Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Invalidenversicherung ist in Frankreich eine mit der Krankenversicherung verbundene Pflichtversicherung. Durch eine Beschäftigung in Frankreich zahlen Sie automatisch in die Invalidenversicherung ein. Bei Krankheit oder Unfall, der kein Arbeitsunfall ist, steht Ihnen daher unter bestimmen Voraussetzungen eine Invalidenrente zu.
Die Höhe der Invalidenrente wird aus Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Jahreseinkommen berechnet.
Auch Witwer oder Witwen sowie geschiedene Eheleute können unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente aus der Invalidenversicherung beziehen.