Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Welche Geldmittel und wie viel Geld Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sollten Sie von Dauer und Ziel der Reise abhängig machen. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:
Empfehlenswert ist es, eine Kombination aus Bargeld, Schecks und Kredit-/EC-Karten auf die Reise mitzunehmen und die unterschiedlichen Zahlungsmittel auch getrennt voneinander zu verwahren. Auf diese Weise haben Sie, wenn Sie Ihre Kredit- oder EC-Karte verlieren, immer noch die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen oder umgekehrt.
Tipp: Tragen Sie Ihre Zahlungsmittel direkt am Körper. Reduzieren Sie Ihr mitgeführtes Bargeld auf das Notwendigste und zeigen Sie anderen möglichst wenig davon.
Notieren Sie die Kartensperrnotrufnummern Ihrer Bank und Ihres Kreditkartenunternehmens, um die Karten bei Verlust oder Diebstahl rasch sperren lassen zu können. Wie Sie bei einer Kartensperrung am besten vorgehen, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Lernen Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) auswendig. Notieren Sie diese auf keinen Fall auf einem Zettel, den Sie in Ihrer Geldbörse mit sich führen.
Behalten Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen immer im Auge. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich Ihre eigene Karte zurückbekommen. Straftäter können Kreditkarten sehr schnell kopieren.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Wechselkurse für Fremdwährungen, ob es günstiger ist, das Geld schon in Deutschland oder erst im Urlaubsland wechseln zu lassen und welche Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Abhebungen an Geldautomaten im Ausland anfallen. Tauschen Sie fremde Währungen nur in Geldinstituten.
Sollten Sie in eine Notlage kommen und Ihre vorhandenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sich an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden.
Einfuhrgrenzen für Bargeld
Beachten Sie, dass in vielen Ländern Einfuhrgrenzen von Fremd- und/oder Landeswährung gelten.
Wenn Sie von einem Land der Europäischen Union (EU) in ein Nicht-EU-Land beziehungsweise umgekehrt reisen und Barmittel im Wert von mehr als 10.000 Euro mitführen, müssen Sie diese bei der für den Grenzübertritt zuständigen Grenzbehörde schriftlich anmelden. Als Bargeld zählen unter anderem auch Reiseschecks, Zahlungsanweisungen oder Aktien.
Auch im innergemeinschaftlichen Verkehr werden Bargeldkontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Zollbeamten müssen Sie Barmittel, deren Gesamtwert 10.000 Euro übersteigt, mündlich anzeigen und angeben, woher das Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und eventuell für wen Sie es transportieren.