Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Sie haben eine Reise geplant, werden jedoch kurz vor Beginn krank und können die Reise nicht antreten? In diesem Fall müssen Sie Stornokosten bezahlen, die je nach Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch sind.
Schließen Sie für solche Fälle eine Reiserücktrittsversicherung ab, die Ihnen die Stornokosten ersetzt. Sie können sich auch für den Fall, dass Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen und bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, versichern lassen.
Achtung: Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen zahlen aber nur, wenn es für den Rücktritt oder Abbruch einen triftigen Grund gibt, z.B. Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau über die Bedingungen, unter denen die Versicherung zahlt.
Nähere Informationen zum Thema "Reiserücktritt" finden Sie auch unter "Reisevertrag" und "Rechte rund um den Reisevertrag".
Soforthilfeversicherung
Nicht immer ist es leicht, bei Notfällen im Ausland die nötige Unterstützung zu erhalten, besonders, wenn es an Ihrem Urlaubsort keine deutsche Vertretungsbehörde gibt. Mangelnde Sprachkenntnisse oder kulturelle Eigenheiten können die Situation noch zusätzlich erschweren.
Für solche Fälle gibt es die Soforthilfeversicherung, die unter anderem die folgenden Leistungen für Sie übernimmt:
Was Sie tun können, wenn Sie im Ausland in Notsituationen geraten, erfahren Sie im Kapitel "Probleme und Hilfen unterwegs".