kinder (bei zusätzlichem Raumangebot maximal 25 Kinder).
  • Es stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Gebühr für die Betreuung im Hort setzt der Träger fest.

Ob an einer Schule eine Hortbetreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Zugeordnete Dienstleistungen